Zu Überholender beim Überholvorgang stark beschleunigt.
Hallo liebes Forum,
es gab hierzu schon einmal ein Thema, dessen Beiträge ich mir auch interessiert durchgelesen habe. Dennoch würde ich gerne mal eure Meinung zu dem, was mir neulich passiert ist hören. Und zwar folgendes:
Auf einer Bundesstraße fuhr ein sich langsam (~90kmh) fortbewegendes Fahrzeug vor mir. Leider konnte ich dieses aufgrund von Gegenverkehr zunächst nicht überholen. Wir fuhren auf einen langsam fahrenden Traktor (~30kmh) auf. Als kein näherer Gegenverkehr kam, setzte zunächst das vorausfahrende Fahrzeug und dann ich zum Überholen an. Ich wollte die Gelegenheit gleich nutzen und im Anschluss das mir vorausfahrende Fahrzeug überholen. Trotz 200PS (Audi A3) und Vollgas gelang mir dies kaum. Anscheinend beschleunigte der Familienvan mit allem ihm möglichem. Langsam war ich an dem Point of no return angelangt und ich entschied mich "durchzuziehen". Da der Überholvorgang sich jedoch durch das ebenfalls beschleunigende Fahrzeug in die Länge zog, konnte ich erst kurz vor Gegenverkehr einscheren.
Danach prasselten Hasstiraden in Form von "Lichtzeichen" des Überholten auf mich nieder. Ich war natürlich aufgrund der sehr gefährlichen Situation leicht geschockt aber auch sehr verärgert über das Verhalten des anderen Fahrzeugführers. Nach dem Überholvorgang konnte ich mich recht schnell vom hinterherfahrenden Fahrzeug absetzen. Bin selber vll so zwischen 100 und 110 kmh gefahren. Egal wer Recht und Unrecht hat, dies spielt zum Glück weniger eine Rolle, da alles glimpflich ausgegangen ist. Dennoch bin ich über das Verhalten geschockt. Die Person muss mitbekommen haben, dass ich zu einem Überholvorgang ansetze und nahm einen schlimmen Unfall billigend in Kauf und fühlte sich scheinbar in keinster Weise schuldig. Ich habe meine Lehre daraus gezogen und werde in Zukunft vorsichtiger bei solchen Überholmanövern sein. Wie seht ihr den Fall? Würdet ihr einen solchen Überholvorgang ebenfalls versuchen oder lag hier einfach Leichtsinnigkeit meinerseits vor?
Sonnige Grüße!
Beste Antwort im Thema
Treffen sich zwei Idioten.......
Idiot I :
§5 StVO Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Idiot II :
§5 StVO Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
285 Antworten
150 auf der IP2 im Alentejo war gar nichts. Bei erlaubten 90. Mehrfach erlebt. Mein Chef ist einfach mit hinterher gefahren. Der wusste, wo sie standen.
Auch wenn ich dort der Landessprache mächtig bin, ist bei Tacho 100 Schluss. Dann überholen sie halt. Sieht auch keiner so eng.
Und die Idioten, die ändert man eh nicht, indem man es ihnen "zeigt".
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
150 auf der IP2 im Alentejo war gar nichts. Bei erlaubten 90. Mehrfach erlebt. Mein Chef ist einfach mit hinterher gefahren. Der wusste, wo sie standen.Auch wenn ich dort der Landessprache mächtig bin, ist bei Tacho 100 Schluss. Dann überholen sie halt. Sieht auch keiner so eng.
Und die Idioten, die ändert man eh nicht, indem man es ihnen "zeigt".cheerio
Im Nachhinein muss man natürlich sagen, dass es unklug war nicht schon bei 160 km/h den Überholvorgang abgebrochen zu haben. Auch wenn es eine gut ausgebaute Autobahn war und keine Gefahr bestand.
Aber wenn man das erste Mal in so einer Situation ist, reagiert man impulsiv. Beim nächsten Mal werde ich schon vorher abbrechen.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Und natürlich bestimmst DU immer, was richtig ist. Der von Dir monierte Erstellungsbeitrag ist steinalt, dass Thema reaktiviert und in dieser Reaktivierung het es um die AB ... wenn auch mit Tempolimit.
Aber Hauptsache, mal wieder die unfähige Moderation anscheißen - um jeden Preis. Naja, Du musst es ja wissen
Hallo
Natürlich bestimme nicht ich sonst wäre hier gleich ein Schloß dran gekommen🙄
Das Alter spielt wohl eher keine Rolle, wobei September 2012 steinalt? Na ja
Natürlich sind hier viele fragwürdige Threads am laufen incl. denen wo es im Prinzip um Rechtsfragen geht.
