Zu Überholender beim Überholvorgang stark beschleunigt.
Hallo liebes Forum,
es gab hierzu schon einmal ein Thema, dessen Beiträge ich mir auch interessiert durchgelesen habe. Dennoch würde ich gerne mal eure Meinung zu dem, was mir neulich passiert ist hören. Und zwar folgendes:
Auf einer Bundesstraße fuhr ein sich langsam (~90kmh) fortbewegendes Fahrzeug vor mir. Leider konnte ich dieses aufgrund von Gegenverkehr zunächst nicht überholen. Wir fuhren auf einen langsam fahrenden Traktor (~30kmh) auf. Als kein näherer Gegenverkehr kam, setzte zunächst das vorausfahrende Fahrzeug und dann ich zum Überholen an. Ich wollte die Gelegenheit gleich nutzen und im Anschluss das mir vorausfahrende Fahrzeug überholen. Trotz 200PS (Audi A3) und Vollgas gelang mir dies kaum. Anscheinend beschleunigte der Familienvan mit allem ihm möglichem. Langsam war ich an dem Point of no return angelangt und ich entschied mich "durchzuziehen". Da der Überholvorgang sich jedoch durch das ebenfalls beschleunigende Fahrzeug in die Länge zog, konnte ich erst kurz vor Gegenverkehr einscheren.
Danach prasselten Hasstiraden in Form von "Lichtzeichen" des Überholten auf mich nieder. Ich war natürlich aufgrund der sehr gefährlichen Situation leicht geschockt aber auch sehr verärgert über das Verhalten des anderen Fahrzeugführers. Nach dem Überholvorgang konnte ich mich recht schnell vom hinterherfahrenden Fahrzeug absetzen. Bin selber vll so zwischen 100 und 110 kmh gefahren. Egal wer Recht und Unrecht hat, dies spielt zum Glück weniger eine Rolle, da alles glimpflich ausgegangen ist. Dennoch bin ich über das Verhalten geschockt. Die Person muss mitbekommen haben, dass ich zu einem Überholvorgang ansetze und nahm einen schlimmen Unfall billigend in Kauf und fühlte sich scheinbar in keinster Weise schuldig. Ich habe meine Lehre daraus gezogen und werde in Zukunft vorsichtiger bei solchen Überholmanövern sein. Wie seht ihr den Fall? Würdet ihr einen solchen Überholvorgang ebenfalls versuchen oder lag hier einfach Leichtsinnigkeit meinerseits vor?
Sonnige Grüße!
Beste Antwort im Thema
Treffen sich zwei Idioten.......
Idiot I :
§5 StVO Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Idiot II :
§5 StVO Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
285 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Naja, ich gehe davon aus, dass du zügig beschleunigst?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und ja, wenn ich aus dem Ort raus fahre und dort ein Limit von 100 ist bin ich verpflichtet zu beschleunigen und eine angemessene Geschwindigkeit zu wählen damit ich den rückwärtigen Verkehr nicht behindere. Und wer mich in einer solchen nostalgischen Beschleunigungszone versucht zu überholen ist für mich ein Spinner.
ja.
Zitat:
Da habe ich schon oft mich überholende stehen lassen. Dort sollte man schon einen richtigen Motor verbaut haben wenn man mich überholt.
Du hättest dort die Lizenz zum überholen da der entsprende Motor verbaut ist.
So ich gehe Rasen mähen, die Sonne scheint seit langem mal wieder.
Die zuletzt genannten Beispiele sind doch aber gar nicht Gegenstand der Diskussion gewesen. Diesen stimme ich übrigens weitestgehend zu. Es ging doch eher um Vorausfahrende, welche plötzlich ohne ersichtlichen Grund beschleunigt haben, um einen Überholenden nicht vorbei zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Die zuletzt genannten Beispiele sind doch aber gar nicht Gegenstand der Diskussion gewesen. Diesen stimme ich übrigens weitestgehend zu. Es ging doch eher um Vorausfahrende, welche plötzlich ohne ersichtlichen Grund beschleunigt haben, um einen Überholenden nicht vorbei zu lassen.
