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Zahnriemen hin, wie gehts nun weiter?

Audi
Themenstarteram 24. April 2012 um 11:26

Hallo

ich habe vor ca 4 Wochen ein A4 Avant V6 2,5L mit 163 PS gekauft, für gut 5000 euro

das auto ist an sich im noch ganz guten Zustand

ich habe ihn mit 209.000 km gekauft,

nun bin ich vor einer woche liegen geblieben, weil der zahnriemen hin ist.

 

Leider habe ich keine Möglichkeit über den Verkäufer etwas zurück zu holen oder ähnliches, ich hänge nun also selber an dem Schaden

Das Auto ist nun bei einem bekannten in der Werkstatt, dieser hat nun auch feststgestellt das einige Zylinderköpfe hinüber sind.

Er will das ganze nun irgendwie mit spezialwerkzeug von audi/vw genauer ansehen, evtl kann er da noch was machen.

sorry bin selber nur leihe und kanns nur so weitergeben, wie es mir erzählt wurde ....

es kann wohl aber auch gut sein das diese ausgetauscht werden müssen.

 

Das ganze wird dann wohl noch sehr teuer, er deutete schon etwas von 2500 euro an.

Was noch dazu zu sagen ist:

ich habe mit dem letzten Besitzer gesprochen (hab es aber nicht von diesem gekauft, sondern von einen "privathändler", was ich lieber hätte lassen sollen. Der letzte besitzer erklärte mir dann nochmal, das er das Auto mit einem Kolbenfresser verkauft hatte und das der Km stand schon runter gedreht wurde als er das auto kaufte, sodas es nun ca 250.000km runter haben dürfte

 

 

Die Frage ist nun wie kann man hier am sinnvollsten vorgehen?

Das Geld reinstecken oder verkaufen?

Was wäre sinnvoll zu machen? motor neu? oder zylinderköpfe?

Der Bekannte in der Werkstatt hat schon ahnung was er da tut, ich möchte nur eben auch einfach mal eure Meinung zu dem ganzen wissen.

Gruß

Daniel

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Erklaerbaer1207

Ja das weiß ich alles

der Verkäufer hat allerdings jegliche gewärhleistung und rückgabe "aufrhgund der hohen laufleistung" ausgeschlossen, da das auto über noch einen weiteren verkäufer/händler/betrüger oder wie auch immer lief, wird es verdamt schwierig das alles nachzuweisen

es war mein eigender fehler, ich hätte mich auf den vertrag nie einlassen dürfen

ja der erste Zahnriemen wurde bei 115.000 gewechselt, interfall sind 120.000 + 20.000 bis er aufgibt, kommt genau hin ...

Wenn die ein Schreiben vom Anwalt in der Hand halten, werden solche Händler auch ganz schnell wieder kulant. Bei dem du den Vertrag unterzeichnet hast, MUSS drinne stehen, dass x y z.

Betrug hat ja nichts mit Gewährleistung zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel

 

Wie meinst du dass ..mit dem "mich" verkauft ? Privat ist definitiv wenn das Fahrzeug auf mich den Verkäufer zugelassen war, der auch Vertragspartner ist. Alles andere zählt nicht bzw. ist Gewerbsmäßig.

Moin MD,

 

mal schnell antworten.... damit meinte ich, dass ich mir ja sehr wohl ein Auto kaufen kann, dass ich aber nicht auf mich zulasse, weil ich mich dann doch anders entschieden habe.... das macht mich ja noch nicht zu einem gewerbsmäßigen Händler....

 

oder ich verkaufe das Auto meines Sohnes...

 

Das es sich bei diesen Geschichten aber in den allermeisten Fällen um eben diese verkappten gewerbsmäßigen Händler handelt, da sind wir uns einig - die waren mit genau der Masche auch schon vor vielen Jahren aktiv....

 

Besten Gruß

 

Uwe

Zitat:

Original geschrieben von sailor701

Wie kann er das (mit dem gedrehten KM-Stand) denn nachweisen, wenn das Auto - wie er sagt - durch mehrere (Händler) Hände

ging?

Wer sagt denn, dass der letzte Händler davon wusste? Würde ich als Händler entschieden abstreiten.

"Verkauft im Kundenauftrag oder Privatverkauf" - Ich bin der Ansicht, dass man relativ schnell auf dem Rechtsweg herausfinden kann, ob das alles so richtig oder falsch ist.

