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HILFE / Suche Eskalationskontakt bei Volvo - permanenter Ausfall Mitteldisplay

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 3. Juli 2018 um 19:20

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche bitte Eure Hilfe.

Seit März besitze ich einen neuen XC90 D5 mit quasi Vollausstattung. Die ersten Wochen war alles in Ordnung und ich habe mich über das neue Fahrzeug gefreut. Nach einiger Zeit begann dann das Mitteldisplay sporadisch auszufallen, in den selteneren Fällen ein einfacher Reboot, regelmäßig für Stunden oder auch Tage aber nur ein schwarzer Bildschirm ohne jegliche weitere Funktionen, d.h. Klima aus, kein Audio & Navi, kein Klacken beim Blinken, keine Signaltöne von den Fahrassistenten, usw.

Die durchaus bemühte Volvo Werkstatt (ist ein anderes Autohaus als der Verkäufer) hat diverse SW-Updates gemacht, während der Fahrt Log-Files auf USB Sticks schreiben lassen, usw., usw. Long story short - nach den Werkstattaufenthalten ging für einige Tage immer wieder alles einwandfrei, um dann aber mit den gleichen Symptomen wieder auszufallen. Vor 2 1/2 Wochen dann ein Totalausfall mit permanent schwarzen Bildschirm. Seitdem war mein Fahrzeug durchgängig in der Werkstatt und man hat versucht mit Unterstützung aus Schweden eine abschließende Lösung zu finden. Eine definitive Ursache wurde nicht gefunden und der Support aus Schweden war wohl unterirdisch. Altes Spielchen, SW-Update, diverse Probefahrten und das Fahrzeug wurde heute Vormittag als "geheilt" übergeben. Ein Austausch von HW-Komponenten wurde seitens Volvo nicht freigegeben, da augenscheinlich ja alles OK sei - keine nennenswerten Fehlercodes, o.ä.

Ihr könnt Euch denken was passiert ist, heute Abend alles wieder von vorne ...

Neben diversen Anrufen bei der Kundenhotline habe ich vor 1 1/2 Wochen eine Reklamation mit der Bitte um Unterstützung in der Sache und Androhung Rücktritt vom KV, etc. an die GF von Volvo Cars Deutschland gerichtet - sehr enttäuschend gab es bis jetzt keinerlei Reaktion hierauf.

Gleiches mit dem Händler der den Wagen verkauft hat, auch hier keinerlei Interesse an Unterstützung und Eskalationsfreudigkeit in Richtung Volvo. Dies ist umso enttäuschender als dieser Händler auch hier im Forum vertreten ist und der Kontakt über das Forum zustande kam.

Zu allem Überfluss wollen wir am kommenden Wochenende mit dem Fahrzeug nach Italien in Urlaub fahren :-(

Am Ende werde ich das Thema wohl oder übel nach dem Urlaub der Rechtsschutzversicherung übergeben müssen, auch wenn das Fahrzeug eigentlich gut gefällt.

Nun meine Frage und Bitte: Ich habe noch vier Tage bis zum Urlaub. Hat jemand von Euch einen direkten Kontakt in der Volvo Zentrale in Deutschland oder Schweden den ich ansprechen könnte, um noch irgendeine Verbesserung oder HW-Austausch zu erreichen? Ein Brief an Herrn Bausch hatte zumindest bisher keinen Effekt.

Besten Dank und viele Grüße

Alex

 

 

Beste Antwort im Thema

In 4 Tagen wird da wohl nix passieren. Ansonsten nicht lange fackeln, Fehlversuche dokumentieren, eine letzte Frist mit Androhung von Wandelung oder Ersatzlieferung an den Händler, der verkauft hat setzen und bei nächstem erfolglosen Versuch Wandelung erklären. Wenn Anwalt, dann auf jeden Fall einen, der darauf spezialisiert ist. Bei weiterem Wischiwaschi wird wohl eh nur weiteres Schulterzucken rauskommen.

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In 4 Tagen wird da wohl nix passieren. Ansonsten nicht lange fackeln, Fehlversuche dokumentieren, eine letzte Frist mit Androhung von Wandelung oder Ersatzlieferung an den Händler, der verkauft hat setzen und bei nächstem erfolglosen Versuch Wandelung erklären. Wenn Anwalt, dann auf jeden Fall einen, der darauf spezialisiert ist. Bei weiterem Wischiwaschi wird wohl eh nur weiteres Schulterzucken rauskommen.

Hi,

das Problem ist:

1) Ansprechpartner ist und bleibt der verkaufende Händler - er ist der Vertragspartner. Da greift VCG nicht ein, kennen wir hier von anderen Fällen.

