XC90 T8 MJ2019 kein E-Kennzeichen mehr ab EZ 1.9.2018

Volvo XC90 2 (L)

Hallo zusammen,

Ich bekomm echt die Krise! Gestern habe ich meine Bestellung für einen T8 an unseren Fuhrpark weitergeleitet und die geht jetzt Montag zum Leasinggeber.

Der Volvo Händler hatte mir per email bestätigt dass der T8 als MJ2019 geliefert wird (ca. Sept/Okt). Damit war für mich alles klar.

Jetzt lese ich auf der Volvo Seite in Luxemburg folgendes:

16,5 kWh (B) / 17,0 kWh (C)
3h/4h / 37 km (B) / 37 km (C)
59 (B) / 63 (C)
EURO 6d-TEMP
70 L

D.h. der XC90 hat zwar den 70 Liter Tank (plus Euro 6d), aber die Reichweite sinkt auf 37km (vorher 45km) und der CO2 Ausstoss geht auf 59/63g (vorher 49g) hoch.

Damit verliert er die Genehmigung für ein E-Kennzeichen!!! Das kann doch nicht der Ernst von Volvo sein, 2 wichtige Parameter des Autos so hinzubiegen dass es jetzt ne doppelte Verschlechterung für die Kunden gibt.

Zudem ich in einer Großstadt lebe die mehr und mehr Wert auf Elektromobilität legt und ich nicht weiss, wie ich ohne E-Kennzeichen (trotz Hybrid) in den Genuss von evtl. Vergünstigungen (Parken, Laden, Busspuren nutzen....) kommen soll, irgendwie muss die Karre ja identifizierbar sein von aussen.

Damit schiesst Volvo echt die Krone ab, v.a. auch das sowas vmtl. durch die Hintertür reingeschlichen kommt (to be verified wie publik Volvo das macht). Mein Händler war bei der Besichtigung im Autohaus im Dezember jedenfalls ganz stolz drauf dass die Karre ja ein E-Kennzeichen bekommt und damit „zukunftssicher“ ist.

Bin mal gespannt ob die Daten aus der o.g. Liste auch in Deutschland Bestand haben oder ob Volvo noch was frisieren kann, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Für mich bedeutet es aber, dass ich nun am Wochenende überlegen muss die Karre zu stornieren und auf was anderes (keine Ahnung was, evtl dann doch den Q7 etron) umzuschwenken oder trotzdem beim T8 zu bleiben.

Mich würde Eure Meinung zu dem o.g. Thema interessieren, wie seht Ihr das?

Beste Antwort im Thema

Ich hau mich weg. Auch wenn das unpopulär ist. Mit dem XC90 fährt man ne Wand durch die Gegend. Warum sollte das gefördert werden? 80k++ hinlegen (bzw leasen) und dann über die wegfallenden E-Vorteile jammern... Bitte.
Wer den T8 aus Überzeugung fährt, hat das doch nicht nötig 😉

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Ich habe jetzt vier Seiten überflogen, aber immer noch keinen Hinweis darauf bekommen, welche konkreten, nicht hypotetischen Nachteile den aus dem Verlust des E-Kennzeichens bestehen?

Zitat:

@GuitarHero2K7 schrieb am 18. März 2018 um 21:00:59 Uhr:


2 Zeilen aus einem 174-seitigen Werk sind dann doch immerhin ca 0,00024% des Inhalts - da bin ich mal auf die Prioritätensetzung diesbezüglich gespannt :-)

Ich frag mich halt wieso die schwedischen Cheftechniker nicht 3km mehr Reichweite aus den Akkus rauskitzeln können um die 40km zu knacken, da sind doch definitiv noch Reserven drin.

Und ich nehme schon an dass der deutsche Markt sehr relevant für Volvo ist - dann sollten die auch doch dementsprechend für diesen Markt die Grenzwerte kennen.

Volvo hat schon früher, aufgrund länderspezifischer Verordnungen angepasst.

z.B. wurde der 5 Zylinder 2,0T Motor von 850/C70 etc. in Italien mit ein paar PS weniger angeboten, damit er nicht über eine kritische Steuerhürde springt.

Kommt die neue Regelung 0,5% Regelung für E-Kennzeichen Hybride in Deutschland habe ich Hoffnung, dass sich Volvo etwas einfallen lässt.

Gruß Thomas

Zitat:

@BANXX schrieb am 19. März 2018 um 08:06:12 Uhr:


Ich habe jetzt vier Seiten überflogen, aber immer noch keinen Hinweis darauf bekommen, welche konkreten, nicht hypotetischen Nachteile den aus dem Verlust des E-Kennzeichens bestehen?

