XC60 Einstiegsleisten
Auch ich habe mir den Boliden am Wochenende angesehen und war insgesamt sehr angetan:
- für die Fahrzeugklasse sehr gute Platzverhältnisse: vorne und hinten können es bis zu 4 jeweils 1,90m große Zeitgenossen auf jeden Fall beqem aushalten; lediglich die weit in den hinteren Fußraum verlaufenden Sitzschienen zwingen die Füße eher in den Mittelbereich.
- schön schlichtes und hochwertiges Interieur, nur Griffschale und Kunststoffabdeckung der Türarmlehne wirken bei heller Innenausstattung etwas "plastilin"
- schön großer und gut zu nutzender Kofferraum
- sensationelles Heck, auch bei geöffneter Heckklappe (der Q5 im Vergleich grauenvoll - schaut euch einmal die Bilder bei geöffneter Heckklappe an!)
- fragwürdig: die "Schutzplatte in Aluminiumoptik" für €190 , die sich bei näherem Hinsehen als lackiertes Plastikteil entpuppte und nur wackelig befestigt war?!
Vermisst habe ich aber die Einstiegsleisten in den vorderen Türen. Laut Preisliste und Online-Katalog sollen diese für alle Modelle zur Serienausstattung gehören. Oder ist da eine weitere "Modellpflege" von Volvo an mir vorbei gegangen???
Beste Antwort im Thema
Die Leisten waren doch mal im Serienumfang ,wenn Volvo so weitermacht und noch mehr sachen aus der Serienausstattung nimmt können sie ihren XC 60 behalten .
Erst die Heckklappe und die Dachreling und jetzt die Leisten ,so vergrault man die Kunden
51 Antworten
Gestern bekam ich vom Händler die lapidare Nachricht, dass der Wagen ohne Einstiegsleisten geliefert wird und diese auch nicht nachgerüstet werden?!
Wie sieht es denn diesbzgl. bei den Frühbestellern aus, die ihr Fahrzeug schon bekommen haben?
Oder ist jemandem bekannt, ob wir in Kürze mit einer weiteren, angepassten Preis-/Ausstattungsliste rechnen müssen?
Die Einstiegsleisten sind als Zubehör zu bestellen, in den vorderen Einstiegen dezent blau beleuchtet hinten normal.
gruss rasti-ch
Die Leisten waren doch mal im Serienumfang ,wenn Volvo so weitermacht und noch mehr sachen aus der Serienausstattung nimmt können sie ihren XC 60 behalten .
Erst die Heckklappe und die Dachreling und jetzt die Leisten ,so vergrault man die Kunden
Hi Allerseits,
bei mir sind die Einstiegsleisten auch nicht vorhanden. Sie stehen im Prospekt drin - Frage ist daher: muß Volvo da nachbessern, oder handelt es sich um einen bedauerlichen Tipp-Fehler ?
Bin mir unschlüssig: eigentlich brauche ich die Leisten nicht unbedingt (hätte es auch nicht gemerkt, wenn es nicht hier im Forum diskutiert worden wäre). Andererseits kostet das Wägelchen über 45.000 EUR. Dafür konnte man vor gar nicht langer Zeit eine kleine Eigentumswohnung kaufen.
Daher für Diskussionsbeiträge dankbar!
Gruß, Tommy
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Hm, was ist denn anstelle der Einstiegsleisten verbaut? Eine Plastikverkleidung oder ist gar nacktes Blech zu sehen. Das wird dann schnell verkratzt sein vom Ein und Aussteigen!
Gruß
bus_verpasst
In der Tat sind die Einstiegsleisten vorn mit "VOLVO-Schriftzug" nach der aktuellen PL Serie. Die beleuchteten kosten Extra.
Zitat:
Original geschrieben von Tommy05
Hi Allerseits,bei mir sind die Einstiegsleisten auch nicht vorhanden. Sie stehen im Prospekt drin - Frage ist daher: muß Volvo da nachbessern, oder handelt es sich um einen bedauerlichen Tipp-Fehler ?
Bin mir unschlüssig: eigentlich brauche ich die Leisten nicht unbedingt (hätte es auch nicht gemerkt, wenn es nicht hier im Forum diskutiert worden wäre). Andererseits kostet das Wägelchen über 45.000 EUR. Dafür konnte man vor gar nicht langer Zeit eine kleine Eigentumswohnung kaufen.
Daher für Diskussionsbeiträge dankbar!
Gruß, Tommy
Wurde aufgrund der fehlenden Leisten der Grundpreis Deines Wagens wie bei der Dachreling reduziert (z.B. um €100)?
