Zeugenfragebogen: Beweimittel nicht ausgefüllt
Hallo!
Ich habe heute Post bekommen. Meinem Motorrad (wohl mit mir drauf 🙂 ) wird vorgeworfen innerorts 21 KM/h zu schnell gewesen zu sein und ich möchte bitte die Personalien des Fahrers mitteilen.
Nur ist etwas weiter unten nur folgendes:
Beweismittel: (hier steht nicht drinne!!!!!!)
Zeuge: OPB Neuschäfer, Ort, Filmnummer: 26xxxxx_x
Was kann ich tun? Ist nun die "Anklage" ungültig?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
Ja, ich weiss was es bedeutet, für Selbstständige aber bestimmt nicht immer schlecht.
Was das jetzt mit "selbstständig oder nicht" zu tun hat, musst du mir erklären...
Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
war so 110 Km/h (normale Landstrasse) und hab halt beim
Ortschild Gas weggenommen.
Das heisst du warst a) schon auf der Landstraße zu schnell und bist b) mit über 100 in den Ort rein? Weisste was? Dir gönne ich es. Genau für solche Vögel wurden Probezeit und AFS eingeführt. Und Woche für Woche zeigt sich hier: Zu Recht.
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Keine Ahnung warum das so ist.
Damit der Beamte an der Haustür das Foto gleich mit dem Gesicht des Anforderers abgleichen kann...😁
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@linus66Wo bitte ist hier der "rechtliche Vorgang"?
Die Beweislage ist eindeutig und stichhaltig - der rechtliche Vorgang im Sinne des TE ist eigentlich nur der Versuch, sich um die Folgen des eigenen Handelns zu drücken. Wir alle hätten es mit zwei Worten bewenden lassen können: ZAHLEN BITTE😁
Wir haben nunmal einen Rechtsstaat, da reciht es nicht eine Tat begangen zu haben, das ganze muß auch nachweisbar sein. Und wenn der Nachweis nicht erbracht wird muß man halt nicht zahlen. Das ist genauso in Ordnung wie es in Ordnung ist daß Schüler, wenn der Nachweis erbracht wird, zahlen muß auch wenn es weh tut.
Ich habe zum Thema "wann lohnt sich Einspruch" zwar wohl auch eine andere Meinung als der TE, aber ich muß ja nicht der Nabel der Welt sein.
Die Franzosen haben da übrigens ein gutes System - werden Strafzettel binnen 1 Woche bezahlt gibt es Rabatt, ich glaube 20%. Ist mit Einspruch natürlich nicht zu realisieren. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Damit der Beamte an der Haustür das Foto gleich mit dem Gesicht des Anforderers abgleichen kann...😁Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Keine Ahnung warum das so ist.
Clever. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mist zu bauen und dann zu versuchen mit Lügen und Unwahrheiten da wieder rauszukommen.
Wo steht das das nur Politiker oder Promis dürfen?
Ähnliche Themen
Offtobic: Dürfen die das....mit Lügen/Unwahrheiten versuchen.....kann jeder...dürfen nicht!
"Besserverdienende" können es sich nur öfter oder überhaupt leisten zu riskieren erwischt zu werden....bei Glück gehen sie straffrei raus...bei Pech zahlen sie halt!
Aber sie können es sich grundsätzlich leisten zu versuchen......die Mehrheit eher nicht! Oder?
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Auch irgendwie unüblich!? Normalerweise kommt doch da so ein 3-teiliges Bild, einmal Kopf, einmal Auto von vorne und einmal Kennzeichen... ist zumindest bei meiner Nachbarin so, die sammelt so was (Kurierfahrerin) 🙂 Oder ist das beim Mopped anders?Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
Auf dem Fragebogen ist natürlich nur ein kleinen
schwarzes Bild mit meinem Gesicht.
