ForumA4 B8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B8
  7. Xenon zu hoch eingestellt...

Xenon zu hoch eingestellt...

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 5. Januar 2013 um 9:57

Hi zusammen,

ich habe bei meinem A4 8K Lim 08 das Problem das ich meine Bi-Xenon ständig im Reisemodus betreiben muss da sie sonst viel zu hoch eingestellt sind. Und selbst in dieser Einstellung sind sie nach meinem Gefühl etwas zu hoch. Hat jemand von Euch vielecht eine Idee wie ich das Problem selbst lösen kann ohne gleich zur Werkstatt zu fahren?

Vielen Dank schon mal

Gruß

Martin

Beste Antwort im Thema

Beim freundlichen vorbeigehen und im sagen er soll die grundeinstellung durchführen..!!!!

Ja nicht selber einstellen!!!!!!

Dank so leute wie PureSilver-S die es selber einstellen blenden sie dann andere leute und mit xenon sollten man nicht scherzen.

Die einstellen bei freundlichen geht ca 10min

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten

Ja da habt ihr leider Recht!

Ja sind Amerikanische Scheinwerfer, jedoch sind LWR und Reinigungsanlage vorhanden.

Werde mal das heute Angebot für neue Schweinwerfer abwarten.

Danke euch!

Also ich würde da eigentlich nichts neues kaufen! Hast das Auto bestimmt mit TÜV neu usw. gekauft?

Und wenn dein :) alles eingestellt hat, die LWR und Reinigungsanlage dabei ist, ist doch alles gut!

Oder sehe ich da was falsch?

am 15. Mai 2014 um 10:11

Solange alles vorhanden ist und funktioniert müsste das schon passen.

Die Seitenmarkierungsleuchten (falls vorhanden) müssten halt abgeschlossen werden, aber das ist ja nicht das größte Problem ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Centrino

Also ich würde da eigentlich nichts neues kaufen! Hast das Auto bestimmt mit TÜV neu usw. gekauft?

Und wenn dein :) alles eingestellt hat, die LWR und Reinigungsanlage dabei ist, ist doch alles gut!

Oder sehe ich da was falsch?

Ich verstehe es so, dass trotz aller Zulassungen der Leuchtkegel der Scheinwerfer zu hoch ist und somit den Gegenverkehr blendet.

Zitat:

Original geschrieben von Arpaio

Zitat:

Original geschrieben von Centrino

Also ich würde da eigentlich nichts neues kaufen! Hast das Auto bestimmt mit TÜV neu usw. gekauft?

Und wenn dein :) alles eingestellt hat, die LWR und Reinigungsanlage dabei ist, ist doch alles gut!

Oder sehe ich da was falsch?

Ich verstehe es so, dass trotz aller Zulassungen der Leuchtkegel der Scheinwerfer zu hoch ist und somit den Gegenverkehr blendet.

Wenn es den Fachleuten nicht auffällt?

Klingt vielleicht egoistisch, wenn alle Bedingungen erfüllt sind( und das schreibt er ja) wäre mir das hust...egal!

Zitat:

Original geschrieben von Centrino

Zitat:

Original geschrieben von Arpaio

 

Ich verstehe es so, dass trotz aller Zulassungen der Leuchtkegel der Scheinwerfer zu hoch ist und somit den Gegenverkehr blendet.

Wenn es den Fachleuten nicht auffällt?

Klingt vielleicht egoistisch, wenn alle Bedingungen erfüllt sind( und das schreibt er ja) wäre mir das hust...egal!

Auch wenn Du der Gegenverkehr bist?

Wäre mir nicht egal. Dazu habe ich als Fahrzeugführer dann doch zu viel Verantwortungsbewusstsein.

Zitat:

Original geschrieben von Centrino

Zitat:

Original geschrieben von Arpaio

 

Ich verstehe es so, dass trotz aller Zulassungen der Leuchtkegel der Scheinwerfer zu hoch ist und somit den Gegenverkehr blendet.

Wenn es den Fachleuten nicht auffällt?

Klingt vielleicht egoistisch, wenn alle Bedingungen erfüllt sind( und das schreibt er ja) wäre mir das hust...egal!

ein bisschen sehe ich das mitlerweile auch so. Denn es gibt auch viele die aufblenden obwohl sie gar nicht geblendet werden.

Ich lass' z.B. auch meinen FLA mittlerweile werkeln wie er will und ich blende nicht manuell ab, außer der Gegenverkehr ist schon sehr nah. Denn eigentlich kann keiner durch Fernlicht geblendet werden, wenn er noch 300m weg ist... ab 200m blendet der FLA ab.

Viele geben auch schon Lichthupe wenn man vor einem Hügel noch nicht abgebelendet hat, obwohl es noch gar keinen direkten Sichtkontakt gibt.