Wenn nicht, würde ich Nachbesserung verlangen bzw. einen Wertausgleich über einen Zubehörgutschein o.ä. Ich glaube nicht, dass dies als Tippfehler durchgeht, wenn in den 3 Preislisten vom April, Juli und Oktober die Leisten jeweils als Serienausstattung aufgeführt sind.
Zitat:
Original geschrieben von marathonisti
....
Erst die Heckklappe und die Dachreling und jetzt die Leisten ,so vergrault man die Kunden
Wird das Auto jetzt ohne Heckklappe geliefert? Was ist da gemeint?
Mit der Dachreling - die fehlt dann einfach so? Ist ja der Hammer! Ich brauch das Ding unbedingt, d.g. ich lasse jetzt gleich mal die Bestellung/Lieferugn überprüfen.....
@Bolido: die Aussage meiens Volvohändlers ist, dass sowohl die Reling als auch die Einstiegsleisten dran sind - bei seinen beiden Vorführ-XC60, doe Mitte November geliefert wurden, sind die auf jeden Fall dran.
Bist Du in CH oder in DE?
Hallo an alle zum Thema "Einstiegleisten" interessierten XC 60 Fans,
1. Die gute Nachricht - mein neuer Lieblingselch ist eingetroffen und ich konnte ihn besichtigen 😉😛😎!
2. Jetzt wird er noch ein wenig aufgemotzt und am 10.01.09 hole ich ihn mir nach Hause😁😁😁.
3. Die schlechte Nachricht: er hat keine Einstiegsleisten ! Find ich nicht so toll, da ich gerade in diesem Bereich schon sehr "schöne"
Kratzer hatte. Also bin ich gezwungen, mir für 180,- Euronen die Leisten aus dem Zubehörkatalog zuzulegen (vorne und hinten ohne Beleuchtung)
Sind übrigends schon da, werden wohl bald knapp werden !!
4. Und jetzt die ganz schlechte Nachricht - die Antwort von VOLVO dazu - ich zitiere:
Sehr geehrter Herr .......,
bla bla ..........
Nach Rücksprache mit dem Werk erfuhren wir, dass das Ausstattungsmerkmal der
Einstiegsleisten mit Volvo Schriftzug leider nicht zum Umfang der
Serienausstattung gehört. Hierbei handelte es sich um einen Fehler in den Verkaufsunterlagen.
Es tut uns sehr Leid, dass Ihnen bereits Unannehmlichkeiten in Bezug auf
andere Ausstattungsmerkmale enstanden sind. Umso mehr bedauern wir es, Ihnen mitteilen zu müssen, dass in Bezug auf die
nicht vorhandenen Einstiegsleisten mit Volvo Schriftzug kein Angebot von der
Volvo Car Germany an Sie erfolgen kann. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei den Angaben in den
Verkaufsunterlagen in Bezug auf Aussehen, Leistung, Maße, Gewichte und
Betriebsstoffverbrauch usw. um unverbindliche Informationen handelt, diese
stellen nur eine annährende Beschreibung dar. Es handelt sich nicht um zugesicherte Eigenschaften, denn Formänderungen,
Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des
Herstellers bleiben vorbehalten. Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen heute keine anderweitige Nachricht
übermitteln können und möchten uns an dieser Stelle noch einmal recht
herzlich für die Umstände die bei Ihnen zu Unmut geführt haben
entschuldigen.
Wir hoffen sehr geehrter Herr ............., dass Sie das Produkt Volvo XC60
trotzdem in seiner Gesamtheit überzeugen kann und zukünftig die Freude, sich
für dieses außergewöhnliche Fahrzeug entschieden zu haben, wieder überwiegen
wird.
usw
Mein Händler hat eine ähnliche Antwort erhalten. Da bin ich aber froh, dass das Auto, was ich stehen sehen habe, einen Motor und fünf Türen hat.
Bei dieser Philosophie kann man dann Zukunft auf aktuelle Verkaufsunterlagen verzichten. Tolles Marketing! Wobei ich ehrlicherweise keine andere Antwort erwartet hatte, aber auch das ist ja schon mal nicht so toll.
Abschließend --> das Auto ist einfach SUPER !!!
Und hier steht der Elch im Schnee.
Zitat:
Original geschrieben von olebole
Hallo an alle zum Thema "Einstiegleisten" interessierten XC 60 Fans,...
3. Die schlechte Nachricht: er hat keine Einstiegsleisten ! Find ich nicht so toll, da ich gerade in diesem Bereich schon sehr "schöne"
Kratzer hatte. Also bin ich gezwungen, mir für 180,- Euronen die Leisten aus dem Zubehörkatalog zuzulegen (vorne und hinten ohne Beleuchtung)
...
