XC90 ll bestellt! Fakten zur Bestellung, Konfiguration und Lieferzeit - Sammelthread

Volvo XC90 2 (L)

Hi an alle zukünftigen XC90 Fahrer,

In dem Thread könnt ihr eure Konfigurationen, Bestellungen und Lieferzeiten mit uns teilen.
 
Vielen dank.

Beste Antwort im Thema

Hallo spartako

Bin noch in Göteborg, haben kein wifi!
War heute Morgen alle drei Modelle fahren! Ein geniales Fahrzeug, super Straßenlage, trotz des Gewichts im Dynamic-Modus fast keine karosseriebewegungen! Der Komfort ist grandios, die Bedienung über den Touch Screen sehr intuitiv. Das Soundsystem ist unglaublich, qualitativ wie preislich! Der T6 läuft sehr gut, der Motor im Hintergrund! Überrascht hat mich der t8, welcher im Power-Modus abgeht wie Schmidt"s Katze! Der Diesel läuft fast so ruhig wie der T 6, das Drehmoment empfand ich super, mindesten so gut wie im T6!
Mehr berichte ich später noch!
Gruß müma

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Ich weiß nicht, ob Zeitungsente eine zu starke Beschreibung ist für diese angeblichen "Änderungen ab Oktober 2022". Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich dabei um einen dieser Vorschläge der alten Regierung, die kurz vor dem Regierungswechsel hastig vorgeschlagen wurden und von vielen Medien als umgesetzt dargestellt wurden. Häufig die gleichen gut informierten Medien, die die Verlängerung der Innovationsprämie der alten Regierung im November 2020 als umgesetzt dargestellt haben. Wie wir heute wissen wurde diese damalige Entscheidung zwar beschlossen aber nicht umgesetzt. Daher war die Verlängerung der Innovationsprämie bis 31.12.2022 gefühlt eine der ersten Aufgaben der neuen Regierung.

Im

Koalitionsvertrag

heißt es zur rein elektrischen Reichweite von Plug-In Hybriden:

Zitat:

Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.

Hier die steuerliche Regelung für die kommenden Jahre.

Asset.JPG

Zitat:

@Flobal81 schrieb am 1. März 2022 um 15:07:20 Uhr:


Hier die steuerliche Regelung für die kommenden Jahre.

Ist der Absatz ganz sicher über die Versteuerung des geldwerten Vorteils für AN?

Der

ADAC

hatte übrigens was anderes berichtet:

Zitat:

...
Seit dem 1. Juli 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert.

Für Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis und Hybrid-Elektrofahrzeuge bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung. Plug-in-Hybride müssen dafür eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern (ab 2022: 60 Kilometer) vorweisen oder höchstens 50 Gramm CO? pro Kilometer emittieren.

Bisher war geplant, dass die elektrische Mindestreichweite ab 2025 dann 80 Kilometer betragen soll. Laut dem Koalitionsvertrag soll diese Regelung jedoch schon am 1. August 2023 in Kraft treten.

Für Plug-in-Hybride sieht der Koalitionsvertrag noch eine weitere Änderung vor: Sie sollen von der 0,5-Prozent-Regelung nur noch dann profitieren, "wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, soll der Vorteil entfallen und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung)."

Ich bin gespannt, ob das noch im Scope der Regierung ist. Ich richte mich jedenfalls als Dienstwagenfahrer darauf ein, dass ich 2023 einen BEV fahren muss, um die 0,5%-Versteuerung genießen zu können.

Der erste Teil vom ADAC deckt sich ja mit den Informationen der Tabelle. Das ist stand heute Steuergesetz. Wenn der Gesetzgeber aber auf die Idee kommt das vorzuziehen dann ist das natürlich obsolet. Zur elektrischen Nutzung: wie soll das kontrolliert werden bzw. wer soll das kontrollieren. Dafür fehlen die Zuständigkeiten. Finanzamt? TÜV? Zulassungsstelle? Ich glaub das ist nicht durchführbar.

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Von Werkstatt oder TÜV auslesen und ausdrucken lassen, Stempel drauf, beim FA einreichen, fertig. Evtl. reicht auch Fahrtenbuch mit Stichproben durch Betriebsprüfer und Abgleich Tankquittungen.
Auf jeden Fall liegt der Hauptaufwand beim Steuerpflichtigen.