Außerdem einige wo mehr oder weniger offen über Regelverstöße frei von der Leber weg seitenweise diskutiert wird. Heißt sicher nicht umsonst Verkehr und Sicherheit.
Wenn aber MT nun meint das sei "Geschäftsfördernd"? Scheint ja (noch) zu klappen!!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...Die einheimischen rufen die Polizei und man zieht dann zu 100 % den kürzeren, deswegen kann ich nur raten sich zu 99,99 '% an die Landesregeln zu halten.
Das glaube ich nicht. Denn das wegen jedem "Furz" die Polizei gerufen wird ist eigentlich nur in Deutschland gängige Praxis.
Grüße, Philipp
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Sehr interessant zu lesen, wie viele User es gut finden, daß der zu Überholende beim Überholvorgang durchbeschleunigt.
Zitat:
Original geschrieben von pk79
Denn das wegen jedem "Furz" die Polizei gerufen wird ist eigentlich nur in Deutschland gängige Praxis.
Jawoll. Ist ganz schlimm. Ich find' schon auch solche Länder besser, wo die Leute, wenn sie was gegen einen haben, gleich aussteigen und das an Ort und Stelle klären, von Mann zu Mann.
Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Sehr interessant zu lesen, wie viele User es gut finden, daß der zu Überholende beim Überholvorgang durchbeschleunigt.
Ein berechtiger Ansatz.
Allerdings sei dann auch die Frage gestattet, ob man denn auf der Landstraße unbedingt alles und jeden überholen muss. Der Zeitvorteil ist ohnehin marginal und an der Ampel im nächsten Ort steht man ohnehin meist wieder hintereinander.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Jawoll. Ist ganz schlimm. Ich find' schon auch solche Länder besser, wo die Leute, wenn sie was gegen einen haben, gleich aussteigen und das an Ort und Stelle klären, von Mann zu Mann.Zitat:
Original geschrieben von pk79
Denn das wegen jedem "Furz" die Polizei gerufen wird ist eigentlich nur in Deutschland gängige Praxis.
Es gibt auch noch ein Zwischending 🙄
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Ein berechtiger Ansatz.Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Sehr interessant zu lesen, wie viele User es gut finden, daß der zu Überholende beim Überholvorgang durchbeschleunigt.
Allerdings sei dann auch die Frage gestattet, ob man denn auf der Landstraße unbedingt alles und jeden überholen muss. Der Zeitvorteil ist ohnehin marginal und an der Ampel im nächsten Ort steht man ohnehin meist wieder hintereinander.
Ich habe gestern auf der Landstraße mehrmals überholt konnte dadurch noch an der grünen Ampel durchfahren, wohingegen der Überholte stehen bleiben musste.
Aber der Zeitvorteil war mir eh egal. Völlig egal.
Für diese Diskussion empfehle ich einen der tollen "warum schnellfahren"-Threads hier. Da gibt es reichlich Lesestoff und Argumente jeglicher Coleur 😉
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Allerdings sei dann auch die Frage gestattet, ob man denn auf der Landstraße unbedingt alles und jeden überholen muss.
Muß sich der Überholende erst noch eine Erlaubnis vom Vordermann holen? Auch wenn die STVO manchmal etwas schwierig ist, so hat sie diesen Fall eindeutig geregelt. Und der ist sinngemäß so, daß der zu Überholende gefälligst nicht zu beschleunigen hat! Die Gründe dafür sollten doch wohl klar sein, oder? Falls nicht, dann müsste dringende eine Nachschulung fällig sein.
Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Muß sich der Überholende erst noch eine Erlaubnis vom Vordermann holen? Auch wenn die STVO manchmal etwas schwierig ist, so hat sie diesen Fall eindeutig geregelt. Und der ist sinngemäß so, daß man der zu Überholende gefälligst nicht zu beschleunigen hat! Die Gründe dafür sollten doch wohl klar sein, oder? Falls nicht, dann müsste dringende eine Nachschulung fällig sein.Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Allerdings sei dann auch die Frage gestattet, ob man denn auf der Landstraße unbedingt alles und jeden überholen muss.
Im Prinzip hast Du Recht, aber auch nur im Prinzip.
Der Überholte hat nicht zu beschleunigen ! Man darf aber auch nicht in unklaren Verkehrssituationen überholen. Das vergessen viele und schauen dann dumm aus der Wäsche.
Wie sieht es aus mit dem Ortsausgang, allg. an Stellen wo das Limit erhöht wird, nach einer scharfen Kurve..... ? Da habe ich schon oft mich überholende stehen lassen. Dort sollte man schon einen richtigen Motor verbaut haben wenn man mich überholt. Ich bin verplichtet dort zu beschleunigen, bin nicht verpflichtet erst zu checken ob da ein Spinner meint mich zu überholen.
