Xenon Scheinwerfer

VW Golf 3 (1H)

Hallo leute ich hab ne dringende frage und zwar :

Gerade hatt mich die Polizei angehallten und die meintenich hab in meinem 3er angel eyes von Hella Verbaut kein billig scheis und ich hab hallt xenon drine nun meinte die polizei ich müsste eine höhnregulierung haben und eine reinigungsanlage um das so fahren zu dürfen in meinem fahrzeugschein ist die höhen regulierung aber ausgetragen und vom tüv abgenommen was ist nun sache ich hab echt kein plan bitte um schnelle antwort !Danke euch

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Nuddel88


Ich kann mir net vorstellen, dass die Versicherung freiwillig zahlt, bzw. zahlen wird sie es wohl, jedoch fordert sie es vom Versicherungsnehmer sicher zurück und das kann dann teuer werden.

NEIN naddel das ist falsch! die KASKO zahlt nicht richtig. die zahlt aber auch net wen denen deine schnute nicht passt...😉

die HAFTPFLICHT bezahlt IMMER. egal wie hoch der schaden ist. sie KANN bis MAXIMAL 5000€ (unter gewissen unständen 10.000€) von die als regress fordern und damit hat sichs. sprich wen du bei dir im autohaus durchs schaufenster donnerst, alle autos zerstörst und die bude zusammenfällt dann zahlt versicherung trotz allem nicht eingetragenen....und der spass kost "nur" 5000€ für dich.

hmmmm...
kann ich mir echt net vorstellen. Ist ja dann vorsätzlich..
Naja ich werds trotzdem net probieren😁

Zitat:

Original geschrieben von Nuddel88


hmmmm...
kann ich mir echt net vorstellen. Ist ja dann vorsätzlich..
Naja ich werds trotzdem net probieren😁

ich kann dir beim nächsten treffen gerne mal ne akte mitbringen vom gericht....ich WEISS die versicherungen so reagieren 😉 allerdings warens bei mir keine tuning teile....

Der Versicherer ist Gesetzlich verpflichtet zu zahlen, um die Geschädigte Person vor Schaden und Nachteil zu bewahren. Gleichzeitig darf der Versicherer wie schon geschrieben, eine Forderung bei seinem Versichertem geltend machen. Wie hoch die Forderung der Versicherung dann max. ausfallen darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ist in meinen Augen richtig!

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Zitat:

Gleichzeitig darf der Versicherer wie schon geschrieben, eine Forderung bei seinem Versichertem geltend machen. Wie hoch die Forderung der Versicherung dann max. ausfallen darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

Da es früher jedes Jahr ein paar Autofahrer erwischt hat, die für den Rest ihres Lebens an die Versicherung zurückzahlen mussten, hat der Gesetzgeber die Regressforderungen auf 5000,- € begrenzt.

Allerdings pro Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen.

(Besoffen fahren (1. Verstoß) und Fahrerflucht (2. Verstoß), kostet 10000,- €)

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



(Besoffen fahren (1. Verstoß) und Fahrerflucht (2. Verstoß), kostet 10000,- €)

und mit Xenon sind dann Verstöße und kostet dann 15.000€???

Wenn Xenon dann der 3. Verstoß ist, dann kann die Versicherung 15000€ zurückfordern. So hab ich das jetzt jedenfalls verstanden.

Oder wie meintest du das, fitzner?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wer legales xenon haben will der kauft sich hella dsw, baut da die döner 3er xenon zugelassenen scheinwerfer rein, nimmt vom selben döner auslieferungskarren die alwr, eine swr vom 5er e39 (die is schön klein und schnucklig das sie überall passt) und schon steht der eintragung des legale xenon nix mehr im wege. das kost eben "nur" mehr als 30€ bei ebay...

Aha...

Hier hast du unwissen.

Ist nicht Legal... Da die Xenon Scheinis von deinem 3er BMW keine Zulassung in Verbingung mit den Hellas haben.

Somit muß ein Lichttechnisches Gutachten her.

Die Hella haben ein E-Prüfzeichen, dieses erlischt sobald mal Anderungen am Scheinwerfer vor nimmt. Und man muß Änderungen vornehmen z.b an der Halterung. Was aber nichts daran ändert, das der Scheinwerfer an sich keine Xenon Zulassung hat.

Lässt du die Änderungen über ein Lichttechnisches Gutachten abnehmen, dann kann man es legal eintragen lassen.

Sollte es irgendein Prüfer geben, der diese Fudelarbeit einträgt, der hat leider keine Ahnung von dem was er da Tut.

Zitat:

Original geschrieben von marcu90


Wenn Xenon dann der 3. Verstoß ist, dann kann die Versicherung 15000€ zurückfordern. So hab ich das jetzt jedenfalls verstanden.

Oder wie meintest du das, fitzner?

oh ja hatte die 3. vergessen

danke😉

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