Mag alles sein. Ich halte es für unwahrscheinlich. Allerdings wäre der Steuervorteil dann auch begründet und gerechtfertigt.

Haufe online schreibt auch vom Vorzug der elektr. Mindestreichweite auf 80 km ab 01.08.2023. Die Regierungserklärung sieht tatsächlich eine Verknüpfung des Steuervorteils mit der elektrischen Nutzung des Hybrid vor. Ein Datum ist aber noch nicht genannt.

https://www.haufe.de/.../...nd-hybridelektrofahrzeugen_164_545744.html

(ist das okay mit dem Link? Sonst nehme ich ihn raus)

Bleibt die Frage, ob sich die steuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der 50%-Regel auf Erstzulassungen ab 01.01.23 oder auch auf bereits zugelassene PHEV bezieht?

Hierzu habe ich tatsächlich nirgendwo einen Hinweis gefunden.

So Mädels, mein XC90 ist heute Morgen beim Händler aufgeschlagen. Bedeutet nun in genauer Lieferzeit: Bestellt am 16.09.2021 Lieferung 02.03.2022.
Details:
Volvo XC90 B5 Diesel R-Design
22"-6-Doppelspeichen-Design Diamantschnitt/Mattschwarz
Denim Blue Metallic
Nappaleder/Ledernachbildung Sportsitze / Hell Beige
Licht-Paket
Parkassistenz-Paket
Park Assist Pilot
Parkkamera mit 360° Surround View
Winter-Paket
Xenium-Paket
Audiosystem Premium Sound by Bowers & Wilkins
Adaptives Luftfahrwerk mit Four-C-Technologie
Head-up-Display
Induktives Smartphone-Ladesystem (Qi-Standard)
Seiten- und Heckfenster abgedunkelt
Sitzheizung hinten
Standheizung mit Timer

Na endlich!
Schön, dass er nun endlich da ist.

Wann wirst du ihn übernehmen können?

Zitat:

@volvocitroen schrieb am 2. März 2022 um 11:36:02 Uhr:


Na endlich!
Schön, dass er nun endlich da ist.

Wann wirst du ihn übernehmen können?

21.03. muss zugelassen werden, zum Übernahme Ort bringen lassen und der Fuhrparkmanager hat noch ne Zahn OP. 😁

Zitat:

@Hamburg906 schrieb am 1. März 2022 um 20:58:25 Uhr:


Bleibt die Frage, ob sich die steuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der 50%-Regel auf Erstzulassungen ab 01.01.23 oder auch auf bereits zugelassene PHEV bezieht?

Hierzu habe ich tatsächlich nirgendwo einen Hinweis gefunden.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die 50%-Regel schon bei bereits zugelassenen Fahrzeugen zutrifft.

mal eine allgemeine Sache...ist das eigentlich normal das Volvo keine fixen Liefertermine vergibt und Nachts einfach die Autos verteilt? Das ja völlig crazy...auch bei mir wusste der Händler bis zum Schluss nicht das der Wagen kommt und Morgens stand er auf dem Hof 😕

Zitat:

@Claudiprien schrieb am 3. März 2022 um 08:37:34 Uhr:


mal eine allgemeine Sache...ist das eigentlich normal das Volvo keine fixen Liefertermine vergibt und Nachts einfach die Autos verteilt? Das ja völlig crazy...auch bei mir wusste der Händler bis zum Schluss nicht das der Wagen kommt und Morgens stand er auf dem Hof 😕

Das kann ich so nicht bestätigen. Mein Händler konnte mir bei meinen letzten Volvos immer sagen, wann die Lieferung geplant war. Und er hat mir ein Update gegeben, wenn der Anliefertermin bei ihm klar war.

Ich habe keine Ahnung, warum das so unterschiedlich gehandhabt wird. Und ob es überhaupt am Händler liegt oder ob es an anderen Gründen liegt. Aber bei mir war es bisher immer gut.

Das hat man von Händlern anderer Marken auch schon gehört. Ist derzeit nichts außergewöhnliches.

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