Zahnriemenwechsel ohne Nachfrage bei der Inspektion

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

Bei der jährlichen Inspektion meinem Autos (VW Golf IV TDI, BJ 2001, 174TKM), hat die Werkstatt einen Zahnriemenwechsel durchgeführt ohne mich vorher gefragt zu haben (der erster Wechsel war bei 88TKM).
Danach bekomme ich eine Rechnung über 700,- für Zahnriemensatz +KD, Wasserpumpe.

Ist dieser Wechsel nicht zu früh? ich denke das Auto hätte noch locker 5TKm gehalten.
Darf eine Werkstatt bei der Routine Inspektion so eine große Reparatur machen ohne den Kunde vorher zu fragen?
Ich finde der Preis außerdem etwas teuer, ich hatte nicht mal die Möglichkeit mit der Konkurrenz zu vergleichen.
Ich bin mir überhaupt nicht sicher ob ich das Auto noch länger behalten möchte. Ich möchte nicht soviel in das Auto noch investieren um es ein paar Monate später zu verkaufen.

Was würden sie an meiner Stelle tun?
Kann man so eine Reparatur rückgängig machen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Logischerweise darf die Werkstatt nicht einfach so Teile tauschen wie sie möchte.

Normalerweise unterschreibt man einen Auftrag mit Kostenvoranschlag und definiertem Arbeitsumfang.

Ist das so abgesichert geschehen oder hatte die Werkstatt einen Freibrief? (Alles was notwendig ist, TÜV fertig machen usw.) Darauf kommt es an.

Wenn, wie ich es tun würde, nur mit festem Arbeitsauftrag in die Werkstatt gegeben wurde wäre das ein kostenloser Zahnriemenwechsel. Vermute hier aber eher den Freibrief.

Gruß

Nachtrag: Was bewegt jemanden dazu, ein 8 Jahre altes Auto zur teuren jährlichen VW Inspektion zu geben? Gerade wenn man ein Auto so lange fährt, erkennt man doch sofort jede Unregelmässigkeit.

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Allerdings gibt es auch noch den Weg über die KFZ-Innung, vorausgesetzt der Betrieb ist ein Innungsetrieb.
Aber um das abschätzen zu können, bräuchte man den Auftrag.

Bevor man solch harte Schritte geht, erst mal vernünftig mit der Werkstatt reden. Man wird sich mit Sicherheit einigen können.

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr


Bevor man solch harte Schritte geht, erst mal vernünftig mit der Werkstatt reden. Man wird sich mit Sicherheit einigen können.

Ist schon richtig, sollte auch nur als Fortführung dienen, falls die Werkstatt bockt.

Aber so hart ist der Schritt nicht, ist ja nur ein Schiedsverfahren, und dazu kostenlos für den "Kläger".

Denke aber auch, dass die mit sich reden lassen. Wenn nicht, dann eben wie oben gesagt/geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Rollerjoe


Also auch meine Meinung -- einfach machen ist definitiv nicht erlaubt, sofern die Werkstatt keinen eindeutigen Auftrag dafür hatte! Das sind ja schon ATU-Methoden....

...auch bei ATU sollte man nicht alle in einen Topf werfen, ich war vor einem Jahr (TÜV-Fälligkeit) ganz zufrieden mit denen. Es wurde nichts in Auftrag gegeben sondern erst mit dem TÜV - Mann das Auto angeschaut. Was der moniert hat wurde von ATU repariert und die Wiedervorführgebühr hat ATU auch bezahlt!
Drum kann ich meine ATU-Werkstatt in meinem Fall nur empfehlen. Ich weiss im Gegensatz zu Dir nicht, wie die anderen ATU-Werkstätten arbeiten, da ich sie genauso wenig kenne wie deren "ATU-Methoden"!

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Zitat:

Original geschrieben von bestaude


...auch bei ATU sollte man nicht alle in einen Topf werfen

(***OT AN***)

Man kann mit Sicherheit nicht alle in einen Topf werfen, aber nicht ohne Grund haben wir sehr viele Beiträge über diese Kette hier im Forum.
Ich lass lieber die Finger davon.

(***OT AUS***)

Ja - ganz genauso sehe ich das auch....mein Kommentar am Rande war nur ein subjektiver Beitrag meiner persönlichen Erfahrungen, über die hier aber nicht diskutiert werden soll....also beenden wir dieses Kapitel besser an dieser Stelle!

Auf alle Fälle soll uns der TE mal auf dem Laufenden halten.
Mich würd interessieren wie die Sache weiter geht.

Meiner Meinung nach ist der Auftrag zu einer Inspektion keine Generalvollmacht, auch ggf. km-mäßig anstehende Zusatzarbeiten durchzuführen, die u.a. deshalb Zusatzarbeiten heißen, weil sie
a) im Inspektionspreis nicht enthalten sind
b) zusätzlich gemacht werden müssen
c) zusätzlich in Auftrag gegeben werden müssen

Ergo hätte die Werkstatt mind. telefonisch darauf hinweisen müssen, dass der ZR-Wechsel in Kürze ansteht und fragen, ob der TE dafür dann einen ZUSÄTZLICHEN, telefonischen Auftrag erteilt.

