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Zu Überholender beim Überholvorgang stark beschleunigt.

Themenstarteram 10. September 2012 um 13:09

Hallo liebes Forum,

es gab hierzu schon einmal ein Thema, dessen Beiträge ich mir auch interessiert durchgelesen habe. Dennoch würde ich gerne mal eure Meinung zu dem, was mir neulich passiert ist hören. Und zwar folgendes:

Auf einer Bundesstraße fuhr ein sich langsam (~90kmh) fortbewegendes Fahrzeug vor mir. Leider konnte ich dieses aufgrund von Gegenverkehr zunächst nicht überholen. Wir fuhren auf einen langsam fahrenden Traktor (~30kmh) auf. Als kein näherer Gegenverkehr kam, setzte zunächst das vorausfahrende Fahrzeug und dann ich zum Überholen an. Ich wollte die Gelegenheit gleich nutzen und im Anschluss das mir vorausfahrende Fahrzeug überholen. Trotz 200PS (Audi A3) und Vollgas gelang mir dies kaum. Anscheinend beschleunigte der Familienvan mit allem ihm möglichem. Langsam war ich an dem Point of no return angelangt und ich entschied mich "durchzuziehen". Da der Überholvorgang sich jedoch durch das ebenfalls beschleunigende Fahrzeug in die Länge zog, konnte ich erst kurz vor Gegenverkehr einscheren.

Danach prasselten Hasstiraden in Form von "Lichtzeichen" des Überholten auf mich nieder. Ich war natürlich aufgrund der sehr gefährlichen Situation leicht geschockt aber auch sehr verärgert über das Verhalten des anderen Fahrzeugführers. Nach dem Überholvorgang konnte ich mich recht schnell vom hinterherfahrenden Fahrzeug absetzen. Bin selber vll so zwischen 100 und 110 kmh gefahren. Egal wer Recht und Unrecht hat, dies spielt zum Glück weniger eine Rolle, da alles glimpflich ausgegangen ist. Dennoch bin ich über das Verhalten geschockt. Die Person muss mitbekommen haben, dass ich zu einem Überholvorgang ansetze und nahm einen schlimmen Unfall billigend in Kauf und fühlte sich scheinbar in keinster Weise schuldig. Ich habe meine Lehre daraus gezogen und werde in Zukunft vorsichtiger bei solchen Überholmanövern sein. Wie seht ihr den Fall? Würdet ihr einen solchen Überholvorgang ebenfalls versuchen oder lag hier einfach Leichtsinnigkeit meinerseits vor?

Sonnige Grüße!

Beste Antwort im Thema

Treffen sich zwei Idioten.......

 

Idiot I :

 

§5  StVO Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

 

Idiot II :

 

§5  StVO Überholen

 

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

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Auch du hättest den Vorgang abbrechen können, wenn nicht sogar müssen!

(sagt sich hinterher immer leichter...ich weiß, dass man in der Regel durchzieht) ;)

solche idioten trifft man öfter mal. es kommt auch immer drauf an.

wenn ich als erster hinter einem langsamen fahrzeug hänge, dann will ich auch als erstes überholen und fahre dann auch aber pures dichtmachen oder beschleunigen geht gar nicht.

Themenstarteram 10. September 2012 um 13:20

Da hast du durchaus recht. Allerdings dauert es ja auch erst einige Zeit, bis man merkt, dass es nicht so recht vorwärts geht. Und wie ich geschrieben habe gibt es dann ja auch irgendwann den Punkt wo auch Bremsen nicht mehr so ungefährlich ist. Z.B. wenn man schon zu vll einem oder zwei Drittel am Wagen vorbei ist. Da wäre eine Vollbremsung unter Umständen vll sogar die schlechtere Entscheidung, da sich der Gegenverkehr ja auch mit einer gewissen Geschwindigkeit nähert. So oder so war es eine gefährliche Situation.

Themenstarteram 10. September 2012 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von infuso

solche idioten trifft man öfter mal. es kommt auch immer drauf an.

wenn ich als erster hinter einem langsamen fahrzeug hänge, dann will ich auch als erstes überholen und fahre dann auch aber pures dichtmachen oder beschleunigen geht gar nicht.

Achso evtl. falsch verstanden. Den Traktor hat er zuerst überholt! Erst danach habe ich ihn überholt.

Treffen sich zwei Idioten.......

