X1 in Werkstatt zum Bremsenservice - jetzt Fahrzeug von externem Dienstleister beschädigt!

BMW X1 F48

Hallo,

heute habe ich meinen X1 20d xdrive mit 97.000 KM zum Bremsenservice, da der BC vorne einen Austausch der Beläge einfordert. Ich hatte noch in Auftrag gegeben, die hinteren Bremsen zu prüfen.

Vorhin rief die Werkstatt an und teilte mit, dass die vorderen Bremsscheiben angeblich unter der Toleranz wären und hinten auch. Dann müsste man auch die Beläge mit tauschen. Gesamtkosten ca. € 1.600,00. Toll dachte ich. Am kommenden Samstag möchte ich den Wagen bei einem anderen Händler in Zahlung geben. Ich ordnete an, nur die vorderen Beläge zu tauschen und den BC wieder zurück zu setzen.

30 Min. später rief die Werkstatt wieder an und berichtete, dass der TÜV beim Rangieren eines andere Kundenfahrzeuges meinen Wagen vorne rechts an der Stossstange beschädigt hätte. Es wäre auch die Radhausschale zu tauschen. Man bot mir an, die Stossstange und alles andere beschädigte auszutauschen, da der TÜV für die Kosten aufkommen müsse. Ich könnte kotzen.

Dem Händler, dem ich den Wagen am Samstag ggfs. in Zahlung geben möchte, berichtete ich davon. Er riet mir davon ab, die Reparaturarbeiten durch meine BMW Werkstatt direkt ausführen zu lassen und riet mir eher zu einem unabhängigen Gutachter mit Rechtsanwalt, um meine Ansprüche geltend zu machen. Von einem Wertminderung war durch meine BMW Werkstatt bis jetzt keine Rede.

Ach so, ich bat den Verkäufer meiner BMW Werkstatt um ein gutes Angebot, wenn ich mich dazu entschliessen würde, einen Wagen aus seinem Bestand zu kaufen. Er meinte dann nur, dass er mir dann aber die "verschlissenen Bremsen" abziehen werde. Von einem Wertverlust meines Wagen, da jetzt ein Unfallwagen, war keine Rede bei ihm.

Wie seht Ihr die Sache? Will man mich über den Tisch ziehen?
Wenn noch Rückfragen bestehen, bitte gerne stellen.

46 Antworten

Zitat:

Zitat:

@motor_talking schrieb am 26. September 2023 um 12:15:23 Uhr:



Zitat:

Der Gutachter der DEKRA kalkuliert die Beschädigung an der Frontschürze und Radhausschale auf € 2.600,0 (Komplettaustausch der Teile) incl. einem Wertverlust von € 200,00. Ich lasse nicht reparieren sondern lasse mich auszahlen auf Gutachtenbasis zum Nettobetrag. Damit wäre die Sache für mich erledigt.


Wenn die verursachende Werkstatt den Schaden nicht direkt selbst bezahlt, sondern die eigene Versicherung bezahlen lässt und diese Zugriff auf das HIS hat, könnte vielleicht dort ein Eintrag über einen unreparierten Schaden hinterlegt werden und dem künftigen Besitzer Probleme bereiten, wenn er im betroffenen Bereich des Autos mal irgendwann einen neuen Schaden mit einer Versicherung abrechnen will (bis hin zur Verweigerung der Regulierung). Daher wäre man wahrscheinlich verpflichtet, den Sachverhalt beim Verkauf des Autos anzugeben.
Das wäre meine Schlussfolgerung, wenn dein Schaden hier genauso behandelt wird wie "echte" Verkehrsunfälle. Es gibt dazu schon einige Threads. Ob die Konstellation in deinem Fall anders ist, müsstest du herausfinden.

Ja, angeben müsste man das wohl schon. Aber das muss man auch erst recht im Falle einer entsprechenden Reparatur. So oder so. Natürlich könnte der Minischaden unter Umständen versuchsweise als kaufminderndes Argument eingesetzt werden. Je mehr Laufleistung und je älter der Wagen, desto weniger spielen am Ende aber ein paar Streifkratzer eine Rolle. Eigentlich hilft aber hier ja das Gutachten. Für mehr als 200,-- Euro ist die Minibeschädigung als Kaufpreisminderungsargument eben nicht gut. In 2 Jahren tendenziell noch um einiges weniger.

Also, ich bin da prakmatisch. Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand, der jeden Tag bei jeder Fahrt minimalste Abnutzungen und Beschädigungen erleidet. Alleine beim Parken auf einem Supermarktparkplatz besteht immer die Gefahr, dass der Wagen erheblicher beschädigt wird, als mir es jetzt widerfahren ist in der Werkstatt. Von daher werde ich bei einem Verkauf den Getriebetausch erwähnen und auch im KV festhalten, aber den minimalen Kratzer im Stossfänger sicherlich nicht. Auch werde ich nicht erwähnen, dass ich vom Unfallverursacher naturalmäßig entschädigt worden bin. Das geht niemanden was an. Ansonsten müsste ich sämtliche Kratzerchen angeben und die Karre als Unfallwagen verkaufen.

Erst am Wochenende bin ich über den Gebrauchtwagenhof meines BMW Dealers geschlendert. Was ich dort für Beschädigungen an den Kisten gesehen hatte (Lackabschürfungen an der Frontschürze bis aus den weißen Untergrund, Parkplatzdellen in den Türen etc.). Ob das alles in einem professionellen Kaufvertrag des Händlers angegeben wird und der Wagen als Unfallwagen verkauft wird, kann ich mir kaum feststellen.

Und ob der Schaden an meinem Wagen, der über die Haftpflichtversicherung des TÜV reguliert wird, mir irgendwann einmal über 5 Ecken wieder auf die Füße fallen könnte, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser "Schaden" in einer übergreifenden Datenbank gespeichert wird.

Ich nehme an, es müsste die Haftpflicht des TÜV dem GDV angeschlossen sein und einen HIS-Eintrag anlegen und der nächste Besitzer innerhalb von 5 Jahren einen Schaden am gleichen Bauteil reguliert haben wollen, dann erst tritt das versteckte Problem zu Tage.

Die Frage müsste man im Versicherungs-Forum stellen. Oder sie ist schon beantwortet durch

https://www.motor-talk.de/forum/altschaden-erneut-unfall-t7266269.html

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