X3 M40i Distanzscheiben / Spurverbreiterung

BMW X3 G01

Hi

Kann mir jemand helfen bei obgenanntem Thema?
Können auf den X3 M40i Distanzscheiben montiert werden und falls ja, welche und wie breit (hinten und vorne)? Habe 21“ Original drauf...

Danke & Gruss
Paraxenos

Beste Antwort im Thema

So...
Nun sind auch meine montiert...sieht einfach super aus und steht dem X3 sehr gut...

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Morgen fahr ich zu KÜS mit 30mm an jeder Achse…mal schauen was die sagen…

So die Abnahme der 15mm pro Rad konnte heute nicht abgenommen werden. Grund, im Teilegutachten von ST steht die 21 Zoll Serienbereifung mit der M718er Felge nicht drin. Lediglich 12mm sind laut Teilegutachten erlaubt…ich Dreh noch durch.

Ich habe vorher ST kontaktiert und denen gesagt was ich vorhabe. Daraufhin kam die Antwort kein Problem ist alles im Teilegutachten. Lustigerweise bietet ST gar keine 12mm SV an…es gibt nur 12,5mm….

Ich hab ST gerade eine Mail geschrieben ich bin gespannt…übrigens suchte sich der KÜS Mann einen Wolf das Teilegutachten von ST hat nur für BMW 130 Seiten…unglaublich…

Übrigens die Freigänigkeit war absolut kein, Problem, er selber sagte es wäre alles kein Problem wenn die korrekten Daten im Teilegutachten stehen würden…auch eine Einzelabnahme könne er ohne die korrekten Unterlagen nicht vornehmen.

…ich könnte im Strahl….jetzt bin ich eh konservativ mit 15mm…und nicht mal das klappt.

Gruß

Robert

TGA-0001220366?

Anlage BMW 02

21 Zoll ab Seite 27.

https://docs.kwsuspension.de/gaTGA-0001220366_BMW02.pdf

Ah ja, Du wärst mit 15 mm pro Seite bei ET 28 und da fehlt die HA-Bereifung mit ET 43 des M40i.

Nein hab ich nicht, ich hab mich auf die Aussage von ST verlassen…noch dazu hat das Teilegutachten von ST das mir die Dame von ST zukommen lies nur 12 Seiten….

Und jetzt?? Muss ich die 15er ausbauen und wieder am ST zurückgeben….12er haben die gar nicht..ich wollte unbedingt die von ST wegen der besseren Zentrierung…ohhh Mannn…

Andere hatten doch auch kein Problem mit 15mm…ich könnt echt…

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Zitat:

@Norick912 schrieb am 12. Juli 2023 um 16:04:48 Uhr:


Nein hab ich nicht, ich hab mich auf die Aussage von ST verlassen…noch dazu hat das Teilegutachten von ST das mir die Dame von ST zukommen lies nur 12 Seiten….

Und jetzt?? Muss ich die 15er ausbauen und wieder am ST zurückgeben….12er haben die gar nicht..ich wollte unbedingt die von ST wegen der besseren Zentrierung…ohhh Mannn…

Alle Unterlagen bekommst Du im Download.

https://www.st-suspensions.de/shop?...

Kann man vielleicht nicht erwarten, besser man prüft besser alle Dokumente vor dem Termin, tut mir aber leid für Dich! 🙁 🙁

Nehmen die denn verbaute SV zurück?

Bessere Zentrierungsversprechen halte ich ein wenig für Marketing. Fahre seit Jahrzehnten Spurverbreiterungen von H&R, Eibach, SCC. Wenn die sorgfältig montiert sind, gibt es keine Probleme.

Das Festigkeitsgutachten ist ja verfügbar, alles weitere wäre doch im Rahmen einer Einzelabnahme zu begutachten, da verstehe ich den Prüfer nicht. Ggf. zusammen mit einem H&R/Eibach Gutachten als Mustergutachen, wenn er sich darauf einlässt (was er nicht muss / dort ist die Kombination unter den ggf. Auflagen kein Problem).

Ja ich sagte auch gut dann eine Einzelabnahme…geht nicht meinte er.

Keine Ahnung ob ST die SV zurücknimmt…das würde mir gerade noch abgehen…

Danke für deine Empathie….haben den H&R und Konsorten eine Freigabe für meine M718 Felgen/Reifenkombination mit 15mm..???

Ich hatte in meinem letzten Wagen Eibach SV…und egal wie ich die Reifen gedreht oder montiert habe es gab immer Unwucht.

