Xenon Umrüstung von Speedbuster!

BMW 3er E46

Hallo,

im rechten Feld toben die Partnerwerbebilder wie verrückt, eine davon ist die Seite von Speedbuster!
Auch dort bekommt man die Xenonumrüstungen für jeden Scheinwerfer, über die StvO habe ich da jetzt nichts gefunden.

Hatte auch gerade die Sufu benutzt, aber nichts gescheites gefunden, jedoch macht mich etwas stutzig!

MT erlaubt Speedbuster Werbung zu machen mit Xenonumrüstung aber die Moderatoren schließen die Diskusionsrunde dafür. 😕

Hier mal nen Closed zum Thema Speedbuster und Xenon!

Meine Scheinwerfer (FL E39) haben den gleichen Linsenaufbau wie der Xenonscheinwerfer und da die Benneremperatur niedriger liegt können auch keine Probleme auftreten in sachen verschmoren.

Was ist nun Illegal daran wenn ich SWRA und LWR habe?

Weiß evtl. jemand was genaues darüber?

Toll währe es nun wenn nicht sofort so Sätze kommen würden wie "
Illegal verboten! ".

Und ja ich weiß das ich damit ins E39 gehöre, aber da hier eine wesentlich größere Bewegung ist, dachte ich eben über eine etwas nützlichere Resonanz.

Hat evtl. jemand Quellen wo man was 100%iges erlesen kann, oder weiß was aus sichere Quelle?
Meinen ist nicht Wissen, daher auch bitte keine Vermutungen aufkommen lassen!

Ebenso strickt sich bei mir die Frage zusammen wiso sollte ich mir die teuren Steuergeräte von BMW kaufen, wenn ich doch originale Xenonscheinwerfer habe und diese davorschalten könnte.

Eigentlich ist dieses nur meine Absicht, der restliche Klimmbimm ist bei mir schon in den Wegen geleitet worden.

Stoßfänger für SWRA liegt parat, Einbausatz ebenfalls!
LWR ist nur noch bestellen einbauen, für meinen Teil würde ich jedenfalls kein Xenon ohne LWR und SWRA betreiben.

Wichtig ist mir nur das hier jetzt kein Gezanke aufkommt und evtl mal ein Moderator auch Verständniss für meine Frage aufbringt, zumal hier auf MT dafür geworben werden darf.

MfG und bye

13 Antworten

Da ist garnichts anzuwenden und verstehe auch nicht warum immer wieder so viel Aufregung.
Illegal ist nur wenn die Dinger keine Zulassung haben .... ob sie welche haben keine Ahnung.
Schätze das die Brenner keine E-Zeichen haben und deshalb gleich die übertriebenen Reaktionen von einigen Leuten.
Illegal ist bei den heut zu Tage angebotenen Kits schon überhaupt garnichts. Lediglich dürfen sie nicht im Bereich der StVZO in Betrieb genommen werden, wenn sie keine Zulassung haben.
Das ist doch deine persönliche Sache was Du verbaust ... Du musst dafür gerede stehen und wissen was und wo Du es benutzt.

Dein genanten Link ist garnicht geschlossen! Von wem denn auch? Sehe dar garnichts schlimmes drinn ausser komischen Bemerkungen die hier nichts zu suchen haben 😁

Zitat:

Original geschrieben von Spark


Das ist doch deine persönliche Sache was Du verbaust ... Du musst dafür gerede stehen und wissen was Du tust.

Klar ist die das, aber ich gefärde auch andere damit und somit ist dieses eine Endscheidung auch über andere Köpfe.

Mir gehts erst mal nur um die reine Benutzung der Vorschaltgeräte, für 130€ bekomme ich nirgends 2 davon in original BMW.

Xenonscheinwerfer habe ich ja, von daher stellt sich nur die Frage ob man die Steuergeräte benutzen darf ohne damit Probleme zu bekommen.

MfG und bye

Wenn Du original Xenon-SW hast ist es OK. 
Wenn nicht, da nutzt Dir auch nichts ein Nachrüstsatz der E-Zeichen hat.
Umbauen darfst Du ... betreiben nein ausser Show-Zwecken.
Der normale SW hat nicht die Beschafenheit des Xenon-SW´s ... einfach gesagt: keine Zulassung für Xenon Brenner.
Lese mal hier

Und genau da ist der Punkt, woher weißt Du das?

Denn der einzige Unterschied ist die Aufnahme am Reflektor.

Beim Xenon passt keine H7 und beim H7 passt kein Xenon, der Aufbau ist aber der gleiche.

Bei einem E46 läst sich dass noch besser erklähren, denn dort fehlt die Linse und würde eine ganz andere Lichtausbeute hervorrufen.

Einen E39 Scheinwerfer kann man nur mit der Leuchtmittelaufnahme verändern, alles andere darin ist einfach gleich.

