xenon-like mit 8500 k zulässig?
hab bei ebay lampen entdeckt mit folgender beschreibung:
Zitat:
2 Stück H11 Halogen Lampen XENON Optik SuperWhite 8500 Kelvin
Neu & OVP in HardboxH11 Sockel, 12V / 55W
Extrem helles, blau-weißes Licht / Extrem sportliche OptikWeltweite Garantie
E-Prüfzeichen / eintragungsfrei TÜV zugelassen
ISO9001 Zertifizierung
sind die dinger wirklich hell und blau-weiß und vor allem zugelassen, wie es dort steht? ich dachte, irgendwo bei 5000k ist definitiv schluss?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Mir gehts darum, bei schneller Fahrt auf der AB mit Standlicht und hellen Neblern aufzufallen. Ausleuchtung ist egal.Es soll diese 8500k für Nebelscheinwerfer geben...
Wem willst du da auffallen? Machs Abblendlicht an, bringt am meisten.
118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Im übrigen kann man viele Behinderungen des nachfolgenden Verkehrs durch einen Überholvorgang auch durch Druck auf das rechte Pedal vermeiden, sprich beim überholen einfach mal Gas geben...!
Das regt mich besonders auf, wenn es sich um Autos handelt, die locker "wegbeschleunigen" könnten, aber lieber den eigenen Sprit zu Lasten meines Bremsverschleißes und meines "Wiederbeschleunigungs-Sprits" sparen. 😠
@Hapabla: Genau das belegt, dass du am Thema vorbeiredest:
Zitat:
Täglich seit 18 Jahren A40 Auffahrt Frillendorf und A3 in der Rushhour reichen wohl aus, um genug Praxiserfahrung zu erhalten.
In Frillendorf ist Dauerstau und ansonsten Tempolimit und die A3 ist wenn du Glück hast, mit 120 befahrbar.
Ich rede hier von freien AB-Strecken. Die gibt es auch, aber die wirste im Ruhrgebiet kaum finden. Fahrpraxis zum Schnellfahren bzw. Umgehen mit Schnellfahrern lernst du nicht im Stau!
Am Thema vorbei ist es nicht, im Gegenteil, es sollte nur verdeutlichen, das es auch andere "Gefährdungen" in der Hinsicht gibt.
Alleine deine Aussage mit 120 auf der A3 mit viel Glück läßt den Schluß zu, das du hier nicht viel unterwegs bist.
Aber nu denn, es waren nur ein paar Gedanken zu deiner Meinung was die Gefährdung eines Überholenden anging.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Sobald ich bremse, ist meine Sicherheitsreserve geringer und daher ist hier - juristisch gesehen - von Gefährdung zu sprechen. Und damit gilt StVO §5 Abs. 4.
Sorry, aber das ist Unsinn. Google mal nach entsprechenden Urteilen, den Fuß vom Gas nehmen und leicht bremsen ist dem schnelleren durchaus zuzumuten - und gehört unter den Punkt Rücksicht nehmen und andere auch mal überholen lassen.
Erst stärkere Bremsungen fallen unter den Begriff "Gefährdung".
Nur weil du es gerne so hättest sieht die StVO keine Vorfahrt oder Vorrechte für den Schnelleren vor 😉
Von 200 auf 130 abbremsen dürfte eine stärkere Bremsung sein.
Ansonsten habe ich keine Lust, Dinge zu googlen und mir zu überlegen, ob es das ist, was du meinst. Wenn du was beizutragen hast, dann belege das durch konkrete Angaben, am besten den Link zu solchen Urteilen.
Würde mich wundern, wenn die die von mir beschriebene Situation betreffen.
@Bapabla: Die A3 ist lang. Entscheidend ist nicht die Autobahn, sondern die Verkehrsdichte. Auf der A3 finde ich es meist ziemlich voll, fahre allerdings eher das Stück zwischen Hessen und hinters Ruhrgebiet. Vor der holländischen Grenze und in Bayern wird die A3 sicher freier sein. Ich vermutete, dass du dich auf das gleiche Teilstück beziehst, wenn du in E-Frillendorf startest.
Ähnliche Themen
@ 3dition:
noch mal gaaaaanz langsam, dass eventuell auch du es mitbekommst:
wenn du wegen einem ausscherenden Fzg. 300m vor dir von 200 auf 130 abbremsen musst ist das für dich persönlich (laut deiner Aussage) eine Gefährdung jedoch nicht für den Gesetzgeber und die Gerichte.
