Xenon verbauen

BMW 3er E36

Hallo alle zusammen,

habe mal ne frage:

kann ich in meinen coupe das "hid xenon kit h3 8000k" verbauen ohne das ich probleme bei der polizeikontrolle bekomme???

Also ich habe die passende Scheinwerfer mit E Prüfzeichen (siehe bild) und mit der geeigneten Linse.

Jetzt habe ich mal irgendwo gehört das man bei den älteren bmws wie z.B. meinem 06.06.95 nur noch die SWRA einbauen muss und mehr braucht man nicht. Stimmt das oder kennt ihr das absoulute anderes?

Ich persönlich finde das Xenon Kit einfach hammer geil und man sieht alles besser auf der straße.

2012-01-24-15-28-22
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ivor


kann ich in meinen coupe das "hid xenon kit h3 8000k" verbauen ohne das ich probleme bei der polizeikontrolle bekomme???

Jetzt habe ich mal irgendwo gehört das man bei den älteren bmws wie z.B. meinem 06.06.95 nur noch die SWRA einbauen muss und mehr braucht man nicht. Stimmt das oder kennt ihr das absoulute anderes?

Nein und nein.

Greetz

Cap

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Ja genau die meinte ich Cap.
Hier übrigens noch der ebay Link: Klick
Sind sogar noch billiger geworden, vorher hatten die mal 250€ gekostet.

also bei mir fahren auch zunehmenst Leute mit den ältesten Karrossen und Xenon rum, total auffällig 😁

ein Kumpel fährt in seinem E39 8000k Xenon, wo vorher das orig. Xenon drin war, den krassen und total auffälligen Blaustich kann ich daher nur bestätigen, am besten höchstens 4300k!!

Ich finds leider übertrieben mit der Xenon Geschichte in Deutschland und seinen Tüvern! Wenns so korrekt eingestellt ist das es beim Tüv keinen nachweislich blendet dann sollte es so genehmigt werden. Ich mein, was heißt schon blendet? Mich haben schon oft von Werk aus mit zb. BiXenon ausgestattete Autos aber auch normale kurz geblendet. Aber da verreiss ich net wie bekloppt das Lenkrad und die Momente sind doch extrem kurz! Mich blenden zb. auch die Led Rückleuchten von der neuen E-Klasse oder Audi Kombis extremst an der Ampel, viel zu hell!und da sagt auch keiner was weil ja legal :P

@TE

ich fahre Mtec H7 Xenon look Birnen die sehr gut kommen und auch legal sind! Wurde schon deswegen mind. 3 mal angehalten und immer war alles ok, 1mal hab ich eine auch zur Schau für die Polizei ausgebaut, die haben ja E-Nummer und sind damit legal. Einziger nachteil ist die etwas schlechtere Sicht bei Regen, aber allgemein ist die Lichtausbeute bei E36 Scheinwerfer schlecht, da kommts auf ein bisschen net mehr aus. Ich sehe jedenfalls genug 😉

LINK MTEC

ein vergleichsbild wie es bei mir aussieht hab ich angehängt 😉
mittlerweile sind auch NSW drin und die normalen weißen Blinker :P

Zitat:

Original geschrieben von cruisaaar


aber allgemein ist die Lichtausbeute bei E36 Scheinwerfer schlecht, da kommts auf ein bisschen net mehr aus.

Halt ich fürn Gerücht. Meine (originalen) H7 im 323i sind besser als so mancher neue Scheinwerfer (z.B. VW Passat Halogen-Schrott).

Zitat:

Original geschrieben von cruisaaar


Ich finds leider übertrieben mit der Xenon Geschichte in Deutschland und seinen Tüvern! Wenns so korrekt eingestellt ist das es beim Tüv keinen nachweislich blendet dann sollte es so genehmigt werden.

Den TÜV kannst du hierfür nicht verantwortlich machen. Der führt nur die Richtlinien des KBA aus.

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hab mir h1 scheinwerfer geholt,dann ccfl ringe und xenon kit 4300k eingebaut und fahr über 1 jahr so rum.
bis jetzt hat mich kein bulle angehalten...warum auch...heut zutage fahren welche rum als wäre es eine kirmesbude.
seit es tagfahrlichter gibt kontrolliert kein schwein die lichter.
alles andere ist geldmacherei wie neue scheinwerfer mit e-prüfzeichen etc.
meine originalen bmw scheinis haben auch e-zeichen... 😉 nur bisschen modifiziert und auf den neusten stand.

