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Frage an die Anhängerprofis (100er Zulassung)

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 15:48

Ich zitiere: (...)

4. Voraussetzung (für die 100er Zulassung): Masseverhältnis

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen andere Anhänger

0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

(...)

Für meine Fahrzeugkombination gilt der Faktor 1,1, mir fehlen nur ein paar kg, um diesen zu erreichen.

Frage: darf die Stützlast in dieser Berechnung zur Leermasse des Zugfahrzeuges addiert werden?

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

Ich zitiere: (...)

4. Voraussetzung (für die 100er Zulassung): Masseverhältnis

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen andere Anhänger

0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

(...)

Für meine Fahrzeugkombination gilt der Faktor 1,1, mir fehlen nur ein paar kg, um diesen zu erreichen.

Frage: darf die Stützlast in dieser Berechnung zur Leermasse des Zugfahrzeuges addiert werden?

Meines Wissens ist die Anhängelast und die Stützlast unterschiedlich und kann nicht mit einberechnet werden. frage doch mal diene prüfer ob er Dir eventuell durch Erhöhung der Anhängelast ( mit Steigungsbegrenzung auf 12 % ) nicht einträgt. Wenns nur einige Kg

sind sollte es gehen. Jol.

Lass Deinen Wagen einfach mal bei einer Prüfstelle nachwiegen. Die AHK allein dürfte schon 10 kg bringen, wenn Du noch Zusatzausstattung wie Klimaanlage hast, kommen da noch diverse Kilos zusammen. Dann kannst Du die Papiere entsprechend ändern lassen und glücklich sein. @jloethe: Die Stützlast liegt bei Mittelklasse-PKWs in der Regel zwischen 50 und 100 kg, die Anhängelast bei vielleicht 1000 - 2000 kg. Was soll eine Erhöhung der Anhängelast bringen?

Für was braucht man ne 100er Zulassung?

 

Viktor

am 31. Mai 2011 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Für was braucht man ne 100er Zulassung?

damit man mit dem anhänger 100kmh fahren darf, anstatt der sonst max. zulässigen 80kmh...

Wo gibt es denn so eine Bestimmung?

In Deutschland.

Bei euch darf man mit einem norm. Anhänger nur 80 fahren :confused:

Bin mal vor paar Jahren 120 mit Hänger in D gefahren, hat sich keiner aufgeregt.

Vereinfach kann man aber auch sagen, wenn der Anhänger gefedert (mit Stoßdämpfern) und gebremst (auflaufbremse) kann er schon für 100 zugelassen werden. Das dürfen dann aber nur zugelassene Prüfstellen.

Allerdings kostet der Anhänger dann auch mehr Steuern. warum weiß kein Mensch

Hier mal ein Link zu der juristischen Grundlage.

Werden die Anhänger bei euch in D mit dieser 100er Regelung irgendwie gekennzeichnet?

Was hätt es mich denn damals gekostet, wenn mich die Polizei angehalten hätte,

das muß so vor 4-5 Jahren gewesen sein, das ich da mit 120 km/h bei euch auf der AB fuhr.

 

Ich dacht mir nur, bei euch gibt es eh keine Geschwindigkeitsbegrenzung,

bei uns ist 100 km/h erlaubt, fahr ich halt 120 in D.

Mich hat es nur gewundert, das ich mit meinen 70 PS all die anderen Fahrzeuge mit Hänger überholt habe.

 

Viktor

am 31. Mai 2011 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Werden die Anhänger bei euch in D mit dieser 100er Regelung irgendwie gekennzeichnet?

jap, die haben ein 100kmh-schild hintendrauf...

am 31. Mai 2011 um 21:53

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Was hätt es mich denn damals gekostet, wenn mich die Polizei angehalten hätte,

das muß so vor 4-5 Jahren gewesen sein, das ich da mit 120 km/h bei euch auf der AB fuhr. 

Wenn es wirklich 40 drüber gewesen sind:

 

160€ Bußgeld, 23,50€ Gebühren, 3 Punkte (können Dir vermutlich egal sein) und einen Monat Fahrverbot (in Dtl.) ...

Ja es waren wirklich 120, ist doch kein Problem mit einem fast leerem Hänger.

 

Nach dem Link vom ichtyos würde der Hänger auch so einen 100 Aufkleber bekommen.

Bekommt man eigentlich als Ausländer (Esterreicher) in D auch so einen Kleber,

läuft das unbürokratisch ab?

Für den Fall, das ich wieder mal bei euch unterwegs bin.

Bei welchen Prüfstellen würde man sowas in D bekommen?

 

Viktor

am 1. Juni 2011 um 7:18

"Der Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines

Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 1 Nr. 2 dieser

Verordnung ist die Bestätigung einer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum zugelassenen Stelle gleichwertig, wenn die der Bestätigung dieser

Stellen zugrunde liegenden technischen Anforderungen, Prüfungen und Prüfverfahren

denen der deutschen Stellen gleichwertig sind und die Bestätigung in deutscher Sprache

erstellt wurde oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt

und während der Fahrt mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung

ausgehändigt wird."

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvoausnv_9/gesamt.pdf

Gibt in vielen Ländern entsprechende Stellen wo man das machen lassen kann, die Campingclubs wissen da i.d.R. bescheid. Ansonsten kann das in D jede Prüforganisation von TÜV, Dekra und Co..

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