Xenonlicht und Polizeikontrolle

VW Phaeton 3D

Guten Abend zusammen,

heute mal was aus der Kategorie "Ich verstehe die Welt nicht mehr".

Wie ich vor geraumer Zeit im Beitrag "einäugiger Adler" berichtet habe, wurde bei meinem Großen das Xenonabblendlicht auf der Beifahrerseite gewechselt, weil der Brenner seinen Geist aufgegeben , bzw. das Licht eine rötliche Färbung angenommen hatte, ... so weit so gut!
Leider war immer noch ein deutlicher Farbunterschied zu erkennen, der sich aber in relativ kurzer Zeit wieder geben sollte. (Wurde mir auch durch das Forum bestätigt.)
Leider trat bei mir diese Änderung nicht ein, im Gegenteil. Der Farbunterschied zwischen neuem Brenner (leicht gelblich) und dem intakten Brenner auf der Beifahrerseite (Xenonblau) wurde eher noch deutlicher. Auf Anfrage beim Werk wurde meinem freundlichen mitgeteilt, dass LEICHTE Unterschiede in den Farben aufgrund des Alters des jeweiligen Xenonbrenners normal seien und Beanstandungen diesbezüglich in den Bereich der "Kundennörgelhaftigkeit" fallen. Zähneknirschend habe ich diese Tatsache z.K. genommen. ....
Auf einer abendlichen Fahrt wurde ich im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle durch die Polizei auf meine unterschiedlichen Abblendlichter (Blendeffekt) hingewiesen, kam aber mit einer mündlichen Verwarnung davon. (Der Ordnungshüter war von der netten Sorte! *g* )
Wohl oder übel ließ ich daraufhin den Brenner auf der Beifahrerseite wechseln und oh Wunder der Farbunterschied war verschwunden. Die von mir hochgeschätzte Hotline zog sich mehr schlecht als recht aus der Affäre und über meine Werkstatt wurde ich informiert, dass die Blaufärbung ggf. in ferner Zukunft eintreten könne.

JETZT KAM MIR DER FOLGENDE UMSTAND IN DEN SINN!!:
Bei meinem letzten Wagen, einem Passat, war die Färbung des Xenonlichtes stets blau und hatte NIE einen leicht gelblichen Ton.

IST ES MÖGLICH, DASS SICH DIE BRENNER IM LAUFE DER ZEIT GEÄNDERT HABEN?

WELCHE FÄRBUNG HAT BEI EUCH DAS ABBLENDLICHT?

IST BEI DEN RELATIV NEUEN PHAETON DAS LICHT GELBLICHER ALS BEI DEN ETWAS ÄLTEREN?

Für Eure Anregungen, Hinweise, etc. wie immer stets DANKBAR!!!!

Gruß

Tyralion

110 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Vielleicht gefällt Dir bei Deinem hier oft genannten Fahrstil sogar das Bild, dass Dein Auto im Rückspiegel als zwei Motorräder erscheint.

peso

Du schweifst vom Thema ab , peso.

Dein oben angeführtes Beispiel gilt für unterschiedliche Leuchten , jedoch nicht für unterschiedliche Lampen !

dsu

Moin zusammen,

die Diskussion finde ich irgendwie komisch...ich kann mir nicht wirklich vorstellen das das unterschiedliche Lichtspektrum so gravierend ist das es sofort auffällt. Wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind sieht auch alles anders aus. Wenn diese 3farbigen Lampen von Philips verbaut sind, dann sehen die Scheinwerfer von vorne auch unterschiedlich aus (kommt ja darauf an wo man "steht"😉 Wenn die Leuchtmittel für das jeweilige fahrzeug zugelassen sind, dann ist das ok. Ich kann mir auch nicht vorstellen das die Polizei jemanden anhält uns sagt: " Ihre Scheinwerfer sind unterschiedlich vom Lichtspektrum... so geht das aber nicht...du du du"

Wenn mich das als Fahrer nicht stört, dann würde ich auch nicht beide wechseln und teuer Geld abdrücken.

PS das war meine persönliche Meinung!!!!!

Schöne Grüße

bigbac

Du hast Recht, und ich meine Ruhe.

peso

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Du schweifst vom Thema ab , peso.
Dein oben angeführtes Beispiel gilt für unterschiedliche Leuchten , jedoch nicht für unterschiedliche Lampen !

dsu

Dir ist genau bekannt, was ich meine. Was soll also diese Haarspalterei ?

peso

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Zitat:

Original geschrieben von bigbac


Moin zusammen,

die Diskussion finde ich irgendwie komisch...ich kann mir nicht wirklich vorstellen das das unterschiedliche Lichtspektrum so gravierend ist das es sofort auffällt. Wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind sieht auch alles anders aus. Wenn diese 3farbigen Lampen von Philips verbaut sind, dann sehen die Scheinwerfer von vorne auch unterschiedlich aus (kommt ja darauf an wo man "steht"😉 Wenn die Leuchtmittel für das jeweilige fahrzeug zugelassen sind, dann ist das ok. Ich kann mir auch nicht vorstellen das die Polizei jemanden anhält uns sagt: " Ihre Scheinwerfer sind unterschiedlich vom Lichtspektrum... so geht das aber nicht...du du du"

Wenn mich das als Fahrer nicht stört, dann würde ich auch nicht beide wechseln und teuer Geld abdrücken.

