Zickige Anhängerkupplung?

VW Passat B6/3C

Moinsen Forum,

wollte heut' meine AHK mal abnehmen um sie in nächster Zeit mal wieder ordentlich mit 2K-Lack in den Originalzustand zu versetzen.

Problem: Das Ding hat keine Lust 😁
Momentan scheitere ich am Schlüssel. Der will ums verrecken nicht ins Schloss rein, dieser Umklapp- oder Schwenkbare Zylinderschutz klemmt irgendwie.

Durch probieren und viel WD40 hab ich immerhin die rechte Seite zum verschwinden bewegen können. Anscheinend muss man dieses Blättchen nach unten drücken.

Die linke Seite will aber nicht. Hab schon mit nem Schraubenzieher probiert (mit Gefühl), da bewegt sich nix.

Gibts nen Trick? Der Rest is ein Kinderspuel, aber das Schlüsselloch wehrt sich.

Gruß Michi 🙂

20160603-162544
Beste Antwort im Thema

dort steht ja auch wieder der Hinweis auf die Sichtbarkeit des Kennzeichen und det Beleuchtungseinrichtungen.

Wieso es aber unzulässig sein sollte (rechtlich) geht daraus in keinster Weise hervor.

Wenn dadurch eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht dürften starre AHK imho gar nicht mehr verbaut werden

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Ist eigentlich Kinderleicht, wenn man weiß wie es funktioniert🙂

Nun zum Themenstarter. Bei Nichtgebrauch der AHK ist sie zu entfernen, natürlich nur bei abnehmbarer AHK. Manche Sherifs schreiben dafür einen Strafzettel.

Gruß Vari🙂

Habe ich auch schon paarmal in diversen Foren so gelesen. Aber auf welcher Rechtsgrundlage (Tatbestand) wollen die Sheriffs das denn genau machen? Und wo ist der Unterschied zu einer nicht abnehmbaren AHK?

Ich kenne lediglich die Problematik des verdeckten Kennzeichens bei Fahrzeugen wie Golf V oder manch anderer mit Kennzeichen in der Stossstange, das durch den Kugelhals verdeckr werden könnte. ...

Beim Passat weiss ich nicht mal ob das so in der Bedienungsanleitung steht (eine eigene für die AHK gibts dann ja glaube ich nicht) bzw. ob das dann wegen der Limousine, mit dem Kennzeichen in der Stossstange, drin steht.

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 11. Dezember 2016 um 09:55:05 Uhr:


Habe ich auch schon paarmal in diversen Foren so gelesen. Aber auf welcher Rechtsgrundlage (Tatbestand) wollen die Sheriffs das denn genau machen? Und wo ist der Unterschied zu einer nicht abnehmbaren AHK?

Ich kenne lediglich die Problematik des verdeckten Kennzeichens bei Fahrzeugen wie Golf V oder manch anderer mit Kennzeichen in der Stossstange, das durch den Kugelhals verdeckr werden könnte. ...

Beim Passat weiss ich nicht mal ob das so in der Bedienungsanleitung steht (eine eigene für die AHK gibts dann ja glaube ich nicht) bzw. ob das dann wegen der Limousine, mit dem Kennzeichen in der Stossstange, drin steht.

In neueren Fahrzeugen steht es in den Fahrzeugpapieren drin, das man den Kugelkopf abnehmen muß. Bei festen Kupplungen ist das wohl kaum möglich...
In neueren Fahrzeugen ist auch in der Nähe der Kupplung oder im Inneren der Heckklappe / Kofferraumdeckel ein Aufkleber dafür angebracht.
Die Bilder stammen aus der Betriebsanleitung von meinem Fabia und der Betriebsanleitung dessen Westfalia AHK. Die vom Passat kann ich nachliefern.
Anhang: Das Bild 3 ist aus der Betriebsanleitung von meinem Passat BJ 2010 und da wird es tatsächlich von VW "empfohlen". Aber aus neueren Autos habe ich es anders gelesen, da war auch in der Heckklappe dieser Aufkleber sogar mit Bilder das man den Kugelkopf entfernen muß.