Die Stellungnahme von Volvo ist ja sehr interessant. Ich habe diesbzgl. einmal bei der ADAC-Rechtsberatung nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
"... Gemäß § 434 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang (Übergabe) die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das heißt, dass das Fahrzeug in Form, Farbe, Ausstattung und Leistungsmerkmalen etc. der Bestellung des Käufers entsprechen muss. Danach sind jetzt auch geringfügige Abweichungen von der Bestellung des Käufers Mängel, die Rechte des Käufers auslösen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die unvermeidbaren Toleranzen für industrielle Massengüter nicht überschritten werden (z. B. bei einem Webfehler im Sitzbezug).
Allerding sind Änderungsvorbehalte nach den Neuwagenverkaufsbedingungen (IV 5. NWVB) üblicherweise in den Kaufvertrag nmit einbezogen. Danach sollen Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers für den Lieferzeitraum vorbehalten sein, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Ein solcher Änderungsvorbehalt ist nach neuem Recht allenfalls im Rahmen der Veräußerung an einen Unternehmer wirksam, da er die Haftung für Sachmängel des Verkäufers einschränkt. Im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufes, sind Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig (§ 475 Abs. 1 BGB). Diese Klausel in den Neuwagenverkaufsbedingungen ist deshalb u. E. unwirksam. Gerichtliche Entscheidungen hierzu sind uns aber leider nicht bekannt.
Sie könnten sich also dazu entschliessen, die Abnahme des Kfz wegen fehlender Beschaffenheit zu verweigern, haben aber das Risiko, dass bei Wirksamkeit des Änderungsvorbehalts Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen könnten. Nach erfolgloser Aufforderung zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung könnten Sie dann auch den Rücktritt vom Vertrag erwägen.
Die frühere Rechtsprechung hat zwischen erheblichem und unerheblichem Mangel unterschieden. Ein Mangel wurde bisher von den Gerichten immer verneint, wenn beispielsweise eine Abweichung von weniger als 10% zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch vorlag. Seit der Schuldrechtsreform findet eine derartige Erheblichkeitsprüfung nicht mehr statt, ein Mangel ist daher grundsätzlich bei jeder Abweichung gegeben. Jedoch führt nicht jeder Mangel zu einem Rücktrittsrecht. Der BGH entscheidet anhand der sogenannten 10% Grenze nun, ob ein Recht zum Rücktritt gegeben ist, oder - bei einer Abweichung unter 10% - lediglich ein Recht zur Kaufpreisminderung. Ähnliches muss auch in Ihrem Fall der Abweichung gelten, womit ein Rücktritt zumindest nach erfolgter Abnahme des Kfz nicht erfolgreich sein könnte."
Oder anders ausgedrückt: Wegen geringfügiger Mängel vom Kaufvertrag zurück zu treten, dürfte schwierig sein, aber man hat ein Recht auf Nachbesserung (die Leisten sind ja als Zubehör lieferbar) oder Preisminderung.
Nur zur Klarstellung: Der XC60 ist ein wirklich tolles Auto - ich habe ihn ja selber bestellt😉 - aber ich finde diese Art von Volvo, insbesondere für ein Unternehmen das sich mehr denn je um Käufer bemühen sollte, sehr befremdlich. Und wenn ich dann die sukzessiven Veränderungen der Ausstattungsmerkmale eher hier über das Forum erfahre als durch meinen Händler bzw. Volvo D, muss ich sagen, dass es mir jetzt auch einfach ums Prinzip geht. Ganz unabhängig davon ist zumindest mir kein Fahrzeug in dieser Preisklasse bekannt, wo keine Einstiegsleisten den Türbereich gegen Kratzer schützen.
Wäre hilfreich, wenn wir uns in diesem Forum weiterhin auf dem Laufenden bzgl. der weiteren Entwicklung halten. Mein Liefertermin ist leider erst Ende Januar.
Grüße
Bolido
hallo,
hatte selbiges problem ein mal mit sogenannten L-Kopfstützen bei meinem multivan t5. die waren lt prospekt auch serienmäßig, wurden aber dann doch nicht ausgeliefert,
ich und viele anderen im t5 forum beriefen sich damals auf die "prospekthaftung" (keine ahnung ob der begriff jetzt 100% stimmt), auf jeden fall weigerte sich vw zuerst beharrlich, aber nach 2 monaten wurden die kopfstützen kostenfrei nachgeliefert.
gruß daniel - einfach mal alle betroffene ZUSAMMEN druck auf volvo machen..mal sehen was passiert.
@Olebole: die Dachreling, von der hier auch schon mal berichtet wurde, sie wäre nicht drin, ist aber dran?