PS das war meine persönliche Meinung!!!!!

Schöne Grüße

bigbac

Wi reden hier davon, dass nach dem Auswechseln eines Brenners die beiden Scheinwerfer deutlich erkennbare farbliche Unterschiede aufweisen.

Es muss sich also um deutlich erkennbare Farbunterschiede handeln.

peso

das ist mir klar, habe ja gerade alles hier gelesen. Trotzdem glaube ich nicht das die Unterschiede so groß sind, das sich jemand (Polizei) daran stören könnte. Mich hat zumindest noch niemand angehalten und über das Licht gesprochen...auch kenne ich niemanden.

bigbac

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Dir ist genau bekannt, was ich meine. Was soll also diese Haarspalterei ?

peso

So , jetzt haben wir es . Du kennst also den Unterschied zwischen Leuchte und Lampe nicht. Und das ist bestimmt keine Haarspalterei !

Jetzt verstehe ich auch deine irregeleiteten Thesen...

es ist mir jetzt zu albern. schade, dass gert nicht mitliest. er hätte seine helle freude an einer leuchte, die die lampe anhat.

peso

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Was will der Polizist denn anordnen: Ne Farbspectralanalyse der beiden Leuchtmittel?
Dann sei die Frage erlaubt in welchem Zustand: Kalt oder warm , nach einer oder 6 Betriebstunden , im Abblend oder Fernlichtbereich, nach einem Monat Benutzung oder ständig sich erneuende mängelkarte , damit halbjährlich begutachtet werden muss , weil durch das Verflüchtigen der Halonatome ständig das Farbspectrum wandert...

Ausserdem : Welche Toleranzen hat der Gesetzgeber -- erlaubt,-- +/- 100k oder gar keine ???

An der Stelle kommste mit deinem Holz-Zollstock nicht weiter , glaub mir.

Ruf doch morgen mal deinen Gutachter an mit dem Ihr zusammen arbeitet und frag ihn mal , ob er auch Farbspectralanalysen durchführt...😁.... und was er von grünen Vergaserinnenbeleuchtungen hält....lol***

Hey peso....

Noch nicht mal der gert könnt dir helfen bei deiner gerade gemachten 180Grad Wende....Lach****

solange beide "Leuchtmittel" typgeprüft , zugelassen und spezifisch für die "Lampe" hergestellt wurden , kann kein Gesetzeshüter daran Anstoss nehmen , das der linke "Brenner" ein anderes Farbspectrum hat als die rechte "Zündungs-Glühbirne" , da beide "Leuchten" gesamt gesehen nicht verändert wurden und somit zugelassen sind.

Mich würde noch zur Belustigung interessieren , wie du den Mangel mittels deines grossen polizeilichen Erfahrungsschatzes nennen würdest , und wie die "Mängelbeseitigung" oder nennen wir es "Mängelbegutachtung" mittels welcher Testkriterien und Messwerten von Statten gehen soll. ( und das Ganze bitte mit vorrätigen Werkzeugen / Messgeräten von TÜV Stellen bzw. Polizeidienststellen) Auf diese Antwort wär ich mal gespannt , leider wirst du wieder ausweichend antworten. Es ist immer das Gleiche. )
Dein Foto kannst du sogar zum BKA!! schicken , sogar dort sollte man sich auf gültige Gesetzeslagen stützen. Und mit diesem Gesetzestext bist du seit deinem ersten posting hier zu diesem Thema überfällig. Aber Hauptsache erstmal den Hals weit aufreissen....

Hier die Aussage des KBA:

Laut Aussage des KBA ist es erlaubt, nur EIN Leuchtmittel zu wechseln sofern die "Bauart" (Stichwort "Bauartgenehmigung"😉 die gleiche ist wie beim anderen Leuchtmittel.

Meine zwei Fragestellungen waren:

1)
linker Scheinwerfer: Philipps H4 VisionPlus 50%
rechter Scheinwerfer: Billig-Baumarkt Lampe im H4-Standard

}> ist erlaubt wenn es sich bei beiden Leuchtmitteln um ausgewiesene H4-Leuchtmittel mit 55/60 Watt handelt.

2)
linker Scheinwerfer: Philipps D2S 85122 Xenonbrenner
rechter Scheinwerfer: D2S-Pendand von Osram

}> ist erlaubt sofern die Leuchtmittel die höchstzulässige Farbtemperatur nicht überschreiten und dem D2S-Standard angehören.

Ich hoffe, die Fragestellung ist damit hinreichend beantwortet und das einbalsamieren der eigenen Egos hat endlich ein Ende!

