Xenon nur mit SRA
Hallo..
mein Dad hat an seinem Touring (320d, VFL, '01)
Xenonscheinwerfer..(kein BI-Xenon)
heute beim polieren ist mir aufgefallen das er garkeine SRA hat???
Kann das sein??? dachte immer, wäre nur mit legal?!?!?!?
18 Antworten
Nein, kann nicht sein. Da hast du dann einfach nur falsch geguckt. Unter den Scheinwerfern sind Blenden, da sind die Düsen drin versenkt. Die fahren raus, wenn die Scheinwerfer an sind und die Scheibenreinigung betätigt wird. Sind also normalerweise fast unsichtbar 🙂
Hi,
aller Wahrscheinlichkeit nach wurde das Xenon nachgerüstet, allerdings nicht bei BMW. Xenon ist nach ECE-Regelung 48 nur mit automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage im Strassenverkehr zulässig.
Die Scheinwerferreinigungsanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen.
Alle Infos gemäß Wikipedia. 🙂
Gruß
Krümel
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Nein, kann nicht sein. Da hast du dann einfach nur falsch geguckt. Unter den Scheinwerfern sind Blenden, da sind die Düsen drin versenkt. Die fahren raus, wenn die Scheinwerfer an sind und die Scheibenreinigung betätigt wird. Sind also normalerweise fast unsichtbar 🙂
wieder was gelernt..
habe vermutet, das es sich dabei NUR um eine vorbereitung handelt..
habe dann auch die xenon dinger angemacht.. *nix rauskomm*
dann vermutet das es wohl fehlt, wusste nich das ich auch no sprühen muss 🙂
wobei das vor der garage nach dem polieren und waschanlage auch schwachsinnig gewesen wär..
*danke für die INFO*
Zitat:
Original geschrieben von Krümelbrot
Hi,
aller Wahrscheinlichkeit nach wurde das Xenon nachgerüstet, allerdings nicht bei BMW. Xenon ist nach ECE-Regelung 48 nur mit automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage im Strassenverkehr zulässig.
Die Scheinwerferreinigungsanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen.Alle Infos gemäß Wikipedia. 🙂
Gruß
Krümel
danke das wusst ich ja schon.. hab eben die SRA nicht gefunden..
wusste auch das es ab werk drin war.. aber ist ja geklärt 🙂
*closed*
Mal eine Überlegung...
Ich kaufe ein gebrauchtes Auto mit einer nicht legalen Xenon-Anlage, sprich die Anlage hat keine SRA, somit erlischt ja der Betrieb des Fahrzeuges innerhalb der StVo.
Ich baue ein Unfall und ein Gutachter stellt den o.b. Mangel fest. Kann ich nun belangt werden, da "Unwissenheit bekanntermaßen vor der Strafe nicht schützt", oder kann ich auch den Vorgänger mit haftbar machen?
Als normaler Autofahrer kann ich sowas ja nicht wissen, oder wie ist da die Rechtslage?
Und falls die Rechtslage zu ungunsten des Gebrauchtwagenkäufers ausfällt, wie kann man sichergehen das der Wagen 100% Verkehrssicher ist? Zum Gutachter schicken?
Nachdenkliche Grüße.... 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von blaeblae
wobei das vor der garage nach dem polieren und waschanlage auch schwachsinnig gewesen wär..
Das würde ich wirklich nicht empfehlen. Gibt eine Mords Sauerei. Das Verteilt sich über die ganze Motorhaube. Da hättest du nochmal gut Arbeit gehabt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Das würde ich wirklich nicht empfehlen. Gibt eine Mords Sauerei. Das Verteilt sich über die ganze Motorhaube. Da hättest du nochmal gut Arbeit gehabt 🙂
Nur während der Fahrt, im Stand geht das meiste nach vorn weg. Nur die Stoßstangenpolitur ist hin.
Außerdem, wenn's richtig poliert ist hast du das doch schnall wieder weg 🙂
Ich habe jede Nacht irgendwelches Viehzeugs auf meinem Auto. Das ist deprimierend.
mfg Jan
Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
Mal eine Überlegung...
Ich kaufe ein gebrauchtes Auto mit einer nicht legalen Xenon-Anlage, sprich die Anlage hat keine SRA, somit erlischt ja der Betrieb des Fahrzeuges innerhalb der StVo.
Ich baue ein Unfall und ein Gutachter stellt den o.b. Mangel fest. Kann ich nun belangt werden, da "Unwissenheit bekanntermaßen vor der Strafe nicht schützt", oder kann ich auch den Vorgänger mit haftbar machen?
Als normaler Autofahrer kann ich sowas ja nicht wissen, oder wie ist da die Rechtslage?
Und falls die Rechtslage zu ungunsten des Gebrauchtwagenkäufers ausfällt, wie kann man sichergehen das der Wagen 100% Verkehrssicher ist? Zum Gutachter schicken?
