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XC90 Ausfall Funktionen während der Fahrt

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 4. Oktober 2018 um 7:46

Eine Frage, ob jemand schon was Ähnliches erlebt hat (XC90, EZ 04/2018)?

 

Gestern Nacht auf der Autobahn:

 

1. Motorkontrolllampe geht an, Leistungsabfall, geht dann aber wieder (3x)

2. Komisches Brummen hinten rechts während der Fahrt (Luftfederung?), kam immer mal wieder

3. Teilausfall Navi

4. Fahrwerk plötzlich bretthart (im Comfort Mode)

5. Bei 160 nachts auf der AB schaltet er plötzlich ins Standlicht, Fernlicht und Kurvenlicht flackert dazu unkontrolliert auf...

6. Zum Schluss noch lautes Geräusch beim Gasgeben vorne rechts

 

Im Fehlerspeicher im Sensus zeigt er nur den Fehler mit der Motorkontrolle an und dass ein Softwareupdate verfügbar ist.

 

Wagen geht heute in die Werkstatt, bin mal gespannt wobei das mit dem Licht der Hammer war, plötzlich wird es dunkel...

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 14:32

Kurze Zwischenmeldung, erster Fehler wurde gefunden:

Der Kompressor der Luftfederung ist defekt, deshalb das harte Fahrwerk in Stufe Comfort und die Geräusche im Vorfeld an der Hinterachse.

Der defekte Kompressor ist auch für den Ausfall des Abblendlichts verantwortlich, da dieses an die Luftfederung gekoppelt ist...

Als Laie stellt sich mir die Frage, wieso dann nachts auf der AB bei Ausfall der Luftfederung auf Standlicht und nicht irgendetwas anderes z.B. Fernlicht geschaltet wird, dies ist absolut unverständlich und lebensgefährlich.

Grüsse

SZ

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Themenstarteram 13. Oktober 2018 um 7:49

Update, das Problem mit der Luftfederung ist gefunden, die Sicherung fliegt immer raus.

Problem dabei, keine Meldung im Fehlerspeicher und sie wissen nicht weiter. Haben jetzt Werk um Hilfe gebeten.

Sorry for OT, aber:

Murks bleibt Murks...und der Chefkonstrukteur des XC90/II wurde in die Volvo-Servicewüste Schweiz abgeschoben...(da ist er auch schon wieder weg weil nix zustande gebracht)

@johhny_walker Ja, es ist anscheinend OT. Ich verstehe es nur nicht. Weder Teil 1) "murks..." noch Teil 2) "Chefk...."

Magst Du das an anderer Stelle vielleicht etwas ausführlicher und nachvollziehbarer darstellen oder bleibt es bei einem dahin geworfenen Bröckchen ohne Bezug?

Zitat:

@StefanLi schrieb am 17. Oktober 2018 um 08:54:12 Uhr:

@johhny_walker Ja, es ist anscheinend OT. Ich verstehe es nur nicht. Weder Teil 1) "murks..." noch Teil 2) "Chefk...."

Magst Du das an anderer Stelle vielleicht etwas ausführlicher und nachvollziehbarer darstellen oder bleibt es bei einem dahin geworfenen Bröckchen ohne Bezug?

Nein , wozu?

Weil Dein Statement keiner Ernst nimmt, wenn es unreflektiert ohne Erläuterung erfolgt. So ist es einfach nur Bashing.

Ich für meinen Teil halte den XC90 weder für Murks noch den Service schlecht, im Gegenteil, meine Erfahrungen sind eher andersrum.

Und was hat der Chefkonstrukteur damit zu tun?

Volvo-Servicewüste Schweiz? Wie kommst den auf den Trichter?

Du musst in der Schweiz wohl keine 30km fahren um bei einer Volvo Vertretung zu landen und mein :) leistet einen Super Service. Klar gibt es Ausnahmen, z.B. die Volvo Vertretung weniger als 1km von mir zu Hause weg, darum fahre ich 30km, aber da die Auswahl gross genug ist findet hier wohl jeder den für ihn passenden Händler.

Das mit dem schwarzen Schirm hatte ich bei meinem XC60 bisher 2x einmal beim Android Auto testen und einmal während dem Kartenupdate. Der Spuk war jeweils nach weinigen Sekunden wieder vorbei. Seit dem letzten Update im Juni nicht mehr aufgetreten.

Themenstarteram 26. Oktober 2018 um 14:45

Um das Thema zum Abschluss zu bringen, hier nun der letzte Stand:

Fehler wurde auch nach 2 Wochen Suche bisher nicht gefunden. Aufgrund der erheblichen Mängel und Probleme der letzten Wochen haben wir heute die Wandlung eingeleitet.

Schade, da es eigentlich ein tolles Fahrzeug ist, aber wir haben wohl ein Montagsauto erwischt...

Und dann? Neuer Volvo oder was anderes?

 

Wandlung heißt übrigens „Rücktritt vom Kaufvertrag“.

Themenstarteram 26. Oktober 2018 um 19:31

Richtig, Rücktritt vom Kaufvertrag ging heute per Anwalt raus.

Vor 2 Tagen gab es übrigens ein Gerichtsurteil. Demnach braucht es bei neuen Autos keine 2 Reparaturversuche mehr. Geht eine Lampe an und etwas relevantes fällt aus, kann man bereits wandeln (ob sinvoll sei mal dahin gestellt).

 

Bei uns wird es als nächstes ein Q8.

6 Zylinder, Google Maps Navi, dynamisches Licht auch über 130 kmh und die coole Optik sind die Gründe für den Wechsel zu Audi.

Kann ich nachvollziehen, dass man rückabwickelt. Hatte sehr ähnliches Erlebnis mit meinem SUV, 140 km/h, Freitag 16:30 Uhr, linke Fahrspur, A1, Fahrtrichtung Köln bei Wuppertal. Motor aus.