MfG und bye

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Du willst es nicht verstehen oder tutst Du nur so😉
Es hat mit der Linse nichts zu tun! Andere BMW´s wie E30, E36, E46 haben auch SW´s mit oder ohne Linse.
Trotzdem sind die SW´s für Xenon Bertrieb nicht zugelassen! Die Beschafenheit ist ganz anders ob Du es glaubst und willst oder nicht.
Es ist nun mal so. Punkt und Ende! Daran ist nichts zu ändern!

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH


Einen E39 Scheinwerfer kann man nur mit der Leuchtmittelaufnahme verändern, alles andere darin ist einfach gleich.

Hattest du den Scheinwerfer mal komplett auseinander genommen oder woher weißt du das? Also von außen sehen die Scheinwerfer schon mal gleich aus, aber das heißt ja noch nix...

Zitat:

Original geschrieben von Spark


Du willst es nicht verstehen oder tutst Du nur so😉
Es hat mit der Linse nichts zu tun! Andere BMW´s wie E30, E36, E46 haben auch SW´s mit oder ohne Linse.
Trotzdem sind die SW´s für Xenon Bertrieb nicht zugelassen! Die Beschafenheit ist ganz anders ob Du es glaubst und willst oder nicht.
Es ist nun mal so. Punkt und Ende! Daran ist nichts zu ändern!

Ich weiß nicht ob Du etwas verwechselst, ich für meinen Teil vertehe alles ganz gut!

Du anscheinend willst es nicht verstehen das ich nicht

VERMUTUNGEN

aufgelistet haben will, Du kannst noch nicht mal eine winzige Quelle aufbringen.

Du bennenst Scheinwerfertypen die nie Xenon hatten, und wenn (E46) dann ist der Aufbau wesentlich anders! 😉

Wenn Du schon über Beschaffenheit sprichst, gehe ich mal davon aus das Du die Materialien bennen kannst welche anders sind, oder aus welchem Material sie dann gefertigt worden.

Ich hatte ganz klar darum gebeten keine Vermutungen aufzustellen, ob Du es nun glauben willst, kannst oder nicht, alles von Dir sind Vermutungen.

Verstehe nicht warum Du mich dann so anfährst als ob ich panne bin, im gegensatz zu Dir habe ich die Linse schon in der Hand gehabt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Hattest du den Scheinwerfer mal komplett auseinander genommen oder woher weißt du das?

Ja, daher kann ich dieses mit Sicherheit auch sagen!

Schon alleine aus dem Grund der Halterbrücken hatte ich sie immer zerlegt, diese brechen gerne mal bei Unfällen oder durch Alterung.
Bei BMW gibt es keinen Ersatz da die Scheinwerfer verklebt sind und evtl. nicht mehr 100%ig dicht werden nach zusammenbau.

Der Linsenkorb trägt die gleiche Teilenummer, Abmessungen sind exakt die gleichen.

Die einzige Änderung ist und bleibt die Leuchtmittelaufnahme, da diese nun mal verändert sein müssen da die Aufnahme der H7 und der Xenonplattform nunmal verschieden ist.

Selbst die Schattenbleche die vor der Linse gebaut sind haben gleiche Abmessungen, es ist nichts anders.

MfG und bye

Nun mal langsam wer was in der Hand hällt oder gehalten hat 😉 Es war meiner Seits nicht böse gemeint 🙂
Streue hier keine Vermutungen sondern Fakten das die SW keine Xenon Zulassung haben.
Frag bei BMW nach, da wird Dir geholfen.
Mag sein das Deine SW wirklich identisch mit den Xenon SW sind, ausser der Fassung für den D2S Brenner.
Trotzdem heisst es nicht das sie für Xenon zugelassen sind. 
Wenn Du dir sicher bisst da bau den Nachrüstsatz ein und gut ist es 🙂
Anderseits erlöscht die ABE, weil dann müsste es  Nachrüstsatz  mit Brenner der H7 Fassung hat, verbaut werden. Und die sind hier zu Lande ohne Zulassung.

Zitat:

Original geschrieben von Spark


Streue hier keine Vermutungen sondern Fakten das die SW keine Xenon Zulassung haben.
Frag bei BMW nach, da wird Dir geholfen.

Prima, danke für diesen doch sehr nützlichen Hinweis! 🙂

Ob Du es mir glaubst oder nicht, ich arbeite bei BMW und habe mich auch mit der Teiletechnik in Verbindung gesetzt.

Nur leider bekommt man dort keine Auskunft ob man die H7 Xenon benutzen darf, da es sich hierbei nicht um ein BMW Zubehör handelt.

Der Linsenaufbau erlaubt bei beiden die gleiche Streuung, die Lichtbreite des Xenon ist breiter auf Grund der weiteren Ausstrahlung, logisch je weiter es scheint um so breiter wird der Kegel.