Was mir noch einfällt…ich habe im Ort einen ST Fachhändler Reifen Widholzer…ob mir der helfen kann? Der wird sich bedanken nicht bei ihm gekauft aber helfen soll er…ha, ha, ha..

Zitat:

@Norick912 schrieb am 12. Juli 2023 um 16:04:48 Uhr:


Andere hatten doch auch kein Problem mit 15mm…ich könnt echt…

Das waren m.W. aber keine von ST.

Prüfer haben es sehr gerne, wenn alle Daten aus dem Gutachten mit dem Fahrzeug übereinstimmen. Dann sind sie auf der sicheren Seite und müssen nur abgleichen bzw. die Freigängigkeit/Abdeckung prüfen.

…vielleicht bei einer anderen KÜS Stelle versuchen?? Du hast recht, Festigkeitsgutachten liegt ja vor…

Ja ich sagte auch gut dann eine Einzelabnahme…geht nicht meinte er.
-- Mit den Unterlagen vermutlich nicht. Aber mit Festigkeitsgutachten (das ist Minimum an Papieren) und Vergleichsgutachten ggf.. Ist aber allein die Entscheidung des Prüfers und eben nicht günstig.

Keine Ahnung ob ST die SV zurücknimmt…das würde mir gerade noch abgehen…
-- Verbaut/gebraucht eigentlich nicht, aber mal versuchen.

Danke für deine Empathie….haben den H&R und Konsorten eine Freigabe für meine M718 Felgen/Reifenkombination mit 15mm..???
-- Da könnte ich sicherheitshalber noch mal für Dich schauen, aber da 20mm pro Rad mit Serien M40i 21 Zoll Reifen geht, würde ich kein Problem sehen. Sag Bescheid, wenn Du Dich entschieden hast.

Ich hatte in meinem letzten Wagen Eibach SV…und egal wie ich die Reifen gedreht oder montiert habe es gab immer Unwucht.
-- Kann ich natürlich nicht beurteilen, vielleicht waren de Aufnahmen nicht sauber/plan genug. Oder anderes.

Schade das Du vorher nicht gefragt hast, ich hätte mir die Mühe für Dich gemacht, die Unterlagen durchzusehen.

Zitat:

@Norick912 schrieb am 12. Juli 2023 um 16:18:34 Uhr:


…vielleicht bei einer anderen KÜS Stelle versuchen?? Du hast recht, Festigkeitsgutachten liegt ja vor…

Dann besser Gutachten von H&R oder Eibach als Muster mit der Kombination markiert mitnehmen und vorher besprechen.

Da würde ich eher zum TÜV fahren, bei der KÜS bist Du damit ja schon "verbrannt"... Oder beim vorigen KÜS-Prüfer freundlich nachfragen.

Von SCC gibt es die 15mm mit den serienmäßigen 21 Zoll Felgen/Reifenkombination eine ABE…also eintragungsfrei…

Wenn ST meine SV zurücknimmt hole ich mir die SCC….

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Zitat:

@Norick912 schrieb am 12. Juli 2023 um 20:37:35 Uhr:


Von SCC gibt es die 15mm mit den serienmäßigen 21 Zoll Felgen/Reifenkombination eine ABE…also eintragungsfrei…

Wenn ST meine SV zurücknimmt hole ich mir die SCC….

Schau mal auf Seite 12 unten.

Ich werd da nicht schlau…?? ABE ist doch eine Allgemeine BetriebsErlaubnis…so war’s früher zumindest…

Selbst wenn es eingetragen werden muss, die Kombination steht im Gutachten ergo wird das kein Problem sein da die Freigängigkeit gewährleistet ist.

Das wird ja langsam zur Raketenwissenschaft..

Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere kann durch die ABE später erfolgen, Seite 1 Nr. 1.

https://intra.scc-group.eu/.../KBA91815%20-%20ABE%201.pdf

Aber "Allgemeine Auflagen:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Nach meinem bescheidenen Verständnis.

Zitat:

@Norick912 schrieb am 12. Juli 2023 um 21:41:39 Uhr:


Selbst wenn es eingetragen werden muss, die Kombination steht im Gutachten ergo wird das kein Problem sein da die Freigängigkeit gewährleistet ist.

Das wird ja langsam zur Raketenwissenschaft..

Üblicherweise bescheinigt der Prüfer den ordnungsgemäßen Zustand, wenn alle Auflagen erfüllt sind. Und die Auflagen sind zum Teil sehr umfangreich, aber nicht immer relevant.

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