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xenon Licht?

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 7:50

Wora erkennt man eigentlich xenon Licht? Muß da nicht irgendein Spannungskasten am Scheinwerfer sitzen?

Sind Glasentladungslampen Xenon ???

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15 Antworten

Hallo,

die Scheinwerfer auf dem Foto sehen genauso aus wie meine, und ich habe Xenonlicht (Gasentladung). Wenn Du die Motorhaube öffnest sollten dort Warnhinweise über Hochspannung in der Nähe der Scheinwerfer angebracht sein.

Weißt Du nicht ob dein Wagen Xenon hat oder nicht? Das sieht man(n) schon beim einschalten, wenn die Brenner zünden gibt es erst einen kleinen "Blitz" und dann wird es heller.

 

plaga8

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 9:33

ja deshalb frage ich es blitzt nichts! Und in der beschreibung steht es handelt sich um Gasentladungslampen. Aufkleber gibt es keine! Die Scheinwerferabdeckung hinten besitzt zweimal eine Metallspange wie bei anderen fahrzeugen auch!

am 28. Juni 2008 um 12:16

Das sind keine Xenon-Scheinwerfer, sehen aus wie meine auch.

Erkennste allein schon daran, dass für Xenon-Scheinwerfer eine Scheibenreinigungsanlage vorgeschrieben und ab Werk immer verbaut ist, welche an deinem Fahrzeug aber fehlt.

In diesem Sinne.

am 28. Juni 2008 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von Dirk Lohmann

Das sind keine Xenon-Scheinwerfer, sehen aus wie meine auch.

Erkennste allein schon daran, dass für Xenon-Scheinwerfer eine Scheibenreinigungsanlage vorgeschrieben und ab Werk immer verbaut ist, welche an deinem Fahrzeug aber fehlt.

In diesem Sinne.

Möchte Dir allgemein zustimmen, doch bei meinem 97er A8 4,2 quattro war auch keine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut.

Xenon hatte er dennoch!

Schönes WE.

Mein 96er hat kein Xenon und trotzdem eine SRA ;)

am 28. Juni 2008 um 15:31

Guck du hier: --> § 50 X StVZO

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1.

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2.

einer Code:
Scheinwerferreinigungsanlage
und

3.

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Wird sich also audia8quattro1 um einen nachträglichen Einbau o. ä. handeln.

Wer weiß es schon :confused::confused::confused:

Machts gut

Hallo,

Dieses Gesetzt war ab 2000 in Kraft. Fahrzeuge, die davor mit Xenon ausgerüstet waren, brauchen dies nicht.

Gruss

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 17:14

Also meiner ist von 97 und in der bedienungsanleitung steht gasendladungslampen der so ähnlich Leuchtweitenregulierung hat er auch!

am 28. Juni 2008 um 23:59

enjoywizo: Weisst du per Zufall, ob man beim nachrüsten eines fahrzeuges mit dem einem jg. vor 2000, leuchtweitenregulierung in der Schweiz haben muss?

Der Audi A8 wurde mit dem Modelljahr 1996 (ab 08/95) erstmals mit Xenonscheinwerfern ausgerüstet. Mit der Genehmigungsnummer des KBA

e*13*76/756*91/663*0017*04 vom 01.08.95

konnte die Beleuchtungsanlage Xenon noch ohne LWR und SRA eingebaut werden.

Die Streuscheibe ist mit KBA--K 44521 gekennzeichnet.

Diese Bescheinigung gibts auf Anfrage von Audi

Versteh die Frage nicht, normal erkennt man doch den Unterschied zw. Xenon und Halogen im dunkeln sofort?!

Ansonsten gilt wie schon geschrieben bei Fahrzeugen ab 2000 muss eine autom. Leuchtweitenregulierung (also kein Schalter dafür im Innenraum) und die SWR anlage verbaut sein. Daran erkennt man schnell obs serienmäßiges Xenon ist oder eine Nachrüstung

Zitat:

Original geschrieben von PlatinCH

enjoywizo: Weisst du per Zufall, ob man beim nachrüsten eines fahrzeuges mit dem einem jg. vor 2000, leuchtweitenregulierung in der Schweiz haben muss?

Hallo,

Wie es in der Schweiz ist, weiss ich nicht.

Wenn die original Scheinwerfer und Vorschaltgeräte eingebaut werden, sehe ich bei einer Nachrüstung jedoch kein Problem. Die Kombination ist ja vom Hersteller so vorgesehen worden. Ausserdem kann ja niemand beweisen, dass der Wagen vorher kein Xenon hatte.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von enjoywizo

Zitat:

Original geschrieben von PlatinCH

enjoywizo: Weisst du per Zufall, ob man beim nachrüsten eines fahrzeuges mit dem einem jg. vor 2000, leuchtweitenregulierung in der Schweiz haben muss?

Hallo,

Wie es in der Schweiz ist, weiss ich nicht.

Wenn die original Scheinwerfer und Vorschaltgeräte eingebaut werden, sehe ich bei einer Nachrüstung jedoch kein Problem. Die Kombination ist ja vom Hersteller so vorgesehen worden. Ausserdem kann ja niemand beweisen, dass der Wagen vorher kein Xenon hatte.

Gruss

Die Regelung der SWR und der LWR gelten auch für Nachrüstungen nach 2000 bei einem Fahrzeug was vorher KEINE dieser beiden Sachen brauchte - jedenfalls in Deutschland.

Und wenn sich der Gutachter die Arbeit machen würde und bei Audi anfragt dann können Sie schon sagen ob er Xenon hat oder nicht

Aber wer macht das schon ;)

Zitat:

Original geschrieben von apial

Zitat:

Original geschrieben von enjoywizo

 

Hallo,

Wie es in der Schweiz ist, weiss ich nicht.

Wenn die original Scheinwerfer und Vorschaltgeräte eingebaut werden, sehe ich bei einer Nachrüstung jedoch kein Problem. Die Kombination ist ja vom Hersteller so vorgesehen worden. Ausserdem kann ja niemand beweisen, dass der Wagen vorher kein Xenon hatte.

Gruss

Die Regelung der SWR und der LWR gelten auch für Nachrüstungen nach 2000 bei einem Fahrzeug was vorher KEINE dieser beiden Sachen brauchte - jedenfalls in Deutschland.

Und wenn sich der Gutachter die Arbeit machen würde und bei Audi anfragt dann können Sie schon sagen ob er Xenon hat oder nicht

Aber wer macht das schon ;)

Aber nein doch - Auto wurde '96 gebaut und... sagen wir 98 mit Xenon nachgerüstet, weil er damals einen Unfallschaden hatte. Den Beleg ist leider nicht mehr da, muss ja auch nur 5 Jahre aufbewahrt werden ;) Und die Werkstatt ist schon lange hops gegangen... noch Fragen? :cool:

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