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Zugelassene Felgen und Reifen

Audi A1 8X

Hallo,

ich habe es weder hier in einem Thread gefunden, noch sonstwo im Internetz.

Wir wollen Felgen und Reifen für den Winter kaufen. Aber welche Felgen und Reifengrößen sind für den A1 zulässig?

Es soll ein COC Dokument geben, wo das drin steht. Habe ich aber nicht und konnte es auf den Audi Seiten nicht finden. Hat da zufällig jemand einen Link parat?

Danke

Modell A1: 1,6 TDI mit 90 PS

67 Antworten

Zitat:

@V6-Rebound schrieb am 3. August 2024 um 19:11:03 Uhr:


Hallo zusammen,

im Voraus entschuldige ich mich für das Hervorholen eines solch alten Threats!

Dies ist aber dem Umstand geschuldet, dass unsere Tochter vor Kurzem stolze Besitzerin eines A1 aus 2018 geworden ist (noch ein 8X)! Beim Kauf war auch ein Satz Winterräder dabei! Die Felgen haben die folgenden Maße: 6,5Jx16 ET38 mit der Reifengröße 205/50! Diese sind weder in der CoC aufgeführt noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen!

Aufgeführt sind dagegen:
- unter Ziffer 35: 7Jx16 ET34 mit Reifen 215/45 (Größe der Sommerräder bzw. -reifen, die zurzeit montiert sind)
und
- unter Ziffer 52: 6Jx15 ET 29 mit Reifen 185/60 und 6Jx16 ET30 mit Reifen 195/50

Vor allem interessiert mich in diesem Zusammenhang, ob diese Felgen in Kombination mit den montierten Reifen eintragungsfähig sind und wenn ja, was dies wohl ungefähr kosten würde!

Für Eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt!

Gruß V6-Rebound

Hier das Gutachten:
http://gutachten.tec-speedwheels.de/media/9168/5x100_et38_ml571.pdf

Die Räder sind eintragungsfrei, siehe ABE 48443 Punkt 10
http://gutachten.tec-speedwheels.de/media/9204/kba_48443-15_6516.pdf

Also nur, wenn auch alle Auflagen eingehalten sind. Sonst verliert die ABE ihre Gültigkeit.

...vielen Dank für Eure Antworten, inbesondere für das Gutachen und die allgemeine Betriebserlaubnis!

...die Auflagen werden soweit eingehalten, wobei ich nicht sicher bin, ob der A1 eine Verbundlenkerhinterachse hat (Auflage F23)!

Zitat:

...die Auflagen werden soweit eingehalten, wobei ich nicht sicher bin, ob der A1 eine Verbundlenkerhinterachse hat (Auflage F23)!

Solange es kein A1 Quattro/ S1 ist, hat er eine Verbundlenkerachse. 😉

Ähnliche Themen

Hallo ianann,

vielen Dank für Deine Klarstellung, da unser A1 weder ein Quattro noch ein S1 ist! Damit können wir die o. g. Felgen problemlos montieren und fahren!

Gruß V6-Rebound

Hier das Gutachten:
http://gutachten.tec-speedwheels.de/media/9168/5x100_et38_ml571.pdf

Die Räder sind eintragungsfrei, siehe ABE 48443 Punkt 10
http://gutachten.tec-speedwheels.de/media/9204/kba_48443-15_6516.pdf

Hallo zusammen,

zu den freundlicherweise geposteten Gutachten habe ich noch eine Frage: Ist/sind die beiden Gutachten immer im Fahrzeug mitzuführen, wobei das des KBA´s 238 Seiten umfasst?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß V6-Rebound

Also ich bin bisher immer mit der wenig-seitigen ABE durch den TÜV gekommen. Wichtig ist halt dass die KBA und in der Liste Dein Fahrzeug mit der entsprechenden Bereifung gelistet ist.

Eine Gewähr auf die obige Aussage gebe ich aber nicht. 😁

Hallo ianann,

danke für Deine Antwort!

Für eine TÜV-Prüfung ist das sicherlich eine Sache! We sieht´s aber bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Rennleitung aus?

Gruß V6-Rebound

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