Wie dem auch ist, wird es doch sicher schwierig einen gerissenen Zahnriemen als Sachmangel zu deklarieren. Das ist immerhin ein Verschleissteil.

MFG

Ganz einfach, wenn er mit dem letzten Besitzer im Fahrzeugbrief gesprchen hat, dieser versichert, dass er dass Fahrzeug mit 250 tsd. km veräußert und jetzt 200 tsd. auf dem Tacho sind....was gibt es da noch zu Klären :confused:

Privat oder Kundeauftrag ist irrelevant. Sofern das Fahrzeug nicht auf den Verkäufer / Vertragspartner zugelassen war, ist ein Privatverkauf glaubhaft darzulegen. Hier wird seitens des Gerichts immer unterstellt, dass es sich hierbei um ein Scheingewerbe handelt. Allein die Zahlung...3000 € auf Rechnung...Restzahlung bar vermutet, dass es sich um ein Gewerbe handelt und hier Gelder faktisch am Finanzamt vorbeigeführt werden. Kurzum, der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt.

Bei dieser Sachlage braucht man noch nicht einmal Rechtsbeistand. Im übrigen bewegen sich auch Steuerfahnder auf den Automärkten die genau dieses ergründen, sich erst zum Schluss zu erkennen geben. Geht denen jemand ins Netz.....wird es aber so richtig spaßig.

 

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403

Moin MD,

mal schnell antworten.... damit meinte ich, dass ich mir ja sehr wohl ein Auto kaufen kann, dass ich aber nicht auf mich zulasse, weil ich mich dann doch anders entschieden habe.... das macht mich ja noch nicht zu einem gewerbsmäßigen Händler....

oder ich verkaufe das Auto meines Sohnes...

Das es sich bei diesen Geschichten aber in den allermeisten Fällen um eben diese verkappten gewerbsmäßigen Händler handelt, da sind wir uns einig - die waren mit genau der Masche auch schon vor vielen Jahren aktiv....

Besten Gruß

Uwe

Hallo Uwe, das ist wohl richtig. I.d.R. wird dieses unterstellt und muss vom Beklagten glaubhaft rüber gebracht werden. Wäre ich mir da unsicher -was ich von Hause aus bin-:D nehme ich das Finanzamt mit ins Boot. Hier werden via Steuerfahndung Deine Bankkonten überprüft..dass dürfen die ohne Deine Einwilligung. Sind da ungereimtheiten bei der Familie bzw. der Geldfluss nicht nachvollziehbar....na dann...ist es ziemlich klar. In der Regel kommt es nicht soweit, weil wir an die Vernunft und die Aussichtslosigkeit Appelieren...die Delinquenten dann einknicken.

Liebe Grüße

Andreas

Mercedes Diesel hats perfekt erklärt.

Du hast genau zwei Möglichkeiten:

(a) Du lässt dich verarschen und zahlst den Schaden selbst. Der gewerblich handelnde Verkäufer lacht sich einen auf deine Kosten.

(b) du gehst zur Polizei, schilderst die Umstände und gibts eine Anzeige wegen Betugs auf. Zudem wendest du dich wegen des nicht vollständig dokumentierten Geldflusses ("haben wir so gemacht") an das nächste Finanzamt, das ist garantiert Steuerhinterziehung. Die freuen sich besonders über solche Hinweise und nehmen den Typen/Laden mit einer Sonderprüfung mal eben auseinander. Der letzte effektive Vorbesitzer wird nur als Zeuge gehört. Manipulation des Tachostandes ist nach §268 STGB übrigens nicht das rechtliche Hauptproblem des Verkäufers. Beweisen musst du nichts, das macht der Staatsanwalt.

Version a1 wäre, dass du den Verkäufer mit Hinweis auf rechtliche Konsequenzen freundlich bittest den Wagen wegen erwiesener Verarsche gegen Erstattung des Kaufpreises sofort zurückzunehmen. Mit einer Anzeige drohen darfst du leider nicht, das wäre streng genommen Erpressung. Nimm bei der Bitte um Rückgabe einen möglichst neutralen Zeugen mit.

