Zeugenfragebogen: Beweimittel nicht ausgefüllt
Hallo!
Ich habe heute Post bekommen. Meinem Motorrad (wohl mit mir drauf 🙂 ) wird vorgeworfen innerorts 21 KM/h zu schnell gewesen zu sein und ich möchte bitte die Personalien des Fahrers mitteilen.
Nur ist etwas weiter unten nur folgendes:
Beweismittel: (hier steht nicht drinne!!!!!!)
Zeuge: OPB Neuschäfer, Ort, Filmnummer: 26xxxxx_x
Was kann ich tun? Ist nun die "Anklage" ungültig?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
Ja, ich weiss was es bedeutet, für Selbstständige aber bestimmt nicht immer schlecht.
Was das jetzt mit "selbstständig oder nicht" zu tun hat, musst du mir erklären...
Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
war so 110 Km/h (normale Landstrasse) und hab halt beim
Ortschild Gas weggenommen.
Das heisst du warst a) schon auf der Landstraße zu schnell und bist b) mit über 100 in den Ort rein? Weisste was? Dir gönne ich es. Genau für solche Vögel wurden Probezeit und AFS eingeführt. Und Woche für Woche zeigt sich hier: Zu Recht.
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
Was kann ich tun?
Die Helmpflicht in Deutschland hat eben auch ihrer positiven Aspekte. Dadurch werden nämlich solche Wegelagereien in der Regel ein Fall für die Rundablage P...😁
Also, einfach angeben, daß Du nicht mehr weißt, wer damals gefahren ist und um ein brauchbares Bild bitten. Auch wenn das für unsere beiden selbsternannten Tugendwächter self und Peter Clio schwer zu schlucken ist, aber da wird mit ziemlicher Sicherheit nichts mehr kommen.
Oh Mann.
KEINER von euch, ob Gutmensch, Sittenwächter, Moderator oder Möchtegernkaiser, hat es mit seinen geistreichen Postings geschafft, dem TE auf seine Frage zu antworten.
Statt dessen Rumzetern von allen Seiten. Großartig.
Antwort: Ja, der Bescheid ist auch ohne konkrete Nennung des Zeugen oder Beweismittels rechtsgültig.
@ Hadrian: Habe mich nie zum Tugendwächter ernannt! Also bitte keine weiteren Unterstellungen!
Behaupte auch nicht, dass Du "Wraithrider" bist....😁
²Counderman
Schön, wie du da anscheinend ihm helfen willst, um die Behörden zu verarschen. Solche Leute braucht das Land.
Grüsse.
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Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Oh Mann.
KEINER von euch, ob Gutmensch, Sittenwächter, Moderator oder Möchtegernkaiser, hat es mit seinen geistreichen Postings geschafft, dem TE auf seine Frage zu antworten.
Statt dessen Rumzetern von allen Seiten. Großartig.Antwort: Ja, der Bescheid ist auch ohne konkrete Nennung des Zeugen oder Beweismittels rechtsgültig.
Und allen " ist ja alles nicht so schlimm mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Gegend zu fahren" ins Stammbuch geschrieben: ( Hauptunfallursache Nummer eins, das sollte auch inzwischen in Moderatorenkreisen und bei römischen Rostlaubenbesitzern angekommen sein ) : wenn da nichts zu erkennen wäre, wäre das Foto kaum ausgewertet worden. Und dann mal als Ergänzung zum oben gesagten: Zeugen und Beweismittel müssen nicht angegeben sein, es genügt die Angabe des Fotos und des Filmes.Der vorne im Auto sitzt ist nämlich nur der Einsteller und Überwacher. Messen tut die Maschine.
Zitat:
Original geschrieben von self
Und übrigens: "steuerlich absetzen" bedeutet nicht "wiederbekommen", sondern "vom zu vesteuernden Einkommen abziehen"...
Mal davon ab, dass man erstmal Steuern zahlen muss, um etwas von selbigen absetzen zu können.
Selbst als Azubi hatte ich früher jedoch so wenig, dass keine Steuern fällig waren.
Keine Ahnung, was man heute in der Schule lernt. Aber viel kann es nicht mehr sein.🙁
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
²CoundermanSchön, wie du da anscheinend ihm helfen willst, um die Behörden zu verarschen. Solche Leute braucht das Land.
Grüsse.
Welches Land?
Schweiz oder Deutschland?
Zitat:
Original geschrieben von BurgermanFritte
²CoundermanSchön, wie du da anscheinend ihm helfen willst, um die Behörden zu verarschen. Solche Leute braucht das Land.
Grüsse.
sagt der schweizer.....
aber nochmals....wie kann man den mit nem moped n blitzerknöllchen bekommen?! oder ham die seit neuerstem vorne nummernschilder? oder wird seit neuerstem von hinten geblizdingenst? oder? oder?....
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber nochmals....wie kann man den mit nem moped n blitzerknöllchen bekommen?! oder ham die seit neuerstem vorne nummernschilder? oder wird seit neuerstem von hinten geblizdingenst? oder? oder?....
Block auf dem Knie, Kugelschreiber in der Hand, Kennzeichen und Bildnummer aufgeschrieben, beides im Protokoll vermerkt und fertig ist der AHB 😁
Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
Wenn man die steuerlich Absetzten könnte wers bestimmt nicht so schwer 😁
Das lernt man also heute in der Schule: als Schüler keine Steuern zahlen, aber die Strafzettel der "gute-Laune-Fahrt" als Betriebskosten absetzen wollen 😁
Ne Steuerfachschule ist das wohl nicht auf die Du gehst oder? 😉
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Block auf dem Knie, Kugelschreiber in der Hand, Kennzeichen und Bildnummer aufgeschrieben, beides im Protokoll vermerkt und fertig ist der AHB 😁Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber nochmals....wie kann man den mit nem moped n blitzerknöllchen bekommen?! oder ham die seit neuerstem vorne nummernschilder? oder wird seit neuerstem von hinten geblizdingenst? oder? oder?....
das wären ab vorbildliche jungs. bei uns pennen die oder lesen die blöd zeitung 😉
Der TE scheint den Ernst des Lebens noch nicht erfasst zu haben: Schon mit der Formulierung, seinem Motorrad werde vorgeworfen zu schnell gewesen zu sein, distanziert er sich von der Sache🙄 Kein Ton der Bedauerns oder das Erkennenlassen einer Einsicht. Es geht ihm einzig nur darum, sich um die Geldbuße herumzumogeln. Beim zu schnellen Fahren ist er ein ganzer Kerl, beim Zahlen aber ein Minderbemittelter. Dabei hätte er es so einfach: Sich an die STVO zu halten😉
naja HIER sehe ich die sache etwas anders. beim auto is das n klarer fall, beim moped dagegen absolut unklar.
weil ja der fahrer ermittelt werden MUSS, den der muss bestraft werden. und das geht beim moped eben net bzw schlecht. aber wiegesagt mich wundert das ticket eh wie man auf den halter kommt.
der autofahrer hat n nummernschild vorne und keinen helm. da gibts keine ausreden....