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Zulassung von Reimport aus Japan

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 14:00

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Profis und möchte zunächst den Sachverhalt schildern:

Ein Unternehmen bietet hochwertige Gebrauchtfahrzeuge an. Ein Fahrzeug wurde schließlich von einem Kunden bestellt. Bei dem Fahrzeug handelt es sich aber um eins aus dem Ausland. Es muss daher zunächst aus dem Ausland (Japan) nach Deutschland importiert werden. Das hat dieser Händler dann auch getan und schließlich das Fahrzeug auf seinen Namen (also auf den Gebrauchtswagenhändler) zugelassen. Ist die Zulassung dieses aus dem Ausland importierten Wagens auf den Namen des Händlers "normal"? Oder hätte es eine direkte Zulassung auf den Kunden, der das Fahrzeug bestellt hatte, geben müssen? Der Kunde beschwert sich jetzt nämlich und meint, er hätte kein Interesse an dem Wagen, weil es Kennzeichen mit der Stadt des Händlers hat. Würde das Fahrzeug nicht schließlich doch auf den Kunden zugelassen werden, sobald der Kauf insgesamt vollzogen ist?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin in solchen Sachen echt ein Anfänger und stehe nun gerade vor diesem Problem.

Es wäre sehr freundlich, wenn ihr mir helfen könntet. Vielen Dank im Voraus .

Gruß

Theo

Beste Antwort im Thema

Wo auch immer das Fahrzeug jetzt sein Lenkrad hat: ein Import oder Reimport muss nicht vorher auf einen Händler zugelassen sein, damit es danach auf den Kunden zugelassen werden kann. Sobald der Wagen samt Papieren da ist, kann der Wagen auf jeden beliebigen Halter zugelassen werden, da gibts keine "Reihenfolge" oder sowas.

Gruß Tecci

13 weitere Antworten
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13 Antworten

wo isn der witz? weil ein besitzer mehr im brief mehr steht....

am 28. Juli 2011 um 14:17

Eben, der Käufer ist dann eben in D nur der zweite Besitzer, aber in dem Moment, wo ich ein Fahrzeug auf mich zulasse hat es das Kennzeichen meines Zulassungsbezirkes.

Sorry, aber das Problem verstehe ich nicht :cool:

Bei Zulassung in einem anderen Zulassungsbezirk gibt es neue Kennzeichen, ansonsten kann man bei ummeldung auch ein Wunschkennzeichen nehmen, das kostet dann halt ein paar Euro.

 

Wo ist das Problem, oder was versteht dein Bekannter da nicht so ganz?

 

 

Ich glaube eher das der Käufer aufgrund des billigen Kaufpreises geblendet war und jetzt nachdem das Fahrzeug da ist festgestellt hat das das Lenkrad ja auf der falschen Seite ist. Nun wird nach ausreden gesucht um vom Kauf zurück zu treten.

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 15:42

Das Problem war lediglich, dass der Käufer sich beschwert, dass das Auto zunächst auf den Händler zugelassen wurde und nicht direkt auf ihn.

Meiner Meinung nach geht das aber nicht anders, wenn der Händler das Auto zunächst aus dem Ausland kauft und nach Deutschland einführt.

Außerdem hätte er ja direkt danach das Auto auf den eigentlichen Käufer zulassen können, oder? Daran hat der Kunde aber seltsamerweise kein Interesse mehr ...

Es stimmt schon, dass der Kunde nun nach Wegen sucht, um sich vom Kauf loszusagen ...

Danke für das bisherige Feedback!

Theo

am 28. Juli 2011 um 16:15

Es handelt sich aber bei dem Reimport aus Japan um ein linksgelenktes Fahrzeug, für den amerikanischen bzw. kontinentaleuropäischen Markt?

Reimport heist das ein in Deutschland Produziertes Auto das im Ausland verkauft wurde nach Deutschland Importiert wird. Da man in Japan rechts sitzt heist das das Fahrzeug in Deutschland für den Japanischen Markt als rechtslenker gebaut wurde, dorthin verschifft wurde, dort unten verkauft wurde und dann wieder zurück nach Deutschland geschifft wurde um dann als Reimport hier von einem Händler verkauft zu werden. Das Fahrzeug war nicht für den Europäischen oder Amerikanischen Markt bestimmt, also mit sehr hoher warscheinlichkeit kein linkslenker, und das wird der Käufer wohl erst jetzt bemerkt haben.

