zeigt eure astras
hallo zeigt doch einfach mal eure autos in diesem beitrag dann kann man mal sehen was die anderen alles so aus nem astra zeubern und man kann mal seine meinung über andere autos sagen
mfg gagela
hier is meiner
364 Antworten
mir ist auch nichts bekannt das es eine höhe gibt, hauptsache gut leserlich mir sind kenzeichen bekannt die hinten in ca 3m - 4m höhe hängen und vorne auf 1,5m und mehr.
genauso wie es erlaubt ist an der rechten oder linken ecke vorne wo schon die rundung der stoßstange beginnt ein nummernschild anzubringen, es gibt auch schilder die auf der motorhaube als folie kleben.
und alles ist zugelassen.
das mal zum tehma mindest höhe, wenn dan bitte auch zahlen angeben.
ob es einem gefällt oder nicht, ich muß damit nicht fahren und wenn bräuchte ich alle 2 tage ein neues😉
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
das mal zum tehma mindest höhe, wenn dan bitte auch zahlen angeben.
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Abs. 2:
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
@Bimmel:
Danke,für diese ausführliche Antwort 😉