Es muss doch irgend wo etwas geben was man nachlesen kann, das Scheinwerfer die nicht gleich aufgebaut sind nicht zugelassen sind, leuchtet wohl jedem ein.

Aber es gibt eben auch andere Scheinwerfer, und das muss doch irgend wo festgehallten worden sein.

MfG und bye

Also das verstehe ich jetzt nicht so ganz 😉
Wenn Du bei BMW tätig bist, dürfte es nicht so schwer sein rauzufinden ob es sich hier um identische SW (nur mit Ausnahme der Aufnahme des Leuchtmittels) handelt. Die müssen das doch wissen welche SW für den E39 hergestellt und als was verbaut werden. Das hat mit dem H7 Brenner nichts zu tun. Brenner ist Brenner mit unterschied der Fassung 🙂
Allerdings, wie ich schon sagte: erlischt die ABE da die H7 Brenner keine Zulassung besitzen.

Zitat:

Original geschrieben von Spark


Also das verstehe ich jetzt nicht so ganz 😉
Wenn Du bei BMW tätig bist, dürfte es nicht so schwer sein rauzufinden ob es sich hier um identische SW (nur mit Ausnahme der Aufnahme des Leuchtmittels) handelt. Die müssen das doch wissen welche SW für den E39 hergestellt und als was verbaut werden. Das hat mit derm H7 Brenner nichts zu tun. Brenner ist Brenner mit unterschied der Fassung 🙂

Nun, hättest Du Dir meinen Ersten Beitrag durchgelesen und nicht einfach drauf losgeschrieben, dann hätte Dir diese Zeile auffallen müssen:

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH


Meine Scheinwerfer (FL E39) haben den gleichen Linsenaufbau wie der Xenonscheinwerfer und da die Benneremperatur niedriger liegt können auch keine Probleme auftreten in sachen verschmoren.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Spark


Allerdings, wie ich schon sagte: erlischt die ABE da die H7 Brenner keine Zulassung besitzen.

Wo steht das?

Ich kann tausende von H7 Birnen kaufen und die sind alles zugelassen, dann kann ich andere Kaufen die nicht zugelassen sind.
Nur wo steht das das die H7 Xenon nicht zugelassen sind mit SWRA und LWR?

Wenn Du Dir sicher bist dann sage mir doch mal die Quelle, oder basiert es nun wirklich nur auf reine Vermutung bei Dir?

MfG und bye

Zitat:

Original geschrieben von Spark


Allerdings, wie ich schon sagte: erlischt die ABE da die H7 Brenner keine Zulassung besitzen.</blockquote>
Wo steht das?

Ich kann tausende von H7 Birnen kaufen und die sind alles zugelassen, dann kann ich andere Kaufen die nicht zugelassen sind.
Nur wo steht das das die H7 Xenon nicht zugelassen sind mit SWRA und LWR?

Wenn Du Dir sicher bist dann sage mir doch mal die Quelle, oder basiert es nun wirklich nur auf reine Vermutung bei Dir?

MfG und bye

Natürlich das es Tausende von Birnen und Brennern mit und auch ohne Zulassung gibts 🙂

Nur die H1, H3, H4, HB3, HB4, H7 usw. als Xenon Brenner haben

definitiv keine

Zulassung. Sie besitzen kein E-Zeichen. E-Zeichen beitzt ab und zu nur die Steuereinheit. Das kann Dir der Händler/Verkäufer selber sagen. Sogar auf der Speedbuster steht genau das nur Steuereinheit E-Zeichen hat

Das ganze hat mit SWRA und LWR überhaupt nichts zu tun.

Habe mal selber HB4 Xenonsatz gekauft und der war ohne E-Zeichen (keine Zulassung) die Steuerenheit war dagegen zugelassen.

Einbau kein Problem ... Verwendung verboten.

Wieso Geräte, Teile ohne Zulassung nicht erlaubt im Bereich der StVZO sind, das kannst Du im Net genügend nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH


Meine Scheinwerfer (FL E39) haben den gleichen Linsenaufbau wie der Xenonscheinwerfer und da die Benneremperatur niedriger liegt können auch keine Probleme auftreten in sachen verschmoren.

Was ist nun Illegal daran wenn ich SWRA und LWR habe?

der scheinwerfer ansich hat nur eine zulassung für den betrieb mit halogenlampen.....

hier kommt es lediglich auf das prüfzeichen an...eine rein formale sache!

die brenner von speedbuster besitzen ebenfalls kein prüfzeichen, sind also ansich auch nicht zulässig.....

und da nur die vorgeschriebenen und erlaubten leuchtmittel in den vorgeschriebenen und erlaubten scheinwerfern betrieben werden müssen ists halt illegal xenon brenner ind halogen-scheinis zu betrieben genauso wie unzulässige xenon-brenner in xenon scheinwerfern und zulässige halogenlampen in xenonscheinis....

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