Wurden ja alle benannt. Wenn auch vorausahnende Befürchtungen, die aber nicht von der Hand zu weisen sind. Wenn das mit der hälftigen Dienstwagenversteuerung kommt -vorgesehen ist es ja- muss Volvo mMn etwas tun. Auch für die Bestands-T8er. Die Technik wird es hergeben.

Andererseits gibts auch schöne Posts aus früheren Zeiten, wie man sich darüber gefreut hat, dass er das E-Kennzeichen erhielt. Muss also schon wichtig (gewesen) sein. 😁

Ich denke (und hoffe), dass die 0,5% Besteuerung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen nicht dafür gedacht ist, einen T8 - mit einer Leistung von über 400 PS und einem Gewicht jenseits der 2,5 t - steuerlich zu fördern.

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Das E-Kennzeichen ist anscheinend das Prada-Schild für einige T8 Fahrer. Das Stück ist nicht besser als viele andere, aber es bewirkt die Bewunderung der Nachbar- oder Kollegenschaft. Die GroKo wird aufgelöst bevor das Gesetz geändert wird. Und freie Parkplätze bringt es auch nicht. Vom tatsächlichen Nutzen muss man ja schmunzeln, da der Wagen, nur wegen angepasster Katalogangaben auf einmal zum Ladenhüter degradiert wird. Was die Reichweiten angeht, ist der Wagen genauso (un-)nutzbar wie vorher, der X5Hyb. meines Nachbarn bringt ihn regelmäßig <20km weit. Es ist eine neue Technik und die muss den Nutzern erstmal emotional gefallen. Alles andere sind, "Sorry" für das harte Wort, Individualschicksale. Dass man da in einem eingeschwungenen Liefer- und Herstellprozess, mit zig Zulassungsaufgaben etc. nicht einfach durch das Auslöten von zwei Widerständen mal so rechts und links den Audi überholen kann, um bei >40km Reichweite zu bleiben, dürfte den meisten klar sein.

Die persönliche Betroffenheit ist dann häufig kein guter Ratschlag, um ein Urteil zu fällen. Aber ich kann den Ärger des TE gut verstehen und hoffe, dass er durch das kurzfristige Erreichen eines höheren Informationsstandes nun in der Lage ist, seine Entscheidung noch bewusster zu fällen. 😉😉

Wenn der Umweltgedanke nicht dahinter stünde, deretwegen eine wie auch immer geartete Förderung gehoben wird, dann bräuchte es ja gar keinen T8 & Co.
Dann wären das Technologieträger oder teuere Spassmobile.

Ich habe noch nicht einen niederländischen XC90 gesehen, der KEINEN Tankdeckel im linken Kotflügel hatte. Dort ist das demnach wesentlicher Bestandteil aus wirtschaftlicher Sicht - dank Förderung.

Klar ist aber auch, dass der Hybrid wahrscheinlich überfördert ist, weil er eine Theorie verkörpert, schon deshalb weil der elektrische Anteil minimal ist und praktisch ganz ohne Strom betrieben werden kann. Der Vorteil also nicht zwingend gegeben ist und Mensch und Umwelt sich nicht drauf verlassen kann.

In NL waren (sind?) die Steuervorteile für PiH so groß, dass man Not hatte welche zu bekommen, sagte mein Geschäftspartner aus der Region.

Gibt es denn irgendwelche Indikatoren, dass die offenbar im Raum stehende Regelung (deren Rahmenbedingungen offenbar aktuell unbekannt sind) in Bezug auf die Versteuerung von PiH Firmenwagen an das E-Kennzeichen (!) gekoppelt werden soll?
Grundsätzlich wäre eine Kopplung allein schon aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll, denn rollende Schrankwände vom Schlage eines T8,Q7 und co sind nun einmal nicht dazu geeignet, den Ausstoss von Abgasen nachhaltig zu reduzieren. Ein maximaler Grenzwert ist allein schon deshalb sinnvoll. Eine Variante wöre, nur Wenigfahrer mit hohem Stromanteil zu fördern....
Aber alles in allem sind das aufgrund der vielen hypotetischen Annahmen eh nur Spekulationen.