Der Q8 ist optisch klasse. Nur ich persönlich würde derzeit nicht zu den Dieselgate Herstellern wechseln, die so viele Käufer übers Ohr gehauen haben. Zusammen mit der Politik.

Kann aber auch die Entscheidung verstehen, viele vernünftige Alternativen gibt es nicht.

Zitat:

@Rosenkrieger schrieb am 26. Oktober 2018 um 21:31:29 Uhr:

(...)

Vor 2 Tagen gab es übrigens ein Gerichtsurteil. Demnach braucht es bei neuen Autos keine 2 Reparaturversuche mehr. Geht eine Lampe an und etwas relevantes fällt aus, kann man bereits wandeln (ob sinvoll sei mal dahin gestellt).

(...)

Ich hoffe mal, dass das Deine eigene Interpretation der BGH Entscheidung ist und Du das so nicht von Deinem Anwalt hast...

Mit der Entscheidung betritt der BGH tatsächlich im Sachmanglrecht teilweise Neuland - aber nicht so, wie Du es interpretierst. Kernaussagen, so wie ich die Entscheidung verstehe: 1. Auch eine nur unrichtig anzeigende Warnanzeige kann ein Sachmangel sein; 2. Auch wer bereits Mangelbeseitigung verlangt hat, kann eine Ersatzlieferung verlangen; 3. Eine Nachbesserung kann nicht gegen den Willen des Anspruchstellers durchgeführt werden. Wer sich ein eigenes Bild machen möchte:

Urteil

Pressemitteilung I

Pressemitteilung II

@Frank...... Nr.3 hebelt dann tatsächlich das Recht und die (mehrmalige) Gelegenheit zur Nachbesserung aus? Auweia...

Gilt das nur für die Automotive oder auch fürs generelle Handwerk, bei dem dann ja die Ersatzvornahme vorgezogen werden könnte, sofern das Verbraucherrecht gestärkt werden soll ?

Zitat:

@frank9-5 schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:02:13 Uhr:

Zitat:

@Rosenkrieger schrieb am 26. Oktober 2018 um 21:31:29 Uhr:

(...)

Vor 2 Tagen gab es übrigens ein Gerichtsurteil. Demnach braucht es bei neuen Autos keine 2 Reparaturversuche mehr. Geht eine Lampe an und etwas relevantes fällt aus, kann man bereits wandeln (ob sinvoll sei mal dahin gestellt).

(...)

Ich hoffe mal, dass das Deine eigene Interpretation der BGH Entscheidung ist und Du das so nicht von Deinem Anwalt hast...

Mit der Entscheidung betritt der BGH tatsächlich im Sachmanglrecht teilweise Neuland - aber nicht so, wie Du es interpretierst. Kernaussagen, so wie ich die Entscheidung verstehe: 1. Auch eine nur unrichtig anzeigende Warnanzeige kann ein Sachmangel sein; 2. Auch wer bereits Mangelbeseitigung verlangt hat, kann eine Ersatzlieferung verlangen; 3. Eine Nachbesserung kann nicht gegen den Willen des Anspruchstellers durchgeführt werden. Wer sich ein eigenes Bild machen möchte:

Urteil

Pressemitteilung I

Pressemitteilung II

Das unterscheidet unsere Gesetzgebung und Praxis wesentlich von den Euren.

Bei uns ist der Lieferant eines Gegenstandes verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten wenn dies den Wert des Gegenstandes nicht mindert. Gelingt dies dem Lieferant nicht, kann eine empfindliche Entschädigung, maximal den Kaufpreis oder aber komplett gewandelt oder durch äquivalenten Ersatz gewandelt werden.

Sollte aber durch den Mangel kein explizierter Nachteil entstehen, ist eine Kaufpreisminderung oder Wandlung fast unmöglich.

Zitat:

@Rosenkrieger schrieb am 26. Oktober 2018 um 21:31:29 Uhr:

Richtig, Rücktritt vom Kaufvertrag ging heute per Anwalt raus.

Vor 2 Tagen gab es übrigens ein Gerichtsurteil. Demnach braucht es bei neuen Autos keine 2 Reparaturversuche mehr. Geht eine Lampe an und etwas relevantes fällt aus, kann man bereits wandeln (ob sinvoll sei mal dahin gestellt).

Bei uns wird es als nächstes ein Q8.

6 Zylinder, Google Maps Navi, dynamisches Licht auch über 130 kmh und die coole Optik sind die Gründe für den Wechsel zu Audi.

Mit welcher Quote beim abzugspflichtigen Nutzungsanteil geht Dein Anwalt denn bei der Verhandlung um die Kaufrückabwicklung ins Rennen? Ich meine, das wäre immer noch Verhandlungssache, weil es keine geltende Regelung gibt.

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 27. Oktober 2018 um 14:01:40 Uhr:

@Frank...... Nr.3 hebelt dann tatsächlich das Recht und die (mehrmalige) Gelegenheit zur Nachbesserung aus? Auweia...

ICH verstehe das anders. Hier ging es darum, dass NACHDEM der Käufer sein Wahlrecht „Ersatzlieferung“ ausgeübt hat, gegen seinen Willen ein Software eingespielt wurde, die den Anzeigefehler beheben sollte. Der BGH sagt nur, dass das dann nichts mehr an der einmal erklärten Wahl ändert. Im übrigen: das Verfahren ist an das LG zurückverwiesen worden um zu klären, ob die Ersatzlieferung unverhältnismässig in Bezug auf die Mangelbehebung durch ein Softwareupdate ist. Ich ahne, wie das ausgeht. Ich sehe den Kläger jedenfalls noch nicht in einem neuen Wagen ;)

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