zahnriemen ist über gesprungen

Audi A4

hey Leute mein Zahnriemen ist über gesprungen , scheiße.
habe ihn erst vor 20,000km ( 1 1/2jahren ) wechseln lassen.
wer muß jetzt die kosten bezahlen? die Werkstadt oder ich? kann ja eigentlich nicht sein das dass so einfach passiert
der wagen steht jetzt noch in der Werkstadt .
die Daten: A4 . 2.5tdi . 141000km. Bj 07

Beste Antwort im Thema

Wie hier schon ein paar mal gesagt wird es an der Beweislast scheitern.

Zuerst müsste ein Gutachter die Schadensursache feststellen können. (Kann klappen, muss aber nicht)

Wenn zum Beispiel eine Spannrolle der Auslöser ist, könnte der Schaden durch einen Materialfehler entstanden sein oder auch durch die fehlerhafte Montage (mit völlig falschem Drehmoment).

Es wird sich wohl im Nachhinein nicht mehr feststellen lassen.
Der Werkstatt ist zwar der Schadenersatz nicht egal, aber für sowas haben die eigentlich immer eine Betriebshaftpflicht. (die wiederum den Beweis fordert)

Ist schon mehr als ärgerlich, aber hier wird man wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

Wäre auch gespannt, was rauskommt.

Meine persönliche Meinung. Materialermüdung, da ein Montagefehler sich schneller bemerkbar macht.

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Ich denke mal nach 1 1/2 Jahren wirst Du keine Werkstatt mehr dafür verantwortlich machen können.

Ich weiss nicht wie es bei Reparaturen ist, aber ich glaube nach max. 1 Jahr ist alle Garantie egal ob auf Ersatzteile oder Arbeitsausführung abgelaufen.

Gruss,
Klaus

Soweit ich weiß hat man 24 Monate Gewährleistung, bei dir sind es gerade 20.000km deswegen würde ich da hartnäckig bleiben!! Wo hast du es machen lassen??

Im Eigentlichen Sinne hat man 24 Monate Gewährleistung, diese kann und darf die Werkstatt auf 12 Monate Reduzieren.
Steht meine ich auf immer mit auf der Rechnung, "1 Jahr Gewährleistung auf Reparatur Arbeiten"!

Hab hier nochmal ein Auszug, nur werd ich nicht schlau, bei Pfusch 2 jahre Gewährleistung?

"*Für Pfusch am Fahrzeug gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke. Bedeutet: Wird schlampig gearbeitet, kann der Kunde Nacherfüllung fordern - die Werkstatt muss nachbessern.*"

In deinem Fall würde ich einen Gutachter einschalten, um zu klären wie es dazu kam.
Wurde Schlampig Gearbeitet muss die Werkstatt dafür Aufkommen.
Wie der Sachverhalt bei Material Fehler ist kann ich dir auch nicht Beantworten.
Eventuell hilft am End nur noch der gang zum Anwalt.

Schön wäre auch zu wissen ob nur der Zahnriemen getauscht wurde (manchmal geizen die Auftraggeber auch)oder auch die Umlenkrollen die ja mitgemacht werden sollten.
War es ein Kumpel aus der Werkstatt nebenher für kleines Geld (was jetzt womöglich aus klein Groß macht) oder doch der Audi Kundendienst der hier versagt hat? 

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Zitat:

Original geschrieben von Ghosting


Im Eigentlichen Sinne hat man 24 Monate Gewährleistung, diese kann und darf die Werkstatt auf 12 Monate Reduzieren.

Ich meine das gilt nur bei Kaufleuten untereinander!

...Problem ist aber der Werkstatt hier eine Schuld nachweisen zu können. Ich sag nur Beweislast.

Vielleicht hat sich nachher ja irgend ne Spannrolle gelockert, oder sonst was ist passiert, wo die Werkstatt gar nix für kann.

Hmmm... habe mal bei google maps nach der "WerkstaDT" gesucht... leider keine Treffer...

Ist die Stadt neu oder ist sie im Osten? 🙂

Solltest Du ADAC Mitglied sein, würd ich an Deiner Stelle mal deren Rechtsberatung zu Rate ziehen. Danach kannst Du immer noch entscheiden, ob Du das Risiko eines Rechtsstreits inkl. Gutachten usw. eingehen möchtest. Da kann man sich kostenlos mal einen ersten Überblick verschaffen.

Tel. 0180 5101112 (für 0,14€ aus dem Festnetz, Mobilfunk deutlich teurer 😁 )

Beileid und Grüße

Ne ich glaub da haste Pech gehabt, weil der Zahnriemen ein Verschleisteil ist, da musste wohl selber in die Tasche greifen. Sonst könnt ja jeder Vielbremser aus den Alpen ankommen und alle paar Monate neue Bremsen verlangen. Ich glaub da gabs auch schonmal das gleiche Problem hier im Forum.

