Zahnriemen löst sich auf
Ich hab den Picasso mit 130 ps Benziner Bj. 2018. jetzt bei 53000 km hat sich der Zahnriemen aufgelöst und die Filter verlegt, was zu Öldruckproblemen führt und Fehlermeldungen auslöst. Veranschlagte Kosten 2500-3000€. (Lifag in Plesching bei Linz)
Citroën hat angeblich nun haltbarere Riemen im Austausch. Wenn die Probleme bekannt sind, sollte Citroën die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen.
37 Antworten
Zitat:
@Citami schrieb am 22. Januar 2025 um 12:23:02 Uhr:
Zitat:
@Pizza68 schrieb am 22. Januar 2025 um 10:33:43 Uhr:
Und das reicht nicht, wenn er zum Service in der Vertragswerkstatt vorbei kommt. Denn dazu ist der Käufer rechtlich nicht verpflichtet.@Pizza68
Und der Hersteller ist rechtlich nicht dazu verpflichtet irgendwelche kostenlose Garantiearbeiten durchzufüheren, wenn der Kunde gegen Garantiebedingungen verstößt. 😛😉
Na ja, der Hersteller hat wegen eines bekannt gewordenen Konstruktionsmangels (der fehlerhafte Riemen war ja bei der Übergabe des Neuwagens drin) das Wartungsintervall von "1. Wechsel nach 100Tkm oder 6 Jahre, dann alle 200Tkm oder 12 Jahre" nachträglich erheblich verkürzt.
Ich habe beim Kauf (war bei mir gleichzeitig mit der Übergabe) die Wartungsanweisungen unterschreiben müssen. Damit sind die Vertragsbestandteil. Wenn der Hersteller die nachträglich einseitig ändert, muss er das den Käufern mindestens kommunizieren.
Bei mir war der Wechsel des Riemens nach 5 Jahren und 77Tkm mit allen vorgeschrieben Wartungen in der Vertragswerkstatt und ausschließlich "normalen Betriebsbedingungen" scheinbar dringend geboten (mein Meister sagte "höchste Eisenbahn, die 100Tkm hätte er nie erreicht"😉.
Ich bin kein Jurist, natürlich ist die gesetzliche Gewährleistung der Händler nach 24 Monate abgelaufen und die Garantieversprechen des Herstellers an Bedingungen geknüft (z.B. pünktliche Wartungen in der Vertragswerkstatt) und auch abgelaufen.
Sobald aber eine Gefährdung des Fahrer, Insassen oder von Dritten wegen eines Konstruktionsmangels nicht auszuschließen ist (Bremsversagen, Motorplatzer beim Überholen...) greift meines Erachtens das Produkthaftungsgesetz. Und hier gibt es klare Sicherungspflichten nach dem Inverkehrbringen.
Ich weiß das GLAUBEN nicht gleich RECHT HABEN und noch lange nicht RECHT BEKOMMEN ist.
Nach meinem moralischem Kompass haftet der Hersteller für alle Folgeschäden, die entstehen, wenn er nicht unverzüglich informiert hat...
Deine Werkstatt hat Dir doch den Steuerriemen auf Garantie, nach 5 Jahren und 77.000 Km, ersetzt, bei einem vorgeschriebenem Intervall von 6 Jahren und 100.000 Km. Wo besteht jetzt Grund zur Beschwerde?
Und betroffene Besitzer wurden auch informiert, vom KBA.
Bitte keine Horroranekdoten jetzt hier anbringen wie "Motorplatzer beim Überholen" oder dergleichen und Nichtinformieren durch den Hersteller.
Wenn ein Auto nach Herstellervorgabe gewartet wurde mit freigegebenem Motoröl, dann bekommt man auch Kulanz.
@206driver
Das weiß ich nicht mehr.
Zitat:
@Citami schrieb am 22. Januar 2025 um 18:22:33 Uhr:
Deine Werkstatt hat Dir doch den Steuerriemen auf Garantie, nach 5 Jahren und 77.000 Km, ersetzt, bei einem vorgeschriebenem Intervall von 6 Jahren und 100.000 Km. Wo besteht jetzt Grund zur Beschwerde?
Und betroffene Besitzer wurden auch informiert, vom KBA.