Wo auch immer das Fahrzeug jetzt sein Lenkrad hat: ein Import oder Reimport muss nicht vorher auf einen Händler zugelassen sein, damit es danach auf den Kunden zugelassen werden kann. Sobald der Wagen samt Papieren da ist, kann der Wagen auf jeden beliebigen Halter zugelassen werden, da gibts keine "Reihenfolge" oder sowas.

Gruß Tecci

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wo auch immer das Fahrzeug jetzt sein Lenkrad hat: ein Import oder Reimport muss nicht vorher auf einen Händler zugelassen sein, damit es danach auf den Kunden zugelassen werden kann. Sobald der Wagen samt Papieren da ist, kann der Wagen auf jeden beliebigen Halter zugelassen werden, da gibts keine "Reihenfolge" oder sowas.

Gruß Tecci

Danke, das war die Frage!

In der Tat ist es hier unbedeutend, welche technischen Spezifikationen der Wagen hat. Der Streit drehte sich um die Zulassungsfrage. Noch eine Nachfrage: Schadet es denn, dass der Händler den Wagen zunächst zugelassen hatte, oder macht das im Ergebnis keinen Unterschied?

Viele Grüße

Theo

Könnte vielleicht mal bei einem möglichen Wiederverkauf eine Rolle spielen. Im Allgemeinen drückt die Anzahl der Vorhalter immer etwas den Preis, wenn es mehrere sind. Aber kommt halt auch immer drauf an, wer dann in der Zula II drin steht, eine Firma als Halter ist da sicher wenig kritisch als eine Privatperson...

Gruß Tecci

am 29. Juli 2011 um 13:16

Man sollte sich mal die Frage stellen warum der Händler das Auto auf sich zugelassern hat.

Üblich ist das ja eigentlich nicht, da mit jedem Haltereintrag der Wert des Autos fällt.

^^ Theoretisch mag das so sein, aber wenn sowohl Laufleistung wie auch Halter nachvollziehbar sind, warum soll dann der Marktwert merklich sinken?

Wenn man jetzt natürlich den Wagen Monate beim Händler stehen lässt, dann... ja...

Warum hat der Händler das so gemacht? Hat er den Wagen angemeldet vom Hafen (oder wo auch immer) zu sich gefahren oder was war der Grund? Ist für mich jetzt nicht so ganz nachvollziehbar.

Gab´s denn einen Kaufvertrag? Einen Liefervertrag? Irgendwas in der Art?

Was stand denn da drin?

Geht´s um Schadensersatz seitens des Händlers, der nun auf der Karre und sicherlich auch den Kosten sitzt oder um eine Kaufpreisminderung aufgrund der Anmeldung... oder was?

Am Ende wird sich da eben ein Richter seinen Kopf zerbrechen müssen... auch darüber, ob der Wagen nun nicht mehr "annehmbar" ist.

Ein älteres und somit im persönlichen Sinne wertvolles Fahrzeug wird´s ja wohl nicht sein, Reimport heißt eher neu (ohne vorherige Zulassung?) und Euro 4 (oder gar Euro 5?) darf ja ohnehin nicht mehr neu zugelassen werden (mal abgesehen von irgendwelchen Sonderregelungen).

Mehr Infos wären eben nett.

am 29. Juli 2011 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von thada

Das Problem war lediglich, dass der Käufer sich beschwert, dass das Auto zunächst auf den Händler zugelassen wurde und nicht direkt auf ihn.

Meiner Meinung nach geht das aber nicht anders, wenn der Händler das Auto zunächst aus dem Ausland kauft und nach Deutschland einführt.

Außerdem hätte er ja direkt danach das Auto auf den eigentlichen Käufer zulassen können, oder? Daran hat der Kunde aber seltsamerweise kein Interesse mehr ...

Es stimmt schon, dass der Kunde nun nach Wegen sucht, um sich vom Kauf loszusagen ...

Danke für das bisherige Feedback!

Theo

@Theo,

es tut zwar nicht viel zur Sache, aber warum wird in der 3. Person geschrieben bzw. welches Interesse hast Du daran, es für andere in Erfahrung zu bringen? Oder bist Du gar der Käufer oder Verkäufer?

Gruß

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 18:17

Hallo in die Runde,

es handelt sich um ein rechtliches Problem, vor welchem ich stehe. Bin selbst zwar nicht betroffen, muss mich um den "Fall" aber kümmern!

Danke an alle, die etwas dazu geschrieben haben ...

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