Xenon Stg + Zahnrad Lichteinstellung befestigen

Audi

Braucht das Xenon Steuergerät extra Kühlung oder kann man es in den SW einbauen , da es ja immer extern verbaut wird ?
Mit Xenon Licht , braucht man da die Nebelscheinwerfer noch bei Nebel ? ( keine Erfahrung damit )
Wie befestigt man das Zahnrad zur Lichteinstellung am besten wieder ?

Olli .

Ich bin gerade babei die SW auf Xenon umzubauen , mit D2S Aufnahme .

Beste Antwort im Thema

Also um die verfügbarkeit von d2s steuergeräten mach ich mir keine sorgen... Bi xenon? Wieso nicht gleich tri-xenon und die nebelscheinwerfer auch gleich anhängen? Oder die blinker? Standlicht nicht vergessen!

Olli bi xenon funktioniert ganz anders!!! Da sind abblend und fernlicht kombiniert, bei fernlicht wird da nur eine blende verschoben! Wenn du in unsere fernlichtstrahler xenon einbaust, blendest du sogar noch die leute in china, die deine vorschaltgeräte herstellen!!

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also ich würde auch ganz klar sagen das das dokument null und nichtig ist da ich zitiere "Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000
erstmals in Verkehr gekommen sind."

Also kann man es auf keinen fall auf den c4 anwenden!!!

Der Meinung bin ich auch. Also die Sache mit dem Müll. 😁

Wenn man nicht ruhig sein kann, einfach mal Ahnung haben.

Zitat:

Original geschrieben von ambesten


Tach,

Meist halte ich mich raus.
Fachlich fundierte Dinge lese ich gerne, Blödsinn oder leichtsinnig oder illegee Sachen mag ich gar nicht.

Hier wird gerade sehr viele Mist verteilt.

Olli, verstehe um was es geht und die anderen bleiben mal einigermaßen höfflich.... Oder so.

Beschimpfen bitte per pn.

Es sind immer die Drei Gleichen die hier ihre eigensinnige Meinung öffentlich veräußern , wieso soll ich dann PN schreiben , wenn Die es nichtmal für nötig halten ???

Ich hätte es dir ja per PN geschrieben , dann können es aber die Drei nicht lesen !

Ohne den Dreien wäre dieser Thread SAUBER !

Das Tüv-Schreiben sagt aus , daß man vor Bj. 01/2000 keine ALR und SRA braucht . Kappiert hat das aber Keiner .

der zettel sag aus das fahrzeuge ab 2000 auch xenon fahren dürfen wenn es vergleichbare modelle gibt die serienmässig xenon haben und reinigungsanlage...

dann ist das nachrüsten auch ohne diese vorrausetzungen mit genehmigung vom tüv möglich. mehr sagt der zettel nicht aus!

ansonsten könnte ich mir ja auch in meinen audi 50 baujahr 70 xenon nachrüsten denn der is ja auch vor bj 2000

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Zitat:

Original geschrieben von AudiUsFan


also ich würde auch ganz klar sagen das das dokument null und nichtig ist da ich zitiere "Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000
erstmals in Verkehr gekommen sind."

Also kann man es auf keinen fall auf den c4 anwenden!!!

Falsch!

Ich habe damals Auführliche Diskusionen mit TÜV/Dekra, Polizei, nem Anwalt für Vehrker und Telefonaten mit Audi bzw. Hella gehabt.

Damals ging es darum das jemand in die Original Xenon Brenner D2S Brenner gebastelt hat und das für teuer Geld als abolut original verkauft hat.

Also fakt ist, wenn der Audi original Xenon hatte, darf er auch Original Xenon haben.
Allerdings ganz wichtig original!
Wenn nachgerüstet dann vor 2000, dies am besten belegbar mit Rechnung etc.
Man(n) kann sich zwar auch darauf berufen das es vor 2000 eingebaut wurde, aber da kenn ich mittlerweile auch schon 2 die vor Gericht zur Strafe verdonnert wurde, da ihnen das nicht geluabt wurde.

Umbauten an den original Xenon-Scheinwerfern ist eh illegal.
Wers macht machts auf eigene Gefahr. Also bitte keine Anleitung Hilfe dazu.

Das Thema wurde übrigens schon oft genug diskutiert.

Klick
Klick
Klick
Klick

und so gehts weiter durchs Forum, das ganze wurde vor gut 4 Jahren schon mal dieskutiert....

