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Zahnriemen gerissen - Werkstatt zahlt

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 5. Juli 2007 um 19:34

Ich muss ich folgende kurze Begebenheit erzählen, die nicht ganz hier rein passt, aber doch interessant ist.

Folgendes : ein Kollege fährt einen 1,6erA3 mit derzeit 116t km.

Laut Wartungsheft wird bei diesem Wagen der ZR bei 90.000 gewechselt. Das Auto ist Scheckheft gepflegt - der Zahnriemenwechsel wurde von der Werkstatt bei der 90.000er Inspektion NICHT gewechselt. Es gibt keinen Vermerk oder Hinweis auf der Rechnung, das der ZR gewechselt wurde oder noch gewechselt werden muss!.

vor ca. 14 Tagen passiert was passieren musst - der Zahnriemen ist bei ca.140 km/h gerissen.

Der herbeigerufene ADAC Mensch erkannte sofort das Malheur gab nach einem kurzen Gespräch mit meinen Kollegen den Tipp sofort einen Anwalt einzuschalten. Gesagt, getan. Die Werkstatt verwies in einer ersten Antwort auf das von Audi geänderte Wechselintervall und wollte sich so aus der Affäre ziehen.

Anscheinend ist das neue Wechselintervall aber keine Vorschrift sondern nur eine Empfehlung. Die Werkstatt hätte meinen Kollegen daraufhinweisen MÜSSEN das der ZR bei 90.000 gewechselt werden sollte - dies ist in keiner Form geschehen und damit haftet die Werkstatt in vollem Umfang - mein Kollege bekommt auf kosten des :) einen AT-Motor.

Nur mal so zur Info und was das Wechseln von Zahnriemen im empfohlenen 120.000er Intervall angeht. Steht im Handbuch eine abweichende Zahl, sollte man diese tunlichst einhalten.

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16 Antworten
am 5. Juli 2007 um 19:38

beim 1.6 benziner a3 als auch golf 4 gibt es keine wechselintervalle, der freundliche hat da nicht gelogen.... arbeite bei audi, man wechsel den zahnriemen alle 5 jahre oder nach sichtprüfung..... KEIN WECHSELINTERVALL vorhanden...

alle 90tkm wechselt man den zahnriemen beim 1.9tdi motor.....

Themenstarteram 5. Juli 2007 um 19:42

Der ZR Wechsel ist im Wartungshandbuch bei 90.000 vorgesehen und wurde von der Werkstatt NICHT gemacht.

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen - der Kollege bekommt einen AT Motor ohne einen Cent zu zahlen. Damit ist die Schuldfrage wohl eindeutig. Es ist keine Gebrauchwagengarantie - er hat den Wagen Anfang 2000 neu gekauft.

Oha als ich den Titel las dachte ich es hätte deinen Biturbo erwischt.

Das es zum Motorschaden kam ist fürs benachbarte A4 Forum ganz interessant. Da sind doch einige der Meinung der 1.6er sei ein Freiläufer.

Themenstarteram 5. Juli 2007 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter

Oha als ich den Titel las dachte ich es hätte deinen Biturbo erwischt.

Das es zum Motorschaden kam ist fürs benachbarte A4 Forum ganz interessant. Da sind doch einige der Meinung der 1.6er sei ein Freiläufer.

Das ist ein 5V

... aber dann müsste das doch ein 1,8er sein - oder ?

 

Ich frage morgen zur Sicherheit noch mal nach, meine aber er hätte einen 1,6er

Neinnein das sind so ein paar unbelehrbare Experten. Der 1.6er ist kein Freiläufer.

am 5. Juli 2007 um 20:05

Was is das überhaupt?

Themenstarteram 5. Juli 2007 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Was is das überhaupt?

..das A4 Forum ? :D

bis 2000 wäre ich da wohl umtriebig gewesen ;)

Also ich hatte bis für 4 Monaten nen A3.

Es gibt definitiv laut Audi kein Wechselintervall. auch wenn was anderes im Handbuch steht.

Hier ist der Satz wichtig, "Audi behält sich jegliche Änderungen vor."

Aber es wird geraten bei 90tkmzu wechseln, da die meisten zw. 90-120tkm reissen. Er hat übrigens Glück. Nen Kollege hat nen A4 dem das gleiche passiert ist. Audi und die Werkstatt haben sich quer gestellt, trotz Checkheft usw.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Was is das überhaupt?

...die ventile setzen bei einem "freiläufer" beim riss des riemens nicht auf den kolben auf! der motor nimmt also keinen schaden.

am 5. Juli 2007 um 21:03

Ah!

Endlich mal normale Leute!

;)

Danke!

Sowas hatte ich mir schon gedacht.

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 7:34

Habe gerade noch mal mit dem Kollegen geredet, es ist ein 1,8er 5V.

Was das Wechselintervall angeht, habe ich auch noch mal nachgefragt - 90.000 stehen bei seinem Wagen definitiv im Inspektionshandbuch - daher zahlt die Werkstatt auch nach nur anfänglich leichten Ausreden mit dem Verweis auf das 120.000er Intervall. Evtl. hat Audi sich selbst ein Ei gelegt, die Handbücher

gibt es ja durchaus in mehreren Auflagen und Versionen.

Der erzählt Dir das blaue vom himmel.

Der 1.8 5V hatte immer 120tkm Intervall und später dann 180tkm!

Keine Werkstatt wird einfach so einen neuen Motor bezahlen.

Gruß

Manuel

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 15:06

Der erzählt nichts vom "Blauen" - die Unterlagen sind noch beim Anwalt und die WERKSTSTATT zahlt.

Das sind die derzeitigen Fakten. Zudem hat der Kollege genau wie ich, beruflich weniger wie NICHTS mit Autos zu tun - der ist von Beruf Informatiker und hat keinen Grund sich was aus den Fingern zu saugen.

am 6. Juli 2007 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI

Der erzählt Dir das blaue vom himmel.

Der 1.8 5V hatte immer 120tkm Intervall und später dann 180tkm!

Keine Werkstatt wird einfach so einen neuen Motor bezahlen.

Gruß

Manuel

Da isser ja wieder :mad:

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