Kleiner Hinweis: Du brauchst nicht mal einen Anwalt, dein "Full Service" wird als Opfer einer Straftat vom Staatsanwalt übernommen. Zudem kann dich dieser (bzw. die Polizei) über eine Adhäsionsklage aufklären. Zusammen mit dem Strafprozess wird ggf. ein Zivilurteil (vollstreckbarer Titel) über den zu leistenden Schadensersatz gefällt. Aus Straftaten resultierende Forderungen sind übrigens nicht mit einer Privatinsolvenz vom Tisch. Du kannst dem mit einem Titel 30 Jahre lang auf den Pelz rücken und deine Forderung nebst Zinsen eintreiben. Das heißt: Du brauchst keinen Anwalt. Keine Kosten, aber für den Betrüger das volle Programm!

Genau so sieht es aus.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

Mit einer Anzeige drohen darfst du leider nicht, das wäre streng genommen Erpressung. Nimm bei der Bitte um Rückgabe einen möglichst neutralen Zeugen mit.

*räusper*..ich denk mal laut....unter vier Augen auf dem Hof kann dir keiner was...und Drohen iwo :D nur eine Feststellung.

Übrigens laut OLG sind Telefonaufzeichnungen lt. Prozessordnung nicht zugelassen und wertbar...nur mal so als Tipp.

Habe ich da was getippt :D nö :D Neutraler Zeuge bei Rückabwicklung...GANZ wichtig !! Einwandfreie Übergabe des Gegenstandes

SCHRIFTLICH bestätigen lassen !! Nicht dass ein Bummerang folgt.

Nichts auf Handschlag...alles nur schriftlich machen ...quasi einwandfrei Übergeben und erhalten, Geld betrag XXX bekommen. Datum, Unterschrift von beiden Parteien.

Nachteil an der "Drohung" ist, dass die Steuerfahndung ggf. nicht mehr so ganz unerwartet kommt. Nur dafür steigen die Chancen das "Geschäft" bzw. den Betrug rückgängig zu machen.

Solche Leute gehören kielgeholt. Deswegen überlegen den auch bei Erfolg beim Finanzamt anzuscheißen. Und der Tachobetrug steht auch noch im Raum, nur der Wagen halt woanders. Stört den Staatsanwalt sicherlich nicht. Ich denk aber nicht dass ne Drohung hilft. Die Leute kalkulieren dass "man" nicht beißt.

Edit: Nett wäre, wenn ein freundlicher Zivilpolizist beim Versuch der Rückabwicklung gleich als Zeuge mitkommen würde. Ein Spruch des Verkäufers wie "das müssen Sie mir erst mal beweisen" oder "dann steht eben Aussage gegen Aussage, viel Spass" kann dann ganz schnell zum Bumerang werden ;)

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel

Kurzum, der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt.

damit sollte der te dem verkäufer besser nicht drohen, denn da das dem te bekannt war - und er sich darauf eingelassen hat...kann er sich ganz schnell neben dem verkäufer auf der anklagebank als mittäter wiederfinden!

Blödsinn. Der Verkäufer ist als gewerblicher (wovon hier ausgegangen werden muss) für die korrekte Versteuerung vollkommen alleine verantwortlich.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel

Hallo Uwe, das ist wohl richtig. I.d.R. wird dieses unterstellt und muss vom Beklagten glaubhaft rüber gebracht werden. Wäre ich mir da unsicher -was ich von Hause aus bin-:D nehme ich das Finanzamt mit ins Boot. Hier werden via Steuerfahndung Deine Bankkonten überprüft..dass dürfen die ohne Deine Einwilligung.

Hallo Andreas,

 

ich bin auch manchmal unsicher - allerdings fehlen mir Deine Möglichkeiten :D

 

Aber im Ernst - ich dachte, die Herren der Steuerfahndung könnten erstmal nur die Stammdaten abfragen, aber keine Kontobewegungen - das erst bei begründetem Verdacht - oder wäre der hier schon gegeben ? Über einen richterlichen Beschluß brauchen wir ja nicht zu sprechen :D

 

Dem Threaderöffner sei gewünscht, dass sich der Verkäufer eines Besseren besinnt - ich weiß ja nicht, was das für ein Kaliber war, aber auf Besuche bei ihm ohne eigene Begleitung würde ich wohl lieber verzichten...

