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xenon nachrüst kit

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 16:12

da es extrem schwer ist xenon scheinwerfer zu finden wollte ich fragen was ihr zu nachrüstkits meint?

 

alzu teuer sind sie ja nicht und welcher calvin wert ist ratsam?

 

- 6500 K

- 8300 K

- 10000 K

- 12000 K ?

 

wie schwer ist der umbau und würde es in einen audi a8 halogen überhaupt rein passen?

 

z.B.

http://www.day-lights.de/.../product_info.php?...

danke ...oder kann mir einer xenon normal anbieten...bei ebay leider sehr selten!

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14 Antworten
Themenstarteram 16. Januar 2006 um 17:48

gut dann mache ich den anfang:

 

ich bin mir sicher das das frimelarbeit ist...und ob die reflektoren noch gut sind weiß ich auch nicht...aber warum sollte es nicht gehen?

 

fragt sich nur ob die quailtät am ende gut ist?

 

aber probierst ma jakob ist bestimmt ne gut idee.

und technisch bist du ja auch nicht aufn kopf gefallen...

 

mfg arzer

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 12:16

achja!

ein problem wäre ja gelöst weil ich keine scheiben wischanlage brauche und die leuchtweite regelung auch nicht...

 

nur wie ist das mittem tüf?

Hallo,

ich habe Xenon nachgerüstet, der Aufwand hält sich in Grenzen, habe für beide Scheinwerfer ca. eine halbe Stunde benötigt.

Am Scheinwerfer selbst muss nichts abgeändert werden, die Lampenfassung passt genau, also einfach die alten raus und die neuen Rein. Es muss noch pro Scheinwerfer ein Zündgerät angehängt werden und fertig! Jedoch gibts bei ebay auch Xenon Kits die du umständtlich verkabeln musst, von dem rate ich absolut ab!

Ich habe 6500K verbaut. Die Lichtfarbei ist schön blau mit einem Weissstich.

Alles über 6500K ist nicht zu gebrauchen. Standard z.B. bei Audi ist 4200K.

Beim TÜV hast du keine Chance mit einem Umrüstkit, jedoch hat es bei mir persönlich noch nie jemand gecheckt das es nicht echt ist, da es die Autos ja auch mit serienmässigem Xenon gibt!

Also ich würde es jederzeit wieder machen, da der Lichtunterschied wirklich enorm ist!

Wenn du eine gute und günstige Adresse benötigst schreib mir bitte eine PN, habe da echt ein super Händler an der Hand, der gute qualität verkauft, vorallem sind sie echt easy einzubauen!

 

Gruss

Pascal

Die Ausnahmegenehmigung von Audi (KEIN SRA und keine dynmische Leuchtweitenregulierung) gilt NUR für Fhz. ab 08/1995, also Modelljahr 1996 und bis Facelift, NICHT für illegale Friemellösungen.

Nicht das hier falsche Behauptungen verbreitet werden, so hatte ich das Tel. auch gesagt!

Ach ja, also nur für original Xenon ab Werk, und TÜV nicht TÜF.

Themenstarteram 18. Januar 2006 um 17:05

ahhh okay....dann also doch warten...

 

gut dann eben doch gebrauchte..is auch einfacher

am 19. Januar 2006 um 8:33

Wie verändert sich denn die Lichtfarbe mit zunehmender K-Zahl? Klein = blau, groß = weiß?

Hat man Xenon für Abblendlicht oder Fernlicht dann oder für beides?

Außerdem meine ich mich zu erinnern, daß jemand hier mal geschrieben hätte, daß A8s von 1996 bis Facelift laut Audi ohne Scheinwerferreinigungsanlage und dynamische Leuchtweitenregulierung mit Xenon betrieben werden dürften - wäre mit einem entsprechenden Schreiben seitens Audi als Beweis der Einbau des Nachrüstkits legal oder müßte man dazu noch zum TÜV?

