Zulassung nicht möglich: Verkäufer gibt mir den Fahrzeugschein nicht
Hi ich habe eine Frage. Ich habe mir letzte Woche ein Auto gekauft. Der Verkäufer (Privat) meinte zu mir er müsste das Auto abmelden. Er hat mir dann das Auto nach Hause gebracht und meinte er müsste den Fahrzeugschein und die Kennzeichen mitnehmen um den Wagen abzumelden. Ich bräuchte Ihn nicht da ich einen neuen bekomme und ich war so naiv und meinte das ging in Ordnung. Auf der Zulassungsstelle sagte man mir dann dass ich den schein bräuchte. Ich kann den Verkäufer telefonisch nicht mehr erreichen. Er sagte zu mir er hätte den Schein abgeben müssen und er wäre eingezogen worden.
Jetzt stehe ich hier ohne Schein und ohne Fahrzeug was auf die Straße darf und ich bin darauf angewiesen. Ich bin ratlos und hoffe hier Hilfe zu finden..
Liebe Grüße
33 Antworten
Waren beide Schlüssel beim Fahrzeug? Nicht dass das Fahrzeug gestohlen war und der Verkäufer gar keinen Besitz am Fahrzeug hatte...
Zitat:
@mala5398 schrieb am 7. August 2021 um 13:37:56 Uhr:
Ich habe sogar 3 Schlüssel erhalten
Funktionieren die auch alle?
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Zitat:
@mala5398 schrieb am 7. August 2021 um 10:59:50 Uhr:
Hi ich habe eine Frage. Ich habe mir letzte Woche ein Auto gekauft. Der Verkäufer (Privat) meinte zu mir er müsste das Auto abmelden. Er hat mir dann das Auto nach Hause gebracht und meinte er müsste den Fahrzeugschein und die Kennzeichen mitnehmen um den Wagen abzumelden. Ich bräuchte Ihn nicht da ich einen neuen bekomme und ich war so naiv und meinte das ging in Ordnung. Auf der Zulassungsstelle sagte man mir dann dass ich den schein bräuchte. Ich kann den Verkäufer telefonisch nicht mehr erreichen. Er sagte zu mir er hätte den Schein abgeben müssen und er wäre eingezogen worden.
Jetzt stehe ich hier ohne Schein und ohne Fahrzeug was auf die Straße darf und ich bin darauf angewiesen. Ich bin ratlos und hoffe hier Hilfe zu finden..Liebe Grüße
Die ZB1 wird nicht eingezogen. Die wird mit dem Datum der Abmeldung und einem Siegel versehen und muss zur nächsten Zulassung mit der ZB2 vorgelegt werden.
Geh dem Verkäufer auf die Ketten,dass er Dir die ZB1 aushändigt.
DIe Zulassungsbescheinigung 1 wird ausgehändigt und sie gehört zu den Fahrzeugpapieren dazu.
Hast du denn die korrekten Daten des Verkäufers? Name und Anschrift?
Dann würde ich da hinfahren, wenn du ihn sonst nicht erreichst und ihn zur Rausgabe auffordern.
Bringt das nichts oder ist es nicht möglich, würde ich mit der Zulassungsstelle sprechen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Die ZB 1 kann man ja auch verlieren, dann wird sie neu ausgestellt. Aber du kannst nichts verlieren, was du noch nie hattest.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 7. August 2021 um 13:52:27 Uhr:
DIe Zulassungsbescheinigung 1 wird ausgehändigt und sie gehört zu den Fahrzeugpapieren dazu.Hast du denn die korrekten Daten des Verkäufers? Name und Anschrift?
Dann würde ich da hinfahren, wenn du ihn sonst nicht erreichst und ihn zur Rausgabe auffordern.
Bringt das nichts oder ist es nicht möglich, würde ich mit der Zulassungsstelle sprechen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Die ZB 1 kann man ja auch verlieren, dann wird sie neu ausgestellt. Aber du kannst nichts verlieren, was du noch nie hattest.
Nur das die TE nicht verloren hat,sondern der Verkäufer diese nicht rausrückt.
Wenn ein Dokument verloren geht, muss der für den Verlust verantwortliche eine EV abgeben. Erst dann wird ein neues ausgestellt.
@TE
Passte ZB1 und 2 überhaupt zusammen?
Schon klar, ich einte damit nur, eine nicht vorliegende ZB 1 kann kein unüberwindbares Hindernis sein.
Ich wollte ihn damit nicht auffordern, unwahre Angaben zu machen.
Zitat:
@mala5398 schrieb am 7. August 2021 um 10:59:50 Uhr:
Ich bräuchte Ihn nicht da ich einen neuen bekomme und ich war so naiv und meinte das ging in Ordnung.
Das ist der Punkt. Normalerweise gibts Geld gegen Fahrzeug samt Schlüssel und zwingend dazu Papiere. Letzteres hast Du ausgelassen.
Dir bleibt nichts weiter übrig als auf Herausgabe der Papiere zu drängen, notfalls per Anwalt.
@Vantage221
Crossposting ist - wie in den meisten Foren - unerwünscht. Bleib bitte in deinem Thread.
Deine Beiträge in diesem Thread habe ich gelöscht.
Den Fahrzeugschein kriegt man nach dem abmelden wieder.
Am sinnvollsten, du gehst mal mit der Fahrgestellnummer zur Polizei ob was vorliegt.
Hast du den Fahrzeugbrief? Den DIN A4 großen Zettel?
Ich wette darauf, dass der Verkäufer die alten Kennzeichen und den KFZ-Schein als "Erinnerungsstücke" behalten will.
Mach ihn drauf aufmerksam, dass Du ihm die Wartezeit bis zur Ausstellung eines neuen KFZ-Scheins durch die Zulassungsbehörde und andere Kosten gerne und auch notfalls durch ein Gericht in Rechnung stellen wirst. Er soll sich eine schöne Kopie vom Schein machen, die ins Wohnzimmer hängen und Dir das Original zusenden.