xenon-like mit 8500 k zulässig?
hab bei ebay lampen entdeckt mit folgender beschreibung:
Zitat:
2 Stück H11 Halogen Lampen XENON Optik SuperWhite 8500 Kelvin
Neu & OVP in HardboxH11 Sockel, 12V / 55W
Extrem helles, blau-weißes Licht / Extrem sportliche OptikWeltweite Garantie
E-Prüfzeichen / eintragungsfrei TÜV zugelassen
ISO9001 Zertifizierung
sind die dinger wirklich hell und blau-weiß und vor allem zugelassen, wie es dort steht? ich dachte, irgendwo bei 5000k ist definitiv schluss?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Mir gehts darum, bei schneller Fahrt auf der AB mit Standlicht und hellen Neblern aufzufallen. Ausleuchtung ist egal.Es soll diese 8500k für Nebelscheinwerfer geben...
Wem willst du da auffallen? Machs Abblendlicht an, bringt am meisten.
118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Sorry, wenn es dich stört, aber sie gibt nun mal den Schnelleren das Recht, ungehindert zu fahren. Sie räumt nicht Langsamfahrern (wie dir?) das Recht ein, andere zu behindern, um den eigenen (langsameren) Fahrstil durchzusetzen!
Wer hat dieses hartnäckige Gerücht eigentlich in die Welt gesetzt? 😠
Der schnellere hat NICHT das Recht ungehindert zu fahren oder gar Vorfahrt auf der linken Spur oder aufgrund seiner höheren Motorleistung. Er überholt und das gleiche Recht haben andere (langsamere) Verkerhsteilnehmer auch. Und darauf hat auch der schnellere Fahrer entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Das einzige was der langsamer Fahrende nicht darf ist den anderen beim Spurwechsel zu gefährden oder derart zu behindern dass er ihn zu einem starken Bremsmanöver zwingt. Gaswegnehmen oder auch leicht bremsen ist dem Schnelleren durchaus zuzumuten.
Nebelscheinwerfer und auch der Missbrauch derer ist sicher keine Nötigung, genauso wie die Lichthupe. Zur Nötigung kommt dann doch noch einiges hinzu, vorrangig natürlich deutlich zu wenig Abstand.
Zitat:
Original geschrieben von IbiFR
Er fährt doch auch nen Audi, offensichtlich sind ihm die TFL-LED-Streifen nicht genug als Eyecatcher.
nein, er hat das vorgängermodell ohne TFL-LED. 😉
Zitat:
Original geschrieben von IbiFR
Ihr müsst definieren, was genau euer Ziel ist, wollt ihr langsamere Fahrer tatsächlich ein bisschen scheuchen und von der Spur schieben oder wollt ihr erreichen, dass euch niemand mehr ausbremst?
ich für meinen teil freue mich, wenn sowohl das eine als auch das andere ergebnis meines auffälligen TFL-Lichtes ist.
Natürlich erzwinge ich mir kein "linke-spur-recht", aber wenn einer aufgrund dessen, weil er mich bereits etwas eher dank der hellen LEDs gesehen hat, etwas flotter als gewöhnlich die spur räumt und ich daher nicht bremsen muss, dann ist mir das genauso recht wie derjenige, der aufgrund meines erscheinungsbildes in seinem rückspiegel eben doch noch einen moment länger in seiner lücke bleibt und erst nach mir zum überholen ausschert.
Zitat:
SMD-Ringe von BMW: ultrahell und DER blickfang im rückspiegel
Also DER Blickfang sind nach wie vor die normalen Abblendlichter. Mir jedenfalls sind die BMW Ringe nie sonderlich aufgefallen, ob nun TFL oder die Ringe, macht keinen so großen Unterschied. m hellsten und somit besten geeignet ist halt nach wie vor das Abblendlicht, ich denke darüber braucht man nicht großartig diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
am hellsten und somit besten geeignet ist halt nach wie vor das Abblendlicht, ich denke darüber braucht man nicht großartig diskutieren.
genau hier liegt - aus meiner sicht - dein denkfehler.
nachts ist klar: je heller desto besser.
aber tausend fahrzeuge mit abblendlicht werden nicht so stark wahrgenommen, wie der einzelne, der aufgrund neuester lichttechnik massiv aus der masse sticht. (vielleicht auch einfach nur, weil es "anders als die masse" ist).
