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Zulassungsbescheinigung Teil II mit Zollaktenzeichen

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 27. Januar 2021 um 13:59

Hallo,

ich habe in 04/2016 bei einem VW-Vertragshändler einen gebrauchten VW Phaeton gekauft.

Im Kaufvertrag wurde als Erstzulassung der 17.01.2012 genannt, im Brief steht der 12.02.2013. Die Anzahl der Halter wird im Kaufvertrag mit 2 und im Brief mit 0 angegeben. Unter "zusätzliche Vermerke" steht, dass die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II entwertet und eigezogen wurde und weiter, dass eine "Genehmigungsnummer DE-NE-Kreis-2013-A0067 gemäß § 13 EG-FGV zugeteilt" wurde.

Laut Zulassungsstelle handelt es sich bei dem eingezogen Brief um einen "Leerbrief" der mir nicht ausgehändigt werden darf (habe diese Auskunft schriftlich als Mail).

Als Zusatzinfo: HSN 0603/TSN 00000000.

Wer kann mir Auskunft geben, was das mit diesem Brief auf sich hat und was die erteilte Genehmigungsnummer bedeutet.

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59 Antworten

TSN mit Nullen: heißt keine Schlüsselnummer, heißt Wagen ist aus dem Nicht EU Raum

Siehe u.a. hier:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schlüsselnummer

Wo kam das Fahrzeug her?

Hast Du die alte Zulassungsbescheingung gehabt?

Die Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV ist nur für die Neuzulassung richtig, müsste also am 17.01.12 erteilt worden sein.

Hast Du das Gutachten bekommen?

Es wurde öfter versucht Fahrzeuge,die auf Grund abgelaufener EMI Klasse nicht mehr Erstzulassungsfähig waren, mit Hilfe eines § 13 EG-FGV in Verkehr zu bringen ohne eine Ausnahme vom KBA zu haben.

Das in Deiner ZB 2 jetzt eine 0 steht..würde bedeuten, du bist der erste Halter.

Da hat der MA der Zulassungsstelle gepennt. Wenn das Fzg aus dem Ausland kommt und die Anzahl der Vorhalter nicht festgestellt werden kann, ist ein Strich einzutragen und dieser fortzuführen.

Um's genauer beurteilen zu können,müsste man die Unterlagen vollständig sehen.

Ein eingezogener Leerbrief würde darauf hindeuten,dass es ein Neufahrzeug war, und wegen der Erteilung der § 13 EG-FGV Einzelgenehmigung dieser ungültig/eingezogen wurde.

Hallo und Guten Tag,

ich hatte einen Phaeton mit unklarer Historie gekauft und hatte bei der Zulassung auf mich schon Probleme. Aufgrund dessen bin ich zum VW-Händler meines Vertrauens gefahren und habe dort nachgefragt, ob sie irgendwelche Daten im System zu meinem Auto hätten.

Hatten sie und haben einen Ausdruck über die hinterlegten Daten für mich kopiert. Kostenlos.

Und dann gibt es noch über das Internet eine VIN-Abfrage. Die kannst Du aufrufen, deine Daten eingeben und bekommst dann Nachricht, ob das Auto irgendwo aufgetaucht ist. Das ist vor allem bei ausländischen Fahrzeugen interessant und wo das Auto irgendwelchen Versicherungen aufgefallen ist. Die Übermittlung der Daten kostet natürlich, bei mir waren es knapp 9 Euro.

Du hast eine COC-Bescheinigung? Müsste vorliegen bei Fahrzeugbrief bei TSN genullt. Die wäre hilfreich beim Gang zum VW-Händler.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen und wünsche Dir noch viel Freude mit Deinem schönen Phaeton.

Liebe Grüsse

T'schuldigung, hatte ich jetzt vergessen:

Du hast das Auto seit 2016? Dann warst Du doch bestimmt mal beim VW-Händler und hast prüfen lassen, ob noch Rückrufaktionen zum Auto über die Fahrgestellnummer (VIN) offen sind? Wenn nicht, bitte nachholen.

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 16:06

Hallo Zusammen,

erst einmal vielen Dank für schnellen Antworten.

Um die Fragen von oben nach unten zu beantworten:

- wo kommt das Auto her?

Kann ich nicht sagen, weiß ich nicht. Gekauft

habe ich es bei einem VW-Händler. Dieser hat

im Kaufvertrag schriftlich vermerkt, dass es kein

Reimport - Fahrzeug ist.

- die alte Zulassungsbescheinigung lag mir nicht

vor ebenso das Gutachten nicht.

- in meiner Zulassungsbescheinigung ist vor mir

ein Halter mit der EZ 12.03.2013 und 0 Vor-

Halter eingetragen. Im Kaufvertrag EZ 17.01.

2012 (ca. 1Jahr und 3 Monate früher).

- eine COC-Bescheinigung habe ich nicht

- über eine Rückholaktion ist mir nichts bekannt,

frage aber nach. Danke für den Tip.