Ok, ich bin von Thema abgewichen.
ich gehe jetzt trotsdem Rasen mähen.
Mäh! 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Die zuletzt genannten Beispiele sind doch aber gar nicht Gegenstand der Diskussion gewesen. Diesen stimme ich übrigens weitestgehend zu. Es ging doch eher um Vorausfahrende, welche plötzlich ohne ersichtlichen Grund beschleunigt haben, um einen Überholenden nicht vorbei zu lassen.
Im konkreten ersten Fall des TEs, hatte der Vorrausfahrende durchaus einen Grund zu Beschleunigen, da er gerade überholt hatte! Da ich aber nicht dabei war, ist es konkret natürlich schwer zu bewerten. Aber ja du hast recht! Wir sind etwas abgewichen! 🙂
Ich find übrigens die VTs sehr lustig, die immer die Geschwindigkeit deutlich erhöhen, wenn ein Überholen möglich wäre und die Geschwindigkeit wieder drastisch reduzieren, sobald Gegenverkehr da ist, oder andere Umstände ein Überholen nicht möglich machen! Sind vom selben Kaliber, wie die sinnlos Beschleuniger!
@ DieDicke: Viel Spaß! 🙂 Sollte ich auch dringend... aber hier ist nix mit Sonne! 😠
Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Muß sich der Überholende erst noch eine Erlaubnis vom Vordermann holen? Auch wenn die STVO manchmal etwas schwierig ist, so hat sie diesen Fall eindeutig geregelt. Und der ist sinngemäß so, daß der zu Überholende gefälligst nicht zu beschleunigen hat! Die Gründe dafür sollten doch wohl klar sein, oder? Falls nicht, dann müsste dringende eine Nachschulung fällig sein.Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Allerdings sei dann auch die Frage gestattet, ob man denn auf der Landstraße unbedingt alles und jeden überholen muss.
Willst Du damit jetzt sagen, dass generell alle Autofahrer (Du selbst eingeschlossen) ständig und immer auf der Landstraße so defensiv fahren, dass es ihnen völlig egal ist, wenn da von hinten einer Rabatz macht und sich vor der nächsten Kurve oder Kuppe vorbei drängeln will?
Alle gehen sofort vom Gas und machen der Pistensau Platz, bremsen notfalls gerne ab um demjenigen das Überholen zu ermöglichen?
Weil - ansonsten müssten die ja alle dringend zur Nachschulung. 😉
Ja nee - is klar...
Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Traumtänzer, ich verweise auf meinen letzten post.
Der beantwortet zwar in keiner Weise meine Frage - aber wenn Du nicht antworten willst...
Ist doch ganz einfach: Auto verkaufen, Auto mit mehr Power holen. Nie mehr Probleme mit dem Überholen haben. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bollwerk
Sehr interessant zu lesen, wie viele User es gut finden, daß der zu Überholende beim Überholvorgang durchbeschleunigt.
Es ist natürlich völlig Banane beim Überholt werden zu beschleunigen uns sollte tunlichst unterlassen werden da es eine vermeidbare Gefährdung darstellt.
Ist trotzdem häufiger zu beobachten.
Es ist entweder bewußt:
- Der Überholte ist ein A....loch oder hat sonstige Charakterzüge für die es einen Gewinn darstellt einem anderen etwas nicht zu ermöglichen.
- der Überholte wollte dem Hintermann kurzfristig ein schnelleres Fortkommen ermöglichen und gab Gas (wegen Gegenverkehr war Überholen eventuell nicht möglich. Zufällig war es im falschen Augenblick.
