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Zahnriemen Safrane 2,5 20V - wann muss der gewechselt werden?

Renault Safrane B 54
Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 13:10

Hallo, ich habe einen Safrane bekommen, zu dem ich leider keinerlei Unterlagen besitze, weil der Erstebesitzer verstorben ist. das Auto hat viel gestanden und ich würde nun gerne wissen, in welchen Abständen (Kilometer bzw. Jahre) der Zahnriemen gewechselt werden sollte. Habe leider in der Suche nichts gefunden. Wer kann mir helfen? Vielen Dank schonmal vorab

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34 Antworten

Wenn du nicht weisst wann er gewechselt wurde dann ist er direkt fällig.

Andernfalls müsste wenn ich mich recht erinnere 120000km oder alle 5 Jahre der Riemensatz fällig sein.

Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 13:42

Doch, das weiß ich. Er wurde 2009 gewechselt, vor 20.000 km ....

Dann ist er wieder fällig.

Überfällig!

Hallo!

Ich bin einer der Forenpaten im Renault-Bereich. Du hattest offenbar vergessen, bei der Erstellung des Threads ein Fahrzeug auszuwählen. Das habe ich für dich ergänzt. Bitte das nächste Mal drandenken. Spätestens wenn man mal vergisst, das Modell im Betreff zu erwähnen, ist es vorteilhaft, wenn man das Modell ausgewählt hat.

Zu deinem Problem: Dein Auto ist wohl zu alt um die Infos mit VIN über MyRenault zu bekommen, also im Zweifel einfach einen Vertragshändler fragen. Typ. sind 120-160Mm bzw. 5-6 Jahre (je nach dem was zuerst erreicht wurde), also sehr wahrscheinlich fällig.

notting

Die Zahnriemen, die seit ca. 2005 hergestellt werden, sind nur noch alle 10 bis 12 Jahre fällig und laufen ca. 160.000 km.

Somit sind die kurzen Wechselintervalle, wie sie in den Herstellerdaten für diese alten Fahrzeuge ursprünglich angegeben wurden, längst überholt und nicht mehr zutreffend. Die Hersteller werden das nur nicht laut schreiend verkünden.

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 19. Dezember 2015 um 13:38:39 Uhr:

Die Zahnriemen, die seit ca. 2005 hergestellt werden, sind nur noch alle 10 bis 12 Jahre fällig und laufen ca. 160.000 km.

Somit sind die kurzen Wechselintervalle, wie sie in den Herstellerdaten für diese alten Fahrzeuge ursprünglich angegeben wurden, längst überholt und nicht mehr zutreffend. Die Hersteller werden das nur nicht laut schreiend verkünden.

Bin mir ziemlich sicher, dass das auch noch bei den deutlich nach 2005 herausgekommenen Fahrzeuggenerationen so drinsteht. Und was bringt's dir, wenn mangels entspr. Überprüfung (die evtl. nur nach herunternehmen des alten ZR mögl. ist?) durch einen Schaden an den Zahnrädern wo der ZR drüberläuft genauso ein schlimmer Motorschaden entsteht wie bei einem ZR-Riss, nur dass das ZR eben heil ist? (ist meinen Eltern passiert, ca. 1 Jahr nach dem ZR-Wechsel, solche Probleme können also sogar sehr schnell auftreten).

notting

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 19. Dezember 2015 um 13:38:39 Uhr:

Die Zahnriemen, die seit ca. 2005 hergestellt werden, sind nur noch alle 10 bis 12 Jahre fällig und laufen ca. 160.000 km.

Somit sind die kurzen Wechselintervalle, wie sie in den Herstellerdaten für diese alten Fahrzeuge ursprünglich angegeben wurden, längst überholt und nicht mehr zutreffend. Die Hersteller werden das nur nicht laut schreiend verkünden.

Und wenn du uns verraten würdest von wo du diese Info hast und ob diese Info irgendwo offiziell ist! Also steht wer dahinter wenn mein zr nach 6 Jahren reißt?