2) Nachbesserung ist (bisher) nicht vom verkaufenden Händler gemacht worden, d.h. auf die könnte er noch bestehen. Und vielleicht bringt das ja sogar etwas. :)

Ergo: Weiter auf den Kontakt mit dem Verkäufer bestehen - wenn der bisher nur per Mail bestand, dann anrufen. Wenn es nicht klappt, dann tatsächlich härtere Mittel auffahren.

Viel Erfolg an Alex!

Schönen Gruß

Jürgen

Ich würde auch empfehlen bei VCG via Mail sein leid zu klagen.

Hat bei meinem ersten Elch der einen echt blöden Fehler hatte ganz gut geholfen.

Zitat:

@gseum schrieb am 3. Juli 2018 um 22:19:08 Uhr:

Hi,

das Problem ist:

1) Ansprechpartner ist und bleibt der verkaufende Händler - er ist der Vertragspartner. Da greift VCG nicht ein, kennen wir hier von anderen Fällen.

2) Nachbesserung ist (bisher) nicht vom verkaufenden Händler gemacht worden, d.h. auf die könnte er noch bestehen. Und vielleicht bringt das ja sogar etwas. :)

Ergo: Weiter auf den Kontakt mit dem Verkäufer bestehen - wenn der bisher nur per Mail bestand, dann anrufen. Wenn es nicht klappt, dann tatsächlich härtere Mittel auffahren.

Viel Erfolg an Alex!

Schönen Gruß

Jürgen

Ganz instruktiv zur Zurechnung von Gewährleistungsarbeiten eines amderen Vertragshändlers des Herstellers hier bei OLG Oldenburg. Kurz zusammengefasst: @gseum hat (teilweise) Recht :D

Aaaaber: siehe diese Zusammenfassung einer BGH Entscheidung! Da sollte mal tatsächlich dann ein Rechtsanwalt drauf schauen... (einer mit Ahnung :D :D )

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 15:44

Hallo frank9-5,

danke für die Links. Die AGBs des Volvo-Händlers sind quasi identisch mit den im BGH Urteil zitierten AGBs ...

Guter Hinweis.

Viele Grüße

Alex

@frank9-5 super Recherche, dass kann ja durchaus dem Ein oder Anderen weiterhelfen. Dankeschön.

Nach dem unser "Forums-Anwalt" @frank9-5 ja schon das Rechtliche umfassend erläutert hat, möchte ich als ehemaliger Besitzer des "Katastrophen-Elches" (TM) noch einen Ratschlag geben: Mit dem :) arbeiten und nicht gegen ihn. Bei jedem "Störfall", und sei er noch so klein, ab zum :), auch wenn's ärgerlich ist. Jeder Aufenthalt des Fahrzeuges in der Werkstatt zieht einen Report bei VCG nach sich. Damit haben die eine Argumentations-Grundlage gegenüber Volvo Schweden. So setzt man den Hebel an.

@moellerfm - Problem ist hier eben, dass verkaufender :) und die fehlerbehebende Werkstatt unterschiedlich sind.

@alexk01 - hat sich der Verkäufer denn gar nicht geäußert?

@gseum Das macht doch nichts. Wenn Tickets ausgelöst werden, egal bei welchem :) , wird VCG schon "munter" werden.

Danke für die Blumen @alexk01 @mr.xc90

Zitat:

@moellerfm schrieb am 4. Juli 2018 um 19:09:46 Uhr:

@gseum Das macht doch nichts. Wenn Tickets ausgelöst werden, egal bei welchem :) , wird VCG schon "munter" werden.

Aber der Werkstatt-:) will ja nicht - er MUSS ja auch nicht. :o

Zitat:

@gseum schrieb am 04. Juli 2018 um 19:16:00 Uhr:

Aber der Werkstatt-? will ja nicht - er MUSS ja auch nicht. ??

Das tut ja nichts zur Sache. Siehe die Ausführungen von @frank9-5

Spätestens die Wandelung als Folge aus dem Kaufvertrag muss ggü dem Verkäufer und nicht dem Hersteller oder einem anderen Händler erklärt werden. Inwieweit der Hersteller als Garantiegeber einspringt, ist ein anderes Problem, was im Zweifel der Verkäufer regeln muss. Alle Wege führen über ihn. Und wenn man Rechtsfolgen erwartet, sich schriftlich äußern und Frist setzen. So ein Schreiben kann ja trotzdem freundlich aber bestimmt formuliert werden und muss nicht gleich Drohungen beinhalten.

Ebent - es geht ja im Urteil darum, wo die Mängelbeseitungsarbeiten durchgeführt wurden - das ist schon mal eine Erleichterung, dass es nicht der Verkäufer sein muss. Aber der andere Betrieb MUSS eben nicht mehr machen.

Aber @moellerfm hat schon recht - VCG wird sich dann schon regen, wenn es nun etwas schärfer wird. Und im Regen lässt VCG wohl seine Händler in diesen Fällen auch nicht.

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