Zulassung
Guten Abend!
Ich fahre einen Astra F 1.6l und habe mir FK Tieferlegungsfedern für einen 1.8-2.0 GSI eingebaut! Mein problem ist jetzt das die grünen Mänchen mich angehalten haben und das jetzt eingetragen werden muss!
Eine ABE werde ich dafür nicht kreigen, da die federn ja nicht für den 1.6 gedacht sind!
Was kann man denn machen ohne die Federn wieder ausbauen zu müssen? Gibt es da eine lösung?
Danke für jeden Tip!
123 Antworten
Die Azzeige bekommst du auf jeden Fall. Die Anzeige beruht ja nicht da drauf, dass du die Mängel beseitigen sollst sondern dass du überhaupt damit gefahren bist...
Wenn man es ganz genau sieht könnte deine Mutter zusätzlich als Halterin ebenfalls 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte bekommen....
Post wirste auf jeden Fall bekommen...mal abwarten. Das letzte Wort hat die Bußgeldstelle....
In so einem Fall bekommt SOWOHL der Fahrer als auch der Halter die Punkte da beide für den Verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand des Fzg zuständig sind!
ja, werde ich auf jedenfall machen!
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also jungs, new informations!
bin heute früh gleich um neun zu "homann", unser autoteile & zubehör laden, gesteuert! habe denen dort dann die nummer die auf den federn stand (FKS 32/32/1) gegeben, die haben sich mit FK in verbindung gesetzt und FK hat dann nen teilegutachten zu den federn per fax geschickt!
hat mich nix gekostet, der nette kollege meinte nur das ich meine nächsten teile bei "homann" kaufen soll!
übrigens sind das die federn vom typ FK OP 029 und die sind laut teilegutachten für jeden astra f bis 85kw, außer caravan!
Bimmelimm? du hast die ja auch, hast du dir auch federwegsbegrenzer eingebaut? will die der tüv auch sehen oder ist das kein muss?
...und noch was! wenn man mal ganz lieb im polizeirevier anruft, bekommt man auch nochmal ne woche mehr zeit für die mängelbehebung!
Zitat:
Original geschrieben von einzignichartig
...und noch was! wenn man mal ganz lieb im polizeirevier anruft, bekommt man auch nochmal ne woche mehr zeit für die mängelbehebung!
hat ja keiner gesagt, dass das nicht geht... :-P
Naja zum Glück haste jetzt alle Papier!! ;-)
Zitat:
Original geschrieben von einzignichartig
Bimmelimm? du hast die ja auch, hast du dir auch federwegsbegrenzer eingebaut? will die der tüv auch sehen oder ist das kein muss?
mit Federwegbegrenzern isses immer sone Sache... der TÜV will sehen dass deine Räder freigängig sind... ein gewisser Restfederweg muss jedoch vorhanden sein/bleiben...
soll heißen: wenn du Federwegbegrenzer verbaust muss das Auto noch weit genug einfedern und es darf nix schleifen...
ich hab an der Hinterachse auch welche drin... TÜV hat das FW eingetragen... von daher alles ok...
Um Beschädigungen der Reifen vorzubeugen... ^^
Wird auch sehr oft gemacht, dass die verlangt werden, damit du die Federn eingetragen bekommst. Aber warum denkst du, dass die das nicht verlangen sollten?
Weil es alle mal besser ist, wenn das Rad die Möglichkeit hat, richtig einzufedern. Wegen fehlendem Platz einfach den Federweg zu begrenzen ist in meinen Augen einfach nur Pfusch.
Dann sollte man sein Auto auch einfach nicht tieferlegen.....^^ Aber was ist denn so schlimm daran den Federweg zu begrenzen? Das einzige was verloren geht ist doch der Komfort oder?
Die Federung sorgt dafür, dass der Reifen den Kontakt zur Straße behält. Das ist zunächst einmal unabhängig von der Frage, ob ein Fahrzeug tiefergelegt ist oder nicht.
Je nach Straßenzustand federt das Rad mehr oder weniger ein, die Federung sorgt jedoch auch bei einem größeren Federweg noch dafür, dass der Kontakt zur Straße erhalten bleibt.
Federwegsbegrenzer bewirken schlicht und einfach, dass der Federweg aber einer gewissen Einfedertiefe gekappt wird, so dass das Rad nicht weiter einfedern kann. Ab dieser Einfedertiefe ist also nichts mehr mit Dämpfung und Kontakt zur Straße halten.
Eine vernünftige Tieferlegung mag härter federn und einen dadurch insgesamt kürzeren Federweg haben, am Grundprinzip ändert sich jedoch nichts. Wenn man jetzt aber aufgrund einfacher Platzprobleme einen Teil des Federweges kappt, dann halte ich das für Pfusch.
Danke, aber mir war schon klar wie Federwegsbegrenzer funktionieren.... ;-) und dass ein Auto anfängt zu hüpfen wenn der Federweg ausgeschöpft ist, ist auch klar. ^^
Spaß bei Seite....
Aber wenn der Prüfer sagt nur mit Begrenzer eine Eintragung dann ist das so... und wenn man eine gewissen Tiefe beim Fahrzeug haben will dann gehts halt nur so, dass er nicht mehr so tief einfedert und den Reifen beschädigt.
Mal davon abgesehen hab ich lieber ein hüpfendes Auto als ein Auto wo der Reifen plötzlich platzt weil dieser zu tief eingefedert ist.
Fazit am besten kein Auto tieferlegen....?!?! ;-)
Klar ist es immer noch besser, einen Federwegsbegrenzer einzubauen, als aufgeschlitzte Reifen zu riskieren.
Gibt es kein Tieferlegungsfahrwerk, das so zur Karosse passt, dass außer bördeln und ggf. ziehen keine Änderungen (wie Federwegsbegrenzer) nötig sind, damit das Fahrwerk vernünftig und ohne den Reifen zu gefährden, einfedern kann?
Ansonsten würde ich dein provokant gefragtes Fazit bejahen.