Zitat:

Original geschrieben von bmwboxer87


...warum auch...

warum?

ganz einfach, bullen haben die angewohnheit auf der weide oder im stall zu stehen... 😁

...deswegen können die dich nunmal auch nicht anhalten... 😰

...sollte dich dennnoch ein bulle zum anhalten zwingen, solltest du schleunigst die polizei rufen - das diese das tier wieder einfangen kann und es so keine gefahr für den straßenverkehr mehr darstellt! 🙄

Ich denke auch, daß die Teile eher von einem Polizeibeamten beanstandet werden als von einem Bullen, da erstere über das entsprechende Fachwissen verfügen.

für mich sind das bullen und keine beamten. 😉
die sind ja nun mal am jagen oder nicht?😎

Wie begrüßt die denn,wenn DU mal deren HILFE brauchst?

"Tach Bullerei,ich hab da n Problem zu melden"

Wär ich gern dabei,wie sie dich rauswerfen. 😁 😛

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


Wie begrüßt die denn,wenn DU mal deren HILFE brauchst?

"Tach Bullerei,ich hab da n Problem zu melden"

Wär ich gern dabei,wie sie dich rauswerfen. 😁 😛

Greetz

Cap

deren hilfe braucht doch keiner,die kommen von selbst.

wie immer A.C.A.B!

wenn keiner weiß was das bedeutet dann kopieren und bei google eingeben.😉

Wenn der Bulle der Meinung ist das mit Deinem Auto etwas nicht stimmt kann er es sofort stilllegen.
Dann wird das Auot abgeschleppt auf ein Sicherstellungsgelände.
Dann wird es von Sachverständigen die sich mit Autos auskennen überprüft(TÜV?).Und dann bekommst Du Dein Auto wieder.
So erging es meinem Kumpel mit einem Tiefergelegten Golf GTI.
Fast anderthalbjahre hatte er ihn und ist ist lediglich 3 oder Monate gefahren.Da es öfters solche geilen Bullen gab die Trotz ABE's und Eintragungen der Meinung waren das das Auto nicht stimmt.Er hat es dann verkauft weil er die Schnauze voll hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Hitman1974


Wenn der Bulle der Meinung ist das mit Deinem Auto etwas nicht stimmt kann er es sofort stilllegen.
Dann wird das Auot abgeschleppt auf ein Sicherstellungsgelände.

Nicht ganz korrekt. Die Polizei untersagt hier die Weiterfahrt und ordnet das Abschleppen auf ein Sicherstellungsgelände an.

Eine Stilllegung des Fahrzeugs kann nur durch die Zulassungsbehörde vorgenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von bmwboxer87


hab mir h1 scheinwerfer geholt,dann ccfl ringe und xenon kit 4300k eingebaut und fahr über 1 jahr so rum.
bis jetzt hat mich kein bulle angehalten...warum auch...heut zutage fahren welche rum als wäre es eine kirmesbude.
seit es tagfahrlichter gibt kontrolliert kein schwein die lichter.
alles andere ist geldmacherei wie neue scheinwerfer mit e-prüfzeichen etc.
meine originalen bmw scheinis haben auch e-zeichen... 😉 nur bisschen modifiziert und auf den neusten stand.

da hast du nicht unrecht das es viele Kirmesbuden gibt aber auch alte Fahrzeuge die mit nachrüst Xenon rumfahren und das definitiv verboten ist. das mit den richtlinien ist schade, aber was solls.. dafür haben wir offene Autobahnabschnitte oder man kauft sich einfach ein Auto mit legalem Xenon ^^

das dich keiner angehalten hat ist dein Glück! ich wurde nur wegen den Mtec Birnen 4 mal angehalten, immer gab es keine Probleme da die E-Zeichen haben und auch kein echtes Xenon sind =)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hitman1974


Wenn der Bulle der Meinung ist das mit Deinem Auto etwas nicht stimmt kann er es sofort stilllegen.
Dann wird das Auot abgeschleppt auf ein Sicherstellungsgelände.
Und die Zulassungsbehörde wird von wem vertreten??
Der exekutiven Gewalt( Polizei und ...).
Nicht ganz korrekt. Die Polizei untersagt hier die Weiterfahrt und ordnet das Abschleppen auf ein Sicherstellungsgelände an.

Eine Stilllegung des Fahrzeugs kann nur durch die Zulassungsbehörde vorgenommen werden.