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Hier die Aussage des KBA:

Laut Aussage des KBA ist es erlaubt, nur EIN Leuchtmittel zu wechseln sofern die "Bauart" (Stichwort "Bauartgenehmigung"😉 die gleiche ist wie beim anderen Leuchtmittel.

Meine zwei Fragestellungen waren:

1)
linker Scheinwerfer: Philipps H4 VisionPlus 50%
rechter Scheinwerfer: Billig-Baumarkt Lampe im H4-Standard

}> ist erlaubt wenn es sich bei beiden Leuchtmitteln um ausgewiesene H4-Leuchtmittel mit 55/60 Watt handelt.

2)
linker Scheinwerfer: Philipps D2S 85122 Xenonbrenner
rechter Scheinwerfer: D2S-Pendand von Osram

}> ist erlaubt sofern die Leuchtmittel die höchstzulässige Farbtemperatur nicht überschreiten und dem D2S-Standard angehören.

Ich hoffe, die Fragestellung ist damit hinreichend beantwortet und das einbalsamieren der eigenen Egos hat endlich ein Ende!

ciao

du musst ihm jetzt noch den scan deiner Anfrage hierrein stellen , sonnst glaubt ers immer noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von smartelman


du musst ihm jetzt noch den scan deiner Anfrage hierrein stellen , sonnst glaubt ers immer noch nicht.

... was sicher nicht mein Problem ist. Wer es glauben will, der darf das gerne tun. Wer es nicht glauben will, den zwinge ich nicht dazu.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von smartelman


Hey peso....
Noch nicht mal der gert könnt dir helfen bei deiner gerade gemachten 180Grad Wende....Lach****

solange beide "Leuchtmittel" typgeprüft , zugelassen und spezifisch für die "Lampe" hergestellt wurden , kann kein Gesetzeshüter daran Anstoss nehmen , das der linke "Brenner" ein anderes Farbspectrum hat als die rechte "Zündungs-Glühbirne" , da beide "Leuchten" gesamt gesehen nicht verändert wurden und somit zugelassen sind.

Mich würde noch zur Belustigung interessieren , wie du den Mangel mittels deines grossen polizeilichen Erfahrungsschatzes nennen würdest , und wie die "Mängelbeseitigung" oder nennen wir es "Mängelbegutachtung" mittels welcher Testkriterien und Messwerten von Statten gehen soll. ( und das Ganze bitte mit vorrätigen Werkzeugen / Messgeräten von TÜV Stellen bzw. Polizeidienststellen) Auf diese Antwort wär ich mal gespannt , leider wirst du wieder ausweichend antworten. Es ist immer das Gleiche. )
Dein Foto kannst du sogar zum BKA!! schicken , sogar dort sollte man sich auf gültige Gesetzeslagen stützen. Und mit diesem Gesetzestext bist du seit deinem ersten posting hier zu diesem Thema überfällig. Aber Hauptsache erstmal den Hals weit aufreissen....

Auf Deinen Kommentar haben wir hier alle gewartet. Er trägt ja auch zur Sachfindung bei.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Hier die Aussage des KBA:

Laut Aussage des KBA ist es erlaubt, nur EIN Leuchtmittel zu wechseln sofern die "Bauart" (Stichwort "Bauartgenehmigung"😉 die gleiche ist wie beim anderen Leuchtmittel.

Meine zwei Fragestellungen waren:

1)
linker Scheinwerfer: Philipps H4 VisionPlus 50%
rechter Scheinwerfer: Billig-Baumarkt Lampe im H4-Standard

}> ist erlaubt wenn es sich bei beiden Leuchtmitteln um ausgewiesene H4-Leuchtmittel mit 55/60 Watt handelt.

2)
linker Scheinwerfer: Philipps D2S 85122 Xenonbrenner
rechter Scheinwerfer: D2S-Pendand von Osram

}> ist erlaubt sofern die Leuchtmittel die höchstzulässige Farbtemperatur nicht überschreiten und dem D2S-Standard angehören.

Ich hoffe, die Fragestellung ist damit hinreichend beantwortet und das einbalsamieren der eigenen Egos hat endlich ein Ende!

ciao

So was hat sich doch hier gar nicht herauskristallisiert.

Es gibt Fahrzeuge, die haben links ein blaues Licht und rechts ein gelbliches Licht. Beides sind Xenon-Scheinwerfer und beide sich zugelassen. Der Farbunterschied kommt daher, dass der Brenner nur auf einer Seite gewechselt wurde.

Ich kann mich noch daran erinnern, dass der TÜV bemängelt hat, dass nur ein Reflektor gewechselt wurde und es deshalb zu unterschiedlichen "Abstrahlfarben" gekommen ist.

peso

Zitat:

Original geschrieben von smartelman


du musst ihm jetzt noch den scan deiner Anfrage hierrein stellen , sonnst glaubt ers immer noch nicht.

Wie üblich ist Dein Kommentar überflüssig uns wenig hilfreich. Aber Hauptsache erstmal mir krakelen.

peso

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