Zitat:

@ChuckNoris schrieb am 19. Dezember 2015 um 15:41:29 Uhr:

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 19. Dezember 2015 um 13:38:39 Uhr:

Die Zahnriemen, die seit ca. 2005 hergestellt werden, sind nur noch alle 10 bis 12 Jahre fällig und laufen ca. 160.000 km.

Somit sind die kurzen Wechselintervalle, wie sie in den Herstellerdaten für diese alten Fahrzeuge ursprünglich angegeben wurden, längst überholt und nicht mehr zutreffend. Die Hersteller werden das nur nicht laut schreiend verkünden.

Und wenn du uns verraten würdest von wo du diese Info hast und ob diese Info irgendwo offiziell ist! Also steht wer dahinter wenn mein zr nach 6 Jahren reißt?

IMHO falsche Frage, wie ich im Zusammenhang mit dem Fall bei meinen Eltern lernen musste. Sie müsste lauten "Wer steht dahinter, wenn ein Tag nach Ablauf von 1 Jahr (oder später) ab Durchführung der Werkstatt der ZR reißt?". Antwort: Niemand. Ergo macht es insofern keinen Unterschied, ob der ZR bei noch nicht erreichter Laufleistung nach 6 oder 12 Jahren gewechselt wird.

notting

@notting

 

Naja es würde mich schon interessieren von wo er dieses Wissen hat und ob es offiziell ist!

 

Bei uns in Österreich ist es nicht ganz so denn wenn Renault sagt ich muss meinen zr nach 120tkm oder 5 jahren wechseln und er reißt nach 3 oder 4 Jahren dann habe ich schon das recht auf einen Teil von Schadenersatz nur muss ich auch nachweisen können weil ich in der Beweispflicht bin das die Ursache der zr selbst war und nicht etwas anderes! Natürlich wird man nicht alles bezahlt bekommen weil man ja keine Garantie hat und das Auto ein paar km drauf hat! Auch muss mein Auto ein lückenlose serviceheft haben um soetwas einzufordern.

Zitat:

@ChuckNoris schrieb am 19. Dezember 2015 um 16:09:03 Uhr:

@notting

Naja es würde mich schon interessieren von wo er dieses Wissen hat und ob es offiziell ist!

Bei uns in Österreich ist es nicht ganz so denn wenn Renault sagt ich muss meinen zr nach 120tkm oder 5 jahren wechseln und er reißt nach 3 oder 4 Jahren dann habe ich schon das recht auf einen Teil von Schadenersatz nur muss ich auch nachweisen können weil ich in der Beweispflicht bin das die Ursache der zr selbst war und nicht etwas anderes! Natürlich wird man nicht alles bezahlt bekommen weil man ja keine Garantie hat und das Auto ein paar km drauf hat! Auch muss mein Auto ein lückenlose serviceheft haben um soetwas einzufordern.

Das was du schreibst klingt für mich ganz stark nach Kulanz. Die hängt auch noch vom Fahrzeugalter/-laufleistung ab und ist eben vor allem völlig freiwillig. Und ich sprach nur von den gesetzl. Aspekten...

notting

Eigentlich ganz einfach. Wenn ich nicht weiß wann der ZR zuletzt gewechselt worden ist muss er sofort gewechselt werden. Ist der Wechsel länger als 5 Jahre her muss er auch gewechselt werden egal ob die Laufleistung erreicht ist oder nicht.

Zitat:

@smoon_1895 schrieb am 19. Dezember 2015 um 16:36:05 Uhr:

Eigentlich ganz einfach. Wenn ich nicht weiß wann der ZR zuletzt gewechselt worden ist muss er sofort gewechselt werden. Ist der Wechsel länger als 5 Jahre her muss er auch gewechselt werden egal ob die Laufleistung erreicht ist oder nicht.

Nein, gibt definitiv ZR, die lt. Renault ein etwas größeres Intervall haben, also z. B. 6 statt 5 Jahre.

notting

Das kann sein. Es geht aber auch so ein wenig um die Sicherheit. Ich lasse bei neuen gebrauchten wenn nicht explizit bekannt ist wie lange der ZR schon drauf ist oder dieser über 5 Jahre alt ist den ZR wechseln. Lieber das als nen neuen Motor. Aber das muss sich jeder für sich selbst wissen.

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