X1 mit Harman Kardon bestellt - kommt jetzt ohne...
Hallo!
Wir haben unseren X1 mit einem Soundsystem von Harman Kardon bestellt. Jetzt, 3 Wochen vor (geplanter) Auslieferung, bekommen wir den Anruf, dass das HK-System nicht verbaut werden kann. Grund sei die Knappheit von Komponenten....blabla...
Auf die Frage, was denn da jetzt rein käme, bekam ich die Antwort: "Ein System unter HK....aber ohne Subwoofer." Die Leasingrate (Geschäftsleasing) würde natürlich nach unten korrigiert.
Da mir ein satter Bass recht wichtig ist, bin ich kurz vorm Rücktritt. Kennt Ihr Systeme unterhalb HK ohne Subwoofer, und wie klingen die?
Danke,
Gruss
JLK
85 Antworten
… wie so oft im Leben: Mitm Redn macht ma dSach as!
Viel Spaß mit dem M35i!
Gute und geile Entscheidung.
Top viel Spaß
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Zitat:
@JLK schrieb am 1. Juli 2021 um 20:48:08 Uhr:
Um das hier (für uns) abzuschließen: wir nehmen den X1 ohne HK nicht ab, und nehmen stattdessen einen X2 M35 aus der Ausstellung. Der hat HK drinnen und ordentlich Krach außen. Wir hatten zwar eine günstigere Lösung angepeilt, doch jetzt ist es die teurere aber dafür wohl spaßigere geworden.
Eine Nichtabnahme des X1 haben wir nach juristischer Beratung als zu unsicher empfunden und nicht weiter verfolgt.
Ist das nicht ein Widerspruch? Ihr habt ihn nicht abgenommen, aber juristisch war es zu unsicher?
Zitat:
Ist das nicht ein Widerspruch? Ihr habt ihn nicht abgenommen, aber juristisch war es zu unsicher?
Nein, kein Widerspruch. Ein anderes Auto aus den vorhandenen Pool des Autohauses war kein Problem. Komplett stornieren und kein Auto von dem Händler zu beziehen, hätte den Händler dazu verleitet, die Sache rechtlich prüfen zu lassen. Und das hatten wir schon vorab getan und schlechte Aussichten vermutet.
Er meint wohl: Nichtabnahme ohne Deal mit dem Autohaus.
Er hat das Leasing des X1 ja sozusagen gewandelt in ein Leasing eines X2, sogar teurer.
Also hat das Autohaus nichts zu motzen und er hat sein HK.
Anmerkung
Da war @JLK selbst schneller.
Kannst du das mit den schlechten Aussichten Mal erörtern? Ist der Wegfall einer gebuchten Sonderausstattung kein so schwerwiegender Mangel, dass er eine Stornierung rechtfertigt?
Es wurde mir so von der Anwältin erklärt:
Wenn der „Wert“ der nicht lieferbaren Sonderausstattung 5% des Gesamtlistenpreis unterschreitet, greift eine Verhältnismäßigkeitsklausel, die die Aussichten des Kunden auf Erfolg eines Rücktritts schmälert. Sprich: die Sache ist nicht mehr glasklar, sondern ein Urteilsspruch kann für oder gegen den Kunden ausfallen. Und niemand nimmt das Risiko in Kauf, am Ende mit zwei Leasingverträgen da zu stehen. Das kann man nur durchziehen, wenn man Zeit und eine Rechtsschutzversicherung hat, und zwischenzeitlich kein anderes Auto leasen/kaufen will.
Bei Autos, die günstiger im Gesamtpreis sind, kann man eher davon ausgehen, dass der Rechtsweg Erfolg hat. Die Anwältin hat geraten, nur dann zurückzutreten, wenn der Verkäufer es anbietet oder zumindest dem klar zustimmt. Auf einen Streit sollte man es nicht ankommen lassen. Da ist am Ende immer ein Richter, der entscheidet, und der Ausgang sei ungewiss, egal wie ein anderer Richter in einer vergleichbaren Sache geurteilt hat.
Verstehe, die weggefallene Sonderausstattung muss also eine gewisse Erheblichkeit bezogen auf den Wagenwert haben.
Macht Sinn.
Genau! Ein anderer Anwalt aus meinen Bekanntenkreis hat sofort gesagt, die Sache sei sonnenklar. Das Auto muss man nicht abnehmen. Also immer Vorsicht, wenn man schnell mal einen juristischen Tipp bekommt. Im Prinzip ist gar nichts klar, und jeder Fall ist anders.
Das Thema wird immer interessanter, da immer mehr dieser Fälle auftreten werden. Und die Autohäuser haben richtig Stress, weil sie jeden Tag Meldungen über Nichtverfügbarkeit von Komponenten erhalten, die sie dem Kunden erklären müssen. Das betrifft ja alle Marken. Man kann also davon ausgehen, dass der Ton rauher wird, wenn man ein Auto nicht abnehmen will, da die Händler den Absatz dringend brauchen. Wer sich da gütlich einigen kann, hat richtiges Glück!
Danke JLK für Deine Ausführungen! Ich sehe darin aber auch die Chance für meine kommende Bestellung. Bei meinen bisherigen Bestellungen/Leasingverträgen haben wir immer zusätzliche Absprachen mit in die Formulare mit aufgenommen. Ergo werde ich jetzt mit reinschreiben lassen, dass ich auf die Vollständigkeit bestehe und sonst die Abnahme verweigere (selbstverständlich alles in Verhältnismäßigkeit).
Das bedeutet also wenn ich ein Auto mit Anhängerkupplung bestelle weil ich diese dringend benötige der Hersteller des Autos diese aber nicht liefern kann muss ich das Auto trotzdem abnehmen, was für eine unsinnige Rechtsprechung
Es geht bei einem Sachmangel um das Fehlen einer wichtigen Beschaffenheit. Weder ein Radio noch eine Anhängerkupplung beeinträchtigt die Beschaffenheit eines Personen-Kfz. Das Auto fährt von A nach B und hält den Insassen trocken.
Im Laufe der Jahre sind zu dem ursprünglichen Zweck natürlich weitere wichtige Beschaffenheiten dazugekommen (Airbag, Klima, Kat, etc.).
Schlussendlich würde ein Gericht über die Wichtigkeit urteilen. Hier in diesem Fall ist eine Musikanlage gegeben - ergo kein Sachmangel.
Wenn also Rücktritt vom Vertrag, dann muss eine andere Begründung gefunden werden. Bspw. Abweichung einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Dies gibt der Kaufvertrag aber vermutlich nicht her.
Mag sein das dies rechtlich korrekt ist aber für mich wäre dies völlig inakzeptabel und z.B. im Falle der AHK würde ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen
Zitat:
@Rheobus schrieb am 2. Juli 2021 um 15:48:25 Uhr:
Mag sein das dies rechtlich korrekt ist aber für mich wäre dies völlig inakzeptabel und z.B. im Falle der AHK würde ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen
und du würdest verlieren...