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X5 xdrive35d: Lieferung weicht von Auftragsbestätigung ab

Themenstarteram 18. November 2009 um 12:19

Hallo zusammen im Forum!

Ich bin neu hier und bitte in folgender Angelegenheit um Rückmeldung und Erfahrungsaustausch.

Bei der Auslieferung meines neuen X5 habe ich den Supergau erlebt: Während bei der Auftragsbestätigung im September 09 noch alles so war, wie ich konfiguriert und bestellt habe, ist nun das Fahrzeug mit Produktionsdatum 15.10.09 geliefert worden. Leider ohne die bestellte und in der AB betsätigte Rückfahrkamera mit Top- View.

Nun stellt sich die Frage wer den Bock geschossen hat. Der Händler beruft sich auf BMW, die wohl um den 30.9.09 herum mitegteilt haben, dass alle Fahrzeuge mit Rückfahrklamera und Top- View ab diesem Bestell- oder Produktionsdatum erst Anfang 2010 ausgeliefert werden. Mein Auto war da aber lt. Bericht schon produziert !? Im Moment ist beim Händler keiner in der Lage sich zu äußern, ob ein Original- Nachrüstsatz jetzt verfgügbar ist. Das wäre der Mindestkompromiss, den ich eingehen würde. Ansonsten lass ich das Fahrzeug so beim Händler stehen.

Wer hat Erfahrung zum Nachrüstsatz für Rückfahrkamera und Top- View ab 10/2009 ? Wer hat so einen Fall überhaupt schon mal erlebt, dass die Lieferung von der AB abweicht?

Dank´schön für die Meldungen.

Beste Antwort im Thema

Sehe ich auch so, des weiteren: Du bestellst ein Auto, auf welches du entsprechend lange wartest und dich drauf freust.

Dann kommt es, pünktlich und bis auf diesen kleinen Punkt perfekt ausgeliefert.

Wegen einer Rückfahrkamera mit TopView willst du den Wagen stehen lassen ?

Sorry, aber typisch deutsch. Anstatt mit dem Händler eine Lösung zu suchen, sei es Nachrüstung oder Preisnachlass oder ähnliches (NEIN, Fehler passieren ja letztendlich überhaupt nie ! ), lieber direkt die dicken Kanonen rausholen.

Tut mir leid, aber da kann ich echt nur mit Kopfschütteln drauf reagieren.

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Ich antworte dir jetzt mal rein von der rechtlichen Seite aus:

Hast du eine rechtsgültige + rechtssichere Auftragsbestätigung, welche dir eindeutig die Lieferung der besagten Kamera mit den besagten Eigenschaft bestätigt?

Was steht genau in der Auftragsbestätigung? Durch wen ist diese unterzeichnet?

Was genau wurde geliefert?

Was genau bemängelst du?

Wenn es sich so darstellt wie es hier scheint, dann steht es dir zu Nachbesserung zu fordern. Hier müsstest du dich mit dem Nachrüsten des Features Zufriedengeben, wenn dies möglich ist.

Ist ein Nachrüsten nicht möglich so hast du Anspruch auf ein neues Fahrzeug, welches deinem Vertrag entspricht. Den entstandenen Schaden aus der verlängerten Lieferzeit (sofern diese in der Auftragsbestätigung exakt formuliert ist) kannst du geltend machen.

Den Vertrag auflösen kann keine Seite. Du sowieso nicht. Und BMW auch nicht, da Nacherfüllung nicht unmöglich ist. (Das Fahrzeug kann ja mit dem Feature gebaut werden.)

Als Privatmann kann ich dir sagen:

Der Fehler ist definitiv bei deinem Händler entstanden.

Die Technik in den Werken ist so automatisiert und die Kontrollen so hoch, dass es unmöglich ist, dass ein Fahrzeug anders als bestellt das Werk verlässt.

Die Händler arbeiten leider immer noch manuell. Das heißt: Der Verkäufer erstellt dir in irgendeinem System ein Angebot. Wenn du dieses bestätigst wird beim Werk das Fahrzeug deinem Wunsch entsprechend bestellt. Diese Bestellung erfolgt in einem anderen System - das Angebot wird nicht automatisch übernommen.

Das "muss" leider auch schon fast, da die Niederlassungen immer Vorläufer bestellen, welche von der Disposition dann "nur noch" umkonfiguriert werden.

Würden sie dies nicht tun, dann würden wir alle noch länger auf unsere Autos warten.

Uns ist es einmal passiert, dass ein LKW ohne elektrische Fensterheber ausgeliefert wurde. Hier war auch der Händler schuld.

