Zulassung für "H" Kennzeichen durch TÜV?

VW Käfer 1300

Ein Luftgekühlter Gruß aus Sachsen,
Ich habe mal einige Fragen zu bezüglich der Zulassung meines Käfers.
Ich möchte diesen gern als Oldtimer mit "H" Kennzeichen zulassen. Hab mir jetzt auch schon einige Seiten und Foren angeschaut aber irgendwie werd ich nicht schlau daraus.

Mir stellt sich allein die Frage ob ich zum TÜV des Vertrauens gehen kann und der einfach eine HU und AU macht und ich dann mit der Bescheinigung dann zur Zulassung gehen kann und ich ganz normal den Käfer mit "H" anmelden kann? Macht gleich der TÜV die Begutachtung zwecks alter und Zustand oder muss ich unbedingt zum Classic TÜV oder Dekra fahren? Is mir alles zu Umständlich, einer soll sich das Fahrzeug anschauen und mir bestätigen das die Perle technisch einwandfrei ist und dann will ich den käfer einfach zulassen und mir das H Kennzeichen prägen lassen. Eigentlich ganz einfach oder wird es wieder komplizierter oder muss ich noch Nachweise bringen oder sonst was? Fahrzeugbrief und ne Versicherung für den käfer sollten doch ausreichen und natürlich die Bescheinigung vom TÜV für eine Anmeldung. So helft mir einfach mal weiter, bitte, danke.

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warum habe ich nur das Gefühl, dass uns da jemand veräppeln will?

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warum habe ich nur das Gefühl, dass uns da jemand veräppeln will?

Warum wenn ich fragen darf?

Eigentlich ne ganz normale Frage, ich höre und lese nur so viel das ich selber schon verwirrt bin was das ganze abgeht. Deshalb frag ich so doof ??

Ist das Bild ein Originalbild?

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Nein noch nicht, mir fehlt nur der Sturz und die Export Stoßstange.

Das sind original Bilder. Zusammengebaut ist fast innen nix mehr.

Nun - "H" steht für "historisch", womit die Karre auf dem Symbolbild schon einmal rein gar nichts zu tun hat... 😁

Anrufen, Termin machen zu Abnahme nach §23.
Wenn §23 gemacht wird, bekommst du deine HU gleich mit.

Gruß woita

Also kann die der TÜV Prüfer die nicht gleich mit machen oder dürfen das nur ausgewählte Personen oder Betriebe?

Mit den Sturzwerten und Reifen gibt's kein H. Prüfer drücken schon hin und wieder bei Umbauten ein Auge zu, oder haben keine Ahnung. Aber hier? Doppelblind auf beiden Augen muss er sein.

Zeitgenössiche Umrüstung ist aber möglich, wenn's die innerhalb 10 Jahren nach Erstzulassung gab. Hier der Anforderungskatalog, der bayerische.

Aber mit knapp 10° Sturz gibt's nicht mal ne Plakette. Also in Bayern nicht. Sachsen....da is es vielleicht anders.

Naja solang alles im Rahmen bleibt Find ich es ja okay. Natürlich sieht es geil aus aber die Sicherheit sollt nicht vernachlässigt werden. Aber in den Dreck muss er auf alle Fälle und nen leichten Sturz. Und nen Blinden TÜV'er Find ich auch noch.

Aber die Frage ist eben noch nach wie vor, "kann jeder Prüfer die Abnahme nach §23 machen?

Wie das in Sachsen ist, keine Ahnung. Ruf an (z.B. Tüv), mach nen Termin.
Wenn das bei denen nicht geht, werden die dir das schon sagen.

Klingt nach nem plan! Ich schau mal, wenn es was neues gibt zu diesem Thema werd ich euch das wissen lassen.

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