Zitat:

Original geschrieben von jimbim89


Ne ich glaub da haste Pech gehabt, weil der Zahnriemen ein Verschleisteil ist, da musste wohl selber in die Tasche greifen. Sonst könnt ja jeder Vielbremser aus den Alpen ankommen und alle paar Monate neue Bremsen verlangen. Ich glaub da gabs auch schonmal das gleiche Problem hier im Forum.

Das ist Quatsch, wenn der Zahnriemen nach 1,5 Jahren überspringt ist das kein Verschleiß. Wenn Dir nach derselben Zeit die Bremsscheibe abfällt, wirst Du ja auch kaum mit "Verschleißerscheinung" argumentieren, oder?

Anwalt fragen. Neuteile haben 2 Jahre Garantie und Verschleiß ists sicherlich nicht.

Wenns ein Montagefehler ist haftet die montierende Werkstatt, wenn das Ding ein Materialfehler hatte ist der Hersteller dran (Produkthaftung). Aber du hast einen Vertrag mit der Werkstatt, denn die wird dieses Kit bezogen haben.

http://www.autobild.de/.../gewaehrleistung-bei-reparaturen-219400.html wäre interessant, besonders interessant ist wenn die Werkstatt auf ein Jahr verkürzt und es zugleich ein Materialfehler ist. Denn Neuteile haben 2 Jahre, keine Verkürzung möglich.

Komplex, also ADAC -> Anwalt und Erstberatung erbitten. Die Wahrscheinlichkeit, dass du gegen jemanden Ansprüche hast ist hoch, aber es wird ohne Gutachter nicht gehen. Kostet Zeit, zunächst Geld und vor allem Nerven.

Eine weitere Anlaufstelle ist übrigens die lokale KFZ Innung, denn dort gibts eine Schiedsstelle. Vorteil: Keine Anwaltspflicht, ein Fachmann schaut drauf. An deren Schiedsspruch ist die Werkstatt gebunden, für dich ist er unverbindlich. Das heißt, wenn deren "Urteil" dir passt muss die Werkstatt dieses umsetzen, wenn dir der Spruch nicht passt kannst du immer noch den normalen Weg über einen Anwalt nehmen. Auf jeden Fall hast du die Aussage eines Fachmanns für umsonst.

Wünsch dir aber viel Glück und gute Nerven.

also es ist defakto so, dass wenn der Zahnriemen reist (wohlegemerkt reißt), das Bauteil von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Da kannst du vllt nach 5000KM noch auf Kulanz hoffen. Gibt auch paar Urteile dazu.

Andererseits geb ich dir Recht, dass wenn er übergesprungen ist, evtl. veraltertes Material verbaut wurde oder ein Montagefehler vorlag/liegt, von daher die Chance bisschen höher ist, zumindest ein Teil der Kosten abgenommen zu bekommen

Größtes Problem ist und bleibt hier die Beweisführung.

Wie will man den Negativbeweis erbringen, dass irgendwann nach der Reparatur nicht mal ne Spannrolle oder sonstwas getauscht wurde, und das Überspringen daraus herrürt?

Wie sprechen hier nicht von 1,5 Tagen nach dem Werkstatt besuch, sondern von 1,5 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von jimbim89


also es ist defakto so, dass wenn der Zahnriemen reist (wohlegemerkt reißt), das Bauteil von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Da kannst du vllt nach 5000KM noch auf Kulanz hoffen. Gibt auch paar Urteile dazu.

Auch Schmarrn! Bei uns ist der Zahnriemenriss durch die Gebrauchtwagenversicherung abgedeckt gewesen, die zahlen erst Recht nicht für Verschleiß...

Du solltest hier Meinungen nicht als Tatsachen verkaufen und Dich besser informieren.

Beim Zahnriemenübersprung/-riss handelt sich um einen "Betriebsschaden", der in der Regel nicht unter den Vers.-schutz fällt. Dann hast du vllt Glück gehabt. Ich schreib hier nur wie es bei uns auf Arbeit nunmal läuft, dann wird ein Kulanzantrag gestellt und promt abgelehnt.
Die Urteile gibts nunmal, dafür kann ich doch nix.
Und die "Tatsachen" kannste gern nachlesen. Und wenns bei euch über die Versicherung lief, dann isses gleich Tatsache und überall so jaja.

Als Werkstatt würde ich keinen Riemen, der nach 1,5 jahren überspringt, zahlen.

wir werden ja sehn wass rauskommt.

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