Themenstarteram 18. November 2009 um 13:13

Hallo Cyborki,

vielen Dank für deine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema.

Die AB liegt schwarz auf weiss vor mir- vom Händler mit unverbindl. Liefertermin Dezember 2009.

Dass der Fehler für die nicht enthaltene Rückfahrkamera mit Top- View beim Händler entstanden ist, war die naheliegendste Vermutung- eben aus den auch von dir plausibel dargestellten Gründen. Den Ablauf der "manuellen" Order hat mir der Händerl so auch im Gespräch mitgeteilt.

Der Weg mit der Nachbesserung wäre für mich ja akzeptabel. Nur sollte das auch umgehend -und nicht erst in 4 Monaten passieren.

Denn wenn ich das Fahrzeug so wie es momentan ist annehmen, anmelde und fahre, habe ich es wohl abgenommen, obwohl es nicht der Bestellung entspricht. Das möchte ich grundsätzlich vermeiden. Ansonsten ist das Auto wie bestellt geliefert- eben mit Ausnahme der RF- Kamera und Top- View.

Die in den BMW AGB´s aufgeführte 5%- Minderung durch Verzug des Händlers auf verbindliche und unverbindliche Liefertermine ist dabei mal Nebensache, da bei unverb. Liefertermin auf 12/2009 der Verzug erst 6 Wochen später einsetzt, d.h. Mitte Februar 2010.

Bei der ganzen Sache ist mir ein Dorn im Auge, zu wissen, dass bei einer Nachrüstung das Auto von der A- bis zur D- Säule wohl "operiert" wird. Der Händler hat dabei nie die Bedingungen wie ab Werk die Innenbekleidungen u.dgl. wieder so herzustellen, als wäre nichts gewesen...

Interessant wäre grundsätzlich zu erfahren, ob es den Original- Nachrüstsatz bereits gibt und welcher Aufwand dabei enstehet. Soweit ich weiß, fehlt durch den Mangel auch das benötigte Video- Modul im Kofferraum... also ist der Eingriff zur Nachbesserung wohl nicht nur mit 2 Steckverbindungen getan ?!?

Sehe ich auch so, des weiteren: Du bestellst ein Auto, auf welches du entsprechend lange wartest und dich drauf freust.

Dann kommt es, pünktlich und bis auf diesen kleinen Punkt perfekt ausgeliefert.

Wegen einer Rückfahrkamera mit TopView willst du den Wagen stehen lassen ?

Sorry, aber typisch deutsch. Anstatt mit dem Händler eine Lösung zu suchen, sei es Nachrüstung oder Preisnachlass oder ähnliches (NEIN, Fehler passieren ja letztendlich überhaupt nie ! ), lieber direkt die dicken Kanonen rausholen.

Tut mir leid, aber da kann ich echt nur mit Kopfschütteln drauf reagieren.

Themenstarteram 18. November 2009 um 13:26

@ Das-Olli:

Mir geht es nicht darum, mit der großen Kanone zu kommen.

Vielmehr ist es so, dass keiner den Fehler zugeben möchte.

Um Möglichkeiten zur Nachrüstung muß ich mich kümmern anstatt der Verursacher !!?

Angebot zur Nachrüstung ist bis jetz ebenso wenig auf dem Tisch wie Nachlass.

Um Nachlass geht es mir auch nicht, sondern schlicht darum, das Auto so zu bekommen wie ich es bestellt habe, ohne dabei der Dumme zu sein.

Das Problem ist, dass seitens des Händlers momentan (genauer seit 6 Tagen) gar nichts passiert.

 

Wenn du dabei die Gelassenheit hast, alles so zu nehmen wie es halt ist, möchte dir meine Bewunderung ausdrücken.

... Dabei gehe ich aber davon aus, dass du dein Auto selbst konfiguriert hast -ohne Zufallsgenerator, oder ?

 

Dennoch danke für deinen Beitrag. Interessante Meinung, die mir zum Thema Nachrüstsatz leider so noch nichts bringt.

Darum geht´s im Endeffekt. Ich will die Kuh vom Eis bringen... was eigentlich Sache des Freundliche wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Bodomat

Hallo Cyborki,

vielen Dank für deine ausführliche Beschäftigung mit dem Thema.

Die AB liegt schwarz auf weiss vor mir- vom Händler mit unverbindl. Liefertermin Dezember 2009.

Dass der Fehler für die nicht enthaltene Rückfahrkamera mit Top- View beim Händler entstanden ist, war die naheliegendste Vermutung- eben aus den auch von dir plausibel dargestellten Gründen. Den Ablauf der "manuellen" Order hat mir der Händerl so auch im Gespräch mitgeteilt.

