Xynthia die Blöde K** ....

VW Polo 5 (6R / 6C)

Moin,

mich hats erwischt..... bzw. meinen Polo.
Geparkt war er wie immer vorm Haus. Als ich dann heute mittag beim Obi aufm Parkplatz stand dacht ich "SCHEIßE" ... 🙁
Auf der C-Säule ist ein gut 10cm langer Kratzer der bis in die Weiße Grundierung runtergeht. Weiter unten weitere "weiße" Lackschäden inkl kleiner Bäulen.... Eben daheim sofort geschaut ob irgendwo Dachziegel rumliegen... nix ... Dann hab ich Glasscherben gesehen..
Muss wohl ein Dachfenster gewesen sein ..

Auf den Dachboden komm ich leider nicht, der ist verscholssen (Mietshaus).
Den Schaden übernimmt doch die Hausratversicherung des Vermieters oder?

Schaden laut Werkstatt ~1200 EUR + !!! 😕😰
Das ganze Seitenteil müsse gewechselt werden ...

Ich hoffe eure Polos sind alle heil durckgekommen 🙄

PS: Fotos kann ich gerne später einstellen.

16 Antworten

Ich hoffe ja immernoch, dass irgendwann die Molekularversiegelung zur Serienaussattung gehört. 😁 😁

K.I.T.T. lässt grüßen. 😁

Wenn überhaupt, dann müsste es die Haftpflichtversicherung des Vermieters übernehmen. Macht sie aber nicht.

Ich nehme mal an, dass das eher ein Fall für die Teilkasko-Versicherung deines Polos ist, sofern du eine hast.

(Weil sich einfach um einen Sturmschaden handelt (mindestens Windstärke 8) und dass es sich bei Xynthia um einen echten Sturm handelte, wird selbst die schlechteste Versicherung nicht abstreiten können).

Es zahlt nicht die Haftpflichtversicherung des Vermieters.

Das übernimmt deine Teilkasko, allerdings nur bei Winstärken von mindestens 8 oder 62 mh/h.

Ob das bei dir der Fall ist muß du oder deine Versicherung beim Wetterdienst deiner Region erfragen, wenn nicht könnte es schon kniffliger werden.

EDIT: Es muß doch die Haftpflicht der Vermieters oder Eigentümers zahlen.... Hatte ich irgendwie überlesen das dein Auto durch Fremde "Bauteile" beschädigt wurde.

Hier mal Link

Hab ne Vollkaskoversicherung .. VVD ..

Ob die Windstärke nun 8 war weiß ich nicht.
Allerdings wurde im Radio gesagt das unsere Region besonders stark vom Sturm getroffen worden sein (Rheinland Pfalz)..

Da bin ich ja mal gespannt ...

Also ihr meint auf jeden fall VVD anrufen und net den Vermieter nerven? ^^

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Hatte meinen Post nochmal korigiert eben 😉

Ich würde den VVD kontaktieren und denen das Schildern, aber eigentlich, wenn es denn ein Gebäudebauteil war, muß das die Gebäudehaftpflicht des Eigentümers übernehmen...

Habs gesehen .. Danke 🙂

Werde die gleich mal anrufen .. schaden kanns ja net 😉

Dachziegel von meinem Haus haben auch schon einen Schaden an einem KFZ verursacht.
Dies wurde aber von der Teilkasko des Fahrzeughalters reguliert

Vieleicht ist das auch auslegungsache, keine Ahnung 😉

Jedenfalls würde es mir auch logisch erscheinen wenn die Hausbesitzerhafpflicht das übernehmen würde, denn bei unserer sind auch "Schäden die durch Sturm oder Wetterereignisse an fremden Eigentum erzeugen" versichert.

Eigentlich die Haftpflicht des Eigentümers aber glaub nicht dass da was gewechselt wird.Die schicken nen Gutachter und dann bleiben von den 1200 vielleicht 500 als Schaden übrig.