Der TE hat ja, wie er sagt, nichts unterschrieben.
Hätte im Auftrag gestanden: Inspektion nach Plan 180.000 Km, hätte man ihn darauf hinweisen müssen, welche Arbeiten dabei anstehen.
Er hat ja aber, so wie es aussieht, keinen Auftrag. Von da her sollte er versuchen mit der Werkstatt zu reden, wenn das zu keinem Mehrwert führen sollte, müsste er sich bei den zuständigen Stellen einfach mal informieren.

Hallo ,

die Aussage von @Amen trifft genau den Punkt !
Die entstandenen, nicht unerheblichen Mehrkosten durch den "eigenmächtigen" Zahnriemenwechsel sollten hinsichtlich der Sicherheit (ein evtl. Motor- und somit wirtschaftlicher Totalschaden wurde dadurch ausgeschlossen!) durch ein Gespräch auf ein zumindest erträgliches Mass einvernehmlich reduziert werden können.
Die Anmerkung dass, ein klärender Anruf Vorab beim Kunden genügt hätte, ist und bleibt unbestreitbar !!!
Insofern sollte eine angemessene Reduzierung der Arbeitsentgeltung und/oder Ersatzteilrabatt verhandelbar sein.
Ich denke, dass Sie sich mit der Werkstatt sicher einigen können - ohne unnützige, teure Anwälte und Gutachter -dessen eigentliche Daseinsberechtigung sich nur aus der Unvernunft und Gier der Menschheit herleitet.

" Kastriere die Dummheit und die Menschheit stirbt aus ! "

... höflichst H.K.

@TE

Wie war den der Zustand des Keilrippenriemens? War er def, also ausgefranst, brüchig usw.?

Meine Werkstatt würde nie auf die Idee kommen den Riemen wegen 4tsd Km NICHT zu wechseln. Die fahre ich nämlich in 5 Wochen.

Allerdings würden sie es auch nicht wagen sich nicht mit mir abzusprechen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Chinch


@TE

Wie war den der Zustand des Keilrippenriemens? War er def, also ausgefranst, brüchig usw.?

Meine Werkstatt würde nie auf die Idee kommen den Riemen wegen 4tsd Km NICHT zu wechseln. Die fahre ich nämlich in 5 Wochen.

Allerdings würden sie es auch nicht wagen sich nicht mit mir abzusprechen. 😁

hier gehts um den Zahnriemen

, nicht Keilriemen, das ein himmelweiter und wichtiger unterschied.

Zitat:

hier gehts um den Zahnriemen, nicht Keilriemen, das ein himmelweiter und wichtiger unterschied.

Si, der war auch gemeint.

hiho

ich kenne das scheckheft bzw inspektionintervalle bei vw nicht...aber wenn z.b. bei 180.000 km ein zahriemenwechsel anstehen würde ....würde der auch gemacht werden wenn er laut inspektionsverlauf/vorgabe zu erfolgen hat ......

wenn der Te jetz nur gesacht hat ..macht mal nen 180.000 er inspektion umschliest das eben auch den zahriemenwechsel....(sofern dieser bei 180.000 erfolgen soll/muss bzw laut wartungsplan erfolgen zu hat....

finde es etwas unsinnig sich daran hochzuziehen ..der hätte noch locker 5tkm gehalten .....

möchte nicht wissen wie hoch das gejammer gewsen wäre im umkehrschluss ..

hilfe werkstatt hat zahnriemen nicht gewechslte bei 178.000 km obwohl ich zur 180.000 km inspektion war und dort laut wartungsheft nen zahriemwechsel zu erfolgen hat .......

auch in diesem fall kommt wieder mal ne mangelende absprache mit der wektstatt zustande welches m,ann voher in nem kleinen gespräch hätte klären können .... bitte machen sie nen 180.tkm inspektion ABER ohne Zahnr´riemen .....

der Te hätte sich halt voher informieren sollen (müssen) oder ne genau absprache mit der werkstatt treffen sollen ..und dann hätte der auch nen auftrag erhalten was gemacht wird und was nicht....

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dtgr



der Te hätte sich halt voher informieren sollen (müssen) oder ne genau absprache mit der werkstatt treffen sollen ..und dann hätte der auch nen auftrag erhalten was gemacht wird und was nicht....

Gruss Dirk

Problem ist aber, das es hier um einen nicht ganz unwesentlichen Betrag geht. Und wie vorher schon gesagt wurde kann nicht jeder seine Monatsplanung einfach mal 700€ erweitern, grade jüngere Leute wo man noch vonner Hand in Mund lebt und net wirklich Reserven hat.(Bei mir der Fall)

Des weiteren gehört seitens der Werkstatt, insbesondere bei teueren Arbeiten, eine gute Beratung dazu.

Du sagst jeder soll sich informieren, aber viele Leute haben nicht das Verständniss für diese Sachen und auch nicht die Zeit sich über alles was sie machen (ausreichend) zu informieren.

Daher finde ich liegt die Informationspflicht eher bei der Werkstatt als beim Kunden..
...

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das der TE sein Auto zur Werkstatt gebracht hat wegen Durchsicht, vll noch !unwissent! gesagt hat es soll alles gemacht werden und dann nicht mal beim Abholen informiert wurde, er hat es ja(wenn ich den startpost noch im Koppf hab ;D) ja erst auf der Rechnung gesehen...

Und das ist nicht der richtige Weg.

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