Der Weg mit der Nachbesserung wäre für mich ja akzeptabel. Nur sollte das auch umgehend -und nicht erst in 4 Monaten passieren.

Denn wenn ich das Fahrzeug so wie es momentan ist annehmen, anmelde und fahre, habe ich es wohl abgenommen, obwohl es nicht der Bestellung entspricht. Das möchte ich grundsätzlich vermeiden. Ansonsten ist das Auto wie bestellt geliefert- eben mit Ausnahme der RF- Kamera und Top- View.

Die in den BMW AGB´s aufgeführte 5%- Minderung durch Verzug des Händlers auf verbindliche und unverbindliche Liefertermine ist dabei mal Nebensache, da bei unverb. Liefertermin auf 12/2009 der Verzug erst 6 Wochen später einsetzt, d.h. Mitte Februar 2010.

Bei der ganzen Sache ist mir ein Dorn im Auge, zu wissen, dass bei einer Nachrüstung das Auto von der A- bis zur D- Säule wohl "operiert" wird. Der Händler hat dabei nie die Bedingungen wie ab Werk die Innenbekleidungen u.dgl. wieder so herzustellen, als wäre nichts gewesen...

Interessant wäre grundsätzlich zu erfahren, ob es den Original- Nachrüstsatz bereits gibt und welcher Aufwand dabei enstehet. Soweit ich weiß, fehlt durch den Mangel auch das benötigte Video- Modul im Kofferraum... also ist der Eingriff zur Nachbesserung wohl nicht nur mit 2 Steckverbindungen getan ?!?

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt und ich habe Jura nur im Nebenfach studiert.

Aber:

Wenn ein unverbindlicher Liefertermin genannt ist, dann musst du hier Abweichungen nach oben akzeptieren. Diese allerdings nicht in beliebiger Länge, sondern "angemessen". Es kann sein, dass in den AGB des Händlers geregelt ist wann bei unverbindlichen Lieferterminen der Verzug einsetzt. 6 Wochen erscheinen mir hier als durchaus plausibel. Es wäre natürlich noch zu prüfen ob die dieser Passus der AGB hier auch rechtswirksam ist. Aber es geht hier ja auch noch nicht darum zu prüfen ob Verzug nach 2, 4 oder 8 Wochen eintritt.

Ich verstehe es so, dass das Fahrzeug beim Händler steht.

Du kannst das Fahrzeug in jedem Fall anmelden. Das Anmelden des Fahrzeuges ist keine Bestätigung deinerseits, dass alles in Ordnung ist. Es wäre ja durchaus plausibel gewesen, dass ein Mangel erst wesentlich später aufgefallen wäre. Vielleicht hat man dir einen kleineren Motor fälschlicherweise eingebaut - oder andere Sachen die du nicht sofort bemerkt hättest.

Wichtig ist hier: Unterschreibe NICHTS ungeprüft - und erst Recht nicht zwischen Tür und Angel. In deinem Fall würde ich sowieso überhaupt nicht zögern und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Es besteht gut die Möglichkeit, dass auf den Standard-Übergabeformularen von BMW steht, dass du das Fahrzeug wie gewünscht erhalten hast und alles in Ordnung ist.

Selbst wenn du dies unterschreibst heißt es noch lange nicht dass es in deinem Fall gültig wäre. Aber du würdest es wesentlich schwieriger hinterher haben deine Forderungen durchzusetzen.

Vereinbare mit dem Händler schriftlich, dass du das Fahrzeug unter Vorbehalt abnimmst! Das Fahrzeug entspricht nicht des bestellten Fahrzeuges und du verlangst Nachbesserung.

Gleichzeitig setzt du dem Händler schriftlich eine angemessene Frist (nehmen wir einmal 4 Wochen) um den Mangel zu beheben (nachzubessern) bzw. das gewünschte Fahrzeug zu bestellen.

Wenn die Funktion nachrüstbar ist hast du ein Recht dadrauf, dass dies zeitnah geschieht. 4 Monate sind nicht zeitnah!

Andernfalls hat der Händler ein neues Fahrzeug zu bestellen. Hier musst du dem Händler die regelmäßigen Lieferzeiten für das Neufahrzeug zuzugestehen.

Es wäre durchaus eine praktische Lösung, dass du das Fahrzeug so lange fährst bis das neue Fahrzeug bereit steht. In diesem Fall entsteht dir kein Schaden - zumindest wirst du den Schaden, der dir duch 8 Wochen ohne Rückfahrkamera entstanden ist, vermutlich nicht quantifizieren können. Und das solltest du auch nicht tun. Es geht dir ja schließlich nicht ums Ärger machen sondern darum dein gewünschtes Fahrzeug möglichst unkompliziert zu erhalten.