Und dein Überholmanöver beginnt erst 100m + wenige Meter (für das Ausscheren) hinter dem zu Überholenden (denn erst dann bist du unterhalb des erforderlichen Sicherheitsabstandes). Nur weil du dich bereits links befindest und den rechts fahrenden irgendwann in den nächsten Sekunden überholen willst ist es noch kein Überholvorgang.
gut, drehen wir es um: Rechts einer mit 130, vor dir links einer 300m hinter dem Rechtsfahrenden mit 200, du mit 220. Erwartest du allen ernstes, dass der 200er-Fahrer in die 300m Lücke geht, damit du mit 220 vorbei kommst? Nein? Warum nicht? Er hat doch links nix zu suchen, oder siehst du das dann doch so, dass er dabei ist, den 130er rechts zu überholen?!
Irgendwie seid ihr hier komisch und sehr "einsichtig", also nicht fähig, Situationen mal aus diversen Perspektiven zu betrachten.
Hab mir kurz mal die Mühe gemacht und in den Erläuterungen zum StGB (Karl Lackner "StGB mit Erläuterungen" 21. Auflage) den Begriff Gefahr / Gefährdung zu finden. Dort lautet es in der Erläuterung zu § 315c unter Punkt 21:
Zitat:
Gefahr ist ein ungewöhnlicher Zustand, in dem nach den kongreten Umständen der Eintritt eines Schadens naheliegt.
Die Handlung muss daher über ihre latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt, dh die Mögl. eines Schadens so gesteigert haben, dass dessen Eintritt als Wahrscheinlich gelten kann. -Die Rechtssprechung läßt eine bloß entfernte Möglichkeit nicht genügen...
So und jetzt lieber 3dition drück mal mit deinen Worten aus, wo das sichere Ausscheren vor dir eine Gefährdung ist!
(brauchst auch nicht googeln)
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
gut, drehen wir es um: Rechts einer mit 130, vor dir links einer 300m hinter dem Rechtsfahrenden mit 200, du mit 220. Erwartest du allen ernstes, dass der 200er-Fahrer in die 300m Lücke geht, damit du mit 220 vorbei kommst? Nein? Warum nicht? Er hat doch links nix zu suchen, oder siehst du das dann doch so, dass er dabei ist, den 130er rechts zu überholen?!
Wie jetzt 😕
Irgendwie verstehen diese Situation alle, weshalb bist du der Einzige hier, dem die Einsicht fehlt ?
@hugaar: unterscheidet deine quelle nicht zwischen gefahr und gefährdung? ich schon...
Aber ich will hier nicht weiter Wortklauberei betreiben. Wer mich verstehen will, kann das und hat das, die anderen sollen fleißig weitertippen. Das hält vom Autofahren ab... 😛
@hapabla: Deinen letzten Beitrag verstehe ich in der Tat nicht.
Für die Unterscheidung zwischen Gefahr und Gefährdung braucht man gar keinen juristischen Sachverstand, das geht mit "normalem Wortschatz": Gefährdung ist das Auslösen von Gefahr. (Punkt)
Wenn du nicht in der Lage bist, auf 300m Abstandsverbrauch (nicht: Wegstrecke) von 200 auf 130 gefahrlos zu verzögern (das ist mit einem leichten Antippen der Bremse getan), dann solltest du einfach langsamer fahren.
Natürlich kann ich da "gefahrlos" abbremsen, aber ich sehe allein schon deshalb eine Gefährdung, weil das Abwenden von Gefahr weit erfolgreicher ist, wenn man von Nicht-Bremsen auf Stark-Bremsen geht, als von Bereits-Bremsen auf Stärker-Bremsen.
Will sagen: In dem Moment, wo ich bremsen muss, nimmt mir der andere bereits meine höchstmögliche Gefahrvermeidungsfähigkeit (tolles Wort!). Allein darin liegt für mich eine Gefährdung. Mein höchstmögliche Reaktion ist eingeschränkt; falls noch was Unvorhergesehenes eintritt, kann ich darauf evtl. nicht mehr optimal reagieren.
Gehe ich im Dunkeln zu Fuß mit dunklen Klamotten raus, gefährde ich mich, denn die Gefahr, nicht gesehen zu werden, ist höher.
Unabhängig davon bleibt es ja so, dass man es nicht macht, rauszuziehen, wenn jemand anders dafür bremsen muss.
Was euch nicht klar zu sein scheint: Warum zieht ihr raus? Weil IHR nicht bremsen wollt und denkt, soll doch der andere bremsen.
Ob darin nun Gefahr, Gefährdung oder Ostereier liegen, ist wurscht. Es ist hochgradig unanständig und stellt einen Verstoß gegen das Miteinander im Straßenverkehr dar. Denn das funktioniert noch am besten, wenn a) die Regeln eingehalten werden und b) jeder auf jeden in vertretbarem Maße Rücksicht nimmt. Wenn man nicht weiß, ob die geforderte Rücksicht des anderen für diesen noch vertretbar ist, gilt im Zweifelsfall: selbst reagieren und vor allem StVO. Rücksicht kann man nur "geben", nicht von anderen "nehmen".
