Zu Überholender beim Überholvorgang stark beschleunigt.
Hallo liebes Forum,
es gab hierzu schon einmal ein Thema, dessen Beiträge ich mir auch interessiert durchgelesen habe. Dennoch würde ich gerne mal eure Meinung zu dem, was mir neulich passiert ist hören. Und zwar folgendes:
Auf einer Bundesstraße fuhr ein sich langsam (~90kmh) fortbewegendes Fahrzeug vor mir. Leider konnte ich dieses aufgrund von Gegenverkehr zunächst nicht überholen. Wir fuhren auf einen langsam fahrenden Traktor (~30kmh) auf. Als kein näherer Gegenverkehr kam, setzte zunächst das vorausfahrende Fahrzeug und dann ich zum Überholen an. Ich wollte die Gelegenheit gleich nutzen und im Anschluss das mir vorausfahrende Fahrzeug überholen. Trotz 200PS (Audi A3) und Vollgas gelang mir dies kaum. Anscheinend beschleunigte der Familienvan mit allem ihm möglichem. Langsam war ich an dem Point of no return angelangt und ich entschied mich "durchzuziehen". Da der Überholvorgang sich jedoch durch das ebenfalls beschleunigende Fahrzeug in die Länge zog, konnte ich erst kurz vor Gegenverkehr einscheren.
Danach prasselten Hasstiraden in Form von "Lichtzeichen" des Überholten auf mich nieder. Ich war natürlich aufgrund der sehr gefährlichen Situation leicht geschockt aber auch sehr verärgert über das Verhalten des anderen Fahrzeugführers. Nach dem Überholvorgang konnte ich mich recht schnell vom hinterherfahrenden Fahrzeug absetzen. Bin selber vll so zwischen 100 und 110 kmh gefahren. Egal wer Recht und Unrecht hat, dies spielt zum Glück weniger eine Rolle, da alles glimpflich ausgegangen ist. Dennoch bin ich über das Verhalten geschockt. Die Person muss mitbekommen haben, dass ich zu einem Überholvorgang ansetze und nahm einen schlimmen Unfall billigend in Kauf und fühlte sich scheinbar in keinster Weise schuldig. Ich habe meine Lehre daraus gezogen und werde in Zukunft vorsichtiger bei solchen Überholmanövern sein. Wie seht ihr den Fall? Würdet ihr einen solchen Überholvorgang ebenfalls versuchen oder lag hier einfach Leichtsinnigkeit meinerseits vor?
Sonnige Grüße!
Beste Antwort im Thema
Treffen sich zwei Idioten.......
Idiot I :
§5 StVO Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Idiot II :
§5 StVO Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
285 Antworten
So'n Spassvogel hatte ich gestern, schleicht mit unter 50 über die Landstraße, gerade als ich auf gleicher Höhe bin gibt der Gas. Aber nicht so dass er wegzieht sondern nur damit er auf gleicher Höhe bleibt und ich bei näherkommendem Gegenverkehr nicht mehr nach rechts kam. Zum Glück war keiner dahinter und mit einer kräftigen Bremsung ging es dann.
Um kurz drauf beim nächsten Gullideckel auf unter 30 abzubremsen, da passte sein voll krass tiefer BMW nämlich nicht mehr drüber, aber in Schlangenlinien auf die Gegenfahrbahn damit ich ja nicht nochmal wage zu überholen. 😠
Schönes Handyvideo, beginn leider erst nach der Gasgebeaktion. Hatte gerade das Smartphone als Navi an der Scheibe hängen, Knöpfchen drücken und per mail an 110@polizei.de
Sachen gibt's. Woh ein Körperteil zu kurz und er musste so dem Mädel auf dem Beifahrersitz imponieren. 🙄