Es muß noch nicht einmal ein Foto mitgesandt werden. Außerdem gibt es keine " ungültigen " Fotos sondern brauchbare oder unbrauchbare.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Wo steht das das nur Politiker oder Promis dürfen?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mist zu bauen und dann zu versuchen mit Lügen und Unwahrheiten da wieder rauszukommen.
Nirgends, weil es Quatsch ist. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Um zu wissen, ob das Foto des TE gültig oder ungültig ist, müsste man es mal sehen. Sobald was anderes wie sein Mopped mit drauf ist, darf es nicht verwendet werden. Sei es nun ein Teil des Vorderrades seines Freundes, ein Vogel, ne Katze oder Omma, die gerade spazieren geht... ist halt so, kann man im Internet nachlesen.
Viele Geräte kommen mit Spurwechsel oder Kurven nicht klar, deswegen schaut ein guter Anwalt auch erst mal, ob er irgendwo erkennen kann, ob das Foto auf einer Geraden oder in der Kurve gemacht wurde. Bei letzterem wird er gleich Widerspruch einlegen 😉
Selbstverständlich kommen Messgeräte mit Kurven und Spuränderungen klar.
Der Punkt ist, dass bei Kurven und Spuränderungen nicht die tatsächliche Geschwindigkeit gemessen wird, sondern eine höhere oder niedrigere je nachdem, ob der Winkel zum Messtrahl kleiner oder größer als im Vergleich bei Fahrt auf einer Geraden ist. Diese Abweichung ist physikalisch bedingt (sog. Cosinus-Effekt).
Dies ist der Grund, weshalb ein Messgerät immer in einem festen vorgegeben Winkel zur Fahrbahn aufgebaut werden soll. Die hier auftretende Abweichung zwischen der gemessenen und tatsächlichen Geschwindigkeit wird rechnerisch korrigiert.
Anwalt schaut nur, ob der vorgegebene Messwinkel eingehalten wird, "verkauft" dies aber als Spezialkenntnisse eines Verkehrsanwaltes.
O.
Zitat:
Original geschrieben von atzegoes
Waschbaer 123: Da in Foren manche ihre angebliche Bildung überschätzen, dürfte ich dich darauf aufmerksam machen dass ich den Konjunktiv benutzte?
Sorry, bei deiner Rechtschreibung/Interpunktion/Satzstellung/Grammatik kann ich als gewöhnlicher Deutscher halt nur einen Bruchteil nachvollziehen.
Immerhin langte die Identifizierung zur ordnungsgem. Zustellung.
Irgendwer ist da wohl mit einem eindeutig identifizierten Motorrad zu schnell gefahren.
Dass es der Halter war, ist mal die erste Vermutung. Wenn der es abstreitet, kommt evtl.
mal ein Beamter vorbei, um mittels des gestochen scharfen (und bunten) Originalfoto
zu gucken, ob der Halter und seine Moppedklamotten zum fraglichen Fahrer passen.
Ich weiß nicht, ob die auch für 21 km/h rauskommen, aber einen Bekannten hat die Kombi 31km/h/Foto/notiertes Kennzeichen/Hausbesuch einen Monat Busfahren eingebracht.
Lass es drauf ankommen. Ist das Leben spannender. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Ich weiß nicht, ob die auch für 21 km/h rauskommen
Aber sicher dat. Ist schließlich ein Bußgeld plus Bonuspunkt 😎
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Was für " ungültige Beweismittel " ? Entweder erkennt man auf dem Foto die wesentlichen Bestandteile des Gesichtes oder nicht. Im Zweifelsfall klärt das ein Gutachter, in der Regel werden solche Fälle bereits im Vorfeld eingestellt.Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
und die Kommune verwendet ungültige Beweismittel...
ich kann dir da aus eigener erfahrung sagen das da durchaus ein gutachter herangezogen werden kann. und der identifiziert dich dann an den augen und den augenbraunen...und dann wirds teuer! deshalb fährt mein bruder NURNOCH mit verspiegeltem visier 😉