Ich rede übrigens nicht von den normalen bisher üblichen gelblichen ringen wie sie der letzte 5er (E60/E61) oder die aktuellen dreier (E9x) haben, sondern von den ultraweißen SMD-Ringen, wie sie derzeit beim ganz neuen 5er (F10), beim 5er GT (F07) oder auch beim Facelift-X5 seit diesem jahr verbaut werden.
wenn dir diese bisher nicht aufgefallen sein sollten, würde ich mir ganz ehrlich ernsthafte gedanken machen... 😉
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Hallo TE
*klugscheißermodusan*
STVO
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Schonmal gehört ??
*klugscheißermodusaus*
Soviel zum Thema "Musste innerhalb von 300m meine Geschwindigkeit um 70KmH verringern" das wird dir auch mit Standlicht
und Hellen NSW passieren. Du kannst ja das Bremsen das nächste mal weglassen und denjenigen der es gewagt hat dich in deinem Überholvorgang zu behindern von der Bahn fegen. Wirst ja sehen, was die Rennleitung dazu sagt.
So jetzt mein Tipp : 😁
Einfach Bremsen und nicht aufregen weil das bringt nix. Ist schwer weiß ich aus eigener Erfahrung gewöhnt man sich aber drann.
Gruß vom Basty der sich bemüht auf der AB niemandem im Weg zu sein 😁
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Das hatten wir doch schon mal in einem anderen Thread. Lernst du gar nicht dazu? Niemand DARF zum Überholen rausziehen, wenn andere dafür bremsen müssen! Das hat nix mit König zu tun, sondern mit StVO!
Also das kann ich grad nicht wirklich in der StVO finden, wo steht das denn???
Im § 5 lese ich nur: "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine
Gefährdungdes nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Und das Abbremsen müssen von 200 auf 130 ist nunmal (bei entsprechendem Abstand beim Ausscheren) lediglich eine (wenn überhaupt) Behinderung und keine Gefährdung. Somit darf man vor dir mit 130 ausscheren und dich zum abbremsen "zwingen".
Zitat:
Sorry, wenn es dich stört, aber sie gibt nun mal den Schnelleren das Recht, ungehindert zu fahren.
Schön das es nicht so ist!😛
Zitat:
Sie räumt nicht Langsamfahrern (wie dir?) das Recht ein, andere zu behindern, um den eigenen (langsameren) Fahrstil durchzusetzen! 😠
Doch, auch wenn du es nicht wahrhaben möchest!
Zum thema Beleuchtung habe ich alles gesagt. Wer meine Formulierungen nicht versteht, der lese bitte die Beiträge von Martin-SHL, er sagt genau das selbe - wenigstens einer, der mich versteht und meine Erfahrungen selbst auch gemacht hat.
Zum anderen lästigen Thema: In der StVO steht sinngemäß, dass niemand beim Überholen gehindert werden darf - gemeint ist natürlich der, der den Überholvorgang bereits gestartet hat.
Hier liegt euer Denkfehler:
Wenn ich also mit 200km/h 300m hinter einem auf der rechten Spur bin, dann habe ich meinen Überholvorgang zu genau diesem Verkehrsteilnehmer bereits begonnen und das verbietet ihm, rauszuziehen. Notfalls muss dann der auf der rechten Spur bremsen.