Sorry hier aus Wiki... für Motoräder:

dB-Killer

Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein dB-Killer (Dezibel-Killer, auch dB-Eater oder dB-Absorber) ist ein auswechselbares Bauteil eines Schalldämpfers. Die Aufgabe besteht darin, die Lärmemission durch Erhöhung des Staudrucks unter den gesetzlichen Grenzwert zu drücken.

Eingesetzt werden dB-Killer meist in Motorradsportschalldämpfern. Verbunden mit der Verminderung der Lärmemission ist zumeist auch eine geringfügige Verminderung der Motorleistung. Der Betrieb eines Sportschalldämpfers im Bereich der StVO ohne dB-Killer ist untersagt und führt zur sofortigen Stilllegung des Kraftfahrzeugs.
http://de.wikipedia.org/wiki/DB-Killer

Und hier dazu noch etwas:
Nachdem ich hier in letzter Zeit immer mehr haarsträubende Berichte über Zwangsstillegungen gelesen habe, möchte ich mal meinen Senf zu diesem Thema abgeben.

Was passiert, wenn ein Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, ist im §17 (Einschränkung und Entziehung der Zulassung) geregelt:

Absatz 1:

Zitat:
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des
Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der
Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
Üblicherweise wird die Beseitigung der Mängel sowie die angemessene Frist mittels der Mängelkarte, die die Polizei ausstellt und die nach Behebung der Mängel bzw. Unvorschriftsmäßigkeiten bei der Zulassungsbehörde vorgezeigt wird, geregelt. Vorführen kann man sein Fahrzeug bei der Technischen Prüfstelle (West: TÜV, Ost: DEKRA) oder bei allen anderen Überwachungsorganisationen. So sieht es die StVZO normalerweise auch vor.

Absatz 3:

Zitat:
Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften
dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde
zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den
§§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen
1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das
Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Zwischen Absatz 3 und Absatz 1 gibt es natürlich noch den Fall, dass die Zulassungsbehörde (meist vertreten durch die Polizei) den Betrieb untersagt, geregelt in

Absatz 2:

Zitat:
Nach Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches
Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das
Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein
oder – bei zulassungsfreien (auch kennzeichenfreien) Fahrzeugen
– der nach § 18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis
ist abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der
Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung
der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.
Dieses sofortige Untersagen des Betriebs (Stillegen) ist für die Fälle der akuten Gefährsgefährdung oder bei Erlöschen der Betriebserlaubnis gedacht. Dabei ist das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei einer Polizeikontrolle nicht ganz unkritisch, da die Beamten ja keine Sachverständigen sind und nicht beurteilen können, ob die BE nun erloschen ist oder nicht.
Als Hilfsmittel zur Beurteilung will ich euch folgendes zur Hand geben. Wenn bei der Hauptuntersuchung der verkehrsunsichere Zustand eines Fahrzeugs befunden wird, kratzt der Ingenieur die alte HU-Plakette ab (nicht die Zulassungsplakette, das darf er garnicht), informiert den Halter, dass er mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren darf und die Zulassungsstelle. Zur Einstufung der Mängel gibt es eine Richtlinie. Darin könnt ihr nachsehen, was der Gesetzgeber (neben geringen und erheblichen Mängeln) als verkehrsunsicher einstuft.
Download HU-Richtlinie
Bitte nicht ausdrucken und in der nächsten Polizeikontrolle dem Beamten unter die Nase halten, denn das ist natürlich keine Richtlinie zum §17 (da steckt natürlich einiger Ermessensspielraum drin), sondern zum § 29, aber immerhin eine Vorgabe vom Gesetzgeber über die Einstufung und Bewertung von technischen Mängeln und der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge.
Als zweites noch den (amtlichen) Beispielkatalog zur Beurteilung, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen ist.
Zusammen mit den Grundlagen aus diesem Thread kann man damit recht gut beurteilen, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erloschen ist.
Download Beispielkatalog
So, ich hoffe, ihr könnt damit ein wenig besser einschätzen, ob eine sofortige Stillegung gerechtfertigt ist, oder ob eine Mängelkarte angemessen gewesen wäre und ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen.
http://www.pagenstecher.de/.../Stillegen-verkehrsunsichere.html

Ist ja schön, dass du das hier aus Wiki kopierst, Drahkke hat schon recht mit dem, was er schreibt.

Die Zulassungsbehörde wird auch nicht durch die Polizei vertreten, es ist möglich, dass die Polizei im Rahmen der AMtshilfe tätig wird. Stilllegen oder zumindest stilllegen lassen kann nur die Zulassungsstelle.

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