Bitte keine Horroranekdoten jetzt hier anbringen wie "Motorplatzer beim Überholen" oder dergleichen und Nichtinformieren durch den Hersteller.
Wenn ein Auto nach Herstellervorgabe gewartet wurde mit freigegebenem Motoröl, dann bekommt man auch Kulanz.
Ich habe KEINEN Brief gekriegt. Wäre ich erst nach dem Urlaub zum Service, hätte es zu spät sein können.
Mir geht es nicht mal so sehr um die Kosten, sondern um das Schweigen der Hersteller. Zwei Freunde hatten beim VW Bus einen kapitalen Motorschaden, weil der Hersteller nicht über die fehlerhafte Beschichtung des AGR Ventils informiert hatte…
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Was für ein "Schweigen des Herstellers"?
Zitat:
@206driver schrieb am 23. Januar 2025 um 07:25:22 Uhr:
Was für ein "Schweigen des Herstellers"?
Dem Hersteller ist ein Mangel bekannt, der bei nicht unverzüglicher Kontrolle oder Behebung einen gravierenden Folgeschaden zu Folge haben kann. Z.B. bei unserem Motor der Zahnriemen , bei VW die Beschichtung des Abgasregelventils…
Und schweigt, statt die Kunden unverzüglich zu informieren, dass eine Kontroll- oder Austauschaktion dringend geboten ist. Erst mal egal, wer die Aktion bezahlt. Aber wer es nicht weiß, kann nicht handeln und bleibt dann häufig vollständig oder anteilmäßig auf den hohen Folgekosten sitzen.
Wie gesagt, ich habe beim Service im August 2023 bei 77Tkm kostenlos einen neuen Zahnriemen bekommen. Ich war noch innerhalb meines Service und Garantiepakets, daher habe ich nicht hinterfragt, ob diese Maßnahme für andere auch kostenlos gewesen ist.
Jedenfalls habe ich keinen Brief oder Anruf erhalten. Und es wäre auch i.O. gewesen erst nach unserer großen Urlaubsfahrten im September zum Service zu gehen. Laut unseres Meisters, war es fraglich, ob die der Zahnriemen überstanden hätte.
Sollte Stelantis der Mangel erst im August 2023 bekannt geworden sein und ich deshalb einer der ersten gewesen war der unter die Maßnahme fällt und ich nur deshalb nicht per Brief oder Anfruf informiert worden bin, weil ich schon einen Servicetermin vereinbart hatte, ist alles richtig gelaufen.
Zitat:
@Pizza68 schrieb am 23. Januar 2025 um 08:48:21 Uhr:
Dem Hersteller ist ein Mangel bekannt, der bei nicht unverzüglicher Kontrolle oder Behebung einen gravierenden Folgeschaden zu Folge haben kann. (...)
Und schweigt, statt die Kunden unverzüglich zu informieren, dass eine Kontroll- oder Austauschaktion dringend geboten ist.
Nur weil es nicht in der Tagesschau erwähnt oder in der Zeitung steht heißt es ja noch lange nicht, dass der Hersteller schweigt.
Nach meinem Kenntnisstand gehört es seit Jahren zu den Punkten bei der Inspektion, dass der Zustand des Zahnriemens geprüft. Auch das werden Punkte sein, die die örtliche freie Werkstatt ggf. nicht weiß.
Zitat:
@Pizza68 schrieb am 23. Januar 2025 um 08:48:21 Uhr:
Wie gesagt, ich habe beim Service im August 2023 bei 77Tkm kostenlos einen neuen Zahnriemen bekommen. Ich war noch innerhalb meines Service und Garantiepakets, daher habe ich nicht hinterfragt, ob diese Maßnahme für andere auch kostenlos gewesen ist.
Der Tausch erfolgte unterhalb des Intervalls von 6 Jahren oder 100tkm. Deshalb wurden die Kosten übernommen. Vielleicht hat das vorhandene Servicepaket die Entscheidung einfacher gemacht, aber ich würde vermuten, dass der Austausch auch ohne Servicepaket kostenlose gewesen wäre. Gibt ja auch darüber viele glaubhafte Berichte.
Echt ärgerlich! Wenn das Problem bekannt ist, würde ich Citroën ordentlich auf Kulanz drängen – bei der Laufleistung darf sowas nicht passieren.