Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

Gruß
NoGolf
MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Mich würde interessieren wie man die KBA - Nummern richtig interpretiert .

Das Beispiel welches mich betrifft : KBA - Nummer : # E1*2007/46*0627*##

Die Nummer meines Wagens : #e1*2007/46*0627*09 #

Was bedeutet die Raute hinter *0627* bei KBA ? Ist das ein Platzhalter für alle zweistelligen Nummern die folgen können ?
Oder haben die Versuchswagen statt einer zweistelligen Zahl nur eine Raute ?

Bin ich ( vermutlich ) auch betroffen ? Was mir leid täte.
Mein Wagen ist ein VW - Jahreswagen . Brief bekam ich bis jetzt keinen.

Hummermann,

dieses Fahrzeug wollte VW aber nicht zurückkaufen.
Und genau das ist der gravierende Unterschiede zu der Rückrufaktion für u.a. Erprobungsfahrzeuge.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 8. Dezember 2018 um 19:44:17 Uhr:



Zitat:

@energizer5680 schrieb am 8. Dezember 2018 um 19:29:07 Uhr:


Wie verhält sich das, wenn man das freiwillige Angebot nicht annimmt und sie eine Zwangsenteignung durchsetzen. ...

Die Zwickmühle ist eine ganz andere.

Enteignen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das halte ich für ausgeschlossen, weil kaum gerichtlich durchsetzbar. Im Gegensatz dazu könnte aber derartigen Fahrzeugen sehr wohl irgendwann die Zulassung entzogen werden.

Diejenigen, die dann nicht an VW verkauft haben - haben zwar ein Auto, dürfen aber nicht mehr damit auf die Strasse und ein Verkauf an Dritte zu einem akzeptablen Preis ist wohl ausgeschlossen. Ob da jeder den finanziellen und psychischen langen Atem hat, um einen Prozess gegen den Konzern durchzustehen halte ich für fraglich. Das muß letztlich jeder selbst für sich entscheiden.

Genau so ist es.
Eigentlich gibt es für die betroffenen nur 2 Möglichkeiten.

1. Man einigt sich mit VW zu den bestmöglichen Bedingungen....oder
2. Man schöpft mit Anwalt und Rechtschutzversicherung alle Rechtsmittel bis zum bitteren oder gutem Ende aus.

Zitat:

@A346 schrieb am 8. Dezember 2018 um 20:28:39 Uhr:


Hummermann,

dieses Fahrzeug wollte VW aber nicht zurückkaufen.
Und genau das ist der gravierende Unterschiede zu der Rückrufaktion für u.a. Erprobungsfahrzeuge.

Und woher weißt du, dass der Fahrzeughalter nicht von VW angeschrieben wurde?

Das Beispiel sollte eigentlich nur zeigen, welche Probleme mit solch einem Fahrzeug auftreten können und wie einfach diese beseitigt werden können.

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@A346
@Hummerman

Der letzte Beitrag in dem Thread um den Ihr debatiert stammt vom 1. November 2016 um 22:02:35 Uhr. Eine FIN kann ich nirgends sehen. Und der Recall lag zu dem Zeitpunkt noch in weiter Ferne. Somit ist weder bestätigt, noch widerlegt, dass dieses Fahrzeug betroffen ist und ob der Halter einen Liebesbrief bekam oder nicht. Eventuell meldet sich ja der Halter noch hier (allerdings war er im Mai 2017 zuletzt online) 😉

Bis dahin ist es nicht hilfreich, noch weiter um des Kaisers Bart zu diskutieren ...

Gruß
NoGolf

Hallo,
das ist die alles entscheidende Frage, wie reagiert das KBA, zumal nicht alle Fahrzeuge im gleichen Umfang betroffen sind. Mein Fahrzeug war mit Sicherheit ein Pressefahrzeug und da ist dann die Frage warum es nicht Verkehrssicher sein sollte. Wenn ich Vw die Möglichkeit gebe das Fahrzeug zu überprüfen und nachzubessern warum sollte das KBA dann eine Stilllegung verfügen. Wenn VW das Fahrzeug unbedingt haben will sollte nach meiner Ansicht ein Rückkauf zumindest zum jetzigen Wiederbeschaffungpreis erfolgen, sonst würde mir ein Schaden durch das fahrlässige Verhalten von VW entstehen, den ich vor Gericht geltend machen kann.

Gruss Homer100

Ich würde an dieser Stelle gerne mal etwas in den Raum werfen …

Zitat:

BGB § 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Als Nicht-Anwalt würde ich das mal so deuten wollen, dass VW mit dem Rückruf selbst bestätigt, dass sie nicht wissen, ob die Sache (also Eure Autos) bei der Übergabe "frei von Sach- und Rechtsmängeln" war.

Wenn dem nicht so wäre, dann ist der geschlossene Kaufvertrag zu keinem Zeitpunkt erfüllt worden und ein Kaufrücktritt möglich (BGB § 323)

Das Problem ist, zu beweisen, ob es sich im jeweiligen Einzelfall so verhält ... also nicht "frei von Sach- und Rechtsmängeln".

Andererseits stelle ich mir die Frage, ob das KBA so einfach eine Stilllegung veranlassen könnte - ohne eben diesen Beweis in jedem Einzelfall erbracht zu haben. Im Gegensatz zum Abgasskandal sind hier ja angeblich nur einzelne Fahrzeuge wirklich betroffen (und keiner weis welche)

Was ist eigentlich mit den Konzerntöchtern (Audi/Porsche/Seat/Skoda) Gibt es dort auch solche Fahrzeuge (Testwagen/Pressefahrzeuge) und wie das alles heißt. Oder sind die verantwortlichen dort Herr der Lage?