Wichtig wäre für mich zu wissen, warum dieser Zolleintrag im Brief steht oder worauf dieser hindeutet. Ich habe bei der Zulassungsstelle bei der die Erstzulassung erfolgte, beim Hauptzollamt und beim KBA in Flensburg angerufen - keiner kann mir sagen was das definitiv bedeutet. Als Vermutung wird geäußert, dass es sich um einen Reimport aus einem Drittland also nicht EU-Land handeln könnte.

Zitat: Als Vermutung wird geäußert, dass es sich um einen Reimport aus einem Drittland also nicht EU-Land handeln könnte...

 

So ist es.

Es gibt keinen anderen Grund für TSN 000.

Die Einzelgenehmigung Par.13 die Du aufgeführt hast, sieht das auch so:

 

https://www.kreis-re.de/.../_index2.asp?seite=angebot&id=17402

 

https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__13.html

Wäre es ein EU Fahrzeug gäbe es ein COC und keine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV.

Du stehst also in der ZB2 rechts? Der Wagen war also vor Dir schon auf einen weiteren Halter in D zugelassen? Plus den Halter vorher im Ausland würde die Anzahl 2 in Deinem KV dann stimmen.

Mit dem EZ Datum bist Du Dir sicher, dieses ist Feld B unter dem Kennzeichen. Im Feld I steht das Datum des Arbeitsgangs.

Hinter der Genehmigungsnummer muss eigentlich das Datum stehen,wann diese erteilt wurde. Dies muss entweder am Tag der EZ erfolgt sein bzw vorher,wenn eine Genehmigung ohne Zulassung erteilt wurde, ist aber eher selten.

Hast Du Dir die Ausstattungsliste mal besorgt, da kannst Du glaub ich sehen für welches Land das Fzg gebaut wurde. Muss außerhalb der EU sein,denn sonst wäre die Ausstellung des COC möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit,dass es sich um ein Erprobungsfahrzeug gehandelt haben könnte, welches durch Umbau keiner EG-TG entspricht und deshalb mit § 13 EG-FGV in Verkehr gebracht wurde.

Deshalb wurde die vom Werk erstellte ZB2 eingezogen, da diese ja mit EG-TG ausgefüllt ist und das Fahrzeug durch evtl Umbau, dieser nicht entspricht.

Mit der FIN ist ne gute Idee. Schreib doch mal den User Keksemann an: der kann vielleicht die FIN entschlüsseln.

hier bin ich!

Bei mir klingen gerade alle Alarmglocken, deshalb:

https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...

Einige sogenannte Nullserien-FIN, wie bei dem TE, waren bei dieser Rückkaufaktion auch vertreten.

edit: beim TE ist ja die TSN mit Nullen vershehen, nicht die FIN. Sorry.

TE, schaue Dir aber auch das mal an und vergleiche die Nummern mit deinen Papieren:

https://www.motor-talk.de/.../rapex-rueckruf-i209389810.html

LG

Udo

 

Hier was aus dem von mir verlinkten Thread zu EG-Typgenehmigungsnummern:

https://www.motor-talk.de/.../...-wichtigsten-fakten-t6505192.html?...

LG

Udo

Den Gedanken mit diesen zurückzukaufenden Phaetons was hier mal Thema war, hatte ich auch.

Hat vielleicht ein windiger vorher die Zulassung über eine § 13 EG-FGV Einzelgenehmigung beantragt.

Nur darf die nur angewendet werden bei Neuzulassungen.

Ich glaube nach wie vor: nicht EU. Der TE schrieb "Leerbrief". Auch das deutet auf nicht EU ebenso wie Par. 13 und TSN nur mit Nullen. Vorserienfahrzeuge von VW, so sie denn aus D sind, sollten eigentlich bei der TSN keine "Nullen" haben.

Siehe Leerbrief hier: klick

Wenn auf der ZB2 des TE unten ein Vermerk über den Verbleib einer ZB2 vorhanden ist,dann hatte das Fahrzeug eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Bei Importen soll kein Vermerk über den Import gesetzt werden,wurde früher mal gemacht.

Die Hersteller bekommen vom KBA ZB2 zugeteilt,die sie selbst vergeben dürfen.

Über die Zuteilung einer ZB2 und die entsprechenden Technischen Daten erhält das KBA eine Meldung und eine Zulassungsstelle kann unter Eingabe der Fin die ZB2 Nummer und sämtliche erforderlichen Daten beim KBA abrufen, mittlerweile sind auch ein Großteil der WLTP Daten, die fürs CO2 Monitoring erfasst werden müssen abrufbar und müssen nicht manuell erfasst werden.

Entspricht ein Fahrzeug keinem genehmigten Typ, kann der Fahrzeughersteller trotzdem eine ZB2 zuteilen mit den erforderlichen Mindestanforderungen.

Fahrzeughersteller und FIn reichen . (Früher bei Lkw üblich,heute sind auch diese weitgehend getypt), dieser wird als Leerbrief ohne technische Daten ans KBA gemeldet und für die Zulassung ist ein zusätzliches Gutachten erforderlich. Bis 30.06.09 ein 21er StVZO, ab 01.07.09 ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis § 13 EG-FGV.

Die Nullen unter 2.2 bedeuten nicht,dass das Fahrzeug keine EG-TG hat. Nicht jeder Hersteller vergibt Schlüsselnummer.

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