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Xenon Kits illegal?

Themenstarteram 2. Januar 2010 um 20:28

Hey Leute,

ich hab mal ne Frage. Es geht um Xenon-kits, die mann für 50Euro von ebay kaufen kann.

Ich weiss dass sie illegal sind, wenn man keine Scheinwerferreguliereung und diese Scheibenwischanlage da hat. Die Sachen, die ich erwähnt habe , habe ich aber in meinem Golf 6,warum schreibt ihr dennoch, dass sie verboten sind???

Beste Antwort im Thema

An den TE

 

Du hast eine manuelle Leuchtweitenregelung wenn du normale Scheinwerfer drin hast- also das Rendelrädchen an dem du die Leuchtweite je nach Beladung verstellen kannst.

Für Xenon ist eine dynamische Leuchtweitenregelung Vorschrift-- bedeutet du hast an der Vorder und Hinterachse einen Sensor der misst wie weit der Wagen einfedert und kontinuierlich die Stellung der Scheinwerfer nachregelt um eine Blendung des Gegenverkehrs auszuschliessen.

Da du keine dynamische hast---nix Xenon. Nebenbei hat der Kram von Ebay keine E Zulassung und die Scheinwerfer sind dafür nicht freigegeben

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Zitat:

Original geschrieben von Baros155

Hey Leute,

Es geht um Xenon-kits...

warum schreibt ihr dennoch, dass sie verboten sind???

CE Zeichen oder E Nummer ? ,Tüv Geprüft und eingetragen ???

Sondereinbau !

Weil die Scheinwerfer nicht bauart geprüft sind für Xenonbrenner.

Zitat:

Original geschrieben von Baros155

Hey Leute,

ich hab mal ne Frage. Es geht um Xenon-kits, die mann für 50Euro von ebay kaufen kann.

Ich weiss dass sie illegal sind, wenn man keine Scheinwerferreguliereung und diese Scheibenwischanlage da hat. Die Sachen, die ich erwähnt habe , habe ich aber in meinem Golf 6,warum schreibt ihr dennoch, dass sie verboten sind???

Vielleicht liegt's ja an mir, aber ich versteh die Frage nicht.

Du hast das in Deinem Golf ... so soweit so gut/schlecht. Wer auch immer das da reingemacht hat. :D

Warum sollten das nicht trotzdem verboten sein?

An den TE

 

Du hast eine manuelle Leuchtweitenregelung wenn du normale Scheinwerfer drin hast- also das Rendelrädchen an dem du die Leuchtweite je nach Beladung verstellen kannst.

Für Xenon ist eine dynamische Leuchtweitenregelung Vorschrift-- bedeutet du hast an der Vorder und Hinterachse einen Sensor der misst wie weit der Wagen einfedert und kontinuierlich die Stellung der Scheinwerfer nachregelt um eine Blendung des Gegenverkehrs auszuschliessen.

Da du keine dynamische hast---nix Xenon. Nebenbei hat der Kram von Ebay keine E Zulassung und die Scheinwerfer sind dafür nicht freigegeben

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 1:01

Zitat:

Original geschrieben von Arni 1984

An den TE

 

Du hast eine manuelle Leuchtweitenregelung wenn du normale Scheinwerfer drin hast- also das Rendelrädchen an dem du die Leuchtweite je nach Beladung verstellen kannst.

Für Xenon ist eine dynamische Leuchtweitenregelung Vorschrift-- bedeutet du hast an der Vorder und Hinterachse einen Sensor der misst wie weit der Wagen einfedert und kontinuierlich die Stellung der Scheinwerfer nachregelt um eine Blendung des Gegenverkehrs auszuschliessen.

Da du keine dynamische hast---nix Xenon. Nebenbei hat der Kram von Ebay keine E Zulassung und die Scheinwerfer sind dafür nicht freigegeben

Genau diesen Punkt wollte ich ansprechen, also wird es doch nix mit dem xenon-kit

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 1:03

Zitat:

Original geschrieben von DocSomma

Zitat:

Original geschrieben von Baros155

Hey Leute,

Es geht um Xenon-kits...

warum schreibt ihr dennoch, dass sie verboten sind???