Eigentlich ist es ganz einfach: Muss der von hinten auf der linken Spur kommende Bremsen, wenn jemand von rechts rauszieht, so hat er den Schnelleren in seinem Überholmanöver bereits gestört! Und das darf er gemäß StVO nicht:
Zitat:
$ 5 StVO:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. [...](5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(Hab euch auch gleich noch mal den Passus mit der legalen Lichthupe mitgeliefert.)
Für die ganz schräg Denkenden, wie Huugar u.a., die jetzt meinen, hier sei nur von Gefährdung die Rede, nicht Behinderung: Jedes erzwungene Bremsen stellt juristisch bereits eine Gefährdung dar (auch wenn ich darin für mich keine Gefahr sehe; starkes Bremsen ist wohl unstrittig eine Gefährdung). Und ansonsten:
Euer allseits beliebtes Zitat des § 1: Wendet den doch mal auf euch an und nehmt Rücksicht auf den Schnellen, der da kommt. Der § lässt sich nämlich für beide Seiten auslegen und nicht nur als Totschlagargument gegen Schnellfahrer - und das ist auch gut so.
Selbstverständlich handelt niemand - nicht mal ich, auch wenn einige von euch das glauben wollen - so, dass er jedes kleine Bremsen als Gefährdung und Bedrohnung empfindet. Im Alltag ist es immer ein Miteinander und ich denke, es ist klar, dass Schnellfahrer immer mal bremsen müssen und selbstverständlich oft Gas wegnehmen müssen.
Mir gehts hier um die, die zu knapp rausziehen. Und bei 70km/h Unterschied zähle ich 300m für deutlich zu knapp, um noch von einem guten Miteinander zu reden. Das ist eher dreist bis gefährlich. Hier fühle ich mich gefährdet.
Und falls jemand es tut, weil er mich falsch einschätzt, hoffe ich, dass eine außergewöhnliche Beleuchtung ab und an mal hilfreich ist und bei dem einen oder anderen noch mal einen Denkprozess auslöst.
Übrigens: Wer meint, Abblendlicht sei auffällig genug: Fahrt mal hinter einem A8 oder dem von Martin-SHL beschriebenen BMW her und alternativ mal alleine nur mit Abblendlicht. Was glaubt ihr, warum man sich so entspannt hinter diese "Leuchtwunder" hängen kann? Na also...
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Mir gehts hier um die, die zu knapp rausziehen. Und bei 70km/h Unterschied zähle ich 300m für deutlich zu knapp, um noch von einem guten Miteinander zu reden. Das ist eher dreist bis gefährlich. Hier fühle ich mich gefährdet.
Wie schon erwähnt, bleiben dir 10 Sekunden bis du auf 100m an den Vordermann rangekommen bist (eigentlich mehr, da sich die Differenzgeschwindigkeit durch dein Bremsen ständig verringert). Wenn du darin eine Gefährdung siehst oder dir das zu knapp erscheint, bist du in meinen Augen ungeeignet am Strassenverkehr teilzunehmen.
Mehr schreib ich jetzt auch zu dem Thema nicht. Hier scheint es nicht um Nebelscheinwerfer und Lichtfarben zu gehen sondern nur darum, dass jemand mit einem Bleifuss-Problem seine Ego mit allen Mitteln durchbringen will.
🙄
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Wenn ich also mit 200km/h 300m hinter einem auf der rechten Spur bin, dann habe ich meinen Überholvorgang zu genau diesem Verkehrsteilnehmer bereits begonnen und das verbietet ihm, rauszuziehen. Notfalls muss dann der auf der rechten Spur bremsen.
Falsch!
Nicht jeder Autobahnabschnitt ist soweit einsehbar, das man 300 Meter weit schauen kann.
Du hast die Sorgfaltspflicht als Überholender jederzeit sicherzustellen, das du gefahrlos bremsen kannst, falls jemand auf deine Spur zieht.
Es kann durchaus sein, das jemand auf die linke Spur wechselt und Du mit über 200 Km/h ankommst, du den Vordermann aber erst nach einer weitläufigen Kurve siehst.
