Zeugenfragebogen: Beweimittel nicht ausgefüllt

Hallo!

Ich habe heute Post bekommen. Meinem Motorrad (wohl mit mir drauf 🙂 ) wird vorgeworfen innerorts 21 KM/h zu schnell gewesen zu sein und ich möchte bitte die Personalien des Fahrers mitteilen.

Nur ist etwas weiter unten nur folgendes:

Beweismittel: (hier steht nicht drinne!!!!!!)
Zeuge: OPB Neuschäfer, Ort, Filmnummer: 26xxxxx_x

Was kann ich tun? Ist nun die "Anklage" ungültig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von atzegoes


Ja, ich weiss was es bedeutet, für Selbstständige aber bestimmt nicht immer schlecht.

Was das jetzt mit "selbstständig oder nicht" zu tun hat, musst du mir erklären...

Zitat:

Original geschrieben von atzegoes


war so 110 Km/h (normale Landstrasse) und hab halt beim
Ortschild Gas weggenommen.

Das heisst du warst a) schon auf der Landstraße zu schnell und bist b) mit über 100 in den Ort rein? Weisste was? Dir gönne ich es. Genau für solche Vögel wurden Probezeit und AFS eingeführt. Und Woche für Woche zeigt sich hier: Zu Recht.

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Er kann aber als Halter die Auflage bekommen ein Fahrtenbuch zu führen!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Der TE scheint den Ernst des Lebens noch nicht erfasst zu haben: Schon mit der Formulierung, seinem Motorrad werde vorgeworfen zu schnell gewesen zu sein, distanziert er sich von der Sache🙄 Kein Ton der Bedauerns oder das Erkennenlassen einer Einsicht. Es geht ihm einzig nur darum, sich um die Geldbuße herumzumogeln. Beim zu schnellen Fahren ist er ein ganzer Kerl, beim Zahlen aber ein Minderbemittelter. Dabei hätte er es so einfach: Sich an die STVO zu halten😉

Eigentlich geht es hier "nur" um einen rechtlichen Vorgang. Das Moralisieren hilft keinem und überzeugt niemanden. Dabei sollte man es auch belassen.

Deshalb halte ich auch das ganze Rumgehampele von wegen "Existenz bedroht bei Führerscheinverlust", "armer Azubi/Student/Schüler", etc. für Kappes.

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4


Er kann aber als Halter die Auflage bekommen ein Fahrtenbuch zu führen!

das wäre die logische konsequenz....

..aber erst, wenn das öfter vorkommt. So einfach ist das nun auch wieder nicht 😉

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@onkel-howdy

Mit Interesse verfolge ich Deine Beiträge und immer spricht Robin Hood aus Deinen Zeilen.😁 Als Semi-Anwalt bringst Du auch stets "linke Ideen" ein, wie man den pöhsen Behörden eins auswischen könnte, indem man . . . Wo bleibt da die Moral?

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@onkel-howdy

Mit Interesse verfolge ich Deine Beiträge und immer spricht Robin Hood aus Deinen Zeilen.😁 Als Semi-Anwalt bringst Du auch stets "linke Ideen" ein, wie man den pöhsen Behörden eins auswischen könnte, indem man . . . Wo bleibt da die Moral?

dann hast du nur die falschen gelesen 😉

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Zitat:

Original geschrieben von atzegoes


Wenn man die steuerlich Absetzten könnte wers bestimmt nicht so schwer 😁
Das lernt man also heute in der Schule: als Schüler keine Steuern zahlen, aber die Strafzettel der "gute-Laune-Fahrt" als Betriebskosten absetzen wollen 😁
Ne Steuerfachschule ist das wohl nicht auf die Du gehst oder? 😉

Genau dass lernen wir. 😁

Ich gehe nicht auf eine Steuerfachschule aber kenne den ein oder anderen selbstständigen 😉

Du, du, du..pöhser Raser, du 😉

Mich wunderts, daß bis jetzt noch keiner mit spielenden Kindern angekrochen ist.. 😁