Ich könnte da noch mehr Situationen zum Besten geben wo ohne Sinn und Verstand überholt wird. Das wollte der Traumtaenzer ausdrücken.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bin verplichtet dort zu beschleunigen, bin nicht verpflichtet erst zu checken ob da ein Spinner meint mich zu überholen.
Auch wenn der restliche Post größtenteils stimmen mag, aber das Zitierte ist doch fragwürdig. Erstmal ist nicht jeder, der da überholen will ein Spinner und zweitens ist es doch interessant, dass es eine Beschleunigungspflicht geben soll.
Ob die Verkehrslage unklar ist, wenn eine die ganze Zeit 90 fährt, aber beim Überholvorgang plötzlich nicht mehr....darüber kann man wohl auch streiten.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Im Prinzip hast Du Recht, aber auch nur im Prinzip.Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Muß sich der Überholende erst noch eine Erlaubnis vom Vordermann holen? Auch wenn die STVO manchmal etwas schwierig ist, so hat sie diesen Fall eindeutig geregelt. Und der ist sinngemäß so, daß man der zu Überholende gefälligst nicht zu beschleunigen hat! Die Gründe dafür sollten doch wohl klar sein, oder? Falls nicht, dann müsste dringende eine Nachschulung fällig sein.
Der Überholte hat nicht zu beschleunigen ! Man darf aber auch nicht in unklaren Verkehrssituationen überholen. Das vergessen viele und schauen dann dumm aus der Wäsche.Wie sieht es aus mit dem Ortsausgang, allg. an Stellen wo das Limit erhöht wird, nach einer scharfen Kurve..... ? Da habe ich schon oft mich überholende stehen lassen. Dort sollte man schon einen richtigen Motor verbaut haben wenn man mich überholt. Ich bin verplichtet dort zu beschleunigen, bin nicht verpflichtet erst zu checken ob da ein Spinner meint mich zu überholen.
Ich könnte da noch mehr Situationen zum Besten geben wo ohne Sinn und Verstand überholt wird. Das wollte der Traumtaenzer ausdrücken.
Genau so ist es! Hab damals in der Fahrschule eine auf den Deckel bekommen, als ich nach dem Ortsausgang den Fuß vom Gas genommen hab, als jemand zum Überholen angesetzt hat und ich gerade dabei war richtung Landstraßentempo zu beschleunigen.
Wenn jemand meint mich direkt nach einer aufgehobenen Limitierung überholen zu müssen, dann sollte er auch schauen, dass er vorbeikommt... Klar, wird nicht auf Teufel komm raus beschleunigt, schon garnicht, wenn der mit Überholabsicht bereits neben mir ist... Aber muss das sein?
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Auch wenn der restliche Post größtenteils stimmen mag, aber das Zitierte ist doch fragwürdig. Erstmal ist nicht jeder, der da überholen will ein Spinner und zweitens ist es doch interessant, dass es eine Beschleunigungspflicht geben soll.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bin verplichtet dort zu beschleunigen, bin nicht verpflichtet erst zu checken ob da ein Spinner meint mich zu überholen.Ob die Verkehrslage unklar ist, wenn eine die ganze Zeit 90 fährt, aber beim Überholvorgang plötzlich nicht mehr....darüber kann man wohl auch streiten.
Dein Zitat bezieht sich nicht auf den diskutierten Fall sondern auf mich und meine Beispiele.
Und ja, wenn ich aus dem Ort raus fahre und dort plötzlich ein Limit von 100 ist, also um 100 % angehoben, bin ich verpflichtet zu beschleunigen und eine angemessene Geschwindigkeit zu wählen damit ich den rückwärtigen Verkehr nicht behindere. Und wer mich in einer solchen nostalgischen Beschleunigungszone versucht zu überholen ist für mich ein Spinner.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und ja, wenn ich aus dem Ort raus fahre und dort ein Limit von 100 ist bin ich verpflichtet zu beschleunigen und eine angemessene Geschwindigkeit zu wählen damit ich den rückwärtigen Verkehr nicht behindere. Und wer mich in einer solchen nostalgischen Beschleunigungszone versucht zu überholen ist für mich ein Spinner.
Naja, ich gehe davon aus, dass du zügig beschleunigst? Sonst bin ich auch ein Spinner! 🙂
Denn wer nicht in die Puschen kommt wird schon mal beim Raus"beschleunigen" überholt!
Aber natürlich zügig! 😉