Nachdenkliche Grüße.... 😉
denke da hättest du schlechte karten..
der fahrzeug halter und der aktuelle farzeugführer sind für das fahrzeug verantwortlich..
rein theoretisch musst du ja reifen und alles checken bevor du mit nem auto fährst..
*so meine meinung*
Re: Xenon nur mit SRA
Zitat:
Original geschrieben von blaeblae
Hallo..
mein Dad hat an seinem Touring (320d, VFL, '01)
Xenonscheinwerfer..(kein BI-Xenon)
heute beim polieren ist mir aufgefallen das er garkeine SRA hat???
Kann das sein??? dachte immer, wäre nur mit legal?!?!?!?
da wird warscheinlich die automatische leuchtweitenregulierung auch fehlen......:?!
Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
Mal eine Überlegung...
Ich kaufe ein gebrauchtes Auto mit einer nicht legalen Xenon-Anlage, sprich die Anlage hat keine SRA, somit erlischt ja der Betrieb des Fahrzeuges innerhalb der StVo.
Ich baue ein Unfall und ein Gutachter stellt den o.b. Mangel fest. Kann ich nun belangt werden, da "Unwissenheit bekanntermaßen vor der Strafe nicht schützt", oder kann ich auch den Vorgänger mit haftbar machen?
Als normaler Autofahrer kann ich sowas ja nicht wissen, oder wie ist da die Rechtslage?
Und falls die Rechtslage zu ungunsten des Gebrauchtwagenkäufers ausfällt, wie kann man sichergehen das der Wagen 100% Verkehrssicher ist? Zum Gutachter schicken?
Nachdenkliche Grüße.... 😉
in den meisten kaufverträgen steht doch folgendes:
Zitat:
Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
so wie ich das verstehe, müßte ausdrücklich auf diese nicht-stvo-konforme veränderung hingewiesen (nicht für den betrieb im rahmen der stvo, nur für rennsport ...)
ob und wie dann im nachhinein die ganze problematik natürlich nachzuweisen und einzuklagen ist, bleibt aber sehr unklar.
daher: immer augen auf beim autokauf 😉
ALEX
Mh da frage ich mich doch folgendes!
Ich kaufe einen neuen Wagen, und in der Regel mache ich das so das dieser dann auch neu vom TÜV abgenommen ist und ich für 2 Jahre ruhe habe. Da der nette Herr Dipl. Ing. ja eine "komplette" technische Überprüfung des Wagens durchgeführt hat, zumindest die die Verkehrssicherheit betreffen, müsste ihm doch SPÄTESTENS dabei auffallen das wenn die guten "Quecksilberlampen" verbaut sind das auch die Reinigungsanlage verbaut sein muss und diese auch funktionieren muss. ODER! Folglich! Der Wagen bekommt keinen TÜV wenn diese nicht funktioniert und ich kaufe ihn nicht!
Oder sehe ich da was falsch??
@ sternsinger: Eigentlich hast du damit Recht! Nur wenn der nette Prüfer vom TüV das ganze übersieht und es nachträglich bei ner Kontrolle (oder gar nem Unfall) auffällt, kannst du den schwarzen Peter nicht einfach so weiterschieben. Du könntest das ganze ja theoretisch auch nachträglich verbaut haben... Aus der Haftung bist du trotz (frischen) TüV nicht!
Gruß
Jan
PS: Was es nicht so, daß die ersten (evtl. andere Marken, kein BMW) Autos mit Xenon noch nicht zwingen eine SRA verbaut haben mussten? Und daß deren Betriebserlaubnis auch im Nachhinein nicht erlischt? Oder täusche ich mich da?
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
PS: Was es nicht so, daß die ersten (evtl. andere Marken, kein BMW) Autos mit Xenon noch nicht zwingen eine SRA verbaut haben mussten? Und daß deren Betriebserlaubnis auch im Nachhinein nicht erlischt? Oder täusche ich mich da?
Ja, das stimmt. War glaub ich irgendwann vor 2001 oder so. Aber bei BMW war die SRA beim Xenon schon immer dabei.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ja, das stimmt. War glaub ich irgendwann vor 2001 oder so. Aber bei BMW war die SRA beim Xenon schon immer dabei.
Also ich weiß das es mal nen 7er von BMW gab bei dem zwar Xenon verbaut war aber aufgrund einer besonderen Genehmigung es so war das KEINE Reinogungsanlage verbaut war. Berichtigt mich da wenn ich mich irre!
Es gibt vereinzelte Fahrzeuge die diese SWRA nicht haben - und auch nciht brauchen (z. B. BMW E32 750i und Audi A8 erste Generation). Ab 2000 ist das für alle Fahrzeuge Pflicht, egal ob Nachrüstung oder werksseitig montiertem Xenon.
ciao