Ein zu großer Geschwindigkeitsüberschuß zur rechten Spur wird im Zweifelsfall immer zu deinen Lasten gehen.
Googel einfach mal ein bisschen drum.
Mich wundert ein bisschen dein Alter ... 37 🙄 keine Spur Lebenserfahrung in der Hinsicht ?
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Ein zu großer Geschwindigkeitsüberschuß zur rechten Spur wird im Zweifelsfall immer zu deinen Lasten gehen.
Eben. Dies ist ja auch einer der Hintergründe für die Einführung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen.
Man findet grundsätzlich zu jedem Argument eine Beispielsituation, die es widerlegt. Ihr wollt einfach auf eurer Sicht beharren und zieht hier abstruse Argumente und seltene Situationen als Beispiel heran.
Niemand fliegt mit 200 über die Autobahn, wo er nicht 300m weit sehen kann. Außer in einer Abfahrt ist mir so eine Stelle im Übrigen nicht bekannt. Und wenn, dann ist da Tempolimit! 🙄
Ich beharre auch auf meiner Meinung, die sich auf Situationen auf einer gut einsehbare Strecke mit wenig Verkehr bezieht.
Ich habe im Übrigen kein Bleifußproblem und genug Lebenserfahrung (unsachliche Äußerungen! 😠), was hierfür aber egal ist: Hier gehts um Fahrpraxis und auch die habe ich hinreichend. Und das unterstelle ich euch auch. Dennoch scheinen einige nicht zu wissen, was 300m sind. Das ist die Länge des durch Schilder markierten Weges an einer Abfahrt. Macht euch doch mal den Spaß und bremst an den Schildern von 200 auf 130 ab. Sicher geht das und es wird auch kein ABS benötigt, aber Gas wegnehmen reicht nicht!
Sobald ich bremse, ist meine Sicherheitsreserve geringer und daher ist hier - juristisch gesehen - von Gefährdung zu sprechen. Und damit gilt StVO §5 Abs. 4.
Schon mal gehört, dass Anhänger-Fahrer 50€ Bußgeld und 3 Punkte bekommen, wenn sie ihre Ladung nicht richtig gesichert haben? Das wird (juristisch) auf dem Bußgeldbescheid begründet mit "Gefährdung des Straßenverkehrs", obwohl nichts runtergefallen ist und vielleicht nie gefallen wäre und somit nie eine ernsthafte Gefahr für andere bestand. Der Tatbestand der Gefährdung bestand aber, denn hiermit ist die Möglichkeit, für andere eine potentielle Gefahr darzustellen, gemeint.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Sobald ich bremse, ist meine Sicherheitsreserve geringer und daher ist hier - juristisch gesehen - von Gefährdung zu sprechen. Und damit gilt StVO §5 Abs. 4.
Ein Gefährung liegt im rechtlichen Sinne nicht vor, wenn der Fahrzeugführer auf der Überholspur etwas abbremsen muss, sondern nur dann wenn der "gegnerische" Fahrzeugführer von der rechten auf die linke Spur übersetzt und das so knapp, das es zu einem Zusammenstoß kommt.
Schau mal hier :
Strafrechtliches Vergehen nach den §§ 315b–d, 316 StGB. 1. Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen gefährlichen Eingriff, v.a. durch Zerstören oder Beschädigen von Anlagen oder Fahrzeugen oder durch Bereiten von Hindernissen, wodurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (§ 315 b StGB).
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in einem bes. schweren Fall Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.
2. Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs,wodurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet worden sind z.B. grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt, falsches Überholen (§ 315 c StGB).
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
3. Führen eines Fahrzeuges, obwohl der Führer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (z.B. Medikamente) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen, ohne dass eine konkrete Gefährdung eintreten muss (Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB).
Gefährdung setzt also grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten vorraus.
Das kann unter Umständen dir zur Last geleget werden, wenn du aufgrund deiner zu hohen Geschwindighkeit im bezug auf die rechte Spur jemanden auffährst und genug zeugen vorhanden sind die Aussagen, du seiest förmlich geflogen.
