Xenon in Jetta Front?

VW Golf 1 (17, 155)

Hi , hab per suche nichts passendes gefunden..

Ich wollte mal wissen ob man in eine Jetta Front Xenon einbauen darf? ist das zugelassen?
wenn ja wo bekomme ich sowas her , hab nur gehört das es um die 800 T€uros kostet...

Danke soweit

Gruß André

48 Antworten

1. H4-Xenon is pfusch, damit leuchtet man alles aus, nur net die Fahrbahn...
2. So ein Gutachten im Lichtechnischen Institut in Karlsruhe kostet ca. 1500 EUR. Der umgebaute Scheinwerfer wird von denen geprüft und wenn die Ausleuchtung passt, eine Gutachten für DIESEN EINEN SCHEINWERFER erstellt (mit Seriennummer des SW). Das Gutachten is nicht auf andere SW des gleichen Typs übertragbar.
Sollte ersichtlich sein, dass der SW nicht tauglich is, wird die Prüfung abgebrochen und es kostet nur ca. 100 EUR...
3. Es is möglich, Scheinwerfer mit Xenon nachzurüsten und auch LEGAL eingetragen zu bekommen. Man muss sich nur an die Vorschriften halten. Wichtig is zB. dass nur Xenonumbauten mit Linsen legal sind, denn Xenon-Scheinwerfer müssen eine ganz bestimmte ECE-Zulassung besitzen, die Jetta/Golf1,2 Scheinwerfer net haben. Nimmt man aber Linsen aus bestehenden Xenon-Systemen, is die Zulassung der Linse ausschlaggebend, und net die des SW - vorrausgesetzt es ist ein Klarglas-SW, denn der SW darf nach der Linse die Ausleuchtung nicht mehr streuen oder krümmen...

usw...

Wenn man sich an alle Vorschriften hält, kriegt man alles eingetragen.

mfg
bora999 (hat Bi-Xenon im 1er Golf)

Zitat:

Original geschrieben von bora999


......mfg
bora999 (hat Bi-Xenon im 1er Golf)

Sind deine legal und offiziell eingetragen worden?

Wenn ja - welchen Weg bist du gegangen (Teile, TÜV, etc...)?

Ich war mittlerweile 4mal beim Ingeniör zum Durchsprechen des Umbaus und muss am WE noch ne andere Pumpe für die SW-Waschanlage einbauen (vom Passat, die macht mit Stauventil ca. 10bar, dass reicht dann). Nächste Woche FR gehts dann zum Eintragen und das klappt auch.

Mein Tipp: Von Anfang an den TüV in den Umbau mit einbeziehen, dann verschwendet man net sinnlos Geld, für Sachen, die eh net eingetragen werden...

Teile:
- BI-Xenon Linsen aus RS6, Modelljahr 2004
- STG aus MB E270 CDI, MJ 2004
- Zündgerät aus MB C-Klasse, MJ 2004
- SW-Reinigungsanlage bestehend aus Teilen von Golf2, Passat und BMW E39
- KEINE AUTOMATISCHE LWR!

mfg
bora999

Zitat:

Original geschrieben von bora999


......Mein Tipp: Von Anfang an den TüV in den Umbau mit einbeziehen, dann verschwendet man net sinnlos Geld, für Sachen, die eh net eingetragen werden......

Das ist vollkommen richtig und entspricht auch meiner Einstellung! Hinterher ist sonst das Geheule da...

Zitat:

Original geschrieben von bora999


......- KEINE AUTOMATISCHE LWR!......

Wie kommt's? Wegen des Baujahres?

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Nein, bestimmt net wegen des Baujahrs. Ich habe eines der letzten Golf 1 Cabrios, das vom Band gefallen is. Baujahr Mitte 1994. Wurde 1995 aus Italien importiert und zugelassen. In Italien gabs bei diesen Modellen keine LWR, auch keine manuelle. Daher wurde beim Import vom KBA eine Ausnahmegenehmigung für dieses Auto (mit Eintrag der FG-Nummer) erstellt, in der steht, dass ich keine LWR brauche. Unabhängig von der Art des Leuchtmittels. Und dieses Dokument nimmt mich laut Ingeniör vom Zwang der automatischen LWR aus, einzige Auflage eine Bestättigung über eine korrekte Einstellung der SW von ner Werkstatt...

mfg
bora999

Zitat:

Original geschrieben von bora999


......Daher wurde beim Import vom KBA eine Ausnahmegenehmigung für dieses Auto (mit Eintrag der FG-Nummer) erstellt, in der steht, dass ich keine LWR brauche. Unabhängig von der Art des Leuchtmittels.......

Das ist dann ein glücklicher Sonderfall 😉

Gell... 😁

Falls es noch wen interessiert, genauere Erklärungen zum diesem Xenonumbau, Bilder usw... gibt es im Forum auf www.golfcabrio.de.

Dort werde ich auch wenn alles getüvt is, eine entsprechende Umbauanleitung veröffentlichen. wahrscheinlich mit dem zusatz, dass man sich die ALWR von Hella dazukaufen soll. Dann sollte es auch bei deutschen Autos funktionieren. Die Hella akzeptiert der TüV...

mfg
bora999

Zitat:

Original geschrieben von bora999


......Falls es noch wen interessiert, genauere Erklärungen zum diesem Xenonumbau, Bilder usw... gibt es im Forum auf www.golfcabrio.de.......

Nö, interessiert mich null. Ich finde das Thema "Xenon" absolut uninteressant und würde mir so etwas niemals einbauen! 😁 😁

Natürlich ist das interessant! 😛 😉

@ LUPF

sagma haste die komplette STVZO aufm Rechner?
wenn ja kannste mir die mal mailen ? *ganzliebguckz* 🙂
mich interresiert das brennend... will das auch alles wissen

Zitat:

Original geschrieben von Golfer 1985


@ LUPF

sagma haste die komplette STVZO aufm Rechner?
wenn ja kannste mir die mal mailen ? *ganzliebguckz* 🙂
mich interresiert das brennend... will das auch alles wissen

Nee, ich habe die auswendig gelernt und mache den ganzen Tag nichts anderes, als die leise vor mich hin zu rezitieren 😁

Kannst ja mal googlen 😉

http://www.strafzettel.de/index.html?/content/665.htm

Wichtig unter Anderem:
- EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG (Anbau lichtechnischer Einrichtungen)
- ECE-Regelung 48 (Ausrüstung von PKW mit Gasentladungslampen)
- ECE-Regelung 98 (Zulassung nicht bauartgenehmigter Scheinwerfer und deren Blendwirkung)

mfg
bora999

Hallo!

Wie sieht das eigentlich mit der Lichthupe aus? Wenn ich sagen wir mal beim Golf II den runden Scheinwerfer auf Bi-Xenon umrüste und zusätzlich aber keine Fernlichtscheinwerfer habe, ist das auch eintragungsfähig?

Darf man auch die Nebler für die Lichthupe verwenden?

Danke
Russi

Ich habe auch keine Fernlichscheinwerfer mehr. Fernlicht + Lichthupe machen die Hauptscheinwerfer mit. Die Klappe is schnell genug...

Zitat:

Original geschrieben von bora999


Falls es noch wen interessiert, genauere Erklärungen zum diesem Xenonumbau, Bilder usw... gibt es im Forum auf www.golfcabrio.de.
mfg
bora999

Sorry, aber ich bin blind... Wo genau?

http://www.golfcabrio.de/wbb2/thread.php?threadid=87&hilight=Xenon

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