XC60 - LEDs als Tagfahrlicht?

Volvo XC60 D

Hallo,

habe mir - wie schon in einem anderen Thema beschrieben - einen XC60 DRIVe Summum bestellt. Nun wollte ich mal fragen, ob man die schmalen LED-Streifen an der Front (die ja wohl Standlicht sind) beim Händler als Tagfahrlicht schalten lassen kann?

Danke

Beste Antwort im Thema

Also müsste man auf "Standlicht" schalten, um nur die LEDs leuchten zu lassen???
Finde nämlich die LED-Tagfahrlichter bei Audi so schön und dachte, das geht vllt. auch bei Volvo.

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Korrektur: Nicht die Fahrzeug-ABE sondern die Fahrzeug-BE erlischt, da die damit verbundene Parkleuchten-ABE ungueltig ist..

Zugelassene Leuchtmittel und deren Handhabung sind in StVZO §49a und §51c beschrieben.

Bei Reduktion auf alleiniges Abstrahlen weissen Lichts nach vorn unter Abschaltung des roten Ruecklichts erlischt die Anerkenntnis als Parkleuchte.

Gleichzeitig werden die Bedingungen eines TFL/DRL nicht erfuellt, da dafuer wiederum die Hersteller-ABE fehlt.

Bleiben noch Umrissleuchten, Tarnleuchten. Das trifft aber auch nicht zu.

Scheint aber alles nur wertloses Papier zu sein.

Jeder Brummifahrer hat sein nach vorne blau oder rot leuchtendes Kreuz, Namensschild, Michelinmaennchen, Tannenbaeume, Weihnachtsmaenner, Osterhasen, naked chicks, LED-Werbung, ... einfach angbracht und benutzt es ohne Skrupel.

Du hast Recht: Einfach machen !!!
Sorry fuer den Hinweis auf die Gesetzeslage.

Gruss,
Esker

Zitat:

Original geschrieben von esker


Korrektur: Nicht die Fahrzeug-ABE sondern die Fahrzeug-BE erlischt, da die damit verbundene Parkleuchten-ABE ungueltig ist..

Zugelassene Leuchtmittel und deren Handhabung sind in StVZO §49a und §51c beschrieben.

Bei Reduktion auf alleiniges Abstrahlen weissen Lichts nach vorn unter Abschaltung des roten Ruecklichts erlischt die Anerkenntnis als Parkleuchte.

Gleichzeitig werden die Bedingungen eines TFL/DRL nicht erfuellt, da dafuer wiederum die Hersteller-ABE fehlt.

Bleiben noch Umrissleuchten, Tarnleuchten. Das trifft aber auch nicht zu.

Scheint aber alles nur wertloses Papier zu sein.

Jeder Brummifahrer hat sein nach vorne blau oder rot leuchtendes Kreuz, Namensschild, Michelinmaennchen, Tannenbaeume, Weihnachtsmaenner, Osterhasen, naked chicks, LED-Werbung, ... einfach angbracht und benutzt es ohne Skrupel.

Du hast Recht: Einfach machen !!!
Sorry fuer den Hinweis auf die Gesetzeslage.

Gruss,
Esker

Nein nein, für den Hinweis auf die Rechtslage bin ich Dir dankbar, ist gut zu wissen, auch wenn ich mich jetzt nicht mehr mit einem leicht fahrlässigen Rechtsirrtum rausreden kann 😁

Ginge aber sowieso nicht, weil ich selbst Anwalt bin, aber das hier ist nicht mein Fachgebiet 🙂

Mit dem einfach machen halte ich aber trotzdem für eine gute Idee, ich denke, es gibt größere kriminelle Energie und lieber ein bisschen Funzellicht vorne, als gar keins, weil meine Xenonbrenner werde ich nicht ständig an lassen.

Zitat:

Original geschrieben von alpa71


Die vorne schräg angeordneten LED´s stellen doch das eigentliche Standlicht dar, oder? Darf man die dann eigentlich als TFL in D (per Softwareanpassung) mißbrauchen?

Als Tagfahrlichter müssten die schrägen LED-Streifen ja dann viel heller leuchten, als sie es als Standlichter tun. Und sie müssten sich direkt nach dem Motorstart automatisch einschalten.
Ist das in Österreich so, wenn man das "Tagesfahrlicht" für 0,- EUR mitbstellt?

Gruß
alpa71

Gibt es inzwischen in der A-Preisliste/Konfigurator nicht!

Ich finde diese LED-Zeile nur als einen Design-Gag 🙄, als Tagfahrlicht - mit deutlich vermindertem Verbrauch - kann man sie nicht schalten, wozu dann?

@georgxc60: Die Funktion der Lichthupe muß immer vorhanden/benützbar sein! Woher hast Du die Aussage, daß " .. in der Einstellung die Lichthupe nicht zu betätigen ist"? 😕

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