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Wer mich verstehen will, kann das und hat das, die anderen sollen fleißig weitertippen. Das hält vom Autofahren ab... 😛
Also ich versteh deinen Egoismus im Straßenverkehr schon!
Du WILLST mit 200 deine Bahn auf der Bahn ziehen und alle anderen (die langsameren) SOLLEN DICH DURCHLASSEN und für dich bremsen, aber wieso?
Sie haben vom Gesetzgeber das Recht bekommen vor dir auf die linke Spur zu wechseln und du hast vom Gesetzgeber die Pflicht erhalten wegen ihnen zu bremsen.
Oder anders formuliert: weil du nicht gefahrlos bremsen willst sollen andere gefahrlos bremsen und vor dir (mit deinen achso auffälligen Lampen) kuschen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch sogut wie nie mit 200 unterwegs, lasse anderen aber ihren Spaß. Wenn ich jedoch mit meinen meist gefahrenen 140 auf ein langsamers Fahrzeug aufschließe und dich mit deinen 200 im Rückspiegel sehe entscheide ich spontan und nach Lust und Laune. Mal werde ich für dich bremsen und dich vorbei lassen mal aber auch rüber fahren und du musst bremsen. Ich würde nie (wie du es tust) das Recht auf meiner Seite sehen und IMMER rüberziehen (du hingegen willst das die anderen IMMER für dich bremsen).
Und da sind wir dann beim Geben und Nehmen bzw. bei der Rücksicht.
Wieso willst du denn nicht auch mal Rücksicht geben und für andere leicht abbremsen?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Also ich versteh deinen Egoismus im Straßenverkehr schon!Du WILLST mit 200 deine Bahn auf der Bahn ziehen und alle anderen (die langsameren) SOLLEN DICH DURCHLASSEN und für dich bremsen, aber wieso?
Hallo Hugaar,
das ist eine absichtliche und provokante falschinterpretation dessen, was 3edition meint und hier obendrein NIEMALS geschrieben wurde.
Selbstverständlich hat jemand, der deutlich langsamer ist, den schnelleren passieren zu lassen bzw. nur dann auszuscheren, wenn dies ohne gefährdung und beeinträchtigung anderer VT möglich ist.
da könnt ihr am "bösen raserimage" drehen und wenden wie ihr wollt, das ist nunmal so und ergibt sich bereits aus §1 STVO.
Unabhängig davon gilt diese auslegung auch für den schnelleren, auch er darf selbstverständlich die anderen nicht gefährden, gar keine frage.
dennoch begeht den ersten fehler der, welcher ungeachtet des nachfolgeverkehrs rauszieht und somit ein (wie auch immer stark ausfallendes) bremsmanöver des hintermanns erzwingt.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Natürlich kann ich da "gefahrlos" abbremsen, aber ich sehe allein schon deshalb eine Gefährdung, weil das Abwenden von Gefahr weit erfolgreicher ist, wenn man von Nicht-Bremsen auf Stark-Bremsen geht, als von Bereits-Bremsen auf Stärker-Bremsen.
Dagegen gibt es eine einfache Nethode,wenn man sieht das einer beginnt die Spur zu wechseln den Fuß vom Gas nehmen und nicht noch ewig voll auf dem Pinsel stehen bleiben. Meistens kommt es doch nur zu gefährlichen Situationen weil der Schnellere zu lange wartet bis er verzögert.
Übrigens ist es keine Gefährdung wenn einer zb 500m vor dir rauszieht und du einen Zusammenstoß nur mit einer Vollbremsung verhindern kannst. Die Justiz geht,zu Recht,davon aus das man sofort reagiert wenn einer vor einem rauszieht und nicht erst dann wenn man feststellt das da tatsächlich einer sein Recht zu überholen wahrnimmt statt sich fluchtartig wieder auf die rechte Spur zu verziehen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Selbstverständlich hat jemand, der deutlich langsamer ist, den schnelleren passieren zu lassen bzw. nur dann auszuscheren, wenn dies ohne gefährdung und beeinträchtigung anderer VT möglich ist.
Viele Gesetze und Verordnungen sind so formuliert, daß sie sich dem Laien kaum erschließen. Der § 5 StVO ist da eine löbliche Ausnahme und in seiner Eindeutigkeit kaum noch zu überbieten. In Satz 4 heißt es: "Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Dementsprechend kann jeder zum Überholen ausscheren auch wenn er den nachfolgenden Verkehr behindert oder beeinträchtigt, solange er diesen nicht gefährdet. Mit welcher Geschwindigkeit er, bzw das nachfolgende Fahrzeug, sich bewegen ist dabei völlig irrelevant.
Vor diesem Hintergrund, und angesichts der Tatsache, daß § 5 Satz 4 bereits an anderer Stelle in diesem Thema zitiert wurde, ist es mir auch äußerst rätselhaft, wie von einigen Diskutanten immer noch das genaue Gegenteil behauptet werden kann.