Den Schaden trägt der Hausbesitzer und der wird ihn über seine, evtl. vorhandene Gebäudehaftpflichtversicherung abwickeln.*

*keine Gewähr

siehe §823 BGB

Man könnte es aber auch so hindrehen als wär es ein reiner Sturmschaden (min. Windstärke 8), dann wirds von der Kasko übernommen. Was allerdings evtl. mit einer Hochstufung verbunden ist. Außerdem könnte, ein evtl hinzugezogener Gutachter einen anderen Schadensgrund diagnostizieren.

Wichtig: Unbedingt auch der eigenen Versicherung melden. Da deine (Kfz-)Haftpflicht auch als passive Rechtsschutzversicherung fungiert (hier eher unwichtiger) und es sinnvoll ist wenn man nicht erst ankommt wenn man vll. doch etwas reguliert haben möchte, sonder die von Anfang an bescheid wissen.

Der Eigentümer ist in so einem Fall nur haftpflichtig, wenn er seiner Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
Es müsste dem Hauseigentümer also ein mangelhafter Zustand seines Dachfensters, oder was auch immer den Schaden verursacht hat, nachgewiesen werden.

Wenn ein Grundstückseigentümer z.B. einen Baum, der theoretisch auf die Straße fallen könnte, nicht regelmässig auf Standsicherheit untersuchen lässt, wäre das so ein Fall.
Wenn dieser Baum, laut Gutachter aber standsicher ist und er bei Sturm trotzdem auf ein Auto fällt, ist das Sache des Auto-Besitzers bzw. dessen Teilkaskoversicherung.
Genau so ein Fall war neulich im TV.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Der Eigentümer ist in so einem Fall nur haftpflichtig, wenn er seiner Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
Es müsste dem Hauseigentümer also ein mangelhafter Zustand seines Dachfensters, oder was auch immer den Schaden verursacht hat, nachgewiesen werden.

Wenn ein Grundstückseigentümer z.B. einen Baum, der theoretisch auf die Straße fallen könnte, nicht regelmässig auf Standsicherheit untersuchen lässt, wäre das so ein Fall.
Wenn dieser Baum, laut Gutachter aber standsicher ist und er bei Sturm trotzdem auf ein Auto fällt, ist das Sache des Auto-Besitzers bzw. dessen Teilkaskoversicherung.
Genau so ein Fall war neulich im TV.

Lass dir vom TV nicht alles einreden. Auch reale Fälle laufen oft anders ab als es das Lehrbuch vorschreibt.

Was du hier beschreibst ist eine mögliche Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers.

So sieht es die Seite der Versicherung.

Rechtlich gesehen greift §823 BGB (wie oben schon verlinkt).

Laut dem Gesetzestext muss aber

Verschulden,
Gesetzesverstoß,
Fahrlässigkeit oder
Vorsatz vorliegen.

Erst wenn das nachgewiesen werden kann, wäre der Hauseigentümer ersatzpflichtig.

Also wie der Vorredner schon gesagt hat, muss dem Hausbesitzer ein Verschulden nachgewiesen werden. Das ist im Haftpflichtbereich immer so.

Melden musst Du es der Teilkasko und darauf hinweisen (wenn möglich mit Name oder auch Versicherungsscheinnummer des Hausbesitzers/Haus- uns Grundbesitzerhaftpflicht oder Privathaftpflicht bei eigens genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern).

Es gilt Eigenversicherung vor Fremdversicherung. D.h. die Teilkasko reguliert den Schaden und nimmt Regress bei der Haftpflicht (wenn ein Verschulden nachgewiesen werden kann).

Nur über die Haftpflicht wäre nachteilig, eine Haftpflichtversicherung reguliert immer nur nach dem Zeitwert (gut, in diesem Fall ist das Auto ja nicht alt).

Einfach der Kasko melden und die kümmern sich um den Rest.

Gruß

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