Hallo,

4200K = Weiss mit Blaustich (in den meisten Autos mit Xenon)

6200K = Blau mit Weissstich (Schöne Lichtfarbe)

8500K = Tiefes Blau (Nicht empfehlenswert)

10.000K = Extremes Blau (Nicht empfehlenswert)

12.000K = Violett mit Blaustich (Nicht empfehlenswert)

Ohne Automatische Leuchtweitenregulierung darf kein Xenon betrieben werden, auch nicht bei Audi.

Es gab mal eine Regelung das Xenon ohne Scheibenwischer- Waschanlage betrieben werden darf!

TÜV ist mit einem Nachrüstkit ohne Leuchtweitenregulierung (Automatisch) nicht möglich!

Ich fahre schon 1 Jahr ohne Leuchtweitenregulierung rum, bis heute gabs noch keine Probleme ;)

Es gibt normale Xenon Lampen (nur Abblendlicht) und sogenanntes BI-Xenon (Abblend und Fernlicht in Xenon)

Gruss

Pascal

Zitat:

Original geschrieben von CityStar

Ohne Automatische Leuchtweitenregulierung darf kein Xenon betrieben werden, auch nicht bei Audi.

Es gab mal eine Regelung das Xenon ohne Scheibenwischer- Waschanlage betrieben werden darf!

Es gibt auch Audis, die ohne aLWR und SRA mit Xenon rumfahren durften.

Eine legale Nachrüstung mit Bastel-Xenon gibt es nie...nur originale SW und deren Equipment machen Xenon legal möglich!

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Es gibt auch Audis, die ohne aLWR und SRA mit Xenon rumfahren durften.

Eine legale Nachrüstung mit Bastel-Xenon gibt es nie...nur originale SW und deren Equipment machen Xenon legal möglich!

Ja, C4 und D2, bis 97 bzw. 98.

am 24. Januar 2006 um 9:43

@wauzzz-quattro

 

Habe ich das richtig verstanden, daß man einen D2 bis BJ 98 mit "Bastelxenon" (also nicht original von Audi stammendem Xenon) nachrüsten darf?

Oder bezieht sich das darauf, daß man originale Scheinwerfer nehmen kann, aber keine Waschanlage und dynamische Leuchtweitenregulierung braucht?

Ich denke Lexmaul hat es doch deutlich geschrieben wie es ist!!!

 

Zitat:

Eine legale Nachrüstung mit Bastel-Xenon gibt es nie...nur originale SW und deren Equipment machen Xenon legal möglich!

Du kannst den D2 mit original D2 Xenon Scheinwerfer umrüsten, mehr aber auch nicht.

Original A8 Halogen auf Xenon umzubauen ist genau so illegal als wenn du einen 3er Golf auf Xenon umbaust.

Der einzige Unterschied ist, dass ein 3er Golf mit Xenon extrem auffällt, beim A8 jedoch nicht (kann es mit großer Wahrscheinlichkeit ja original haben, und beim Golf weiß man definitiv dass es nicht original ist!).

MFG

Peter

am 24. Januar 2006 um 10:06

Okay, dann habe ich wohl nur noch eine Frage hierzu:

Wenn ich original D2 Xenon Scheinwerfer einbaue in meinen 97er D2, brauche ich aber nicht die aLWR und SRA und auch keine Vorstellung beim TÜV, richtig?

@PeterAS8:

Danke für die Klarstellung!

Bandlover, fast richtig.

Natürlich musst Du Xenon eintragen lassen, weil ja nicht werkseitig verbaut, soviel zum rechtlichen.

Wer soll aber wissen, dass Xenon nicht vom Werk drin war, bekommt man ja nur über Holz- bzw. Elsa-Ausdruck.

Bei originalem ist es zwar rechtlich nicht genehmigt, aber so nicht nachvollziehbar.

Das sollte es jetzt zu diesem Thema aber gewesen sein.

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