Xenon Licht
Hi Leute,
ich habe da eine Frage wegen Xenonscheinwerfer und zwar mein A6 hat ganz normale Scheinwerfer und die möchte ich jetzt ausbauen und Xenonscheinwerfer einbauen,leider habe ich gehört dass wenn mann Xenonscheinwerfer haben möchte muß auch die Scheinwerfer Wachanlage vorhanden sein das heisst die Waschdüsen.
Ist das korrekt?
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Audi A6 2,5 TDI Bj.:2000 200PS Chiptuning
19 Antworten
hallo, also ich habe bei kufatec kabelsatz lwr gekauft mit stellmotoren und steuergeräten. ca 400 euro scheinwerfer kommplett ca 450 euro (ebay) und die kompl. swra ca. 150 euro.
xenon licht
Hallo,
wenn das stimmt das ich ohne SWRA nicht mehr fahren darf, weil die Betriebserlaubnis erlischt, dann darf ich sie auch nicht deaktivieren.
Ich spiele seit längerer Zeit mit dem Gedanken die SWRA auszuschalten weil im Winter der Wasserverbrauch bei Autobahnfahrten zu groß ist, speziell bei Sauwetter. Der Reinigungseffekt ist nicht sonderlich beeindruckend.
viele Grüße
Re: xenon licht
Zitat:
Original geschrieben von secoma
Hallo,
wenn das stimmt das ich ohne SWRA nicht mehr fahren darf, weil die Betriebserlaubnis erlischt, ........
viele Grüße
das stimmt mit Sicherheit
Gruß Wolfgang
Re: xenon licht
Zitat:
Original geschrieben von secoma
...
Ich spiele seit längerer Zeit mit dem Gedanken die SWRA auszuschalten weil im Winter der Wasserverbrauch bei Autobahnfahrten zu groß ist, speziell bei Sauwetter. Der Reinigungseffekt ist nicht sonderlich beeindruckend.
viele Grüße
Kann ich nicht bestätigen: Bei dem feuchtkalten Wetter hier unten und der Feuchtsalzstreuung bildet sich dermaßen schnell ein schmieriger Film, der die SW auch zumacht. Deswegen bin ich früher mit 'nem alten Lappen rumgefahren um ab und an den SW abzuwischen.
Gestern abend durch München gefahren, rauf auf die AB und duster war's. 3 Mal die SWRA laufen lassen und danach freie Sicht. Dann lieber öfter Wasser mit Frostschutzmittel nachkippen.
Gruß,
Frank
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hier habe ich mal eine ganze Abhandlung aus einem anderen Forum kopiert:
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XENON Anbieter (ohne TÜV) www.motorpool.de oder bei: http://www.xenon-light.de
Habe vom TÜV-Nord eine eMail zu diesem Thema erhalten! Hier der wichtigste Teil: ...nach den bei uns geltenden straßen-verkehrsrechtlichen Bestimmungen können für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehr- Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die entsprechenden EU-Richtlinien angewendet werden. Die Scheinwerfer müssen jedoch in jedem Falle bauartgenehmigt sein. Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sindzulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird betsätigt,dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).
In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsan-lagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird. Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in-zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden. Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattetwurden,denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben....
Fazit:
alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eineABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...
ZUSATZ!
Es gibt für NACHRÜST-XENON und besonders für diese BASTELSETS und aus EBAY & FAQ, und so weiter keinen TÜV.
Sollte jemand eine Gefallenseintragung erhalten, darf/ kann dich jede Polizeistreife anhalten und nach der nötigen Betriebserlaubnis für Xenon fragen und dich nochmals zum TÜV/DEKRA schicken. Und diese gibt es nur vom Hersteller also AUDI oder vom XENON-Scheinwerfer-HERSTELLER und den gibt es nicht bei den Nachrüst-Sets. Ausserdem wisst ihr ja selber was bei einen UNFALL passiert. Fahren ohne Versicherungsschutz und Teilschuld (min 30%) sind die normalen Vorgehensweisen bei solchen BASTELARBEITEN.
XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es miit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.
Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT.
Muss hier leider wieder mal das Thema aufgreifen, da ja das alte FORUM gelöscht ist und die betreffenden Herren es den Neulingen nicht mitteilen, das die BASTEL-XENON ohne TÜV sind.
Ich finde es nur schade das die grünen Männchen zwecks solcher Basteleien wieder ganz heiss gemacht werden auf diese BASTEELUMBAUTEN und alle die das XENON-LICHT fahren dürfen, deswegen des öfteren Angehalten werden.
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Ich glaube, nun müßten alle "Klarheiten" beseitigt sein.
Gruß Wolfgang