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Xenon nachrüsten ??

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 17. Januar 2011 um 20:25

Mir wurde gesagt, das man mittlerweile auch auf Xenon nachrüsten kann, ohne eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage nachzurüsten.

Ein normaler Nachrüstsatz aus dem Zubehör würde nun ohne viel Zusatzarbeiten möglich sein.

Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, da in der Straßenverkehrsordnung dies doch zusammen mit der LWR vorgeschrieben ist !

Hat einer von Euch davon schon mal gehört ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von The_Killersocke

Sorry, dass ich das hier nochmal ausgrabe, hab die Sufu auch schon druchwühlt, hier meine Frage:

Darf ich dann einfach auf meinen 98er die Xenons draufschrauben?

Welche bräuchte ich da?

Edit: Grad mal mit dem TÜV telefoniert, da scheint keiner durchzublicken :P

nein: Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte

 

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen

 

verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

d.h. du musst:

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1.

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2.

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3.

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

 

ausgerüstet sein.

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cool.... sufu....

:D

Nein, ist nicht erlaubt. Die Scheinwerferreinigungsanlage SWA, und die automatische Leuchtweitenregulierung ALWR sind Pflicht.

am 17. Januar 2011 um 23:27

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

Nein, ist nicht erlaubt. Die Scheinwerferreinigungsanlage SWA, und die automatische Leuchtweitenregulierung ALWR sind Pflicht.

hallo,

nicht ganz. da gibts ne Sonderregelung verbunden mit der EZ 1.7.2000. Alle KFZ vor diesem Datum dürfen auch ohne. Hab ich heute erst gelesen mit Aktenzeichen und Datum des Schreibens. War auch sehr überrascht.

Bin aber für andere handfeste Aussagen offen.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Kigizari

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

Nein, ist nicht erlaubt. Die Scheinwerferreinigungsanlage SWA, und die automatische Leuchtweitenregulierung ALWR sind Pflicht.

hallo,

nicht ganz. da gibts ne Sonderregelung verbunden mit der EZ 1.7.2000. Alle KFZ vor diesem Datum dürfen auch ohne. Hab ich heute erst gelesen mit Aktenzeichen und Datum des Schreibens. War auch sehr überrascht.

Bin aber für andere handfeste Aussagen offen.

gruss

Kraftfahrt-Bundesamt

Nr. 07-02

Informationssystem

Typgenehmigungsverfahren

InA- 07-02.DOC/24.09.02/N Seite 1/2

KBA

§ 22a StVZO;

- Umrüstung von Scheinwerfern mit Glühlampen auf Gasentladungs-Lichtquellen

- § 50 Abs. 10 StVZO

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen

verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Sind nur ein paar Fragmente. Stelle aber gerne alles ein

Ein einziger BMW war von der Regelung betroffen, der ohne SWA, ALWR fahren durfte.

Nun kann man sich ja die Chancen ausmalen. :)

Sorry, dass ich das hier nochmal ausgrabe, hab die Sufu auch schon druchwühlt, hier meine Frage:

Darf ich dann einfach auf meinen 98er die Xenons draufschrauben?

Welche bräuchte ich da?

Edit: Grad mal mit dem TÜV telefoniert, da scheint keiner durchzublicken :P

Zitat:

Original geschrieben von The_Killersocke

Sorry, dass ich das hier nochmal ausgrabe, hab die Sufu auch schon druchwühlt, hier meine Frage:

Darf ich dann einfach auf meinen 98er die Xenons draufschrauben?

Welche bräuchte ich da?

Edit: Grad mal mit dem TÜV telefoniert, da scheint keiner durchzublicken :P

nein: Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte

 

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen

 

verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

d.h. du musst:

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1.

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2.

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3.

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

 

ausgerüstet sein.

SWRA nachrüsten ist ja noch das geringste aller Probleme !!

Zur Not geht auch eine aus dem Zubehör wenn man nicht die Stoßstange Wechseln will !

Senti

Davon ist der A6 4B eh nicht betroffen, denn diese Ausnahmeregelung galt ausschliesslich für Fahrzeuge welche bereits von Werk mit Xenon aber ohne ALWR und SWRA ausgerüstet waren.

Da gibts bei Audi nur einen soweit mit bekannt, das ist der A6 4A.

Bei 4B muss immer aller mit drin sein.

Eigentlich könnte er die dennoch einsetzten und fahren, denn versuche mal nachzuweisen, das er nicht doch vor 2000 umgerüstet hat!

Aber alles auf eigene Gefahr, denn das ist auslegungssache!

Ich würde es drauf ankommen lassen und den Auszug aus dem Schreiben mitführen! Wenn wer fragt, dann hat man es schonmal dabei und kann es belegen!

Wie bereits geschrieben funktioniert das nicht für den 4B.

Das schreiben ist nur für den 4A oder andere Fahrzeuge anzuwenden welche von Werk aus so ausgerüstet waren.

Hi,

 

Sorry, dass ich den Thread nochmal ausbuddel, aber es scheint der "neuste" zu dem Thema zu sein. ^^

Mich würde interessieren, nachdem wir ja nun hinlänglich die rechtliche Lage dazu besprochen haben, was denn nun ein Umbau von Halo auf Xenon (mit allem rechtlichen PiPaPo) im besten Fall beim 4B (nach Facelift) kostet. Also evtl. die Brenner günstig geschossen oder vom Schrottplatz und den Rest fachgerecht eingebaut. Würde Pi mal Daumen 2k schätzen, kann das Hin kommen? Oder liege ich gar weit darunter ;-)

 

Bin froh über jeden Erfahrungsbericht (von denen die es schon gemacht haben) und über jede Einschätzung.

 

LG und Danke

Hermelinmaster

Ich geb dir nen guten Rat, lass es!

Ist das Geld beim 4B nicht wert.

Hi,

 

Sowas dachte ich mir schon fast. Sobald das Aufwerten 4-stellig wird lass ich sowieso meist die Finger davon, trotzdem hätts mich mal interessiert.

Irgendwie fehlt mir die Vorstellungskraft mit der ich die Dimension eines solchen Projektes einschätzen könnte, deswegen fände ich es interessant zu wissen.

Bei meinen bisherigen Autos gab es meist irgendwelche (semi-legalen) Schraubermöglichkeiten, aber jetzt beim 4B sollten ja alle Teile original von Audi zu beziehen sein. Allein deswegen dachte ich es könnte ein bezahlbares und lohnendswertes Projekt werden ^^

 

Aber danke für deine knappe Einschätzung ;-)

 

LG Hermelinmaster

Das glaube ich noch nichtmal das es 4stellig wird...

Wenn man einen Teileverwerter an der Hand hat sollte man auch unter 1000,- Euro bleiben können.

Allerdings sollte man dann auch in der Lage sein diese selber umrüsten zu können.

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