Noch Fragen ?
Deine Meinung in allen Ehren, aber rechtlich gesehen bewegst Du dich nah an der Fallgrenze.
Gruß Markus.
Gefährdung geht "von-bis". Deine Beispiele beschreiben schon Straftaten. Das ist das andere Ende. Es gibt auch "einfache" Gefährung (s. mein Beispiel zur Ladungssicherung), wo noch lange kein Straftatbestand vorliegt. Es ist ja auch gut, dass das StGB unterscheidet zwischen "unabsichtlicher/unbewusster Gefährdung" (einmaliges situatives Fehlverhalten) und "bewusster/vorsätzlicher Gefährdung" (Alkohol am Steuer).
Dreht den Spieß doch mal um (denn ich glaube, dass die meisten von euch sich korrekt verhalten): Wer von euch zieht denn wirklich bewusst und absichtlich mit 130 nach links, wenn er sieht, dass 300m hinter einem einer wesentlich schneller kommt? Ich nicht!
Die juristische Wortklauberei ist doch nicht gefragt, sondern der gesunde Menschenverstand, der den Alltag ja auch bestimmt.
Wenn ich (und ihr) da rausziehen würden, dann wohl nur, weil der Vorausfahrende sooooooo langsam ist, dass man trotz des hohen Tempounterschieds zum Schnellfahrer innerhalb dieser 300m überholen und wieder nach rechts gehen kann.
Ich hoffe, dass keiner von euch absichtlich rauszieht und links bleibt und somit den Schnellfahrer auf 130 zwingt. Im Alltag auf der AB begegnen mir solche Leute nur sehr selten. Hier scheinen mehr davon unterwegs zu sein...
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Die juristische Wortklauberei ist doch nicht gefragt, sondern der gesunde Menschenverstand, der den Alltag ja auch bestimmt.
So ist es! Auch wenn viele Erbsenzähler & Regelerotiker diese Tatsache nicht wahrhaben wollen!
Für mich ist es allein schon eine Frage des gepflegten Miteinanders, das ich mich VOR einleiten eines Überholvorgangs vergewissere niemanden zu gefährden oder auch nur zu behindern! Genauso wie ich niemandem vorsätzlich in den Kofferaum krieche der sich versehentlich verschätzt hat...
Ich habe hier allerdings manchmal das Gefühl, hier soll die maxime durchgesetzt werden: "Ich fahre XXXkm/h, ich möchte überholen, also hat der nachfolgende Verkehr sich meinem Tempo anzupassen..."
Im übrigen kann man viele Behinderungen des nachfolgenden Verkehrs durch einen Überholvorgang auch durch Druck auf das rechte Pedal vermeiden, sprich beim überholen einfach mal Gas geben...! Insbesondere wenn man sich mal in Bezug auf Geschwindigkeit und Entfernung verschätzt hat...
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Ich hoffe, dass keiner von euch absichtlich rauszieht und links bleibt und somit den Schnellfahrer auf 130 zwingt. Im Alltag auf der AB begegnen mir solche Leute nur sehr selten. Hier scheinen mehr davon unterwegs zu sein...
Eher das Gegenteil ist der Fall.
Täglich seit 18 Jahren A40 Auffahrt Frillendorf und A3 in der Rushhour reichen wohl aus, um genug Praxiserfahrung zu erhalten.
Mich regen mehr die Fahrzeugführer auf, die 2 oder sogar 2 Buchstaben aus dem Umland in der Ortskennung stehen haben und kein Auto fahren können / Stichwort = Anhalten auf einer Auffahrt etc. !
Die sind halt nur Landstrasse und einen Wendekreis im Ort gewöhnt.
Abschliessend sage ich nur, das deine Meinung im krassen Gegensatz zur Rechtsprechung steht, wie gesagt, Google mal ein wenig.