Aber wie gesagt: Nach meinen Erfahrungen mit Händlern und der BMW Zentrale würde ich in deinem Falle keine Minute zögern und einen sofortigen Gesprächstermin mit der GF von deinem BMW Händler suchen.

Sollte die GF dir nicht binnen einer Woche eine praktikable Lösung schriftlich zusichern (also entweder dass sie das Feature innerhalb von 4 Wochen nachrüsten oder du ein neues Fahrzeug bekommst) würde ich sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Wenn sie dir das bisherige Fahrzeug nicht vorab aushändigen und in Verzug geraten (heißt also ab Dezember + 6 Wochen, wenn dies stimmt) dann hast du hier Anspruch auf Schadenersatz. Schadenersatz heißt hier: Du darfst dir einen X5 mieten und die Mietkosten von BMW verlangen.

Das wird BMW aber nicht zulassen, sondern dir einen X5 aus dem Fuhrpark stellen - oder dir so lange den falsch bestellten X5 geben.

Weiterhin gelten natürlich die Standardanweisungen:

Gib die originale Auftragsbestätigung niemals aus der Hand!

Gehe zu möglichst jedem Gespräch mit einem Zeugen.

Lass dir alle wichtigen Dinge schriftlich zusichern.

Lass dich nicht hinhalten. Suche sofort das freundliche aber direkte Gespräch, setze dann sofort rechtssichere Fristen und kontaktiere dann sofort deinen Anwalt.

Unterschreibe nichts ohne jeden Satz gelesen zu haben und dir absolut sicher zu sein, dass es so korrekt ist wie es da steht.

Schöner Schlamassel. Mein 35sd ist verschifft und soll KW 51 ausgehändigt werden, ausgestattet mit allem, was für das MJ 2010 so angekündigt war, auch Top View, natürlich. Vertrag, Orderstatus, Konfiguration letztmals am 11.11.09 zusammengafasst dargestellt lassen nicht erkennen, dass Top View nicht an Bord ist.

Mein Händler ist ahnungslos. Ich werde ihm mal auf die Pirsch schicken und dann hier mitteilen, was sich so ergibt. Spannende Zeiten sind das.

Schwifter

Themenstarteram 18. November 2009 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von schwifter

Schöner Schlamassel. Mein 35sd ist verschifft und soll KW 51 ausgehändigt werden, ausgestattet mit allem, was für das MJ 2010 so angekündigt war, auch Top View, natürlich. Vertrag, Orderstatus, Konfiguration letztmals am 11.11.09 zusammengafasst dargestellt lassen nicht erkennen, dass Top View nicht an Bord ist.

Mein Händler ist ahnungslos. Ich werde ihm mal auf die Pirsch schicken und dann hier mitteilen, was sich so ergibt. Spannende Zeiten sind das.

Schwifter

Also wenn ich der Aussage meines Händlers glaube, dass Ende September 09 alle Händler über den Status informiert wurden, dass die nach diesem Datum produzierten Fahrzeuge mit RF-Kamera und Top-View erst 2010 ausgeliefert werden, dann würde ich dir empfehlen dich ganz schnell zu erkundigen, ob die Sonderausstattung "03AH" auch verbaut ist...

Toi-toi-toi.

Wenn Du ohne der Kamera "nicht leben" kannst, so nimm das Auto nicht an, sondern bestell Dir einen Neuen. Wenn es aber etwas ist, daß Du nur selten brauchen wirst, so sag dem Hänlder zu welchen Bedingungen Du das Auto annimst (Verhandlung über Preis, Service für einige Zeit, Zubehör, Felgen, etc. etc. usw. usw.) und hab Freude am Fahren schon jetzt.

Ich habe mir im September 2001 einen Volvo S60 bestellt, weil der Händler Druck gemacht hat, daß das Auto erst im Februar 2002 kommt wenn ich es zum damaligen Zeitpunkt bestelle. Da ich nicht unbedingt ein halbes Jahr warten und nicht erst im Sommer ein neues Auto fahren wollte habe ich den KV unterschrieben mit der Voraussetzung, daß der Wagen mit Xenon-Licht geliefert wird (Verfügbar erst ab Oktober 2001). 4 Wochen später bekomme ich einen Anruf, daß das Xenon-Licht nicht lieferbar sei und ich dazu ein kostenloses Winterpaket inkl. Standheizung bekommen werde oder ich kann vom Vertrag zurücktreten. Nun ja, ich bin auf den Deal eingegangen, das Auto war im Dezember schon da und die verbaute Standheizung fuktionierte nicht. Auch hatte ich kein Xenon-Licht und ich konnte das nicht verkraften, daß ich so viel Geld ausgegeben habe und nicht das bekommen habe was ich wollte. Um jetzt hier nicht zu weit auszuschweifen - was ich damit sagen will ist, daß Du unbedingt wissen musst ob Du damit leben kannst, daß die Kamera fehlt oder nicht, sonst wirst Du NIE glücklich mit dem Wagen.