Zitat:

Original geschrieben von atzegoes



Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Das lernt man also heute in der Schule: als Schüler keine Steuern zahlen, aber die Strafzettel der "gute-Laune-Fahrt" als Betriebskosten absetzen wollen 😁
Ne Steuerfachschule ist das wohl nicht auf die Du gehst oder? 😉

Genau dass lernen wir. 😁
Ich gehe nicht auf eine Steuerfachschule aber kenne den ein oder anderen selbstständigen 😉

Aha.... und die erzählen dir, dass sie ihre Strafzettel vom zu versteuernden Einkommen absetzen bzw. als Betriebsausgaben in ihrer Steuerbilanz ansetzen. Und danach lachen sie sich kaputt, wie naiv du bist.

Mein Tipp: reich das Strafmandat bei deiner eigenen Steuererklärung als Spende ein, da du noch Schüler bist und dein Einkommen wohl noch nicht veranlagt wird, hast du also einen Steuersatz von 0%, damit müsstest du das gesamte Bußgeld zurückbekommen.

@linus66

Wo bitte ist hier der "rechtliche Vorgang"?
Die Beweislage ist eindeutig und stichhaltig - der rechtliche Vorgang im Sinne des TE ist eigentlich nur der Versuch, sich um die Folgen des eigenen Handelns zu drücken. Wir alle hätten es mit zwei Worten bewenden lassen können: ZAHLEN BITTE😁

Waschbaer 123: Da in Foren manche ihre angebliche Bildung überschätzen, dürfte ich dich darauf aufmerksam machen dass ich den Konjunktiv benutzte?

Steht da wirklich gar nix drin? Wird auch nur durch Schlüssel abgekürzt, Zahlen 0-9 und Buchstaben A-K. Ich sag jetzt nicht was was ist, aber da gehören z.B. Radarmessungen, Foto, Lasergeräte, Radlastmessungen,Gutachten, Koaxialkabelmessungen ..... zu. Und selbst wenn in diesem Schreiben keins aufgeführt ist, ist in dem kompletten Vorgang ein passendes Formular wo genau diese Thematik ausgewiesen wird. Da es hier ja wie gesagt nur um einen "Fragebogen" geht.

Nein! Da steht definitiv gar nichts drinne! Keine Kürzel o.ä!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


aber nochmals....wie kann man den mit nem moped n blitzerknöllchen bekommen?! oder ham die seit neuerstem vorne nummernschilder? oder wird seit neuerstem von hinten geblizdingenst? oder? oder?....

Block auf dem Knie, Kugelschreiber in der Hand, Kennzeichen und Bildnummer aufgeschrieben, beides im Protokoll vermerkt und fertig ist der AHB 😁

Zählt aber nicht 😉 Meine Frau hatte auch mal so ein Foto, aus irgendeinem Grund konnte man das Kennzeichen des Autos nicht lesen. Die Polizei kam her, hat ihr das Bild überreicht und gesagt: "Wir wissen, dass sie das waren, allerdings ist das Kennzeichen unleserlich und deswegen dürfen wir das Foto nicht als Beweismittel verwenden!"

Ich vermute mal, beim Mopped ist es genauso, da bräuchten sie ein Foto von vorne und eins von hinten. Wobei ein Frontbild in viele Fällen nicht viel bringen wird, wie oben schon gesagt, man erkennt ja kaum bis gar nicht, wer gefahren ist 😉

Sicher? Und wie heißt das ganze im deutschen Recht?

Eine andere Sache:
Das Foto ist sehr dunkel ( wie nacht), aber es wurde um 15:35 aufgenommen.
Mein Freund mit dem ich unterwegs war hat noch nicht bekommen, obwohl er
mit fast am Hinterrad geklebt hat. Er ist also wirklich schräg hinter mir gefahren und dass sehr dicht.

Kann ich die Messung anzweifeln?

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