 

Grüße

Uwe

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403

 

Aber im Ernst - ich dachte, die Herren der Steuerfahndung könnten erstmal nur die Stammdaten abfragen, aber keine Kontobewegungen - das erst bei begründetem Verdacht - oder wäre der hier schon gegeben ? Über einen richterlichen Beschluß brauchen wir ja nicht zu sprechen :D

Uwe

Moin Uwe, die können viel mehr als Du Dir in Deinen kühnsten Träumen vorstellst. Bei Verdacht hüpfen die bei deiner Hausbank z.b. über den Tresen und prüfen sämtliche Konten (und dass ohne Voranmeldung !)...und der Bänker kann nichts machen. Die haben sogar das Recht (was sie sowieso machen) sämtliche Konten der Familie...Oma, Opa, Tante Onkel usw. mit zu Prüfen sofern irgendwelche Verdachtsmomente in diese Richtung weisen. Der Tatbestand (obiger Fall) ist in dem Moment schon gegeben, indem der Betrag des Kaufvertrages von dem tatsächlich gezahlten abweicht. Dieses reicht schon vollumfänglich, um dem Verkäufer alles von unten nach oben zu graben. Hier wird immer im Verbund Polizei und Haussuchung gearbeitet.

Wer nun meint, dieses sei nur ein Kavaliersdelikt...weit gefehlt ! So etwas kann auch sehr schnell in einer Haftstrafe enden.

Dass gerade auf Automärkten und Internetverkäufen, viele Ungereimtheiten bestehen, ist der Justitz bekannt. Genau aus diesem Grund gibt es verdeckte Ermittler die hier operieren.

Die bisherigen Ratschlägen sind gut gemeint und ich möchte dem TE nix unterstellen, aber ich sehe mehrere Fallstricke in der Beweisführung seiner Version.

Warum lässt man sich als Privatkäufer auf einen im Kaufvertrag geringeren ausgewiesenen Kaufpreis ein?

Der Kaufvertrag wird wohl von beiden Seiten unterschrieben worden sein, jetzt beweist mal schön, das hier tatsächlich mehr (vermtl. bar!) gezahlt wurde. Ein RA wird hier wohl die Rückgabe des Wagens erreichen, aber nur für 3000€...

268 StGB ist hier IMHO nicht einschlägig, in Betracht käme 22 b StVG.

Käme deshalb, weil hier im Gegensatz zum 268 lediglich der Verfälscher bestraft wird. Lt. Info des Vorbesitzers war dies aber ja jemand anderes als der jetzige Verkäufer.

Der Typ muss schon recht blöde gewesen sein das er (Falls er Privat man ist) überhaupt einen Vertrag gemacht hat! Wenn ich meine alten Autos Verkauft habe, habe ich nie einen Vertrag gemacht. Immer unter 4 Augen Brief gegen Bares und schon ist alles erledigt.

Ich finds nett, dass bei beim Deal Bar gegen Brief deine potenzielle Haftung für ggf. versteckte Mängel nicht explizit ausschließt. Ohne die Vereinbarung über einen Haftungsausschluss greift das BGB und du hast automatisch Gewährleistung für die Beschaffenheit des Gegenstands übernommen.

Rate mal warum jeder Ebay-Verkäufer "keine Garantie gemäß EU Recht" (ist Blödsinn, aber man weiss was gemeint ist) auch beim Verkauf eines gebrauchten Kaugummis reinschreibt. ADAC Kaufvertrag und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

Ich finds nett, dass bei beim Deal Bar gegen Brief deine potenzielle Haftung für ggf. versteckte Mängel nicht explizit ausschließt. Ohne die Vereinbarung über einen Haftungsausschluss greift das BGB und du hast automatisch Gewährleistung für die Beschaffenheit des Gegenstands übernommen.

Rate mal warum jeder Ebay-Verkäufer "keine Garantie gemäß EU Recht" (ist Blödsinn, aber man weiss was gemeint ist) auch beim Verkauf eines gebrauchten Kaugummis reinschreibt. ADAC Kaufvertrag und gut ist.

Ja du hast recht, genau deswegen nur unter 4 Augen (keiner ausser der Empänger und der Geber weis was ausgehandelt wurden). :)

Steht ja jedem frei mir das Auto wieder zurück zu schenken -> PS: Er hat es ja auch geschenkt bekommen. Ich kann es ja dann wieder weiter verschenken :D

Wenn ich gut drauf bin gebe ich ihn den tausch Cent zurück :p

Bis jetzt hat noch neimand mein Geschenk an mich zurück gegeben oder sich beschwert!

Was ist denn nun daraus geworden ? Bevor sich hier die Hobby Juristen zerfleischen :D Eine Antwort wären wir ja nun wert....

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