 

Idiot I :

 

§5  StVO Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

 

Idiot II :

 

§5  StVO Überholen

 

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Zitat:

Original geschrieben von Biscotti

Zitat:

Original geschrieben von infuso

solche idioten trifft man öfter mal. es kommt auch immer drauf an.

wenn ich als erster hinter einem langsamen fahrzeug hänge, dann will ich auch als erstes überholen und fahre dann auch aber pures dichtmachen oder beschleunigen geht gar nicht.

Achso evtl. falsch verstanden. Den Traktor hat er zuerst überholt! Erst danach habe ich ihn überholt.

gut, wenn er nach vorne freie fahrt hatte, dann musst du eben damit rechnen. ich beschleunige dann auch durch.

@pepperduster

toller beitrag:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von infuso

 

@pepperduster

 

toller beitrag:rolleyes:

Der war noch nicht fertig, aber mehr muss man eigentlich nicht schreiben......

dann schreib doch gleich vollständig. allerdings ist (6) auch nur schwachsinnige praxis. wenn ich z.b. ende einer 70 er zone überholt werde, dann gebe ich gas. der hintermann muss entweder warten was ich mache oder damit rechnen, dass man nach der aufhebung beschleunigt.

wenn ich einen lkw überhole und ein ganz eiliger mich gleich im anschluss überholen muss, dann hat er auch pech, denn ich ziehe beim gasgeben auf höchstgeschwindigkeit durch und bremse nicht ab, weil schumi für arme nicht warten kann.

am 10. September 2012 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Treffen sich zwei Idioten.......

 

Idiot I :

 

§5  StVO Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

 

Idiot II :

 

§5  StVO Überholen

 

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

geb dir recht !!!

wenn minus auf minus trifft kommt meist nichts positives dabei raus ;)

 

beide haben sich falsch verhalten .... warum aber dann gleich hier posten .... das ist nämlich wieder so ein toller provothread .... viel spaß an die mods 

Zitat:

Original geschrieben von infuso

wenn ich einen lkw überhole und ein ganz eiliger mich gleich im anschluss überholen muss, dann hat er auch pech, denn ich ziehe beim gasgeben auf höchstgeschwindigkeit durch und bremse nicht ab, weil schumi für arme nicht warten kann.

Korrekt, aber dieser Sachverhalt stand nie zur Debatte. ;)

Hier ging es um einen Fahrer, welcher bereits vor dem Hindernis unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs war und sich auch anschließend sofort wieder zurückfallen lies.

stimmt wohl aber es war auch eher an pepperduster und seinen § gerichtet. man kann die theorie nicht immer und überall anwenden.

Themenstarteram 10. September 2012 um 13:44

@MartinSHL: Richtig, Danke :)

Also mal ehrlich. Ich bin doch net auf den Kopf gefallen und auch nicht geistig zurückgeblieben. Es geht hier wie Martin geschrieben hat dadrum, dass der Verkehrsteilnehmer sowohl vor als auch nach dem Überholvorgang deutlich langsamer als die ZHG unterwegs war, allerdings aus Boshaftigkeit mich an einem Überholvorgang hindern wollte. Anders kann ich es mir nicht erklären, wie ich trotz Vollgas nur sehr langsam an ihm vorbeikam und er bis zu letzt seine Beschleunigung konsequent durchzog.

@Baulaender: Also ich denke ein Forum ist für sachliche Diskussionen dar. Ich nehme auch gerne Kritik an, bin mir auch bewusst, dass ich in Zukunft mit solchen Überholvorgängen vorsichtiger sein soll. Dennoch war die Diskussion bis auf einige Beiträge (deiner leider eingeschlossen) meiner Ansicht nach völlig ok. Warum sich also nicht einfach solche Beiträge, wie deinem, sparen, wenn man mit dem Thema ansich unzufrieden ist?

wie mein erster beitrag. solche leute trifft man schon mal an und auch bei dir wird es nicht der letzte gewesen sein.

um was gehts? böser pfosten hat gas gegeben und ich konnte erst in 3km entfernung den überholen? wen halt einer dumm tut dann lupf ich einmal kurz das gaspedal und dann dauerts genau 0,3754653523 sek und ich bin wieder hinter dem. und gut is.

allein das man hier ein thema aufmacht währe mir sowas nicht wert. hat halt einer dumm gemacht. kommt vor. vergessen und zur tagesordnung übergehen.

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