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 8. Dezember 2018 um 21:34:20 Uhr:


Was ist eigentlich mit den Konzerntöchtern (Audi/Porsche/Seat/Skoda) Gibt es dort auch solche Fahrzeuge (Testwagen/Pressefahrzeuge) und wie das alles heißt. Oder sind die verantwortlichen dort Herr der Lage?

Siehe Zusammenfassung im 2. Beitrag … bislang nein

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 8. Dezember 2018 um 21:34:20 Uhr:


Was ist eigentlich mit den Konzerntöchtern (Audi/Porsche/Seat/Skoda) Gibt es dort auch solche Fahrzeuge (Testwagen/Pressefahrzeuge) und wie das alles heißt. Oder sind die verantwortlichen dort Herr der Lage?

Ja, diese Fahrzeuge gibt es auch dort.

Abwarten....

Oder der Absatz der zwischengelagerten Fahrzeuge auf dem Flugplatz Berlin geht schleppend und da überlegt sich VW, wie kommen wir kurzfristig an 5'555 neue Kunden..... (Ironie aus)

Zitat:

@Ugolf schrieb am 8. Dezember 2018 um 20:24:12 Uhr:


Mich würde interessieren wie man die KBA - Nummern richtig interpretiert .

Das Beispiel welches mich betrifft : KBA - Nummer : # E1*2007/46*0627*##

Die Nummer meines Wagens : #e1*2007/46*0627*09 #

Was bedeutet die Raute hinter *0627* bei KBA ? Ist das ein Platzhalter für alle zweistelligen Nummern die folgen können ?

Die EG-Typgenehmigungsnummer besteht wie nachstehend im Einzelnen beschrieben bei Typgenehmigungen von vollständigen Fahrzeugen aus vier und bei Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einrichtungen aus fünf Abschnitten. Die Abschnitte werden jeweils durch das Zeichen "*" getrennt.

Abschnitt 1:

Kleinbuchstabe "e", gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die EG-Typgenehmigung erteilt hat:

1 für Deutschland;

2 für Frankreich;

3 für Italien;

4 für die Niederlande;

5 für Schweden;

6 für Belgien;

7 für Ungarn;

8 für die Tschechische Republik;

9 für Spanien

11 für das Vereinigte Königreich;

12 für Österreich;

13 für Luxemburg;

17 für Finnland;

18 für Dänemark;

19 für Rumänien;

20 für Polen;

21 für Portugal;

23 für Griechenland;

24 für Irland;

26 für Slowenien;

27 für die Slowakei;

29 für Estland;

32 für Lettland;

34 für Bulgarien;

36 für Litauen;

49 für Zypern;

50 für Malta

Abschnitt 2:

Die Nummer der Basisrichtlinie oder -verordnung

Bei einer EG-Typgenehmigung des vollständigen Fahrzeugs entfällt Abschnitt 2

Abschnitt 3:

Die Nummer der letzten Änderungsrichtlinie oder -verordnung, nach der die EG-Typgenehmigung erteilt wurde.

Abschnitt 4:

Eine vierstellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellten Nullen) für EG-Typgenehmigungen für vollständige Fahrzeuge oder eine vier- oder fünfstellige Nummer für eine nach einer Einzelrichtlinie oder Einzelverordnung erteilte EG-Typgenehmigung, die die Basis-Typgenehmigungsnummer angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 0001 für jede Basisrichtlinie oder -verordnung.

Abschnitt 5:

Eine zweistellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellter Null), die die Erweiterung angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 00 für jede Basis-Typgenehmigungsnummer.

Eine vierstellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellten Nullen) für EG-Typgenehmigungen für vollständige Fahrzeuge oder eine vier- oder fünfstellige Nummer für eine nach einer Einzelrichtlinie oder Einzelverordnung erteilte EG-Typgenehmigung, die die Basis-Typgenehmigungsnummer angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 0001 für jede Basisrichtlinie oder -verordnung.

Abschnitt 5:

Eine zweistellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellter Null), die die Erweiterung angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 00 für jede Basis-Typgenehmigungsnummer.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 8. Dezember 2018 um 21:20:29 Uhr:


Ich würde an dieser Stelle gerne mal etwas in den Raum werfen …

Zitat:

@Nogolf schrieb am 8. Dezember 2018 um 21:20:29 Uhr:



Zitat:

BGB § 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Als Nicht-Anwalt würde ich das mal so deuten wollen, dass VW mit dem Rückruf selbst bestätigt, dass sie nicht wissen, ob die Sache (also Eure Autos) bei der Übergabe "frei von Sach- und Rechtsmängeln" war.

Wenn dem nicht so wäre, dann ist der geschlossene Kaufvertrag zu keinem Zeitpunkt erfüllt worden und ein Kaufrücktritt möglich (BGB § 323)

Das Problem ist, zu beweisen, ob es sich im jeweiligen Einzelfall so verhält ... also nicht "frei von Sach- und Rechtsmängeln".

Andererseits stelle ich mir die Frage, ob das KBA so einfach eine Stilllegung veranlassen könnte - ohne eben diesen Beweis in jedem Einzelfall erbracht zu haben. Im Gegensatz zum Abgasskandal sind hier ja angeblich nur einzelne Fahrzeuge wirklich betroffen (und keiner weis welche)

Rechtlich sehr aufschlussreich.

Danke!

Ich als nicht betroffender würde nichts anderes gelten lassen als Rückabwicklung des Kaufvertrags weil das Fherzeug nicht der Typgenehmigung entsprach.
Nutzungentschädigung können sie nicht anführen weil die Sache schon min. 2Jahre beaknannt war und nicht gehandelt wurde.
Also Kaufpreisersttung ohne Abzug

Ok.
So lasse ich mich auch ohne gleichwertigen Ersatz überreden.
Für 24 gebe ich den PHAETON her.

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