Gruß Martin

Themenstarteram 18. November 2009 um 13:56

Hallo Martin,

genau was du beschreibst ist mein Beweggrund. Ich will nicht mehr und nicht weniger, als das was ich bestellt und worauf ich mich gefreut habe.

Ärgerlich ist nur die (Un-)Tätigkeit des Händlers, so dass ich keinerlei Aussagen bestätigt bekomme, ob nachgerüstet werden kann (innerhalb 4-5 Wochen) oder ob ich mich darauf einstellen kann/soll/muss, das neue Auto erst Jan./ Feb. 2010 in Empfang zu nehmen.

Alleine darüber Bescheid zu wissen wäre hilfreich.

Moin!

Ohen es jetzt genau zu wissen, aber ob man Topview so einfach nachrüsten kann wage ich zu bezweifeln. Immerhin werden hier die neue Kamera und die Außenspiegel mit den kameras benötigt, hinzu kommt das neue Steuergerät, welches sich erst einmal problemlos mit den anderen an Bord befindlichen verständigen muss und (nehme ich an) das neue Navi, welches Topview darstellt. Solltest Du nicht das neue Navi haben wird es imho nahezu unmöglich werden nachzurüsten. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen...

Viel Glück

Patsone

Themenstarteram 18. November 2009 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von Patsone

Moin!

Ohen es jetzt genau zu wissen, aber ob man Topview so einfach nachrüsten kann wage ich zu bezweifeln. Immerhin werden hier die neue Kamera und die Außenspiegel mit den kameras benötigt, hinzu kommt das neue Steuergerät, welches sich erst einmal problemlos mit den anderen an Bord befindlichen verständigen muss und (nehme ich an) das neue Navi, welches Topview darstellt. Solltest Du nicht das neue Navi haben wird es imho nahezu unmöglich werden nachzurüsten. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen...

Viel Glück

Patsone

Das neue Festplatten- Navi ist verbaut, wie auch sonstige Komponenten auf dem technischen Stand für Modelljahr 2010.

Kabelbaum im ganzen Auto für die Kamera fehlt wohl. Was ist mit Bus- System? Problem ist mit Sicherheit die Top- View Geschichte in die Seiten zu legen. Dafür neue Spiegel mit Kamera ist dabei das Geringste.

Ich setz mich jetzt nochmals mit der GL des Händlers in Verbindung und berichte, sobald es Neues zum Thema Nachrüsten gibt.

Allen bisherigen Teilnehmern soweit ein schönes "Vergelt´s-Gott".

Gruß, Bodomat

Themenstarteram 18. November 2009 um 15:26

Ich habe soeben folgendes in Erfahrung gebracht:

1. Es ist nur die Rückfahrkamera OHNE Top- View momentan nachrüstbar.

2. Die Nachrüstung der RF- Kamera mit Top- View ist technisch möglich, wird aber momentan nicht angeboten

3. Der Zeitpunkt, wann die Nachrüstung der RF- Kamera mit Top- View möglich sein wird, richtet sich an der Nachfrage für das Produkt und wird zu späterem Zeitpunkt wohl angeboten werden.

Der Händler baut in meinem Fall die "normale" Rückfahrkamera ohne Top- View nun auf seine Kosten ein und sichert mir schriftlich zu, die Kamera mit Top- View sobald als verfügbar ebenfalls kostenlos um- und nachzurüsten. Damit können beide Seiten leben, zumal beide Parteien sich im klaren sind, dass es komplizierter hätte werden können und für den Händler wesentlich teurer, wenn das Auto im "Ist-Zustand" auf dem Hof geblieben wäre und er die Vertragserfüllung durch "Neubeschaffung" herstellen hätte müssen.

Da meine Fragen nun alle eine Antwort gefunden haben, danke ich für die Themenbeteiligung!

nicht vergessen: schriftlich festhalten ;)

Außerdem würde ich noch an Deiner Stelle nachfragen wie die Nachrüstung vor sich geht, nicht daß Dein ganzes Auto innen auseinander genommen wird und dann hast Du Knarzgeräusche ohne Ende.

Happy End wünscht Dir Martin

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