Und das Ende vom Lied --> Legal ist wenn Original.
Ein Umbau von DS1 auf DS2 bleibt weiterhin verboten.
Einzig die neu Generation von Hella die mit DS2 ausgeliefert wurde darf DS2 verbauen, alles andere ist wenns hin ist hin!
Daran hat sich in den letzten 4 Jahren auch nix geändert

Zitat:

Original geschrieben von der-haegar


Das Tüv-Schreiben sagt aus , daß man vor Bj. 01/2000 keine ALR und SRA braucht . Kappiert hat das aber Keiner .

Doch habe ich!

Wenn es vor 01/2000 verbaut war!

Alles andere braucht ALR und SRA!

Solltest du es wirklich vor 2000 verbaut haben, dann nur Original Scheinwerfer ohne Murks!

Den Rest kannst du dem Forum entnehmen wenn du die SUFU benutzt hättest!

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909



Zitat:

Original geschrieben von der-haegar


Das Tüv-Schreiben sagt aus , daß man vor Bj. 01/2000 keine ALR und SRA braucht . Kappiert hat das aber Keiner .
Doch habe ich!
Wenn es vor 01/2000 verbaut war!
Alles andere braucht ALR und SRA!
Solltest du es wirklich vor 2000 verbaut haben, dann nur Original Scheinwerfer ohne Murks!
Den Rest kannst du dem Forum entnehmen wenn du die SUFU benutzt hättest!

Ich habe nur das TüV-Schreiben gepostet , den Rest haben die DREI hervorgerufen .

Schade um den Thread !

Aber Danke Maxl .

So wie ich das in dem Schreiben lese bringt das für den C4 nix, sorry Olli aber ich glaube, dass man mit dem Schreiben einfach sowohl Glück als auch Pech haben kann, kommt drauf an welchen Prüfer man erwischt. Dazu kommt, dass ich denke das sie viel Erfahrung zum Thema Xenon haben und dieser Thread wohl eh nicht mehr zu gebrauchen ist sorry.

Mfg
Raphael

Zitat:

Original geschrieben von der-haegar



Zitat:

Original geschrieben von maxl 909



Doch habe ich!
Wenn es vor 01/2000 verbaut war!
Alles andere braucht ALR und SRA!
Solltest du es wirklich vor 2000 verbaut haben, dann nur Original Scheinwerfer ohne Murks!
Den Rest kannst du dem Forum entnehmen wenn du die SUFU benutzt hättest!
Ich habe nur das TüV-Schreiben gepostet , den Rest haben die DREI hervorgerufen .

Schade um den Thread !

Aber Danke Maxl .

Stop!!!

Ich habe versucht die rechtliche Grundlage deines Umbaus darzustellen!

Und da hilft die kein TÜV-Schreiben etc.

Das ein Xenon-Thema aus dem Ruder läuft ist ja auch nix neues. Aber ich kann nicht sagen das die DREI (wer eigentlich?)
Das Thema zerstören... Sondern auch nur versuchen ihren Standpunkt dar zu legen!!

Der Umbau ist für mich , wenn es aber Jemand nachmachen will , ist es seine Sache ! Steht aber weiter oben schon , wenn man den gesammten Thread durchliest , findet man die Zeile .

Die DREI sind immer vornean und man braucht nicht lange über Deren Äußerungen zu warten . 😁

Selbst wenn er für dich ist, ist der Umbau verboten und animiert zum Nachbau!

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Selbst wenn er für dich ist, ist der Umbau verboten und animiert zum Nachbau!

Eben , ist Jedem seine Sache . Damit muß Jeder selbst klar kommen .

Zitat:

Original geschrieben von der-haegar



Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Selbst wenn er für dich ist, ist der Umbau verboten und animiert zum Nachbau!
Eben , ist Jedem seine Sache . Damit muß Jeder selbst klar kommen .

und wieso behältst du dann deine Bastelanleitung nicht für dich? Wenn es ja eh nur für dich ist?

Leute lesen das, dann noch deinen Wisch vom TÜV der vollig ausm Zusammenhang gerissen ist, bauen das im guten Gewissen nach und sind dann am Arsch! Weil ihnen falsche Tatsachen vermittelt wurden.

Das einzige was ich dir zu gute halten muss ist das du andere damit nicht abziehst!

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909



Zitat:

Original geschrieben von der-haegar


Eben , ist Jedem seine Sache . Damit muß Jeder selbst klar kommen .

Das einzige was ich dir zu gute halten muss ist das du andere damit nicht abziehst!

Ich bin halt kein Berliner oder Kölner .

Zitat:

Original geschrieben von der-haegar


Ich bin halt kein Berliner oder Kölner .

Halt komando zurück!

Wenn du mit Kölner meinst weis ich, und ich muss sagen er ist einer der ehrlichsten und nettesten Menschen die ich hier aus dem Forum kenne! Immer Hilfsbereit und Nett! Also das lass ich so nicht stehen!

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