CE Zeichen oder E Nummer ? ,Tüv Geprüft und eingetragen ???

Sondereinbau !

das heisst?

Themenstarteram 3. Januar 2010 um 1:05

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator

Weil die Scheinwerfer nicht bauart geprüft sind für Xenonbrenner.

check ich nicht. Hast du auch nen kit

Zitat:

Original geschrieben von Baros155

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator

Weil die Scheinwerfer nicht bauart geprüft sind für Xenonbrenner.

check ich nicht. Hast du auch nen kit

Was verstehst du denn nicht:confused:

Wenn man Xenon nachrüsten will, muss man entweder die Orginal-Xenonscheinwerfer nachrüsten. Oder Scheinwerfer (Komplette) mit Zulassung aus dem Zubehörhandel. Zusätzlich muss eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein.

Alle "Nachrüstlösungen" bei denen nur die Birnen gewechselt werden sind nicht erlaubt/verboten/illegal!!!

So nun verstanden?;)

Zitat:

Original geschrieben von Baros155

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator

Weil die Scheinwerfer nicht bauart geprüft sind für Xenonbrenner.

check ich nicht. Hast du auch nen kit

Ganz simpel. Die Scheinwerfer sind nur mit Halogenglühlampen geprüft worden und nicht zusätzlich mit Xenonbrennern. Die E-Nummer ist demnach nur mit Glühlampen gültig. Die BE erlischt sobald ein Xenonbrenner verwendet wird, was bedeutet kein Versicherungsschutz.

Wenn die Anbieter bei Ebay einen entsprechenden Hinweis in Ihre Verkaufsanzeigen einfügen würden, käme es nicht ständig zu diesen Mißverständnissen...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn die Anbieter bei Ebay einen entsprechenden Hinweis in Ihre Verkaufsanzeigen einfügen würden, käme es nicht ständig zu diesen Mißverständnissen...

Steht doch eigentlich immer in der Artikelbeschreibung, man muss nur genau lesen;)

Ist der Umbau auf Xenonbrenner überhaupt möglich?

Mein Hintergedanke:

VWs mit Halogenlicht haben zur Lichtverteilung ja nur diese verchromte Streuscheibe(Projektor), Xenonscheinwerfer kenne ich aber nur mit einem Linsenmodul.

Mal ganz davon abgesehn fallen mir in letzter Zeit immer mehr so manche billige, ältere Kleinwagen auf, die mit extrem blauen und übelst blendendem Licht rumfahren.

Ich denke dabei handelt sichs entweder um diese Ebay-Xenonkits oder illegale Mtecs (Die legalen mein ich damit nicht, aber ein so starker Blauton bei so einer Helligkeit kann nicht legal sein).

Dieser Bulsh*t blendet wesentlich mehr als echtes Xenon und gehört rigoros bestraft!!!!:mad:

Und wenn sich diejenigen die so etwas umbauen wollen vorher ein paar Gedanken über ihr Vorhaben machen würden bräuchten die Anbieter keine Hinweise darauf geben. In D ist nunmal jeder selbst verantwortlich für das was er tut und muß sich vorher über dessen Rechtmäßigkeit und Konsequenzen daraus erkundigen.

Und mal logisch nachgedacht: Warum sollte ein Kunde bei einem Neuwagen 1300€ für Xenons ausgeben wenn er die später für 50€ nachrüsten könnte? Schon deshalb sollte doch jeder darüber stolpern, dass da etwas nicht stimmt.

 

Falls jemand einen solchen illegalen Umbau vorhat, wünsche ich ihm nur, dass er niemals nen Unfall mit Personenschaden baut, und der Unfallgegner angibt dass er geblendet wurde.

Wenn ein Unfallgutachter herausfindet dass das Auto ohne Zulassung dank illegalen Scheinwerfern bewegt wurde darf der Fahrer wenns blöd läuft eine nette Summe in Raten bis an Lebensende zahlen.

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