- Oberlehrer. Eine relativ knappe Situation war abzusehen, dann Mal ein bißchen Gas zusätzlich damit man dann dem Überholer anschließend zeigen kann wie gefährlich es war.
oder unbewußt:
- er hat nicht gescheckt daß jemand überholen möchte und gerade aus Lust und Laune Gas gegeben ( viele Autofahrer fahren kein gleichmäßiges tempo) und wenn der Überholvorgang dem Ende zugeht ist der Blick sicherlich eher nach vorne gerichtet, da von hier natürlich eher Gefahr droht.
Allerdings weiß kein Mensch genau welches der vielfältigen Motive im Spiel war und damit ist eine pauschale Verurteilung des Überholten kaum möglich. Und während sich z.B. ein Pilot ziemlich sicher weiß, wie sich die anderen Piloten verhalten werden, kann es beim Autofahren schon im nächten Augenblick eine Überraschung geben.
Damit sollte man solche Vorfälle nicht überbewerten.
Wenn zwei Fahrzeuge hintereinander in einer 70er Zone fahren. Darf der erste, beim verlassen der 70er Zone, natürlich beschleunigen, das zweite Fahrzeug muss ja erst regelkonform die 70er Zone verlassen um dann erst zu beschleunigen. Legitim sollte der erste soweit beschleunigen wie er will, kann oder darf. Erst wenn dieser seine, sagen wir mal Reisegeschwindigkeit erreicht hat, erst dann und wirklich erst dann sollte der zweite abschätzen ob er überholen kann und darf ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
Leider passiert das meistens nicht. Es wird meistens gleichzeitig beschleunigt und der der die entsprechende Leistung überholt einfach, meistens auch schneller als erlaubt.
Man sollte auch nie annehmen, daß jemand der vorher +- 90 gefahren hat, es nach der limitierung es auch tut.
Und wie so oft, kommt es natürlich auch vor, das während der 70er limitierung gedrängelt wird, und das der Vordermann halt bei der Beendigung der Limitierung stark beschleunigt halt ich auch für legitim, um halt Abstand zu schaffen, weil der Hintermann sich nicht in der Lage fühlt den Sicherheitsabstand einzuhalten.
Etwas warten um die Geschwindigkeit des Vordermannes einzuschätzen nach der Beschleunigung sollte allemal drinsitzen.
Meine Meinung die natürlich nicht deckungsgleich mit anderen sein muss.
Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
So ein rennen im Ausland liefern kann ganz schnell mal in die Hose gehen, wenn man die Landessprache nicht 100% spricht.Die einheimischen rufen die Polizei und man zieht dann zu 100 % den kürzeren, deswegen kann ich nur raten sich zu 99,99 '% an die Landesregeln zu halten.
Ich sehe das genauso. Das Rennen war ohnehin relativ sinnlos, aber im Ausland würde ich mich erst recht nicht auf sowas einlassen.
Das Auswärtige Amt schreibt übrigens zu den Verkehrsregeln in Slowenien: "Das Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr ist Anfang 2012 erneut verschärft worden. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen bis zu 1.200,00 Euro vorgesehen. Ausländische Staatsangehörige sind im Grunde zur sofortigen Begleichung auferlegter Bußgelder gezwungen, da ansonsten die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch Führerschein), im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Kfz und vorübergehender Polizeigewahrsam des Fahrzeugführers zur Durchsetzung der Zahlungen drohen."
Und wenn man vorschriftsmäßig fährt, ist es auch nicht recht...Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Ich sehe das genauso. Das Rennen war ohnehin relativ sinnlos, aber im Ausland würde ich mich erst recht nicht auf sowas einlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Und wenn man vorschriftsmäßig fährt, ist es auch nicht recht...Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Ich sehe das genauso. Das Rennen war ohnehin relativ sinnlos, aber im Ausland würde ich mich erst recht nicht auf sowas einlassen.
Ich hoffe dieser LKW-Fahrer darf nie mehr auf der Straße ein Kraftfahrzeug führen.