Auch wenn der elektrische Anteil zugegebenermaßen gering ist, so reicht er doch dennoch aus, um in vielen Fällen rein elektrisch in eine Innenstadt und wieder raus zu kommen. Falls man dann noch innerstädtisch laden kann, umso mehr!
Wenn die Erlaubnis, überhaupt reinfahren zu dürfen dann am E-Kennzeichen hängt, ist das schon relevant.
... natürlich alles Zukunftsmusik und absolut hypothetisch! 😉

VG Frank

Mit dem E-Kennzeichen kann man in einigen Städten frei parken, vielleicht die Busspur benutzen und so weiter. Sieht natürlich auch wichtig aus 😉

Falls die 0,5% Regelung kommt wird es da sicher wieder eine zusätzliche Grenze wie die 60000€ bei der E-Auto/Plug-in Prämie geben.

Ich finde, es gibt Argumente, auch teure Fahrzeuge zu fördern. Letztendlich sind das Innovationstreiber und Personen, die sich diese Fahrzeuge kaufen, finanzieren damit die Weiterentwicklung zur zukünftigen Großserie.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 19. März 2018 um 09:05:45 Uhr:


In NL waren (sind?) die Steuervorteile für PiH so groß, dass man Not hatte welche zu bekommen, sagte mein Geschäftspartner aus der Region.

Der Steuervorteil wurde stufenweise reduziert und per 01-2017 eingestellt.

Aufgrund der CO2-Steuer für Neufahrzeuge ist der T8 zwar etwas billiger als der D5, aber für viele Fahrer immer noch zu teuer.

Zitat:

@Findus.XC schrieb am 19. März 2018 um 10:00:50 Uhr:


Auch wenn der elektrische Anteil zugegebenermaßen gering ist, so reicht er doch dennoch aus, um in vielen Fällen rein elektrisch in eine Innenstadt und wieder raus zu kommen. Falls man dann noch innerstädtisch laden kann, umso mehr!
Wenn die Erlaubnis, überhaupt reinfahren zu dürfen dann am E-Kennzeichen hängt, ist das schon relevant.
... natürlich alles Zukunftsmusik und absolut hypothetisch! 😉

VG Frank

Bei privaten Hybriden stimmt das, und man würde die Mehrkosten in der Anschaffung ja nicht akzeptieren, wenn man anschließend nicht größere Anteile elektrisch fahren würde. Beim Streckenprofil z.B. für unseren e-tron rechne bei günstigen Temperaturverhältnissen mit nahezu 100% elektrischem Anteil.

Wir können an einem Stellplatz über Nacht laden, angenommen da wird dann der e-tron geparkt. Ich könnte jetzt, ohne in der Firma eine Wallbox installieren zu lassen, auf die Idee kommen, einen V90 T8 als nächsten Firmenwagen zu bestellen. Der ist dann zwar im Listenpreis vielleicht 20% teurer als der D5, wird aber nur mit 50% besteuert. Da die Firma den Sprit zahlt, könnte ich den T8 dauerhaft nur mit Benzin fahren und würde immer noch weniger GWV Versteuerung pro Monat abdrücken.

Sinnvoll wäre das aus ökologischer Sicht überhaupt nicht.

Zitat:

@tom76de schrieb am 19. März 2018 um 12:36:04 Uhr:


Wir können an einem Stellplatz über Nacht laden, angenommen da wird dann der e-tron geparkt. Ich könnte jetzt, ohne in der Firma eine Wallbox installieren zu lassen, auf die Idee kommen, einen V90 T8 als nächsten Firmenwagen zu bestellen. Der ist dann zwar im Listenpreis vielleicht 20% teurer als der D5, wird aber nur mit 50% besteuert. Da die Firma den Sprit zahlt, könnte ich den T8 dauerhaft nur mit Benzin fahren und würde immer noch weniger GWV Versteuerung pro Monat abdrücken.

Sinnvoll wäre das aus ökologischer Sicht überhaupt nicht.

Das trifft aber auf jede Art von PiH zu, nicht nur die etwas teureren wie den T8. Um den sehr theoretischen Fall weiterzuspinnen: Ich kenne einige Firmen, die ihre MA explizit zu E-Autos bzw. PiH motivieren wollen. Aber selbstredend wird in diesen Firmen auch entsprechend die Möglichkeit gestellt, dort für umsonst Strom zu laden. Und für unterwegs geben diese Firmen Ladekarten, deren Kosten von der Firma getragen werden, aus.

Funktioniert nach Aussagen der MA sehr gut, mit oder ohne E-Kennzeichen.

Ich glaube trotzdem, dass der Hauptzweck der GroKo-Planung ist, den Absatz ALLER Hybriden (auch der Unsinnigen) weg vom Diesel zu forcieren - um die CO2-Herstellergrenzen einzuhalten. Ohne Hybrid haben die Hersteller keine Chance, denn die Kunden kaufen einfach von den Fahrzeuggattungen her die falschen Autos. 😮

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