ZACK und der nächste Unfall...
Scheint ja richtig gut zu laufen, das Unfallgeschäft und endlich hab ich auch ein gehabt. Ich dachte schon ich geh leer aus und darf nicht Unmengen von Geld unnötig in mein Auto investieren.
Zum Vorfall:
Ich war gerade mit meinem 323ti auf dem Weg zum See und fahr gerade aus der Tankstelle (Benzinpreise sind runter *jubel*) als mir ein LKW Vorfahrt gibt. So ne Tussi in nem Audi 80 hat den LKW überholt (hatte es wohl ziemlich eilig), ich hab sie zu spät gesehen und ZACK! Ich hab sie am Kotflügel leicht erwischt und da sie noch gerollt ist hats die ganze Seite von ihr geschrottet. Bei mir:
M-Front
Nierenblech
Haube
Kotflügel (re)
sonst erstaunlicher weise nichts. Mal wieder Glück im Ünglück gehabt. Naja, 1000€ Rep.kosten...damit sind die 18er für'n Z3 erstmal auf Eis gelegt.
Jetzt trink ich erstmal mein Entspannungsbier leer und dann gehts dennoch an See...
Wünsch euch noch nen schönen Sommertag...
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Path
ausserdem hat der Vorfahrtsberechtigte auf beiden Strassenseiten Vorfahrt...seine normale Fahrseite...und auch auf der Gegenfahrbahn 😉
also kann dann jemand der,sich auf der Vorfahrt-Strasse befindet,in dem Moment wo jemand anderes gerade drauf fährt,auf die Gegenfahrbahn wechseln,mit dem anderen kollidieren und obendrauf noch recht haben ?
Das kann doch nicht sein,oder?
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
also kann dann jemand der,sich auf der Vorfahrt-Strasse befindet,in dem Moment wo jemand anderes gerade drauf fährt,auf die Gegenfahrbahn wechseln,mit dem anderen kollidieren und obendrauf noch recht haben ?
Das kann doch nicht sein,oder?
ja klar geht das ! wir sind hier fast schon wie USA, Rechte ? -> eher ein Glücksspiel
jetzt setz ich noch einen drauf:
eine Freundin von mir ist mal in ne Einbahnstraße gefahren (richtige Richtung) ihr ist son depp entgegen gekommen und reingefahren und siehe
da -> Teilschuld ! "sie hätte vorsichtiger fahren müssen"
Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
eine Freundin von mir ist mal in ne Einbahnstraße gefahren (richtige Richtung) ihr ist son depp entgegen gekommen und reingefahren und siehe
da -> Teilschuld ! "sie hätte vorsichtiger fahren müssen"
Und genau deshalb würde ich sagen das ich auch nur Teilschuld bekomme, da die andere Fahrerin, wenn sie schon an einem haltenden LKW vorbei muss, vorsichtiger hätte sein müssen. Zumal sie genau gesehn hat das da eine Tankstellenausfahrt ist und der LKW gehalten hat. Sie ist aber mit mindestens 50km/h an dem LKW vorbeigedonnert, wären es 30km/h gewesen (oder ein Mann in dem Auto gesessen *g*) hätte es nicht gekracht. Aber sie war gerade 18 und mit der Situation total überfordert...
Zitat:
Original geschrieben von Beatnikk
Und genau deshalb würde ich sagen das ich auch nur Teilschuld bekomme, da die andere Fahrerin, wenn sie schon an einem haltenden LKW vorbei muss, vorsichtiger hätte sein müssen. Zumal sie genau gesehn hat das da eine Tankstellenausfahrt ist und der LKW gehalten hat. Sie ist aber mit mindestens 50km/h an dem LKW vorbeigedonnert, wären es 30km/h gewesen (oder ein Mann in dem Auto gesessen *g*) hätte es nicht gekracht. Aber sie war gerade 18 und mit der Situation total überfordert...
Dann lass uns am weiteren Verlauf teilhaben...ich orakel mal...so rein aus Erfahrung heraus...wenn sie keine durchgezogene Linie bei ihrem Überholvorgang überfahren hat...kriegst Du 100% Schuld...und sie bleibt rechtlich unschuldig 😉
Gruß
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Bei Unfällen im fließenden Verkehr ist auch fast immer die sog. Betriebsgefahr der Fahrzeuge, die i.d.R. 20 bis 25 % beträgt zu berücksichtigen. Eine Schadensregulierung nach einer haftungsquote von 100 % ist noch schwieriger geworden als früher. Während früher der Unabwendbarkeitsnachweis reichte bedarf es seit der Schuldrechtsreform seit dem 1.8.2002 des Nachweises der höheren Gewalt. Im Klartext bedeutet dies. Alles was höhere Gewalt ist ist glerichzeitig unabwendbar gewesen, doch was unabwendbar war 8vor dem 1.8.2002) ist nicht automatisch höhere Gewalt.
Eine Mithaftung unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr kommt also häufig in Betracht.