Zu dem Problem des TE:

Wenn alles laut Messgerät/TÜV alles i.O. und die Grundeinstellung sauber gemacht wurde und die Scheinwerfer somit erlaubt sind, würd' ich mir da nicht weiter 'nen Kopf machen, geschweige denn neue Scheinwerfer kaufen...

nabend zusammen,

mein bruder hat nen a4 aus 07/2013 auch nen ami, genau das selbe problem mit den scheinwerfern. der händler pocht auf ein eu recht, welches letztes jahr geändert wurde und besagt das die ami version von scheinwerfern auch hier betrieben werden darf. die scheinwerfer haben ein e prüfzeichen, die teilenummer ist für den ami markt, die teile nummer hier in de eine andere, es fehlt dann aber auch im scheinwerfer die gelbe seitenmakierungsleuchte. fakt ist, er will die nicht umrüsten lassen. so keiner kann richtig sagen ob das nun rechtens ist oder nicht. was ist beim nächsten tüv? keine plakette wegen ami scheinwerfer? das doch mist. jetzt will der händler seinen elektriker schicken, wenn der sagt scheinwerfer defekt, gibts neue. er meint, der sensor für die höhenregulierung ist defekt. auf der seite vom tüv nord steht die scheinwerfer müssen den normen angepasst werden, heisst umbau auf asymmetrisch. das steht nix mit neuem eu recht und das die ami scheinwerfer hier gefahren werden dürfen ohne anzupassen. wie bekommt das fzg. dann den paragraph 21? schon komisch!

Dann fahr doch einfach mal mit Deinem Bruder zum TüV und zeige es denen. Dort wird Dir geholfen. :confused:

am 16. Mai 2014 um 5:09

Mal ne frage, wenn du dein Xenon einschaltest, fahrt das dann runter und hoch oder ändert sich da nix?

Wenn sich nix tut müsste die LWA doch defekt sein denk ich?

Mfg

Morgen,

bin gerade am Seitenmarkierungsleuchten nachrüsten und über die SuFu hier gelandet,

die US-Scheinwerfer (Standard und Xenon) haben ein anderes Abblendlicht-Lichtfeld.

EU hat asymmetrisches ABL, zum Fahrbahnrand rechts (beim LL) ansteigend. Die US

haben symmetrische Lichtfelder zur Fahrbahn etwas höher.

Habe gerade US-Schlachtscheinwerfer bekommen,

US-Xenonlinsen haben einen kleinen waagerechten "Wulst" in der Mitte,

fehlt bei EU-Linsen.

Auf denm Scheinwerfer steht auch daß die 1% Absenkung des Lichtkegels "ECE ONLY" also nur hier notwendig ist, daher die etwas stärkere Blendung der US-SW.

Seitenmarkierung in orange sind jetzt hier erlaubt, siehe 5er BMW, Volvo usw.

Reinhard

am 2. Juni 2014 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von 360 SL

Morgen,

bin gerade am Seitenmarkierungsleuchten nachrüsten und über die SuFu hier gelandet,

die US-Scheinwerfer (Standard und Xenon) haben ein anderes Abblendlicht-Lichtfeld.

EU hat asymmetrisches ABL, zum Fahrbahnrand rechts (beim LL) ansteigend. Die US

haben symmetrische Lichtfelder zur Fahrbahn etwas höher.

Habe gerade US-Schlachtscheinwerfer bekommen,

US-Xenonlinsen haben einen kleinen waagerechten "Wulst" in der Mitte,

fehlt bei EU-Linsen.

Auf denm Scheinwerfer steht auch daß die 1% Absenkung des Lichtkegels "ECE ONLY" also nur hier notwendig ist, daher die etwas stärkere Blendung der US-SW.

Seitenmarkierung in orange sind jetzt hier erlaubt, siehe 5er BMW, Volvo usw.

Reinhard

ja das hab ich auch gehört dass die Armis dass nicht haben mit der Absenkung zum Gegenverkehr.

Erlaubt ist es nur wenn es ab Werk ist wie z.B. bei BMW, Volvo. Bei Audi ist es in den USA ist es zwar auch original, aber bei uns nicht.

Bei nachgerüstete "SML's" ist das nicht erlaubt, zumindest nicht in österreich.

mfg

Tach,

nachrüstung von SML ist in DE seit 2006 zulässig, habe schon einge meiner Fahrzeuge nachgerüstet,

z.B. mit diesen von Hella

www.ebay.de/.../360837080175?...

In DE und Ö müssen bei KFZ ab 6m Länge SML vorhanden sein, in DE dürfen diese auch bei kürzeren verbaut werden!

Reinhard

So,

habe noch einmal überprüft

US-Scheinwerfer 8K0 941 004/3E mit deutlicher SAE-Kennzeichnung auf Typenschild, keinerlei E-Kennzeichnung, dadurch zuvor geschilderte Blendung, in EU nicht zulässig,

EU-Scheinwerfer 8K0 941 003/4 oder 29/30 mit E1 im Kreis auf Typenschild, hier zulässig

Reinhard

Hallo,

mein Problem hat sich geklärt, nachdem mir Audi neue Scheinwerfer verkaufen wollt für ca. 1600€ ohne Einbaukosten und mir gesagt wurde das meine Scheinwerfer anhand des Lichtbildes hier nicht zulässig sein, trotz E1 Kennzeichnung und Paragraph 21.

Letzt endlich war es nen Kugelgelenk vom Sensor für die Leuchtweitenregulierung was aus der Halterung geflutscht ist. Jener sitzt hinten Links auf der Achse.

10 Minuten Arbeit und keine Materialkosten!

Grüße Kaz

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B8
  7. Xenon zu hoch eingestellt...