Gruß Vari🙂

Ahk-westfalia-002
Ahk-westfalia-003
Ahk-passat-001

dort steht ja auch wieder der Hinweis auf die Sichtbarkeit des Kennzeichen und det Beleuchtungseinrichtungen.

Wieso es aber unzulässig sein sollte (rechtlich) geht daraus in keinster Weise hervor.

Wenn dadurch eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht dürften starre AHK imho gar nicht mehr verbaut werden

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Im Forum "Versicherung" wurde das bisher auch so gesehen, jedenfalls ist mir keine andere Rechtslage bekannt. Klar, wenn die Kugelstange das Kennzeichen verdeckt, muss sie weg, sonst mWn. nicht.

da steht

sollte

und

könnte

ist also nicht verpflichtend.

kurzum:

Zitat:

Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreiben.

Insbesondere bei Fahrzeugen mit PDC wird die zusätzliche Fahrzeuglänge mit AHK ohne eingestecktem Anhänger nicht berücksichtigt - insofern könnte der Hinweis auch was mit der Produkthaftung zu tun haben, um Schadensersatzforderungen im Falle einer Beschädigung abweisen zu können. ...

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 11. Dezember 2016 um 16:40:39 Uhr:


Insbesondere bei Fahrzeugen mit PDC wird die zusätzliche Fahrzeuglänge mit AHK ohne eingestecktem Anhänger nicht berücksichtigt - insofern könnte der Hinweis auch was mit der Produkthaftung zu tun haben, um Schadensersatzforderungen im Falle einer Beschädigung abweisen zu können. ...

Durchaus möglich. Ich hab am Fabia die von Bosch drin. Mit AHK funktioniert sie noch, aber wenn ich die Plastikkappe auf die Kugel mache erkennen die Parksensoren das schon als Hindernis.

Ich habe vor ein paar Tagen ich glaube auf der Dekra Seite gelesen, dass es keine Pflicht ist Sie abzunehmen!!!! Allerdings dazu geraten wir da sonst bei einem Unfall größere Schäden entstehen könnten.

Die Versicherung meckert da beim Schadenfall, der Polizei ist es eher egal.

Zitat:

@Cabrioracer-Tr schrieb am 12. Dezember 2016 um 11:18:22 Uhr:


Die Versicherung meckert da beim Schadenfall, der Polizei ist es eher egal.

Zitat:

§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten
"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden." Eine ungenutzte, abnehmbare Anhängerkupplung gehört aber sicherlich (zweifelsfrei?) in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".

Nach Stvzo wären auch 4 vordere Begrenzungsleuchten zulässig wenn 2 davon in Scheinwerfern verbaut sind. Da spricht aber die passende ECE Regelung dagegen, die mehr Gewicht hat.
Ob es bei obigem Passus auch eine passende ECE Regelung hat, die die Vorgaben der Stvzo entkräften ist mir aktuell nicht bekannt.

Zitat:

@__NEO__ schrieb am 12. Dezember 2016 um 15:30:49 Uhr:


Ob es bei obigem Passus auch eine passende ECE Regelung hat, die die Vorgaben der Stvzo entkräften ist mir aktuell nicht bekannt.

Wenn meine Holde daheim sich das zweite mal ihre Designer-Jeans an der von mir nicht weggeschwenkten AHK versaut hat, interessiert die die STVZO oder was auch immer sowieso ganz wenig :-) Der Schutzman hingegen argumentiert oder gewichtet da vielleicht etwas anderes?!

Brain

Ich habe zwar auch eine abnehmbare Kupplung, aber ich lasse sie immer montiert. Früher hatten Auto veritable Stoßstangen, heute nur noch teures lackiertes Plastikzeug. Der stabile Kugelkopf schützt also das teure lackierte Plastikzeug, falls mir von hinten jemand aufs Fell will.

Naja... in schrittgeschwindigkeit vielleicht. Bei etwas höherer Geschwindigkeit is der Stoßfänger unter dem Plastik am Arsch

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